Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale VergabestelleZossenTED
Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI
Der Standort Blumberg der Bundespolizei gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Der Bund hat sich zu erhöhten Standards (Effizienzgebäude Bund - EGB) in Bezug auf seinen Gebäudebestand verpflichtet. Der energetische Standard des Gebäudes 55 entspricht der Wärmeschutzverordnung 1995, daher ist ein...
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- Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale Vergabestelle
- Published:
- August 12, 2026
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Der Standort Blumberg der Bundespolizei gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Der Bund hat sich zu erhöhten Standards (Effizienzgebäude Bund - EGB) in Bezug auf seinen Gebäudebestand verpflichtet. Der energetische Standard des Gebäudes 55 entspricht der Wärmeschutzverordnung 1995, daher ist eine energetische Sanierung des Gebäudes 55 um mindestens einen EGB 55 - Standard zu erreichen notwendig. Dabei ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. Die Planung und Durchführung der energetischen Sanierung des Gebäude 55 erfolgt nach Nutzerbedarf und den anerkannten Regeln der Technik sowie der Umsetzung der Barrierefreiheit. Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Planung und Durchführung der Maßnahme erfolgt gemäß der RBBau Abschnitt E Bauprojekt. In diesem Rahmen ist für die Maßnahme eine Finale Bauunterlage (FPU) zu erstellen. Die Vorlage der Finalen Bauunterlage sollte bis Anfang Oktober 2026 erfolgen. Die Bauausführung ist vom Dezember 2028 bis 2030 eingeplant. Die Arbeiten sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA erforderlich. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 300 und 400 betragen 3.192.226,89 EUR netto.
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10Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamDer Standort Blumberg der Bundespolizei gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Der Bund hat sich zu erhöhten Standards (Effizienzgebäude Bund - EGB) in Bezug auf seinen Gebäudebestand verpflichtet. Der energetische Standard des Gebäudes 55 entspricht der Wärmeschutzverordnung 1995, daher ist eine energetische Sanierung des Gebäudes 55 um mindestens einen EGB 55 - Standard zu erreichen notwendig. Dabei ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. Die Planung und Durchführung der energetischen Sanierung des Gebäude 55 erfolgt nach Nutzerbedarf und den anerkannten Regeln der Technik sowie der Umsetzung der Barrierefreiheit. Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Planung und Durchführung der Maßnahme erfolgt gemäß der RBBau Abschnitt E Bauprojekt. In diesem Rahmen ist für die Maßnahme eine Finale Bauunterlage (FPU) zu erstellen. Die Vorlage der Finalen Bauunterlage sollte bis Anfang Oktober 2026 erfolgen. Die Bauausführung ist vom Dezember 2028 bis 2030 eingeplant. Die Arbeiten sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA erforderlich. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 300 und 400 betragen 3.192.226,89 EUR netto.Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamDer Standort Blumberg der Bundespolizei gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Der Bund hat sich zu erhöhten Standards (Effizienzgebäude Bund - EGB) in Bezug auf seinen Gebäudebestand verpflichtet. Der energetische Standard des Gebäudes 55 entspricht der Wärmeschutzverordnung 1995, daher ist eine energetische Sanierung des Gebäudes 55 um mindestens einen EGB 55 - Standard zu erreichen notwendig. Dabei ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. Die Planung und Durchführung der energetischen Sanierung des Gebäude 55 erfolgt nach Nutzerbedarf und den anerkannten Regeln der Technik sowie der Umsetzung der Barrierefreiheit. Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Planung und Durchführung der Maßnahme erfolgt gemäß der RBBau Abschnitt E Bauprojekt. In diesem Rahmen ist für die Maßnahme eine Finale Bauunterlage (FPU) zu erstellen. Die Vorlage der Finalen Bauunterlage sollte bis Anfang Oktober 2026 erfolgen. Die Bauausführung ist vom Dezember 2028 bis 2030 eingeplant. Die Arbeiten sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA erforderlich. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 300 und 400 betragen 3.192.226,89 EUR netto.Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale VergabestelleZossenDer BPOL-Standort Blumberg gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Die zentrale Versorgungsanlage (ZVA) der Liegenschaft der Bundespolizei in Blumberg befindet sich im Gebäude 55. Als Energieträger für die Wärmebereitstellung dient hauptsächlich Erdgas. Die Wärmeverteilung von der Wärmeversorgungsanlage zu den beheizten Gebäuden auf der Liegenschaft erfolgt über erdverlegte KMR-Rohrleitungen. Es sind neben wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten auch besonders ökologische Aspekte und die Nachhaltigkeit der Wärmeerzeugung sowie des angeschlossenen Wärmeverteilnetzes zu bewerten. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Weitere im Rahmen der Durchführung als notwendig erkennbare Maßnahmen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und zwecks Umsetzung abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA unumgänglich. Generell sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: I) Austausch Heizkessel und BHKW: Die Kessel, Baujahr 1996, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 20 Jahre) überschritten und müssen durch effizientere und ökologischere Kessel/Wärmeerzeugungssysteme ersetzt werden. Die BHKWs, Baujahr 1995, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 10 bis 15 Jahre) weit überschritten und müssen ebenfalls durch ein effizienteres und bedarfsgerechteres BHKW ersetzt werden. Die potenzielle Reduzierung der Energiebedarfe sollte hierbei bereits berücksichtigt werden. Da die Sanierung der ZVA und WEA jedoch bereits im ersten Bauabschnitt erfolgt, muss vorerst der aktuelle Energiebedarf sicher gedeckt werden bzw. über alle Bauabschnitte abgesichert sein (inkl. Interimsbauten). II) Betriebsoptimierung sämtlicher relevanter technischer Anlagen. Dazu gehören: Senkung der VL-/RL-Temperaturen der Wärmeverteilung innerhalb der Gebäude, Austausch bzw. Erweiterung der vorhandenen RLT-Anlage mit hocheffizienten Wärmerückgewinnungssystemen unter Berücksichtigung der nötigen Luftwechselraten der versorgten Zonen, Optimierung der Wärmeübergabe und hydraulischer Abgleich der Wärmeverteilleitungen. III) Überprüfung und Anpassung der Betriebssteuerung sämtlicher relevanter technischer Anlagen: Die Anlagentechnik der gesamten Liegenschaft befindet sich auf Grund der vorliegenden Datengrundlage in einem schlechten Zustand. Einsparungen können durch eine optimierte Betriebssteuerung erzielt werden (bedarfsgerechte bereichsweise Steuerung und technisches Monitoring). Dazu müssen die Anlagen über mehrere Monate überwacht, die Daten aufgezeichnet und schließlich ausgewertet werden. Eine entsprechende Gebäudeleittechnik mit den erforderlichen Unterzählerstrukturen ist vorhanden bzw. wird entsprechend erweitert werden. IV) Einsatz von Hocheffizienz-Pumpen (teilweise schon im Rahmen der Instandhaltung ausgetauscht), Erneuerung der Thermostatventile durch eine zeitgesteuerte optimierte Regelung und optional Erkennung offener Fenster durch Fensterkontakte. Für eine detaillierte aufgeschlüsselte Energieanalyse ist eine gebäudeweise Untersuchung der Wärmeenergieverbräuche durchgeführt worden. Eine gebäudescharfe Zählung liegt durch die vorhandenen Wärmemengenzähler vor. Die vorhandene GLT verfügt bereits jetzt über eine gute Aufzeichnungsfunktion aller relevanten Verbrauchsdaten. Eine Sanierung des Gebäudes 55, unter Bezugnahme auf mindestens den EGB55 Standard, ist umzusetzen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. - Es wird eine Kombination von Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdkollektoren, Luft-Wasser-Wärmepumpen in Kombination mit einem elektrischen Spitzenlastkessel, sowie die energetische Sanierung des Gebäudes auf den Standard EGB55 als Planungsgrundlage festgelegt. Die Erdkollektoren werden im Bereich des gesamten Sportplatzes geplant. -Umsetzungskonzept Es sind somit folgende Maßnahmen umzusetzen: 1) Austausch der BHKW Anlagen gegen eine neue Anlage entsprechend der Konfiguration. 2) Aufbau der Geothermie-Anlage, die Verortung der Anlage in der ZVA kann vermutlich auch im Bereich der BHKW Anlagen erfolgen, somit müsste vorher keine Baumaßnahme an der Gasbrenneranlage erfolgen und diese können zur Betriebssicherheit parallel weiter betrieben werden. 3) Rückbau einer der zwei Gasbrenner-Anlagen, somit bleibt nur eine Anlage mit 3,5MW übrig. Gleichzeitig kann eine schrittweise Anpassung der Vorlauf- und Rücklauftemperaturen im Nahwärmenetz, angepasst an den Bedarf in den Gebäuden, erfolgen. 4) Parallel dazu findet die energetische Sanierung des Gebäudes 55 ZVA auf mindestens den EGB55, bevorzugt sogar auf den EGB40 Standard statt. - Für die Wärmepumpenanlage, als gültig anwendbare Maßnahme gemäß GEG § 38, muss zuerst der notwendige Flächenbedarf mit dem vor Ort verfügbaren Flächen abgeglichen werden, um die maximale für die Deckung des Mittellastbereiches mögliche Wärmemenge zu bestimmen. - Die Planung und Dimensionierung der Neuanlage erfolgt nach Nutzerbedarf und den a.a.R.d.T. - Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Rohrnetzplanung zu berücksichtigen. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 400 inkl. Kostengruppe 550 betragen 4.579.831,- EUR netto.Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamDer BPOL-Standort Blumberg gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Die zentrale Versorgungsanlage (ZVA) der Liegenschaft der Bundespolizei in Blumberg befindet sich im Gebäude 55. Als Energieträger für die Wärmebereitstellung dient hauptsächlich Erdgas. Die Wärmeverteilung von der Wärmeversorgungsanlage zu den beheizten Gebäuden auf der Liegenschaft erfolgt über erdverlegte KMR-Rohrleitungen. Es sind neben wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten auch besonders ökologische Aspekte und die Nachhaltigkeit der Wärmeerzeugung sowie des angeschlossenen Wärmeverteilnetzes zu bewerten. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Weitere im Rahmen der Durchführung als notwendig erkennbare Maßnahmen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und zwecks Umsetzung abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA unumgänglich. Generell sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: I) Austausch Heizkessel und BHKW: Die Kessel, Baujahr 1996, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 20 Jahre) überschritten und müssen durch effizientere und ökologischere Kessel/Wärmeerzeugungssysteme ersetzt werden. Die BHKWs, Baujahr 1995, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 10 bis 15 Jahre) weit überschritten und müssen ebenfalls durch ein effizienteres und bedarfsgerechteres BHKW ersetzt werden. Die potenzielle Reduzierung der Energiebedarfe sollte hierbei bereits berücksichtigt werden. Da die Sanierung der ZVA und WEA jedoch bereits im ersten Bauabschnitt erfolgt, muss vorerst der aktuelle Energiebedarf sicher gedeckt werden bzw. über alle Bauabschnitte abgesichert sein (inkl. Interimsbauten). II) Betriebsoptimierung sämtlicher relevanter technischer Anlagen. Dazu gehören: Senkung der VL-/RL-Temperaturen der Wärmeverteilung innerhalb der Gebäude, Austausch bzw. Erweiterung der vorhandenen RLT-Anlage mit hocheffizienten Wärmerückgewinnungssystemen unter Berücksichtigung der nötigen Luftwechselraten der versorgten Zonen, Optimierung der Wärmeübergabe und hydraulischer Abgleich der Wärmeverteilleitungen. III) Überprüfung und Anpassung der Betriebssteuerung sämtlicher relevanter technischer Anlagen: Die Anlagentechnik der gesamten Liegenschaft befindet sich auf Grund der vorliegenden Datengrundlage in einem schlechten Zustand. Einsparungen können durch eine optimierte Betriebssteuerung erzielt werden (bedarfsgerechte bereichsweise Steuerung und technisches Monitoring). Dazu müssen die Anlagen über mehrere Monate überwacht, die Daten aufgezeichnet und schließlich ausgewertet werden. Eine entsprechende Gebäudeleittechnik mit den erforderlichen Unterzählerstrukturen ist vorhanden bzw. wird entsprechend erweitert werden. IV) Einsatz von Hocheffizienz-Pumpen (teilweise schon im Rahmen der Instandhaltung ausgetauscht), Erneuerung der Thermostatventile durch eine zeitgesteuerte optimierte Regelung und optional Erkennung offener Fenster durch Fensterkontakte. Für eine detaillierte aufgeschlüsselte Energieanalyse ist eine gebäudeweise Untersuchung der Wärmeenergieverbräuche durchgeführt worden. Eine gebäudescharfe Zählung liegt durch die vorhandenen Wärmemengenzähler vor. Die vorhandene GLT verfügt bereits jetzt über eine gute Aufzeichnungsfunktion aller relevanten Verbrauchsdaten. Eine Sanierung des Gebäudes 55, unter Bezugnahme auf mindestens den EGB55 Standard, ist umzusetzen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. - Es wird eine Kombination von Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdkollektoren, Luft-Wasser-Wärmepumpen in Kombination mit einem elektrischen Spitzenlastkessel, sowie die energetische Sanierung des Gebäudes auf den Standard EGB55 als Planungsgrundlage festgelegt. Die Erdkollektoren werden im Bereich des gesamten Sportplatzes geplant. -Umsetzungskonzept Es sind somit folgende Maßnahmen umzusetzen: 1) Austausch der BHKW Anlagen gegen eine neue Anlage entsprechend der Konfiguration. 2) Aufbau der Geothermie-Anlage, die Verortung der Anlage in der ZVA kann vermutlich auch im Bereich der BHKW Anlagen erfolgen, somit müsste vorher keine Baumaßnahme an der Gasbrenneranlage erfolgen und diese können zur Betriebssicherheit parallel weiter betrieben werden. 3) Rückbau einer der zwei Gasbrenner-Anlagen, somit bleibt nur eine Anlage mit 3,5MW übrig. Gleichzeitig kann eine schrittweise Anpassung der Vorlauf- und Rücklauftemperaturen im Nahwärmenetz, angepasst an den Bedarf in den Gebäuden, erfolgen. 4) Parallel dazu findet die energetische Sanierung des Gebäudes 55 ZVA auf mindestens den EGB55, bevorzugt sogar auf den EGB40 Standard statt. - Für die Wärmepumpenanlage, als gültig anwendbare Maßnahme gemäß GEG § 38, muss zuerst der notwendige Flächenbedarf mit dem vor Ort verfügbaren Flächen abgeglichen werden, um die maximale für die Deckung des Mittellastbereiches mögliche Wärmemenge zu bestimmen. - Die Planung und Dimensionierung der Neuanlage erfolgt nach Nutzerbedarf und den a.a.R.d.T. - Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Rohrnetzplanung zu berücksichtigen. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 400 inkl. Kostengruppe 550 betragen 4.579.831,- EUR netto.Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamDer BPOL-Standort Blumberg gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Die zentrale Versorgungsanlage (ZVA) der Liegenschaft der Bundespolizei in Blumberg befindet sich im Gebäude 55. Als Energieträger für die Wärmebereitstellung dient hauptsächlich Erdgas. Die Wärmeverteilung von der Wärmeversorgungsanlage zu den beheizten Gebäuden auf der Liegenschaft erfolgt über erdverlegte KMR-Rohrleitungen. Es sind neben wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten auch besonders ökologische Aspekte und die Nachhaltigkeit der Wärmeerzeugung sowie des angeschlossenen Wärmeverteilnetzes zu bewerten. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Weitere im Rahmen der Durchführung als notwendig erkennbare Maßnahmen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und zwecks Umsetzung abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA unumgänglich. Generell sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: I) Austausch Heizkessel und BHKW: Die Kessel, Baujahr 1996, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 20 Jahre) überschritten und müssen durch effizientere und ökologischere Kessel/Wärmeerzeugungssysteme ersetzt werden. Die BHKWs, Baujahr 1995, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 10 bis 15 Jahre) weit überschritten und müssen ebenfalls durch ein effizienteres und bedarfsgerechteres BHKW ersetzt werden. Die potenzielle Reduzierung der Energiebedarfe sollte hierbei bereits berücksichtigt werden. Da die Sanierung der ZVA und WEA jedoch bereits im ersten Bauabschnitt erfolgt, muss vorerst der aktuelle Energiebedarf sicher gedeckt werden bzw. über alle Bauabschnitte abgesichert sein (inkl. Interimsbauten). II) Betriebsoptimierung sämtlicher relevanter technischer Anlagen. Dazu gehören: Senkung der VL-/RL-Temperaturen der Wärmeverteilung innerhalb der Gebäude, Austausch bzw. Erweiterung der vorhandenen RLT-Anlage mit hocheffizienten Wärmerückgewinnungssystemen unter Berücksichtigung der nötigen Luftwechselraten der versorgten Zonen, Optimierung der Wärmeübergabe und hydraulischer Abgleich der Wärmeverteilleitungen. III) Überprüfung und Anpassung der Betriebssteuerung sämtlicher relevanter technischer Anlagen: Die Anlagentechnik der gesamten Liegenschaft befindet sich auf Grund der vorliegenden Datengrundlage in einem schlechten Zustand. Einsparungen können durch eine optimierte Betriebssteuerung erzielt werden (bedarfsgerechte bereichsweise Steuerung und technisches Monitoring). Dazu müssen die Anlagen über mehrere Monate überwacht, die Daten aufgezeichnet und schließlich ausgewertet werden. Eine entsprechende Gebäudeleittechnik mit den erforderlichen Unterzählerstrukturen ist vorhanden bzw. wird entsprechend erweitert werden. IV) Einsatz von Hocheffizienz-Pumpen (teilweise schon im Rahmen der Instandhaltung ausgetauscht), Erneuerung der Thermostatventile durch eine zeitgesteuerte optimierte Regelung und optional Erkennung offener Fenster durch Fensterkontakte. Für eine detaillierte aufgeschlüsselte Energieanalyse ist eine gebäudeweise Untersuchung der Wärmeenergieverbräuche durchgeführt worden. Eine gebäudescharfe Zählung liegt durch die vorhandenen Wärmemengenzähler vor. Die vorhandene GLT verfügt bereits jetzt über eine gute Aufzeichnungsfunktion aller relevanten Verbrauchsdaten. Eine Sanierung des Gebäudes 55, unter Bezugnahme auf mindestens den EGB55 Standard, ist umzusetzen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. - Es wird eine Kombination von Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdkollektoren, Luft-Wasser-Wärmepumpen in Kombination mit einem elektrischen Spitzenlastkessel, sowie die energetische Sanierung des Gebäudes auf den Standard EGB55 als Planungsgrundlage festgelegt. Die Erdkollektoren werden im Bereich des gesamten Sportplatzes geplant. -Umsetzungskonzept Es sind somit folgende Maßnahmen umzusetzen: 1) Austausch der BHKW Anlagen gegen eine neue Anlage entsprechend der Konfiguration. 2) Aufbau der Geothermie-Anlage, die Verortung der Anlage in der ZVA kann vermutlich auch im Bereich der BHKW Anlagen erfolgen, somit müsste vorher keine Baumaßnahme an der Gasbrenneranlage erfolgen und diese können zur Betriebssicherheit parallel weiter betrieben werden. 3) Rückbau einer der zwei Gasbrenner-Anlagen, somit bleibt nur eine Anlage mit 3,5MW übrig. Gleichzeitig kann eine schrittweise Anpassung der Vorlauf- und Rücklauftemperaturen im Nahwärmenetz, angepasst an den Bedarf in den Gebäuden, erfolgen. 4) Parallel dazu findet die energetische Sanierung des Gebäudes 55 ZVA auf mindestens den EGB55, bevorzugt sogar auf den EGB40 Standard statt. - Für die Wärmepumpenanlage, als gültig anwendbare Maßnahme gemäß GEG § 38, muss zuerst der notwendige Flächenbedarf mit dem vor Ort verfügbaren Flächen abgeglichen werden, um die maximale für die Deckung des Mittellastbereiches mögliche Wärmemenge zu bestimmen. - Die Planung und Dimensionierung der Neuanlage erfolgt nach Nutzerbedarf und den a.a.R.d.T. - Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Rohrnetzplanung zu berücksichtigen. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 400 inkl. Kostengruppe 550 betragen 4.579.831,- EUR netto.Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamFür die Baumaßnahme Neubau Gebäude 16N, Sanitätszentrum für den Polizeiärztlichen Dienst (PÄD), Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) und Sicherheitstechnischen Dienst (STD) sind gemäß Raumprogramm und gebilligter Bedarfsplanung folgende Planungsleistungen zu erbringen: Los 1 Objektplanung für das Leistungsbild Gebäude gemäß §34 HOAI 2021, hier Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 8 sowie besondere Leistungen gem. spez. Leistungspflichten (RBBau) Projektkennwerte Billigung Raumbedarf: PÄD, AMD+STD Nutzungsfläche (NUF) 956.5 m² (gem. M13) Bruttogeschoßfläche gem. BKI (NUFx1,82) 1740 m² Gesamtfläche Baufeld: ca. 7300 m² Geplante Grundstücksfläche 16N: ca. 2800 m² Bauwerkskosten: geschätzte Gesamtbaukosten (IPU) 7.024.000,00EUR (Brutto) davon gem. DIN 276 (2018): KG 300 3.643.000,00EUR (Brutto) KG 400 1.861.000,00EUR (Brutto) Gemäß Freigabe der qualitätsgesicherten Initialen Projektunterlage (IPU), als verbindliche Beschreibung der Planungsaufgabe (LPH1) zum Projekt BImA BPOLBLU Geb. 16N ist die Finale Projektunterlage (FPU) gem. RBBau E 3 im Rahmen der Leistungsstufe 1 (LPH 2 - 3) zu erstellen. Fortführend ist im Rahmen der Leistungsstufe 1 die Genehmigungsplanung (LPH 4) zu erarbeiten und weiterführend sind die Leistungsstufen 2 - 4 (LPH 5 - 8) zu erbringen. Der Baukörper kann unter Berücksichtigung der funktionalen, konstruktiven, energetischen, ökonomischen und ökologischen Aspekten 1-2 geschossig (ohne Keller) errichtet werden. Dieses ist im Rahmen der LPH 2 (FPU) zu untersuchen und zu bewerten. Weiterhin ist im Rahmen der FPU zu prüfen, inwieweit die Errichtung als Modulgebäude mit hohem Vorfertigungsgrad Vorteile zur Reduzierung von Baukosten und Bauzeiten für den Neubau ermöglicht, einschließlich Vergabekonzept der Bauleistungen. Es ist eine ganzheitliche Planung von Geb. 16N anzustreben die eine Integration des nachlaufend zu realisierenden Gebäudes 18N (Garagenstellplätze) ermöglicht sowie eine optionale Erweiterbarkeit von 16N gestalterisch und funktional als Gesamtlösung berücksichtigt. Der Gestaltungsleitfaden zur Liegenschaft ist dabei zu beachten. Der Neubau muss mindestens den zurzeit gültigen energetischen Standard eines Energieeffizienzgebäudes EGB 40 erfüllen, gemäß den aktuellen Energieeffizienzfestlegungen Bundesgebäude (EEFB) und Gebäudeenergiegesetz (GEG). Weiterhin muss die sinngemäße Anwendung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen (BNB) ohne Zertifizierung (mind. Silber-Niveau) mit der anzuwendenden Systemvariante BNB- Bürogebäude (BNB BN 2015) erfüllt werden. Die erforderlichen Abstimmungen erfolgen mit der Konformitätsprüfstelle BLB und den hinzugezogenen BNB-Koordinator.Bundespolizeiabteilung Blumberg - Neubau Geb. 16N, Los 1: Objektplanung Gebäude § 34 HOAI, Los 2: Bauordnungsrechtlicher Brandschutz und Los 3: Bauphysik Wärmeschutz, Energiebilanzierung, Bauakustik
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale VergabestelleZossenFür die Baumaßnahme Neubau Gebäude 16N, Sanitätszentrum für den Polizeiärztlichen Dienst (PÄD), Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) und Sicherheitstechnischen Dienst (STD) sind gemäß Raumprogramm und gebilligter Bedarfsplanung folgende Planungsleistungen zu erbringen: Los 1 Objektplanung für das Leistungsbild Gebäude gemäß §34 HOAI 2021, hier Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 8 sowie besondere Leistungen gem. spez. Leistungspflichten (RBBau) Projektkennwerte Billigung Raumbedarf: PÄD, AMD+STD Nutzungsfläche (NUF) 956.5 m² (gem. M13) Bruttogeschoßfläche gem. BKI (NUFx1,82) 1740 m² Gesamtfläche Baufeld: ca. 7300 m² Geplante Grundstücksfläche 16N: ca. 2800 m² Bauwerkskosten: geschätzte Gesamtbaukosten (IPU) 7.024.000,00EUR (Brutto) davon gem. DIN 276 (2018): KG 300 3.643.000,00EUR (Brutto) KG 400 1.861.000,00EUR (Brutto) Gemäß Freigabe der qualitätsgesicherten Initialen Projektunterlage (IPU), als verbindliche Beschreibung der Planungsaufgabe (LPH1) zum Projekt BImA BPOLBLU Geb. 16N ist die Finale Projektunterlage (FPU) gem. RBBau E 3 im Rahmen der Leistungsstufe 1 (LPH 2 - 3) zu erstellen. Fortführend ist im Rahmen der Leistungsstufe 1 die Genehmigungsplanung (LPH 4) zu erarbeiten und weiterführend sind die Leistungsstufen 2 - 4 (LPH 5 - 8) zu erbringen. Der Baukörper kann unter Berücksichtigung der funktionalen, konstruktiven, energetischen, ökonomischen und ökologischen Aspekten 1-2 geschossig (ohne Keller) errichtet werden. Dieses ist im Rahmen der LPH 2 (FPU) zu untersuchen und zu bewerten. Weiterhin ist im Rahmen der FPU zu prüfen, inwieweit die Errichtung als Modulgebäude mit hohem Vorfertigungsgrad Vorteile zur Reduzierung von Baukosten und Bauzeiten für den Neubau ermöglicht, einschließlich Vergabekonzept der Bauleistungen. Es ist eine ganzheitliche Planung von Geb. 16N anzustreben die eine Integration des nachlaufend zu realisierenden Gebäudes 18N (Garagenstellplätze) ermöglicht sowie eine optionale Erweiterbarkeit von 16N gestalterisch und funktional als Gesamtlösung berücksichtigt. Der Gestaltungsleitfaden zur Liegenschaft ist dabei zu beachten. Der Neubau muss mindestens den zurzeit gültigen energetischen Standard eines Energieeffizienzgebäudes EGB 40 erfüllen, gemäß den aktuellen Energieeffizienzfestlegungen Bundesgebäude (EEFB) und Gebäudeenergiegesetz (GEG). Weiterhin muss die sinngemäße Anwendung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen (BNB) ohne Zertifizierung (mind. Silber-Niveau) mit der anzuwendenden Systemvariante BNB- Bürogebäude (BNB BN 2015) erfüllt werden. Die erforderlichen Abstimmungen erfolgen mit der Konformitätsprüfstelle BLB und den hinzugezogenen BNB-Koordinator.Bundespolizeiabteilung Blumberg - Neubau Geb. 16N, Los 1: Objektplanung Gebäude § 34 HOAI, Los 2: Bauordnungsrechtlicher Brandschutz und Los 3: Bauphysik Wärmeschutz, Energiebilanzierung, Bauakustik
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamFür die Baumaßnahme Neubau Gebäude 16N, Sanitätszentrum für den Polizeiärztlichen Dienst (PÄD), Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) und Sicherheitstechnischen Dienst (STD) sind gemäß Raumprogramm und gebilligter Bedarfsplanung folgende Planungsleistungen zu erbringen: Los 1 Objektplanung für das Leistungsbild Gebäude gemäß §34 HOAI 2021, hier Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 8 sowie besondere Leistungen gem. spez. Leistungspflichten (RBBau) Projektkennwerte Billigung Raumbedarf: PÄD, AMD+STD Nutzungsfläche (NUF) 956.5 m² (gem. M13) Bruttogeschoßfläche gem. BKI (NUFx1,82) 1740 m² Gesamtfläche Baufeld: ca. 7300 m² Geplante Grundstücksfläche 16N: ca. 2800 m² Bauwerkskosten: geschätzte Gesamtbaukosten (IPU) 7.024.000,00EUR (Brutto) davon gem. DIN 276 (2018): KG 300 3.643.000,00EUR (Brutto) KG 400 1.861.000,00EUR (Brutto) Gemäß Freigabe der qualitätsgesicherten Initialen Projektunterlage (IPU), als verbindliche Beschreibung der Planungsaufgabe (LPH1) zum Projekt BImA BPOLBLU Geb. 16N ist die Finale Projektunterlage (FPU) gem. RBBau E 3 im Rahmen der Leistungsstufe 1 (LPH 2 - 3) zu erstellen. Fortführend ist im Rahmen der Leistungsstufe 1 die Genehmigungsplanung (LPH 4) zu erarbeiten und weiterführend sind die Leistungsstufen 2 - 4 (LPH 5 - 8) zu erbringen. Der Baukörper kann unter Berücksichtigung der funktionalen, konstruktiven, energetischen, ökonomischen und ökologischen Aspekten 1-2 geschossig (ohne Keller) errichtet werden. Dieses ist im Rahmen der LPH 2 (FPU) zu untersuchen und zu bewerten. Weiterhin ist im Rahmen der FPU zu prüfen, inwieweit die Errichtung als Modulgebäude mit hohem Vorfertigungsgrad Vorteile zur Reduzierung von Baukosten und Bauzeiten für den Neubau ermöglicht, einschließlich Vergabekonzept der Bauleistungen. Es ist eine ganzheitliche Planung von Geb. 16N anzustreben die eine Integration des nachlaufend zu realisierenden Gebäudes 18N (Garagenstellplätze) ermöglicht sowie eine optionale Erweiterbarkeit von 16N gestalterisch und funktional als Gesamtlösung berücksichtigt. Der Gestaltungsleitfaden zur Liegenschaft ist dabei zu beachten. Der Neubau muss mindestens den zurzeit gültigen energetischen Standard eines Energieeffizienzgebäudes EGB 40 erfüllen, gemäß den aktuellen Energieeffizienzfestlegungen Bundesgebäude (EEFB) und Gebäudeenergiegesetz (GEG). Weiterhin muss die sinngemäße Anwendung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen (BNB) ohne Zertifizierung (mind. Silber-Niveau) mit der anzuwendenden Systemvariante BNB- Bürogebäude (BNB BN 2015) erfüllt werden. Die erforderlichen Abstimmungen erfolgen mit der Konformitätsprüfstelle BLB und den hinzugezogenen BNB-Koordinator.Erweiterung GGS Erich-Kästner-Schule | Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI
Stadt GrevenbroichGrevenbroichDie Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Erich-Kästner-Schule an der Hebbelstraße 1 in Grevenbroich, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Das Projekt sieht eine Kombination aus Neubaumaßnahmen (ca. 1.100 m² BGF) und Sanierungs- sowie Umbaumaßnahmen im Bestand (insgesamt ca. 5.060 m² BGF) vor. Die Maßnahme dient im Wesentlichen der wirtschaftlichen Schaffung von Unterrichtsräumen in Clusterstruktur, Differenzierungs- und Gruppenräumen, Lagerräumen, Mehrzweckräumen, Sanitärräumen, einer Mensa mit 3-Schicht-Betrieb, Vollküche und mit anschließendem Speiseraum, Garderoben und einem Aufzug. Für die Planung der Räume ist von einer Zielkapazität der kompletten Ganztagsschule von bis zu 390 Kindern auszugehen. Aktuell werden ca. 330 Schüler in 16 Klassen beschult, was einer ca. 3,5- bis 4-Zügigkeit entspricht. Ein Teil des Raumprogramms soll durch die bauliche Umnutzung und energetische sowie akustische Sanierung der Bestandsgebäude A und B (Baujahre 1960er) realisiert werden, während die weiteren Flächen durch Neubauten ergänzt werden. Im Zuge dessen ist auch der Rückbau des vorhandenen Pavillons vorgesehen. Ziel ist die Umsetzung einer modernen Ganztagsschule im Rahmen eines Gesamtkonzeptes, das Nachhaltigkeit und Energieeffizienz optimiert. Das gesamte Schulgelände ist barrierefrei zu erschließen (inkl. Aufzugsanlagen und Rampen). Da die Baumaßnahmen unter Aufrechterhaltung des laufenden Schulbetriebs stattfinden, ist eine detaillierte Bauphasenplanung unter Berücksichtigung notwendiger Interimsmaßnahmen zwingend erforderlich. Die geschätzten Gesamtkosten für die Erweiterung umfassen die Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und belaufen sich derzeit auf ca. 4.010.000 EUR (netto). Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen).Erweiterung GGS Erich-Kästner-Schule | Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI
Stadt GrevenbroichGrevenbroichDie Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Erich-Kästner-Schule an der Hebbelstraße 1 in Grevenbroich, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Das Projekt sieht eine Kombination aus Neubaumaßnahmen (ca. 1.100 m² BGF) und Sanierungs- sowie Umbaumaßnahmen im Bestand (insgesamt ca. 5.060 m² BGF) vor. Die Maßnahme dient im Wesentlichen der wirtschaftlichen Schaffung von Unterrichtsräumen in Clusterstruktur, Differenzierungs- und Gruppenräumen, Lagerräumen, Mehrzweckräumen, Sanitärräumen, einer Mensa mit 3-Schicht-Betrieb, Vollküche und mit anschließendem Speiseraum, Garderoben und einem Aufzug. Für die Planung der Räume ist von einer Zielkapazität der kompletten Ganztagsschule von bis zu 390 Kindern auszugehen. Aktuell werden ca. 330 Schüler in 16 Klassen beschult, was einer ca. 3,5- bis 4-Zügigkeit entspricht. Ein Teil des Raumprogramms soll durch die bauliche Umnutzung und energetische sowie akustische Sanierung der Bestandsgebäude A und B (Baujahre 1960er) realisiert werden, während die weiteren Flächen durch Neubauten ergänzt werden. Im Zuge dessen ist auch der Rückbau des vorhandenen Pavillons vorgesehen. Ziel ist die Umsetzung einer modernen Ganztagsschule im Rahmen eines Gesamtkonzeptes, das Nachhaltigkeit und Energieeffizienz optimiert. Das gesamte Schulgelände ist barrierefrei zu erschließen (inkl. Aufzugsanlagen und Rampen). Da die Baumaßnahmen unter Aufrechterhaltung des laufenden Schulbetriebs stattfinden, ist eine detaillierte Bauphasenplanung unter Berücksichtigung notwendiger Interimsmaßnahmen zwingend erforderlich. Die geschätzten Gesamtkosten für die Erweiterung umfassen die Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und belaufen sich derzeit auf ca. 4.010.000 EUR (netto). Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen).
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