InformatikLeistungsZentrum Obwalden - Nidwalden (ILZ)Sarnen
CMS Webseite für Kantone und Gemeinden OW und NW
Ziel dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung eines neuen CMS für die Kantone Obwalden und Nidwalden sowie deren Gemeinden, das ab dem 1. Januar 2027 das bestehende CMS ersetzen soll.
Software Development, IT Support, Software Licences, Document Management
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Ziel dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung eines neuen CMS für die Kantone Obwalden und Nidwalden sowie deren Gemeinden, das ab dem 1. Januar 2027 das bestehende CMS ersetzen soll.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- InformatikLeistungsZentrum Obwalden - Nidwalden (ILZ)
- Published:
- March 31, 2026
- Deadline:
- May 17, 2026
- Topic:
- Software Development
Tender description
Ziel dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung eines neuen CMS für die Kantone Obwalden und Nidwalden sowie deren Gemeinden, das ab dem 1. Januar 2027 das bestehende CMS ersetzen soll.
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9- InformatikLeistungsZentrum OW/NWSarnen
Steuerdeklarationslösung natürliche Personen OW und NW
Beschaffung einer Steuerdeklarationslösung für natürliche Personen für die Kantone Obwalden (OW) und Nidwalden (NW). Die neue Lösung soll die bestehende Software per 1. Januar 2028 für die Steuerperiode 2027 ablösen. - Gemeinde KöngenKöngen
Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen - Graue Flecken (Lückenschlussprogramm/Gemeinde Köngen)
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Gemeinde Köngen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen wickelt das Förder- und Vergabeverfahren für die Gemeinde Köngen in dem vorliegenden Projekt ab. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, gültige Vergabeschwellenwert ist deutlich unterschritten. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das LTMG Baden-Württemberg gilt nach § 1 Abs. 1 nur für öffentliche Aufträge, nicht für Konzessionen. Das Verfahren wurde einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt. Da das Vergabeportal ein entsprechendes Veröffentlichungsformular öffentliche Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb für Konzessionen nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO "Sonstige" und die Vergabeart "Öffentliche Ausschreibung" zurückgegriffen. Dies ändert aber nichts an der tatsächlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes und der Durchführung als Verhandlungsverfahren. ================================================== Die Gemeinde Köngen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandorte zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb eines Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Un-terstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 Förder-anträge gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung" (VwV Gigabitmitfinanzierung) des Landes Baden-Württemberg beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst jeweils grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitions-kosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb erfolgt nicht. - Deadline: May 11
Fortschreibung des Integrierten Gemeindeentwicklungskonzeptes (INGEKO) und Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKo) für die Gemeinde Rackwitz
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltung Rackwitz; Bereich/Abteilung: Bauverwaltung; Straße, Hausnummer: Hauptstraße 11; Postleitzahl: 04519; Ort: Rackwitz; Land: DE; Telefon: +49 34294-71132; Fax: +49 34294-71130; Internet-Adresse: www.gemeinde-rackwitz.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: Vergabenummer GP202605-ö 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: siehe Vergabeunterlagen 5) Art und : Sichtung, Bestandsanalyse und Fortschreibung des INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) als Instrument einer weitsichtigen, kommunalen Planung. Gegenstand des INSEK ist die Betrachtung des Gebietes und deren regionalen Rahmenbedingungen. Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKo) für die Gemeinde Rackwitz. Es sind vertiefende Untersuchungen für Teilräume anzustellen mit dem Ziel der Aufnahme eines definierten Stadtumbaugebietes in das Förderprogramm Stadtumbau. Das INSEK und das SEKo sollen dem Auftraggeber den Blick für die Zukunft weiten und der Gemeinde die Basis bieten, den eigenen Stand stets neu zu überprüfen. Weitere konkrete Vorgaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Rackwitz; Postleitzahl: 04519; Ort: Rackwitz; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.07.2026, Ende: 01.05.2028, Beschluss INGEKO ist bis November 2027 geplant. Das SEKo ist bis Mai 2028 zu beschließen.Weiteres siehe Vergabeunterlagen. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3361866/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 11.05.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 17.07.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: siehe Vergabeunterlagen 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Städtebauplanung - Deadline: Apr 13
Fäll- und Baumpflegearbeiten zur Gefahrenabwehr im Bruchwald der Gemeinde Barleben
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 3.Bar-UVgO-2026.Brü 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Zentrale Vergabestelle der Gemeinde Barleben Ernst-Thälmann-Straße 22 39179 Barleben Deutschland Telefonnummer: +49 39203 565-3325 Telefaxnummer: +49 39203 5655-3325 E-Mail-Adresse: Internet-Adresse: https://www.barleben.de/ Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Fäll- und Baumpflegearbeiten zur Gefahrenabwehr im Bruchwald der Gemeinde Barleben Menge und Umfang: Fällung und Baumpflegearbeiten von Bäumen zur Verkehrssicherung Die Gemeinde Barleben besitzt an der Rothenseer Straße in Barleben einen Bruchwald (Biotopschutz), welcher direkt an ein neu erschlossenes Baugebiet angrenzt. Daher haben sich in diesem Bereich die Sicherheitsanforderungen wesentlich erhöht. Der Bruchwald ist stark von Pappeln und Weiden durchsetzt. Dieser befindet sich nun in dem Zyklus des Absterbens, daher sind hier dringend Fäll- und Schnittmaßnahmen notwendig, die nur von Fachpersonal ausgeführt werden können. Derzeit soll nur der nördliche blau markierte Bereich von etwa 5000m² aufgearbeitet werden. Hierfür liegt sowohl eine Ausnahmegenehmigung von den Schutzbestimmungen eines Biotopes der Naturschutzbehörde des LK Börde vor, als auch eine Zustimmung zu den Arbeiten bis Ende März vom Landesamt, da die Fläche in der Quarantänezone des ALB (Asiatischen Laubholzbockkäfers). Ort der Leistung: Gemeinde Barleben Ernst-Thälmann-Straße 22 39179 Barleben 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind zugelassen Erläuterung der Mindestanforderungen an Nebenangebote und deren Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung: Die Nebenagebote sind zugelassen für die gesamte Leistung und nur in Verbindung zu einem Angebot. 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 27.04.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.05.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: keine - 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19cfb1e702e-30ad224106602056 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 13.04.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 07.05.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Gemäß der Richtlinie zur Vergabe von Aufträgen der Gemeinde Barleben gelten folgende Bestimmungen: Besondere Vertragsbedingungen Vertragsstraßen § 11 VOL/B Pro Werktag 0,1 % der Auftragssumme Bei Überschreitung der Einzelfristen 0,5 % der Auftragssumme Max. 5 % der Auftragssumme Besondere Vertragsbedingungen Sicherheitsleistungen § 18 VOL/B Für Mängelansprüche Unter 10.000 Euro Auftragswert brutto keine Sicherheitsleistungen Ab 10.000 Euro Auftragswert brutto 5 % Sicherheitsleistung Ab 25.000 Euro Auftragswert brutto 3 % Sicherheitsleistung Für Vertragserfüllung Ab 100.000 Euro Auftragswert brutto 5 % Sicherheitsleistung Ab 250.000 Euro Auftragswert brutto 3 % Sicherheitsleistung Sicherheitsleistungen können in Geld hinterlegt werden oder werden bei Mängelansprüchen einbehalten. Sie können durch eine Bürgschaft eines erstklassigen europäischen Kreditinstitutes abgelöst werden. Die Bürgschaft ist unbefristet auszustellen. Eine digitale Bürgschaft über Trustlog-Portal wird akzeptiert. Empfänger: Gemeinde Barleben 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es gelten die Zahlungsbedingungen gem. Richtlinie zur Vergabe von Aufträgen der Gemeinde Barleben sowie der VOL/B. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Nachfolgende Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen: FB 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen - falls keine Nachunternehmen eingesetzt werden, bitte im Formblatt vermerken FB 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - falls keine Bietergemeinschaft gebildet wird, bitte im Formblatt vermerken Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter und ggf. seinen Nachunternehmen sowie Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen: Gewerbeanmeldung Nachweis personeller Ausstattung Nachweis technischer Ausstattung Freistellungsbescheinigung nach § 48 EstG vom Finanzamt Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung inkl. Zuordnung der Geschäftsjahre zum angegebenen Umsatz mind. 3 Referenznachweise gem. FB 124_LD mit mind. folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Erklärung zur Tariftreue Mindeststundenentgelt gem. TVergG LSA Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA FLL-Zertifizierung Auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Frist gem. § 8 (3) TVergG LSA 3-10 Kalendertage Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte. Alle erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind aktuell gültig und fristgerecht vorzulegen. Im Falle einer Präqualifizierung durch Vorlage eines Nachweises werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise akzeptiert. Sollten nicht alle erforderlichen Nachweise dort hinterlegt sein, behalten wir uns vor zusätzliche Nachweise zur Vollständigkeit der Unterlagen nachzufordern. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Landschaftsbau/ Außenanlagen,Baumkontrolle/ Baumpflege Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Gemeinde Schöntal. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.- Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbHIngolstadtDeadline: Jun 19
Markterkundung - Investorengebundener Neubau Verwaltungsgebäude Stadtwerke Ingolstadt
1. Projektgegenstand und Zielsetzung Die Stadtwerke Ingolstadt planen die Realisierung eines neuen Verwaltungsgebäudes im Wege eines investorenbasierten Neubaus (Build to Rent) auf dem bestehenden Betriebsgelände (Ringlerstraße 28, 85057 Ingolstadt). Ziel ist die Bereitstellung eines zukunftsfähigen, energieeffizienten und funktional optimierten Verwaltungsstandorts für die Bereiche Energie und Beteiligungen inkl. Kundenservice. Der Neubau soll moderne Arbeitsformen unterstützen, ein hohes Maß an Flexibilität bieten und die Anforderungen an Nachhaltigkeit und KRITIS berücksichtigen. Der geplante Bezugstermin liegt im Jahr 2029. 2. Nutzer- und Arbeitsplatzkonzept • ca. 169 Mitarbeitende (Planungsstand 2029) • ca. 112 Arbeitsplätze (Desksharing-Konzept, Quote ca. 0,6–0,8) • Flexible Arbeitsorte (Büro, Homeoffice, mobile Arbeit) • Fokus auf: - hybrides Arbeiten - offene und flexible Flächenstrukturen - interdisziplinäre Zusammenarbeit Ziel ist eine moderne Arbeitswelt mit: • Kombination aus Standardarbeitsplätzen, Rückzugsflächen und Kollaborationszonen • hoher Aufenthaltsqualität und funktionaler Effizienz 3. Flächenbedarf und Struktur Gesamtflächenbedarf • NUF (Nutzungsfläche): ca. 3.000 m² • BGF (Bruttogrundfläche): ca. 4.500 m² Flächenstruktur: Flächenart Anteil Größe Büroflächen ca. 31 % ca. 1.400 m2 BGF Teamflächen ca. 5 % ca. 230 m2 BGF Netzwerkflächen ca. 13 % ca. 600 m2 BGF Allgemeinflächen ca. 51 % ca. 2.300 m2 BGF 4. Funktionale Anforderungen an das Gebäude Grundanforderungen • Flexible, offene und anpassbare Flächenstruktur • Trennung von Kunden- und Verwaltungsbereichen (zwei Gebäude) • Möglichkeit zur Skalierung zukünftiger Flächenbedarfe • Berücksichtigung von KRITIS- und Sicherheitsanforderungen Arbeitsumfeld • Desksharing-fähige Bürostruktur • Rückzugsräume („Think Tanks“), Meetingpoints, Kommunikationsflächen • Konferenzbereiche und Schulungsräume (bis ca. 30 Personen) Zentrale Sonderflächen • Kundencenter (ca. 180–270 m² BGF) • Konferenzbereich (ca. 150–280 m² BGF) • Coworking-/Flexflächen (ca. 150–225 m² BGF) • Kantine / Speisesaal (multifunktional) für bis zu 120 Personen • ca. 50 Parkplätze in der mit zu errichtenden Tiefgarage zzgl. Stellplätze im Freigelände nach Vorgaben der gültigen Stellplatzsatzung Betriebs- und Technikflächen • Druckzentrum mit speziellen Anforderungen (Lärm, Klima, Logistik) • Serverräume, IT Flächen, Lager- und Infrastrukturflächen • Empfang und zentrale Poststelle 5. Rückbau Bestandsgebäude und Baufeldfreimachung Die beiden neuen Gebäude sollen vier bestehende Gebäude ersetzen. Die Bestandsgebäude sind im Projektverlauf zurückzubauen. 6. Nachhaltigkeit und Energie Das Gebäude soll als sichtbares Zeichen der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadtwerke konzipiert werden. Zielbild: • Sehr energieeffizientes Gebäude (ggf. Plus Energie Standard) • Einsatz ressourcenschonender und wiederverwertbarer Baustoffe • Optional: Nachhaltigkeitszertifizierung • Fokus auf: - Energieeffizienz - CO₂ Reduktion - Betriebskosteneffizienz 7. Realisierungsmodell (Ziel Markterkundung) Die Stadtwerke Ingolstadt beabsichtigen: • Errichtung eines maßgeschneiderten Neubaus durch einen Investor • Abschluss eines langfristigen Mietvertrags • Planung, Bau und Finanzierung durch den Investor • Nutzung des Gebäudes durch die SWI als Hauptmieter Ziel der Markterkundung: • Identifikation geeigneter Investoren / Projektentwickler • Prüfung möglicher Modelle: - Forward Deal / Forward Funding - Build to Suit • Einholung erster Einschätzungen zu: - Wirtschaftlichkeit (Mietniveau) - Realisierbarkeit - Zeitrahmen - technische Umsetzung 8. Zeitrahmen (Orientierung) • Planungsstart: erfolgt • Bauantrag: ab ca. 2026 • Baubeginn: ca. 2027 • Fertigstellung / Bezug: 2029 Die SWI suchen die Firmen zur Ausführung der Leistungen. Der Auftraggeber führt mit den Teilnehmern der Interessensbekundung Gespräche bezüglich geplanten Leistungen. Im Falle Ihres Interesses übermitteln Sie bitte eine E-Mail an [email protected]. Die Frist zur Teilnahme am Markterkundungsverfahren und Übermittlung der geforderten Dokumente ist für den Zeitraum bis zum 11.06.2026, 10:00 Uhr festgesetzt.
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