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Coaching für Personen in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung bei verschiedenen Beschäftig...
Coaching für Personen in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung bei verschiedenen Beschäftigungsgebern, Arbeitgebern
Job Placement
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Schweinfurt
- Published:
- September 03, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Job Placement
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Coaching für Personen in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung bei verschiedenen Beschäftigungsgebern, Arbeitgebern
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10Das Kreiskrankenhaus Bergstraße (KKB) in Heppenheim beabsichtigt im Zuge der Maßnahme "Generalsanierung KKB" zahlreiche Maßnahmen in verschiedenen Bauabschnitten durchzuführen. Bauteil G wird abgerissen, dort wird ein Ersatzneubau mit Zentraler Notaufnahme, Radiologie und Operationsabteilung errichtet.
Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH eine Einrichtung des Universitätsklinikums HeidelbergHeppenheimDeadline: Sep 15Das Kreiskrankenhaus Bergstraße (KKB) in Heppenheim beabsichtigt im Zuge der Maßnahme "Generalsanierung KKB" zahlreiche Maßnahmen in verschiedenen Bauabschnitten durchzuführen. Bauteil G wird abgerissen, dort wird ein Ersatzneubau mit Zentraler Notaufnahme, Radiologie und Operationsabteilung errichtet. Leistungsumfang dieser Vergabeeinheit ist im Wesentlichen: Werksteinarbeiten - Innenfensterbänke aus BetonwerksteinCoaching von Bedarfsgemeinsch.
Landeshauptstadt Wiesbaden - Der MagistratVergabeplattform eHADBeschreibung: Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2026. Es bestehen zwei weitere Optionen zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vom 01.06.2026 - 31.05.2027 und vom 01.06.2027 - 31.05.2028 Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsverlängerungen (Option) wird von dem Auftraggeber getroffen und steht nur diesem zu. Eine Unterbrechung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer über die gesetzlichen Feiertage hinaus, hierzu zählen auch der 24.12. und 31.12., ist ausschließlich an zwei Tagen zulässig. 3.2 Anzahl der Teilnehmenden, Coachingstunden, Workshops und Offene Treffs, Kinderbeaufsichtigung Während der Maßnahmelaufzeit ist ein Gesamtkontingent an Beratungsstunden, Workshops, Offene Treffs und Beaufsichtigungsstunden bereitzustellen. • Insgesamt sind 8580 Coachingstunden für das Coaching von Bedarfsgemeinschaften, finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und AQB-Mitteln, anzubieten. Es werden bis zu 55 Teilnehmende die Maßnahme durchlaufen. Dies setzt sich aus 45 Teilnehmendenplätze mit bis zu 7020 Stunden finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und 10 Teilnehmende mit bis zu 1560 Stunden finanziert aus AQB-Mitteln, zusammen. • es sind durchschnittlich vier Workshops pro Woche anzubieten, das entspricht 208 Workshops pro Jahr (davon 139 Workshops finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und 69 Workshops aus AQB-Mitteln). Die Inhalte, der aus dem AQB finanzierten Workshops, sind unter Punkt 5.2 zu entnehmen. • es ist ein Offener Treff pro Woche anzubieten, das sind bis zu 52 Offene Treffs pro Jahr finanziert aus AQB-Mitteln. • Für die Beaufsichtigung der Kinder der Teilnehmenden der Bedarfsgemeinschaften sind bis zu 2016 Stunden Beaufsichtigung anzubieten, finanziert aus AQB-Mitteln. 3.3. Zeitlicher Umfang und Anforderungen an die Angebote Der Einstieg in die Maßnahme erfolgt zum 01.06.2025. Der Auftraggeber strebt die zeitnahe Nachbesetzung freigewordener Teilnehmerplätze biNeue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger gemäß dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die Vergabe einer Maßnahme zur praktischen Arbeitserprobung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit besonderen gesundheitlichen und sozialen Unterstützungsbedarfen. Die Maßnahme richtet sich an Personen, deren aktuelle persönliche, gesundheitliche oder psychosoziale Situation eine unmittelbare Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder die Teilnahme an regulären arbeitsmarktpolitischen Förderangeboten derzeit erschwert. Ziel der Maßnahme ist die Stabilisierung der individuellen Lebenssituation, die Förderung einer regelmäßigen Tagesstruktur, die Aktivierung vorhandener Ressourcen sowie die schrittweise Heranführung an arbeitsmarktbezogene Anforderungen. Darüber hinaus soll die Maßnahme dazu beitragen, die individuelle Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen, Vermittlungshemmnisse zu identifizieren und geeignete Perspektiven für eine nachhaltige berufliche und soziale Teilhabe zu entwickeln. Die praktische Arbeitserprobung erfolgt in einem geschützten und unterstützenden Rahmen unter Berücksichtigung der individuellen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden. Die Maßnahme ist ressourcenorientiert auszurichten und soll den Teilnehmenden ermöglichen, ihre Fähigkeiten, Interessen und Entwicklungspotenziale durch praktische Tätigkeiten zu erproben und weiterzuentwickeln.
Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimDeadline: Sep 05geeignet sind. Für Maßnahmen, die innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Angebotsfrist beginnen, ist mindestens eine Mietoption vorhanden.Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement für Erziehende
Eigenbetrieb MainArbeit kommunales Jobcenter Offenbach Kommunale Arbeitsförderung Berliner Str. 190 63067 Offenbach am Main HessenDer Magistrat der Stadt Offenbach MainArbeit Kommunales Jobcenter Offenbach Kommunale Arbeitsförderung Berliner Straße 190 63067 Offenbach am MainDeadline: Sep 28Durchführung eines beschäftigungsorientierten Fallmanagements für Erziehende, die Leistungen nach dem SGB II beziehen.BG Aktiv Biedenkopf
Landkreis Marburg-BiedenkopfMarburgDeadline: Sep 22sowie den Ort der Leistungserbringung BG Aktiv Biedenkopf Leistungsgegenstand ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der beruflichen Integrationschanchen aller arbeits- oder ausbildungssuchenden Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft. Ort der Leistungserbringung: 35216 BiedenkopfKonzeption und Durchführung der Maßnahme "Berufspraktische Integration" als eine Kombinationsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III
HochsauerlandkreisArnsbergDeadline: Aug 27Konzeption und Durchführung der Maßnahme "Berufspraktische Integration" als eine Kombinationsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III "Berufspraktische Integration" ist die Kombination aus Elementen zur - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III), - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III). Maßnahmenort: Arnsberg Maßnahmendauer: vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 (Optional spätestens bis zum 31.12.2028) Konkretere Angaben zu Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Reaktivierung erwerbsfähiger Menschen mit multiplen Integrationshemmnissen 2027
Landkreis Marburg-BiedenkopfMarburgDeadline: Sep 15Leistungsgegenstand ist die Heranführung an den Arbeitsmarkt von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II mit besonderer Arbeitsmarktferne gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III am Kreis-JobCenter Standort Marburg im Auftrag des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Hauptziel der Maßnahme ist die (Re-)Aktivierung der beschriebenen Personengruppe. Durch intensive Beratung und Begleitung sollen alle schwerwiegenden Integrationshemmnisse sowie die vorhandenen Ressourcen der Teilnehmer/innen ermittelt werden, um dann in Rücksprache mit dem Fallmanagement die Inanspruchnahme weiterführender beruflicher Eingliederungsleistungen zu ermöglichen oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wahrscheinlicher werden zu lassen. Reaktivierung erwerbsfähiger Menschen mit multiplen Integrationshemmnissen 2027Konzeption und Durchführung der Maßnahme "Berufspraktische Integration" als eine Kombinationsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III
HochsauerlandkreisArnsbergDeadline: Aug 27Konzeption und Durchführung der Maßnahme "Berufspraktische Integration" als eine Kombinationsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB IIIREZ NRW 45ind JC ME-aktiv
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverDeadline: Sep 09Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung -Individuelle Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahme -nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III für ca. 12 Plätze des JC ME-aktiv im Bezirk des REZ NRWREZ NRW 45ind JC Kreis Heinsberg
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRWDüsseldorfDeadline: Sep 30Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Förderzentrum NRW - nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III für ca. 22 Plätze des JC Kreis Heinsberg im Bezirk des REZ NRW
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