Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannover
Brutvogelerfassung EU-Vogelschutzgebiet V67 Schaumburger Wald 2027
Im Rahmen des Monitorings der EU-Vogelschutzgebiete in Niedersachsen soll ein Auftrag für eine Brutvogelerfassung im EU-VSG V67 Schaumburger Wald im Jahr 2027 vergeben werden. Für das Gesamtvorhaben steht ein maximales Budget von 80.000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Aufgrund der begrenzten Budgetmittel für die Bearbeitung des Gesamtvorhab...
Environmental Assessment
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- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
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- July 28, 2026
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- Environmental Assessment
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Im Rahmen des Monitorings der EU-Vogelschutzgebiete in Niedersachsen soll ein Auftrag für eine Brutvogelerfassung im EU-VSG V67 Schaumburger Wald im Jahr 2027 vergeben werden. Für das Gesamtvorhaben steht ein maximales Budget von 80.000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Aufgrund der begrenzten Budgetmittel für die Bearbeitung des Gesamtvorhabens wurde das Untersuchungsge-biet in ein obligatorisches Teilgebiet Süd sowie ein optionales Teilgebiet Nord gegliedert. Die Beauftragung der Brutvogelerfassung im optionalen Teilgebiet Nord steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlichen Teil (Teil B) zu entnehmen.
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7Brut- und Rastvogelerfassung in EU-Vogelschutzgebieten 2027 / 2028
Landesamt für UmweltMainzDeadline: Sep 21Veranlassung Hintergrund Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 01.03.2010 ist das Monitoring gemäß EU-Richtlinie 2009/147/EG ("Vogelschutz-Richtlinie") in § 6 BNatSchG eingegliedert worden. Dies umfasst insbesondere die Beobachtung des Erhaltungszustands der europäischen Vogelarten und ihrer Lebensräume. Entsprechend § 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG gelten alle in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten als "europäische Vogel-arten". Nach Artikel 9 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG) beurteilt die EU-Kommission in regelmäßigen Zeitabständen den Beitrag von Natura 2000 zur Verwirklichung der Ziele aus FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Dies erfordert, den Inhalt der Standarddaten-bögen (SDB) in regelmäßigen Abständen anhand verfügbarer Informationen zu jedem Gebiet des Netzes zu aktualisieren (Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/484/EU). Dafür sind Informationen zu Beständen, Bestandsentwicklungen und Lebensräumen der gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG relevanten Arten erforderlich. Das Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten (VSG) als Teil des europäischen Natura 2000-Netzes gehört zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume gemäß § 6 BNatSchG. Als Teilprogramm dient es (gemäß Richtlinien oder Verordnungen 92/43/EWG, 2009/147/EG und 2019/1010) - der Ermittlung von Beständen relevanter Vogelarten mindestens einmalig im sechsjäh-rigen Berichtsturnus für jedes VSG, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Brutvogelarten, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Zug- und Gastvogelarten sowie - der standardisierten Erfassung von Habitatinformationen, Beeinträchtigungen und Ge-fährdungen auf der Gesamtfläche der VSG zur umfassenden Bewertung der Erhal-tungszustände relevanter Vogelarten und ihrer Lebensräume. Das standardisierte Monitoring in den VSG in Rheinland-Pfalz begann mit einem Pilotprojekt 2025/2026 in zehn ausgewählten VSG (gemäß Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz im Zeit-raum 2021-2026). Daher sind die gebietsspezifischen Datengrundlagen und -qualitäten der-zeit vielfach noch unbefriedigend und die Landesdaten erlauben keine Ermittlung statistisch belastbarer Bestandstrends und der Erhaltungszustände für die maßgeblichen Vogelarten in den rheinland-pfälzischen VSG. Dies verhindert insbesondere eine angemessene Prioritäten- und Zielplanung der Naturschutzbehörden für Maßnahmen, um - sofern nicht vorliegend - gute Erhaltungszustände der relevanten Arten zu erreichen. Das hier ausgeschriebene Auf-gabenpaket dient der ergänzenden Erfassung in weiteren VSG mit Hinblick auf den nächsten Vogelschutzbericht im Jahr 2031 (Datenperiode 2023-2028). Die erwarteten Daten dienen der Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU nach Artikel 12 der Richtlinie 2009/147/EG und der Verordnung 2019/1010. Perspektivisch (idealerweise ab 2029) sollen alle rheinland-pfälzischen VSG in einem sechsjährigen Berichtsturnus gemäß eines standar-disierten Monitoring-Konzepts erfasst werden (nicht Bestandteil dieser Vergabe). Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten 2011 hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) zusammen mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) Empfehlungen zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume vorge-legt (LAG VSW et al., 2011). Diese verfolgen das Ziel, einen bundesweit einheitlichen Stan-dard zur Datenerhebung zu formulieren. Dabei lassen die für das Monitoring in VSG genann-ten Grundsätze ausreichend Raum für landesspezifische Anpassungen. Die Ergebnisse des Monitorings bilden die Grundlage für das Gebietsmanagement vor dem Hintergrund der je-weiligen Erhaltungsziele und für die Berichtspflicht nach Art. 12 der Richtlinie 2009/147/EG. Außerdem dienen sie als Referenz für Entscheidungen bei Vor- und Verträglichkeitsprüfun-gen. Zwecks Erhebung von Grundlagendaten in EU-Vogelschutzgebieten zur Verbesserung der Datenqualität für den nächsten Vogelschutzbericht (Berichtsperiode 2023-2028) und zur effi-zienten Planung des zukünftigen VSG-Monitorings, der Umsetzung des "Griechenland-Urteils" (EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen eines griechischen Gerichts nach Art. 267 AEUV, 12.9.2024 - C-66/23) sowie der Umsetzung der "Wiederherstellungsverordnung" (EU-Verordnung 2024/1991), soll dieses Vergabeverfahren Grundlagendaten zu Vorkommen und Verbreitung relevanter Arten gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG in möglichst allen rheinland-pfälzischen VSG bereitstellen.Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten in LSA in 2027 bis 2029 (EU-SPA Drömling, Saale-Elster-Aue südlich Halle, Fallstein nördlich Osterwieck, Huy nördlich Halberstadt, Mittlere Oranienbaumer Heide, Glücksburger Heide, Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg und Buchenwälder um Stolberg) – 8 Lose
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Sep 14Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten in LSA in 2027 bis 2029 (EU-SPA Drömling, Saale-Elster-Aue südlich Halle, Fallstein nördlich Osterwieck, Huy nördlich Halberstadt, Mittlere Oranienbaumer Heide, Glücksburger Heide, Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg und Buchenwälder um Stolberg) – 8 Lose: Los 1: Drömling Los 2: Saale-Elster-Aue südlich Halle Los 3: Fallstein nördlich Osterwieck Los 4: Huy nördlich Halberstadt Los 5: Mittlere Oranienbaumer Heide Los 6: Glücksburger Heide Los 7: Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg Los 8: Buchenwälder um Stolberg HNINWEIS: Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal drei Lose pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben, die von der Zuschlagslimitierung nicht umfasst ist, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge in Form einer zusätzlichen Anlage zum Angebot (siehe Anlage_14_Lospräferierung) festzulegen. Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten: 1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. 2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchen Losen er den Zuschlag erhält. 3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag erhält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei jenem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein getragen hat als bei den ihm zugeschlagenen Losen auErfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2027 bis 2029 Los 8 – Vogelschutzgebiet Buchenwälder um Stolberg (2029)
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Sep 14Hinweis: Bitte reichen Sie die Anlage 14_Lospräferierung ausgefüllt ein. Hinweis: Bitte beachten Sie die Anlage 13.1_Erläuterungen_Zuschlagskriterien sowie die Anlage 13.2_Referenzliste_Zuschlagskriterium. Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Buchenwälder um Stolberg (Flächengröße 3.678 ha) im Jahr 2029 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. 1. Brutvogelerfassung 1.1 Zu erfassendes Artenspektrum Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten: - Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL Schwarzstorch Rotmilan Raufußkauz Sperlingskauz Eisvogel Grauspecht Schwarzspecht Mittelspecht Neuntöter Zwergschnäpper - Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020) u.a. Raubwürger (1) Turteltaube (2) Braunkehlchen (2) Feldschwirl (2) Wiesenpieper (2) - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017) Insbesondere sollte gezielt auf mögliche Vorkommen des Gänsesägers geachtet werden. - Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf u.a. Wendehals Grauammer - Folgende weitere Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2020) nach https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Gebiete-mit-Standarddatenboegen/Dateien/SDB/4431-301_F097S030.pdf Habicht Sperber Mäusebussard Waldkauz Hohltaube Wasseramsel Gebirgsstelze - Alle ADEBAR-Arten (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf) zuzüglich Wintergoldhähnchen und Heckenbraunelle auf ADEBAR-Listen (s. 1.2.3) .... Für die Leistung gilt folgende Ausführungsfrist: 31.10.2029 Leistungszeitraum: 01.01.2029 - 31.10.2029 ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02.8 der Vergabeunterlagen.Wald ZH, Kanalreinigung und Kanalinspektion 2026 - 2027
Gemeinde Wald ZH, Abteilung InfrastrukturWaldDeadline: Aug 312026: Kanalreinigung und Kanalinspektion von 32 km öffentlicher Kanalisation, Zustandserfassung von 1050 Kontrollschächten2027: Kanalreinigung und Kanalinspektion von 19 km öffentlicher Kanalisation, Zustandserfassung von 410 KontrollschächtenEU-WRRL - N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg im Herbst 2026 und Frühjahr 2027
Land Brandenburg, vertreten durch MLEUV, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)Potsdam, OT Groß GlienickeDeadline: Aug 04Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 12. Oktober 2022). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt. Nach der Grundwasserverordnung (GrwV 2010) ermittelt die zuständige Behörde (Landesamt für Umwelt Brandenburg - LfU) bei Überschreitungen von Schwellenwerten die flächenhafte Ausdehnung der Belastung. In Grundwasserkörpern (GWK), kann es zu Belastungen durch Schadstoffe im Grundwasser (GW) kommen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass in Brandenburg GWK vor allem aufgrund diffuser Belastungen durch Nitrat und Ammonium in den schlechten chemischen Zustand eingestuft werden.EU-WRRL Grundwassermonitoring Landesmessnetz B Herbst 2026 - Frühjahr 2027
Land Brandenburg, vertreten durch MLEUV, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)Potsdam, OT Groß GlienickeGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Grundwasserprobenahme einschließlich der Bestimmung von Vor-Ort-Parametern für die aufgeführten Grundwassermessstellen, die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung aller ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Es sind insgesamt 774 Grundwassermessstellen (GWM) zu beproben und die Wasserproben anschließend auf ausgewählte Inhaltsstoffe hin zu analysieren. Die Grundwassermessstellen werden im Herbst 2026 (September bis November) beprobt. Bei Verlängerung des Vertrags erfolgt eine zweite Probennahme im Frühjahr 2027 (März bis Juni). An einigen Messstellen werden zusätzlich jeweils 2 Gefäße im Herbst und im Frühjahr befüllt zur anschließenden Stickstoff- Argon- Untersuchung an das vom LfU beauftragten externen Labores. Die dafür ausgewählten Messstellen gehen aus Messstellenübersichtsliste/Anlage 1 hervor. Diese Leistung ist Gegenstand eines gesonderten Vergabeverfahrens (VB-26-135), das parallel zur hiesigen Ausschreibung veröffentlicht ist. Die Finanzierung der zusätzlichen N2-Ar-Beprobung im Jahr 2027 ist derzeit noch nicht gesichert.EU Code Week 2027-2030
European Commission, DG GROW - Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEsBrusselsDeadline: Sep 15Ausschreibung zur Förderung der EU Code Week 2027-2030. Ziel ist die Erweiterung und Stärkung der Initiative, um mehr Menschen, insbesondere Schulkinder und Lehrer in Europa, in digitaler Kompetenz und Computational Thinking zu schulen.
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