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BSZ für Technik I / Ausstattung eines elektronischen Grundlagenlabors für Lehrzwecke
Ersatzausstattung eines elektronischen Grundlagenlabors zur Vermittlung von technischen Lerninhalten mittels praxisnahen Unterrichts von Berufsschülern. Mit den Lehrmitteln sollen vordergründig Kenntnisse und Fertigkeiten zu Frequenzumrichtern, Motoren und Smart-Grit-Technik beigebracht werden. .
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- Tender type:
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- Contracting authority:
- Stadt Chemnitz
- Published:
- August 31, 2026
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Ersatzausstattung eines elektronischen Grundlagenlabors zur Vermittlung von technischen Lerninhalten mittels praxisnahen Unterrichts von Berufsschülern. Mit den Lehrmitteln sollen vordergründig Kenntnisse und Fertigkeiten zu Frequenzumrichtern, Motoren und Smart-Grit-Technik beigebracht werden. .
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Die Schülerinnen und Schüler sollen jeweils an 10 Tagen praktische Einblicke in die Berufswelt erhalten und dabei Arbeitsabläufe sowie Arbeitsweisen in 5 Berufsfeldern kennen lernen. * Angaben zur Zielgruppe: Die Anzahl der Teilnehmenden gliedert sich wie folgt: Leitungszeitraum: 1. Schulhalbjahr 26/27 Anzahl der Schülerinnen und Schüler: 40 - davon mit Migrationshintergrund: 40 Alter der Schülerinnen und Schüler: 17 - 19 Jahre Level der Sprachkenntnisse Deutsch: A2 - B1 (GER) Leitungszeitraum: 2. 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Seitens des Auftragnehmers soll qualifiziertes Fachpersonal mit Erfahrung in pädagogischer Arbeitspraxis vorgehalten werden. Qualifikationsanforderungen: Das vom Auftragnehmer eingesetzte Fachpersonal sollte mindestens über folgende Qualifikationen verfügen: 1) eine abgeschlossene Berufs- oder Fachschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im jeweils angebotenen Berufsfeld und 2) eine Ausbildereignungsprüfung oder vergleichbare Qualifikation (z. B. Ausbilderlehrgang, Vorbereitungslehrgang für die AEVO-Prüfung, zielgruppenspezifische Weiterbildung). * Grundsätze des ESF-Förderprogramms "Türöffner: Zukunft Beruf" Folgende Grundsätze sind im Rahmen des ESF-Förderprogramms "Türöffner: Zukunft Beruf" einzuhalten (s.a. Merkblätter unter www.esf.brandenburg.de): Der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter ist einzuhalten. Dabei ist das Gender-Mainstreaming-Prinzip anzuwenden, wonach die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung der Geschlechterperspektive während der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung der Maßnahme berücksichtigt werden. Insbesondere soll bei den Projekten zur Beruflichen Orientierung ein gezielter geschlechtersensibler Ansatz Berücksichtigung finden, um Geschlechterstereotype bei der Berufswahl abzubauen. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Hinblick auf Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Ausrichtung ist einzuhalten. Ebenso zu berücksichtigen ist der Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung, die den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, dem Übereinkommen von Paris und dem Grundsatz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" Rechnung trägt. 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