Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale VergabestelleZossenTED
Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI
Der BPOL-Standort Blumberg gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Die zentrale Versorgungsanlage (ZVA) der Liegenschaft der Bundespolizei in Blumberg befindet sich im Gebäude 55. Als Energieträger für die Wärmebereitstellung dient hauptsächlich Erdgas. Die Wärmeverteilung von der Wärmeversorgung...
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- Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale Vergabestelle
- Published:
- August 16, 2026
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Der BPOL-Standort Blumberg gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Die zentrale Versorgungsanlage (ZVA) der Liegenschaft der Bundespolizei in Blumberg befindet sich im Gebäude 55. Als Energieträger für die Wärmebereitstellung dient hauptsächlich Erdgas. Die Wärmeverteilung von der Wärmeversorgungsanlage zu den beheizten Gebäuden auf der Liegenschaft erfolgt über erdverlegte KMR-Rohrleitungen. Es sind neben wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten auch besonders ökologische Aspekte und die Nachhaltigkeit der Wärmeerzeugung sowie des angeschlossenen Wärmeverteilnetzes zu bewerten. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Weitere im Rahmen der Durchführung als notwendig erkennbare Maßnahmen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und zwecks Umsetzung abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA unumgänglich. Generell sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: I) Austausch Heizkessel und BHKW: Die Kessel, Baujahr 1996, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 20 Jahre) überschritten und müssen durch effizientere und ökologischere Kessel/Wärmeerzeugungssysteme ersetzt werden. Die BHKWs, Baujahr 1995, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 10 bis 15 Jahre) weit überschritten und müssen ebenfalls durch ein effizienteres und bedarfsgerechteres BHKW ersetzt werden. Die potenzielle Reduzierung der Energiebedarfe sollte hierbei bereits berücksichtigt werden. Da die Sanierung der ZVA und WEA jedoch bereits im ersten Bauabschnitt erfolgt, muss vorerst der aktuelle Energiebedarf sicher gedeckt werden bzw. über alle Bauabschnitte abgesichert sein (inkl. Interimsbauten). II) Betriebsoptimierung sämtlicher relevanter technischer Anlagen. Dazu gehören: Senkung der VL-/RL-Temperaturen der Wärmeverteilung innerhalb der Gebäude, Austausch bzw. Erweiterung der vorhandenen RLT-Anlage mit hocheffizienten Wärmerückgewinnungssystemen unter Berücksichtigung der nötigen Luftwechselraten der versorgten Zonen, Optimierung der Wärmeübergabe und hydraulischer Abgleich der Wärmeverteilleitungen. III) Überprüfung und Anpassung der Betriebssteuerung sämtlicher relevanter technischer Anlagen: Die Anlagentechnik der gesamten Liegenschaft befindet sich auf Grund der vorliegenden Datengrundlage in einem schlechten Zustand. Einsparungen können durch eine optimierte Betriebssteuerung erzielt werden (bedarfsgerechte bereichsweise Steuerung und technisches Monitoring). Dazu müssen die Anlagen über mehrere Monate überwacht, die Daten aufgezeichnet und schließlich ausgewertet werden. Eine entsprechende Gebäudeleittechnik mit den erforderlichen Unterzählerstrukturen ist vorhanden bzw. wird entsprechend erweitert werden. IV) Einsatz von Hocheffizienz-Pumpen (teilweise schon im Rahmen der Instandhaltung ausgetauscht), Erneuerung der Thermostatventile durch eine zeitgesteuerte optimierte Regelung und optional Erkennung offener Fenster durch Fensterkontakte. Für eine detaillierte aufgeschlüsselte Energieanalyse ist eine gebäudeweise Untersuchung der Wärmeenergieverbräuche durchgeführt worden. Eine gebäudescharfe Zählung liegt durch die vorhandenen Wärmemengenzähler vor. Die vorhandene GLT verfügt bereits jetzt über eine gute Aufzeichnungsfunktion aller relevanten Verbrauchsdaten. Eine Sanierung des Gebäudes 55, unter Bezugnahme auf mindestens den EGB55 Standard, ist umzusetzen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. - Es wird eine Kombination von Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdkollektoren, Luft-Wasser-Wärmepumpen in Kombination mit einem elektrischen Spitzenlastkessel, sowie die energetische Sanierung des Gebäudes auf den Standard EGB55 als Planungsgrundlage festgelegt. Die Erdkollektoren werden im Bereich des gesamten Sportplatzes geplant. -Umsetzungskonzept Es sind somit folgende Maßnahmen umzusetzen: 1) Austausch der BHKW Anlagen gegen eine neue Anlage entsprechend der Konfiguration. 2) Aufbau der Geothermie-Anlage, die Verortung der Anlage in der ZVA kann vermutlich auch im Bereich der BHKW Anlagen erfolgen, somit müsste vorher keine Baumaßnahme an der Gasbrenneranlage erfolgen und diese können zur Betriebssicherheit parallel weiter betrieben werden. 3) Rückbau einer der zwei Gasbrenner-Anlagen, somit bleibt nur eine Anlage mit 3,5MW übrig. Gleichzeitig kann eine schrittweise Anpassung der Vorlauf- und Rücklauftemperaturen im Nahwärmenetz, angepasst an den Bedarf in den Gebäuden, erfolgen. 4) Parallel dazu findet die energetische Sanierung des Gebäudes 55 ZVA auf mindestens den EGB55, bevorzugt sogar auf den EGB40 Standard statt. - Für die Wärmepumpenanlage, als gültig anwendbare Maßnahme gemäß GEG § 38, muss zuerst der notwendige Flächenbedarf mit dem vor Ort verfügbaren Flächen abgeglichen werden, um die maximale für die Deckung des Mittellastbereiches mögliche Wärmemenge zu bestimmen. - Die Planung und Dimensionierung der Neuanlage erfolgt nach Nutzerbedarf und den a.a.R.d.T. - Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Rohrnetzplanung zu berücksichtigen. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 400 inkl. Kostengruppe 550 betragen 4.579.831,- EUR netto.
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Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamDer BPOL-Standort Blumberg gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Die zentrale Versorgungsanlage (ZVA) der Liegenschaft der Bundespolizei in Blumberg befindet sich im Gebäude 55. Als Energieträger für die Wärmebereitstellung dient hauptsächlich Erdgas. Die Wärmeverteilung von der Wärmeversorgungsanlage zu den beheizten Gebäuden auf der Liegenschaft erfolgt über erdverlegte KMR-Rohrleitungen. Es sind neben wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten auch besonders ökologische Aspekte und die Nachhaltigkeit der Wärmeerzeugung sowie des angeschlossenen Wärmeverteilnetzes zu bewerten. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Weitere im Rahmen der Durchführung als notwendig erkennbare Maßnahmen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und zwecks Umsetzung abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA unumgänglich. Generell sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: I) Austausch Heizkessel und BHKW: Die Kessel, Baujahr 1996, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 20 Jahre) überschritten und müssen durch effizientere und ökologischere Kessel/Wärmeerzeugungssysteme ersetzt werden. Die BHKWs, Baujahr 1995, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 10 bis 15 Jahre) weit überschritten und müssen ebenfalls durch ein effizienteres und bedarfsgerechteres BHKW ersetzt werden. Die potenzielle Reduzierung der Energiebedarfe sollte hierbei bereits berücksichtigt werden. Da die Sanierung der ZVA und WEA jedoch bereits im ersten Bauabschnitt erfolgt, muss vorerst der aktuelle Energiebedarf sicher gedeckt werden bzw. über alle Bauabschnitte abgesichert sein (inkl. Interimsbauten). II) Betriebsoptimierung sämtlicher relevanter technischer Anlagen. Dazu gehören: Senkung der VL-/RL-Temperaturen der Wärmeverteilung innerhalb der Gebäude, Austausch bzw. Erweiterung der vorhandenen RLT-Anlage mit hocheffizienten Wärmerückgewinnungssystemen unter Berücksichtigung der nötigen Luftwechselraten der versorgten Zonen, Optimierung der Wärmeübergabe und hydraulischer Abgleich der Wärmeverteilleitungen. III) Überprüfung und Anpassung der Betriebssteuerung sämtlicher relevanter technischer Anlagen: Die Anlagentechnik der gesamten Liegenschaft befindet sich auf Grund der vorliegenden Datengrundlage in einem schlechten Zustand. Einsparungen können durch eine optimierte Betriebssteuerung erzielt werden (bedarfsgerechte bereichsweise Steuerung und technisches Monitoring). Dazu müssen die Anlagen über mehrere Monate überwacht, die Daten aufgezeichnet und schließlich ausgewertet werden. Eine entsprechende Gebäudeleittechnik mit den erforderlichen Unterzählerstrukturen ist vorhanden bzw. wird entsprechend erweitert werden. IV) Einsatz von Hocheffizienz-Pumpen (teilweise schon im Rahmen der Instandhaltung ausgetauscht), Erneuerung der Thermostatventile durch eine zeitgesteuerte optimierte Regelung und optional Erkennung offener Fenster durch Fensterkontakte. Für eine detaillierte aufgeschlüsselte Energieanalyse ist eine gebäudeweise Untersuchung der Wärmeenergieverbräuche durchgeführt worden. Eine gebäudescharfe Zählung liegt durch die vorhandenen Wärmemengenzähler vor. Die vorhandene GLT verfügt bereits jetzt über eine gute Aufzeichnungsfunktion aller relevanten Verbrauchsdaten. Eine Sanierung des Gebäudes 55, unter Bezugnahme auf mindestens den EGB55 Standard, ist umzusetzen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. - Es wird eine Kombination von Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdkollektoren, Luft-Wasser-Wärmepumpen in Kombination mit einem elektrischen Spitzenlastkessel, sowie die energetische Sanierung des Gebäudes auf den Standard EGB55 als Planungsgrundlage festgelegt. Die Erdkollektoren werden im Bereich des gesamten Sportplatzes geplant. -Umsetzungskonzept Es sind somit folgende Maßnahmen umzusetzen: 1) Austausch der BHKW Anlagen gegen eine neue Anlage entsprechend der Konfiguration. 2) Aufbau der Geothermie-Anlage, die Verortung der Anlage in der ZVA kann vermutlich auch im Bereich der BHKW Anlagen erfolgen, somit müsste vorher keine Baumaßnahme an der Gasbrenneranlage erfolgen und diese können zur Betriebssicherheit parallel weiter betrieben werden. 3) Rückbau einer der zwei Gasbrenner-Anlagen, somit bleibt nur eine Anlage mit 3,5MW übrig. Gleichzeitig kann eine schrittweise Anpassung der Vorlauf- und Rücklauftemperaturen im Nahwärmenetz, angepasst an den Bedarf in den Gebäuden, erfolgen. 4) Parallel dazu findet die energetische Sanierung des Gebäudes 55 ZVA auf mindestens den EGB55, bevorzugt sogar auf den EGB40 Standard statt. - Für die Wärmepumpenanlage, als gültig anwendbare Maßnahme gemäß GEG § 38, muss zuerst der notwendige Flächenbedarf mit dem vor Ort verfügbaren Flächen abgeglichen werden, um die maximale für die Deckung des Mittellastbereiches mögliche Wärmemenge zu bestimmen. - Die Planung und Dimensionierung der Neuanlage erfolgt nach Nutzerbedarf und den a.a.R.d.T. - Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Rohrnetzplanung zu berücksichtigen. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 400 inkl. Kostengruppe 550 betragen 4.579.831,- EUR netto.Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamDer BPOL-Standort Blumberg gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Die zentrale Versorgungsanlage (ZVA) der Liegenschaft der Bundespolizei in Blumberg befindet sich im Gebäude 55. Als Energieträger für die Wärmebereitstellung dient hauptsächlich Erdgas. Die Wärmeverteilung von der Wärmeversorgungsanlage zu den beheizten Gebäuden auf der Liegenschaft erfolgt über erdverlegte KMR-Rohrleitungen. Es sind neben wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten auch besonders ökologische Aspekte und die Nachhaltigkeit der Wärmeerzeugung sowie des angeschlossenen Wärmeverteilnetzes zu bewerten. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Weitere im Rahmen der Durchführung als notwendig erkennbare Maßnahmen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und zwecks Umsetzung abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA unumgänglich. Generell sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: I) Austausch Heizkessel und BHKW: Die Kessel, Baujahr 1996, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 20 Jahre) überschritten und müssen durch effizientere und ökologischere Kessel/Wärmeerzeugungssysteme ersetzt werden. Die BHKWs, Baujahr 1995, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 10 bis 15 Jahre) weit überschritten und müssen ebenfalls durch ein effizienteres und bedarfsgerechteres BHKW ersetzt werden. Die potenzielle Reduzierung der Energiebedarfe sollte hierbei bereits berücksichtigt werden. Da die Sanierung der ZVA und WEA jedoch bereits im ersten Bauabschnitt erfolgt, muss vorerst der aktuelle Energiebedarf sicher gedeckt werden bzw. über alle Bauabschnitte abgesichert sein (inkl. Interimsbauten). II) Betriebsoptimierung sämtlicher relevanter technischer Anlagen. Dazu gehören: Senkung der VL-/RL-Temperaturen der Wärmeverteilung innerhalb der Gebäude, Austausch bzw. Erweiterung der vorhandenen RLT-Anlage mit hocheffizienten Wärmerückgewinnungssystemen unter Berücksichtigung der nötigen Luftwechselraten der versorgten Zonen, Optimierung der Wärmeübergabe und hydraulischer Abgleich der Wärmeverteilleitungen. III) Überprüfung und Anpassung der Betriebssteuerung sämtlicher relevanter technischer Anlagen: Die Anlagentechnik der gesamten Liegenschaft befindet sich auf Grund der vorliegenden Datengrundlage in einem schlechten Zustand. Einsparungen können durch eine optimierte Betriebssteuerung erzielt werden (bedarfsgerechte bereichsweise Steuerung und technisches Monitoring). Dazu müssen die Anlagen über mehrere Monate überwacht, die Daten aufgezeichnet und schließlich ausgewertet werden. Eine entsprechende Gebäudeleittechnik mit den erforderlichen Unterzählerstrukturen ist vorhanden bzw. wird entsprechend erweitert werden. IV) Einsatz von Hocheffizienz-Pumpen (teilweise schon im Rahmen der Instandhaltung ausgetauscht), Erneuerung der Thermostatventile durch eine zeitgesteuerte optimierte Regelung und optional Erkennung offener Fenster durch Fensterkontakte. Für eine detaillierte aufgeschlüsselte Energieanalyse ist eine gebäudeweise Untersuchung der Wärmeenergieverbräuche durchgeführt worden. Eine gebäudescharfe Zählung liegt durch die vorhandenen Wärmemengenzähler vor. Die vorhandene GLT verfügt bereits jetzt über eine gute Aufzeichnungsfunktion aller relevanten Verbrauchsdaten. Eine Sanierung des Gebäudes 55, unter Bezugnahme auf mindestens den EGB55 Standard, ist umzusetzen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. - Es wird eine Kombination von Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdkollektoren, Luft-Wasser-Wärmepumpen in Kombination mit einem elektrischen Spitzenlastkessel, sowie die energetische Sanierung des Gebäudes auf den Standard EGB55 als Planungsgrundlage festgelegt. Die Erdkollektoren werden im Bereich des gesamten Sportplatzes geplant. -Umsetzungskonzept Es sind somit folgende Maßnahmen umzusetzen: 1) Austausch der BHKW Anlagen gegen eine neue Anlage entsprechend der Konfiguration. 2) Aufbau der Geothermie-Anlage, die Verortung der Anlage in der ZVA kann vermutlich auch im Bereich der BHKW Anlagen erfolgen, somit müsste vorher keine Baumaßnahme an der Gasbrenneranlage erfolgen und diese können zur Betriebssicherheit parallel weiter betrieben werden. 3) Rückbau einer der zwei Gasbrenner-Anlagen, somit bleibt nur eine Anlage mit 3,5MW übrig. Gleichzeitig kann eine schrittweise Anpassung der Vorlauf- und Rücklauftemperaturen im Nahwärmenetz, angepasst an den Bedarf in den Gebäuden, erfolgen. 4) Parallel dazu findet die energetische Sanierung des Gebäudes 55 ZVA auf mindestens den EGB55, bevorzugt sogar auf den EGB40 Standard statt. - Für die Wärmepumpenanlage, als gültig anwendbare Maßnahme gemäß GEG § 38, muss zuerst der notwendige Flächenbedarf mit dem vor Ort verfügbaren Flächen abgeglichen werden, um die maximale für die Deckung des Mittellastbereiches mögliche Wärmemenge zu bestimmen. - Die Planung und Dimensionierung der Neuanlage erfolgt nach Nutzerbedarf und den a.a.R.d.T. - Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Rohrnetzplanung zu berücksichtigen. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 400 inkl. Kostengruppe 550 betragen 4.579.831,- EUR netto.Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale VergabestelleZossenDer Standort Blumberg der Bundespolizei gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Der Bund hat sich zu erhöhten Standards (Effizienzgebäude Bund - EGB) in Bezug auf seinen Gebäudebestand verpflichtet. Der energetische Standard des Gebäudes 55 entspricht der Wärmeschutzverordnung 1995, daher ist eine energetische Sanierung des Gebäudes 55 um mindestens einen EGB 55 - Standard zu erreichen notwendig. Dabei ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. Die Planung und Durchführung der energetischen Sanierung des Gebäude 55 erfolgt nach Nutzerbedarf und den anerkannten Regeln der Technik sowie der Umsetzung der Barrierefreiheit. Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Planung und Durchführung der Maßnahme erfolgt gemäß der RBBau Abschnitt E Bauprojekt. In diesem Rahmen ist für die Maßnahme eine Finale Bauunterlage (FPU) zu erstellen. Die Vorlage der Finalen Bauunterlage sollte bis Anfang Oktober 2026 erfolgen. Die Bauausführung ist vom Dezember 2028 bis 2030 eingeplant. Die Arbeiten sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA erforderlich. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 300 und 400 betragen 3.192.226,89 EUR netto.Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamDer Standort Blumberg der Bundespolizei gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Der Bund hat sich zu erhöhten Standards (Effizienzgebäude Bund - EGB) in Bezug auf seinen Gebäudebestand verpflichtet. Der energetische Standard des Gebäudes 55 entspricht der Wärmeschutzverordnung 1995, daher ist eine energetische Sanierung des Gebäudes 55 um mindestens einen EGB 55 - Standard zu erreichen notwendig. Dabei ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. Die Planung und Durchführung der energetischen Sanierung des Gebäude 55 erfolgt nach Nutzerbedarf und den anerkannten Regeln der Technik sowie der Umsetzung der Barrierefreiheit. Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Planung und Durchführung der Maßnahme erfolgt gemäß der RBBau Abschnitt E Bauprojekt. In diesem Rahmen ist für die Maßnahme eine Finale Bauunterlage (FPU) zu erstellen. Die Vorlage der Finalen Bauunterlage sollte bis Anfang Oktober 2026 erfolgen. Die Bauausführung ist vom Dezember 2028 bis 2030 eingeplant. Die Arbeiten sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA erforderlich. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 300 und 400 betragen 3.192.226,89 EUR netto.Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamDer Standort Blumberg der Bundespolizei gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Der Bund hat sich zu erhöhten Standards (Effizienzgebäude Bund - EGB) in Bezug auf seinen Gebäudebestand verpflichtet. Der energetische Standard des Gebäudes 55 entspricht der Wärmeschutzverordnung 1995, daher ist eine energetische Sanierung des Gebäudes 55 um mindestens einen EGB 55 - Standard zu erreichen notwendig. Dabei ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. Die Planung und Durchführung der energetischen Sanierung des Gebäude 55 erfolgt nach Nutzerbedarf und den anerkannten Regeln der Technik sowie der Umsetzung der Barrierefreiheit. Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Planung und Durchführung der Maßnahme erfolgt gemäß der RBBau Abschnitt E Bauprojekt. In diesem Rahmen ist für die Maßnahme eine Finale Bauunterlage (FPU) zu erstellen. Die Vorlage der Finalen Bauunterlage sollte bis Anfang Oktober 2026 erfolgen. Die Bauausführung ist vom Dezember 2028 bis 2030 eingeplant. Die Arbeiten sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA erforderlich. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 300 und 400 betragen 3.192.226,89 EUR netto.Fachplanung Technische Ausrüstung ELT LPH 1-9 gem. Par 53 HOAI
Landkreis FreisingFreisingNeubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA ELT LPH 1 - 9 Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts.Aufgrund steigender Schülerzahlen (Prognose bis ca. 1.180–1.257 Schüler bis 2038) besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Die Stilllegung der Leitungen als vorbereitende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung und Abbruch ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Technische Ausrüstung bereits berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energieversorgungskonzepts für den Neubau, die Sporthalle sowie die Bestandsgebäude. In diesem ZusammGemeinde Südheide: Vergabe von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und Erweiterung des DGH und Feuerwehrgerätehauses Weesen
Gemeinde SüdheideSüdheideDas 1978 in massiver Bauweise errichtete Gebäude wird umfassend energetisch kernsaniert und um einen 1,5-geschossigen Anbau in Holzbauweise auf der Westseite erweitert. Im Bereich der technischen Ausrüstung umfasst die Maßnahme die vollständige Kernsanierung sämtlicher haustechnischer Anlagen (HLS und ELT) im Bestandsgebäude sowie die Neuinstallation der gesamten Haustechnik in der Gebäudeerweiterung. Die bestehende Gasheizung wird durch eine Wärmepumpe ersetzt und eine Photovoltaikanlage eingebaut; die Energieversorgung soll ausschließlich über regenerative Energien erfolgen. Angestrebt wird ein KfW-40-Standard. Sämtliche Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen werden erneuert. Im Erdgeschoss wird das Gebäude um Sanitär- und Umkleideräume sowie einen Aufzug erweitert, im Dachgeschoss wird der Mehrzweckraum für Dorfgemeinschaftsaktivitäten vergrößert. Die Nutzfläche des Bestandsgebäudes beträgt ca. 297 m², die der Erweiterung ca. 211 m², insgesamt somit ca. 508 m². Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Grundleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasseranlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen), 4 (Stark- und Schwachstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen). Die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) sowie die Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), die Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziff. 1.2.1 und 1.2.2), das Bodengutachten und der Brandschutz sind bereits anderweitig beauftragt. Ebenso sind die Freianlagenplanung, die Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 7 bis 9 sowie weitere Leistungen von Sonderfachleuten (Vermessung, Schadstoffkartierung, SiGeKo) nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden vom Auftraggeber parallel vergeben. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht und befindet sich in der Prüfung. Die abnahmereife Fertigstellung der Bauleistungen hat spätestens bis zum 29.02.2028 zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen.Energetische Sanierung HDJ Tegelsbarg - Technische Ausrüstung
FHH Bezirksamt Wandsbek/ Interner Service - vertreten durch die Sprinkenhof GmbHHamburgDeadline: Aug 03Das eingeschossige Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von circa 1.125 m² wurde im Jahr 1984 in massiver Bauweise im Hamburger Stadtteil Wandsbek errichtet. Im Verlauf der Jahre wurden verschiedene Modernisierungsmaßnahmen am und im Gebäude realisiert. Die letzten Maßnahmen, darunter die Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes, die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, der Einbau einer neuen Akustikdecke einschließl. Rückbau der alten Abhangdecke sowie die Entsorgung der vorhandenen KMF-Wolle, der Einbau neuer LED-Leuchten, Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten sowie die Erneuerung der Elektroleitungen inkl. Unterverteilung, wurden vor etwa zwei Jahren abgeschlossen. Im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung soll das Gebäude nun energetisch saniert werden. Für das Bestandsgebäude liegt ein Energieberatungsbericht des Büros EnHH GmbH vom 30.11.2023 vor. Gemäß dem Energieberatungsbericht werden folgende Maßnahmen empfohlen: - Dämmung der Kellerdecke inklusive Kriechkeller - Berechnung und Durchführung eines hydraulischen Abgleichs - Umrüstung der gesamten Beleuchtung auf LED - Dachsanierung einschließlich Installation einer Photovoltaikanlage - Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für alle Bereiche - Austausch der Fenster - Umrüstung des Heizsystems auf eine Wärmepumpe - Austausch des Gasdurchlauferhitzers durch einen elektronischen Durchlauferhitzer (sofern der Gasanschluss zurückgebaut wird) Unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Maßnahmen sowie der geplanten Luftwasserwärmepumpe ist eine Neubewertung des Energiekonzepts erforderlich. Diese Neubewertung soll in den kommenden Leistungsphasen gemeinsam mit den Planern und Energieberatern erfolgen. Ergänzend zur energetischen Sanierung soll der Eingangsbereich barrierefrei gestaltet werden, beispielsweise durch automatische Türöffner. Zudem ist eine Betrachtung des sommerlichen Wärmeschutzes hinsichtlich eines außenliegenden Sonnenschutzes für die betroffenen Räume notwendig. Neben dem Sonnenschutz soll im Außenbereich eine bodengebundene Fassadenbegrünung realisiert werden. Für die Gesamtmaßnahme sind folgende Punkte entsprechend zu berücksichtigen: - Zielerreichung des Effizienzhauses EG 70 bezüglich der primärenergetischen Anforderungen, mit einer Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 85% - Einsatz nachhaltiger Baumaterialien, möglichst unter Verwendung recycelter Baustoffe - Einsatz erneuerbarer Energien - Reduzierung der CO2-Emissionen um 51,7 Tonnen pro Jahr - Untersuchungen zu Klimaanpassungsmaßnahmen: mögliche Integration einer boden-gebundenen Fassadenbegrünung, Entwicklung eines Verschattungskonzepts sowie eines außenliegenden Sonnenschutzes Ziel ist es, im Rahmen der RISE-Gebietsförderung eine wirtschaftlich optimierte und zugleich nachhaltige Gesamtlösung zu entwickeln, die die Vorgaben des Hamburger Klimaplans berücksichtigt. Die Maßnahmen sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Bereits ausgeführte Maßnahmen (ebenfalls über RISE gefördert) dürfen während der Sanierungsarbeiten, insbesondere der Dachsanierung, möglichst nicht beeinträchtigt werden. Für beide Bereiche ist ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der LP 1-8 für die Anlagengruppen 2, 3 und 4. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 3 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen (LP) wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: LP 1 – 3 (Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung) Stufe 2: LP 4 – 6 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe) Stufe 3: LP 7 - 8 (Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation) Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht.Energetische Sanierung HDJ Tegelsbarg - Technische Ausrüstung
FHH Bezirksamt Wandsbek/ Interner Service - vertreten durch die Sprinkenhof GmbHHamburgDeadline: Jul 21Das eingeschossige Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von circa 1.125 m² wurde im Jahr 1984 in massiver Bauweise im Hamburger Stadtteil Wandsbek errichtet. Im Verlauf der Jahre wurden verschiedene Modernisierungsmaßnahmen am und im Gebäude realisiert. Die letzten Maßnahmen, darunter die Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes, die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, der Einbau einer neuen Akustikdecke einschließl. Rückbau der alten Abhangdecke sowie die Entsorgung der vorhandenen KMF-Wolle, der Einbau neuer LED-Leuchten, Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten sowie die Erneuerung der Elektroleitungen inkl. Unterverteilung, wurden vor etwa zwei Jahren abgeschlossen. Im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung soll das Gebäude nun energetisch saniert werden. Für das Bestandsgebäude liegt ein Energieberatungsbericht des Büros EnHH GmbH vom 30.11.2023 vor. Gemäß dem Energieberatungsbericht werden folgende Maßnahmen empfohlen: - Dämmung der Kellerdecke inklusive Kriechkeller - Berechnung und Durchführung eines hydraulischen Abgleichs - Umrüstung der gesamten Beleuchtung auf LED - Dachsanierung einschließlich Installation einer Photovoltaikanlage - Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für alle Bereiche - Austausch der Fenster - Umrüstung des Heizsystems auf eine Wärmepumpe - Austausch des Gasdurchlauferhitzers durch einen elektronischen Durchlauferhitzer (sofern der Gasanschluss zurückgebaut wird) Unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Maßnahmen sowie der geplanten Luftwasserwärmepumpe ist eine Neubewertung des Energiekonzepts erforderlich. Diese Neubewertung soll in den kommenden Leistungsphasen gemeinsam mit den Planern und Energieberatern erfolgen. Ergänzend zur energetischen Sanierung soll der Eingangsbereich barrierefrei gestaltet werden, beispielsweise durch automatische Türöffner. Zudem ist eine Betrachtung des sommerlichen Wärmeschutzes hinsichtlich eines außenliegenden Sonnenschutzes für die betroffenen Räume notwendig. Neben dem Sonnenschutz soll im Außenbereich eine bodengebundene Fassadenbegrünung realisiert werden. Für die Gesamtmaßnahme sind folgende Punkte entsprechend zu berücksichtigen: - Zielerreichung des Effizienzhauses EG 70 bezüglich der primärenergetischen Anforderungen, mit einer Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 85% - Einsatz nachhaltiger Baumaterialien, möglichst unter Verwendung recycelter Baustoffe - Einsatz erneuerbarer Energien - Reduzierung der CO2-Emissionen um 51,7 Tonnen pro Jahr - Untersuchungen zu Klimaanpassungsmaßnahmen: mögliche Integration einer boden-gebundenen Fassadenbegrünung, Entwicklung eines Verschattungskonzepts sowie eines außenliegenden Sonnenschutzes Ziel ist es, im Rahmen der RISE-Gebietsförderung eine wirtschaftlich optimierte und zugleich nachhaltige Gesamtlösung zu entwickeln, die die Vorgaben des Hamburger Klimaplans berücksichtigt. Die Maßnahmen sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Bereits ausgeführte Maßnahmen (ebenfalls über RISE gefördert) dürfen während der Sanierungsarbeiten, insbesondere der Dachsanierung, möglichst nicht beeinträchtigt werden. Für beide Bereiche ist ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der LP 1-8 für die Anlagengruppen 2, 3 und 4. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 3 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen (LP) wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: LP 1 – 3 (Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung) Stufe 2: LP 4 – 6 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe) Stufe 3: LP 7 - 8 (Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation) Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht.Energetische Sanierung HDJ Tegelsbarg - Technische Ausrüstung
FHH Bezirksamt Wandsbek/ Interner Service - vertreten durch die Sprinkenhof GmbHHamburgDeadline: Jul 21Das eingeschossige Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von circa 1.125 m² wurde im Jahr 1984 in massiver Bauweise im Hamburger Stadtteil Wandsbek errichtet. Im Verlauf der Jahre wurden verschiedene Modernisierungsmaßnahmen am und im Gebäude realisiert. Die letzten Maßnahmen, darunter die Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes, die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, der Einbau einer neuen Akustikdecke einschließl. Rückbau der alten Abhangdecke sowie die Entsorgung der vorhandenen KMF-Wolle, der Einbau neuer LED-Leuchten, Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten sowie die Erneuerung der Elektroleitungen inkl. Unterverteilung, wurden vor etwa zwei Jahren abgeschlossen. Im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung soll das Gebäude nun energetisch saniert werden. Für das Bestandsgebäude liegt ein Energieberatungsbericht des Büros EnHH GmbH vom 30.11.2023 vor. Gemäß dem Energieberatungsbericht werden folgende Maßnahmen empfohlen: - Dämmung der Kellerdecke inklusive Kriechkeller - Berechnung und Durchführung eines hydraulischen Abgleichs - Umrüstung der gesamten Beleuchtung auf LED - Dachsanierung einschließlich Installation einer Photovoltaikanlage - Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für alle Bereiche - Austausch der Fenster - Umrüstung des Heizsystems auf eine Wärmepumpe - Austausch des Gasdurchlauferhitzers durch einen elektronischen Durchlauferhitzer (sofern der Gasanschluss zurückgebaut wird) Unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Maßnahmen sowie der geplanten Luftwasserwärmepumpe ist eine Neubewertung des Energiekonzepts erforderlich. Diese Neubewertung soll in den kommenden Leistungsphasen gemeinsam mit den Planern und Energieberatern erfolgen. Ergänzend zur energetischen Sanierung soll der Eingangsbereich barrierefrei gestaltet werden, beispielsweise durch automatische Türöffner. Zudem ist eine Betrachtung des sommerlichen Wärmeschutzes hinsichtlich eines außenliegenden Sonnenschutzes für die betroffenen Räume notwendig. Neben dem Sonnenschutz soll im Außenbereich eine bodengebundene Fassadenbegrünung realisiert werden. Für die Gesamtmaßnahme sind folgende Punkte entsprechend zu berücksichtigen: - Zielerreichung des Effizienzhauses EG 70 bezüglich der primärenergetischen Anforderungen, mit einer Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 85% - Einsatz nachhaltiger Baumaterialien, möglichst unter Verwendung recycelter Baustoffe - Einsatz erneuerbarer Energien - Reduzierung der CO2-Emissionen um 51,7 Tonnen pro Jahr - Untersuchungen zu Klimaanpassungsmaßnahmen: mögliche Integration einer boden-gebundenen Fassadenbegrünung, Entwicklung eines Verschattungskonzepts sowie eines außenliegenden Sonnenschutzes Ziel ist es, im Rahmen der RISE-Gebietsförderung eine wirtschaftlich optimierte und zugleich nachhaltige Gesamtlösung zu entwickeln, die die Vorgaben des Hamburger Klimaplans berücksichtigt. Die Maßnahmen sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Bereits ausgeführte Maßnahmen (ebenfalls über RISE gefördert) dürfen während der Sanierungsarbeiten, insbesondere der Dachsanierung, möglichst nicht beeinträchtigt werden. Für beide Bereiche ist ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der LP 1-8 für die Anlagengruppen 2, 3 und 4. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 3 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen (LP) wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: LP 1 – 3 (Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung) Stufe 2: LP 4 – 6 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe) Stufe 3: LP 7 - 8 (Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation) Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht.
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