Auftraggeber sind die Republik Österreich (Bund), die Bundesbeschaffung GmbH sowie alle weiteren Auftraggeber gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Kundenliste, im Vergabeverfahren alle vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH.WienTED
COHESITY
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Softwarelizenzen, Subscription, Wartungen, Appliances, Produkten und damit verbundener Dienstleistungen des Herstellers COHESITY, sowie im Falle eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb oder Konkretisierungen mit dem Beschaffungsvorhaben einhergehende Dienstleistungen der Bieter, sow...
IT Support, Software Licences, Servers
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Auftraggeber sind die Republik Österreich (Bund), die Bundesbeschaffung GmbH sowie alle weiteren Auftraggeber gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Kundenliste, im Vergabeverfahren alle vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH.
- Published:
- July 02, 2026
- Deadline:
- August 10, 2026
- Topic:
- IT Support
Tender description
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Softwarelizenzen, Subscription, Wartungen, Appliances, Produkten und damit verbundener Dienstleistungen des Herstellers COHESITY, sowie im Falle eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb oder Konkretisierungen mit dem Beschaffungsvorhaben einhergehende Dienstleistungen der Bieter, sowie des Herstellers.
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Kassenärztliche Vereinigung NordrheinDeadline: Jun 25Verlängerung bestehender Cohesity Netbackup Subscriptions und Supportservices für Netbackup Appliance 5350, Flex Appliance 5350 und Flex Shelf 5350 um 12 Monate.Erneuerung Cohesity Data Cloud Subscription
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Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnEs handelt sich um ein Vergabeverfahren mit einem Los. Es sollen Softwarelizenzen der Enterprise Version des Herstellers Camunda in der Version Camunda 7 mit zugehörigen Dienstleistungen des Herstellers zeitlich befristet überlassen werden. Für die vertragsgegenständliche Leistung wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von 43.000.000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren, ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.SW Camunda 7
Oberfinanzdirektion Baden-Württtemberg - LZfDKarlsruheDeadline: Aug 18Das Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung einer einheitlichen Prozessorchestrierungssoftware, die eine zentrale Steuerung, Automatisierung und Überwachung von Geschäfts- und IT-Prozessen ermöglicht. Die Beschaffung erfolgt über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer. Durch eine intern durchgeführte Marktanalyse wurde festgestellt, dass ausschließlich eine Open-Source-Fork-Variante der Software Camunda 7 die länderübergreifend definierten fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen an eine einheitliche Prozessorchestrierungssoftware ganzheitlich erfüllt. Die Ausschreibung erfolgt daher über die Bereitstellung einer vollständig unter einer OSI-konformen Open-Source-Lizenz stehenden Fork-Variante der Softwarebasis von Camunda 7 mit definierten Anforderungen an Kompatibilität, Pflege, Support, Enterprise-Funktionalitäten im Sinne dieser Leistungsbeschreibung, sowie begleitenden Dienstleistungen Alle Länder sind für die Beschaffung und Bereitstellung der Software selbst verantwortlich. Der Zeitpunkt für die Einführung der einzelnen KONSENS-Verfahren obliegt den Ländern unter Vorbehalt einer zentralen Einsatzplanung für KONSENS. Die Rahmenvereinbarung dient der Festlegung der vertraglichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen für spätere Einzelabrufe und begründet keine Abnahmeverpflichtung. Die konkrete Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf Grundlage von Einzelabrufen, die als EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A ausgestaltet werden. Der Abruf der Leistungen erfolgt während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bedarfsgerecht (möglich sind jeweils ein oder mehrere Abrufe) durch die Bezugsberechtigten oder durch von diesen in der Rahmenvereinbarung benannte Dritte, wie etwa öffentlich-rechtliche Dienstleister ("Abrufberechtigte") entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb (vgl. die Auflistung der Bezugsberechtigten/Abrufberechtigten in Anhang A zu diesem Dokument). Die Auflistung der Bezugsberechtigten/Abrufberechtigten in Anhang A zu diesem Dokument entspricht dem derzeitigen Stand. Während der Vertragslaufzeit können jedoch organisatorische oder strukturellen Änderungen eintreten, durch die sich die Abrufberechtigungen ändern können. Die jeweiligen Bezugs-/Abrufberechtigten informieren den Auftragnehmer über solche Änderungen in geeigneter Form. Die Leistungsstandorte sind in Anhang A: gelistet. Die Vertragsparteien können nach eigenem Ermessen das Beschaffungsvorhaben auch für Anwendungen außerhalb des Vorhabens KONSENS einsetzen, soweit dies nicht ausdrücklich anders geregelt wird.
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