Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)
Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2027 bis 2029 Los 8 – Vogelschutzgebiet Buchenwälder um Stolberg (2029)
Hinweis: Bitte reichen Sie die Anlage 14_Lospräferierung ausgefüllt ein. Hinweis: Bitte beachten Sie die Anlage 13.1_Erläuterungen_Zuschlagskriterien sowie die Anlage 13.2_Referenzliste_Zuschlagskriterium. Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Buchenwälder um Stolberg (Flächengröß...
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Hinweis: Bitte reichen Sie die Anlage 14_Lospräferierung ausgefüllt ein. Hinweis: Bitte beachten Sie die Anlage 13.1_Erläuterungen_Zuschlagskriterien sowie die Anlage 13.2_Referenzliste_Zuschlagskriterium. Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Buchenwälder um Stolberg (Flächeng...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
- Published:
- July 26, 2026
- Deadline:
- September 14, 2026
Tender description
Hinweis: Bitte reichen Sie die Anlage 14_Lospräferierung ausgefüllt ein. Hinweis: Bitte beachten Sie die Anlage 13.1_Erläuterungen_Zuschlagskriterien sowie die Anlage 13.2_Referenzliste_Zuschlagskriterium. Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Buchenwälder um Stolberg (Flächengröße 3.678 ha) im Jahr 2029 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. 1. Brutvogelerfassung 1.1 Zu erfassendes Artenspektrum Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten: - Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL Schwarzstorch Rotmilan Raufußkauz Sperlingskauz Eisvogel Grauspecht Schwarzspecht Mittelspecht Neuntöter Zwergschnäpper - Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020) u.a. Raubwürger (1) Turteltaube (2) Braunkehlchen (2) Feldschwirl (2) Wiesenpieper (2) - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017) Insbesondere sollte gezielt auf mögliche Vorkommen des Gänsesägers geachtet werden. - Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf u.a. Wendehals Grauammer - Folgende weitere Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2020) nach https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Gebiete-mit-Standarddatenboegen/Dateien/SDB/4431-301_F097S030.pdf Habicht Sperber Mäusebussard Waldkauz Hohltaube Wasseramsel Gebirgsstelze - Alle ADEBAR-Arten (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf) zuzüglich Wintergoldhähnchen und Heckenbraunelle auf ADEBAR-Listen (s. 1.2.3) .... Für die Leistung gilt folgende Ausführungsfrist: 31.10.2029 Leistungszeitraum: 01.01.2029 - 31.10.2029 ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02.8 der Vergabeunterlagen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
9 files recorded- Bekanntmachung
- 878603-1
- 878603-2
- 878603-3
- 878603-4
- 878603-5
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4- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)
Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2026 (EU-SPA Hakel)
Hinweis: Fehlende technische Möglichkeit zur Eingabe der Bindefrist und der Öffnung der Angebote. Daher hier an dieser Stelle: Tag der Öffnung: 09.12.2025/10:00 Uhr Bindefrist: 31.01.2026 Auszug - Teil 2: 1.2 Erfassungsmethoden Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2025) [Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands] einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 2 in Kap. 2 in Südbeck et al. 2025). Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen (Erfassungspuffer ca. 100 m). Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen flächigen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2025, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Eulenarten und Rebhunh vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen (außer für die ADEBAR-Listen, s. 1.3) für alle Arten flächendeckend im Gebiet. Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Die Erfassung der Greifvogelarten hat in enger Abstimmung mit den vor Ort tätigen Mitarbeitenden des Monitorings von Greifvogel- und Eulenarten zu erfolgen. Unnötige Doppelerfassungen und Horstkontrollen sollen aus Schutzgründen unterbleiben. Klangattrappeneinsatz ist für die in Südbeck et al. (2025) genannten Arten (S. 65 ff.) zu prüfen, für die Eulen- und Spechtarten in geeigneten Habitaten verbindlich. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der App NaturaList (https://www.ornitho.de/index.php?m_id=20033) über das Modul zur Standardisierten Revierkartierung (StaR). Sollte dieses bis Kartierungsbeginn noch nicht verfügbar sein, erfolgt die Erfassung über das Modul "Private Linienkartierung". In beiden Fällen sind die Modalitäten zur Nutzung von NaturaList vorab mit dem AG abzustimmen. Entsprechende Kosten für die Nutzung der Module sind einzuplanen. Die UNB SLK, BÖ und HZ werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats finden Sie alle Details in der Anlage 02_Leistungsbeschreibung Los 1. - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Sep 14
Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten in LSA in 2027 bis 2029 (EU-SPA Drömling, Saale-Elster-Aue südlich Halle, Fallstein nördlich Osterwieck, Huy nördlich Halberstadt, Mittlere Oranienbaumer Heide, Glücksburger Heide, Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg und Buchenwälder um Stolberg) – 8 Lose
Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten in LSA in 2027 bis 2029 (EU-SPA Drömling, Saale-Elster-Aue südlich Halle, Fallstein nördlich Osterwieck, Huy nördlich Halberstadt, Mittlere Oranienbaumer Heide, Glücksburger Heide, Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg und Buchenwälder um Stolberg) – 8 Lose: Los 1: Drömling Los 2: Saale-Elster-Aue südlich Halle Los 3: Fallstein nördlich Osterwieck Los 4: Huy nördlich Halberstadt Los 5: Mittlere Oranienbaumer Heide Los 6: Glücksburger Heide Los 7: Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg Los 8: Buchenwälder um Stolberg HNINWEIS: Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal drei Lose pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben, die von der Zuschlagslimitierung nicht umfasst ist, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge in Form einer zusätzlichen Anlage zum Angebot (siehe Anlage_14_Lospräferierung) festzulegen. Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten: 1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. 2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchen Losen er den Zuschlag erhält. 3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag erhält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei jenem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein getragen hat als bei den ihm zugeschlagenen Losen au - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Sep 14
Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten in LSA in 2027 bis 2029 (EU-SPA Drömling, Saale-Elster-Aue südlich Halle, Fallstein nördlich Osterwieck, Huy nördlich Halberstadt, Mittlere Oranienbaumer Heide, Glücksburger Heide, Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg und Buchenwälder um Stolberg) – 8 Lose
Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten in LSA in 2027 bis 2029 (EU-SPA Drömling, Saale-Elster-Aue südlich Halle, Fallstein nördlich Osterwieck, Huy nördlich Halberstadt, Mittlere Oranienbaumer Heide, Glücksburger Heide, Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg und Buchenwälder um Stolberg) – 8 Lose: Los 1: Drömling Los 2: Saale-Elster-Aue südlich Halle Los 3: Fallstein nördlich Osterwieck Los 4: Huy nördlich Halberstadt Los 5: Mittlere Oranienbaumer Heide Los 6: Glücksburger Heide Los 7: Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg Los 8: Buchenwälder um Stolberg HNINWEIS: Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal drei Lose pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben, die von der Zuschlagslimitierung nicht umfasst ist, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge in Form einer zusätzlichen Anlage zum Angebot (siehe Anlage_14_Lospräferierung) festzulegen. Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten: 1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. 2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchen Losen er den Zuschlag erhält. 3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag erhält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei jenem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein getragen hat als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang. 4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Bieter nicht bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge können einem Bieter mehr als drei Lose zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich für die verbleibenden Lose auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den vorgenannten Punkten 1. bis 3. Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen. (siehe auch Angebotsaufforderung, Punkt 7) Alle weiteren Angaben finden Sie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Lose. - Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)
Ziel der Leistung ist die turnusgemäße Wiederholungsuntersuchung bekannter Stichprobenflächen für die Arten der Anhänge II und IV FFH-RL Angelica palustre, Cypripedium calceolus, Jurinea cyanoides für die laufende FFH-Berichtsperiode der Jahre 2025-2030 in Sachsen-Anhalt. Grundlage sind die Monitoringkonzepte des Bundes und Landes.
Die Untersuchungen dienen zur Einschätzung des Erhaltungszustandes von Pflanzenarten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie und damit zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen nach Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie. Die hiermit erhobenen Daten werden Teil der turnusgemäßen FFH-Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten an die die EU für die laufende Berichtsperiode 2025 bis 2030. 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose In Sachsen-Anhalt gibt es Untersuchungsflächen (UF) für das Monitoring von Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-RL. Die zu erbringende Leistung umfasst Wiederholungsuntersuchungen an den bekannten Wuchsorten der u.g. Arten (Untersuchungsflächen) zur Einschätzung des Erhaltungsgrades und Dokumentation der Ergebnisse. Los 1 – Jurinea cyanoides • Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) - 20 Untersuchungsflächen Los 2 – Weitere Pflanzenarten • Frauenschuh (Cypripedium calceolus) - 10 Untersuchungsflächen • Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) - 3 Untersuchungsflächen Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte je Los durchzuführen: 1. Schaffung von Arbeitsvoraussetzungen, Auswertung der Daten der Vorgängerdurchgänge 2. Durchführung der Wiederholungsuntersuchungen im Gelände; Datenaufnahme inklusive aussagefähiger Fotodokumentation. Die Erfassungen müssen im Jahr 2026 erfolgen. Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das FFH-Arten-Monitoring (BfN & BLAK 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript480.pdf). Für Liparis loeselii sind entsprechend dem Monitoringkonzept ST zusätzliche landesspezifische Parameter zu erfassen. 1. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind 90 % der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies umfasst sämtliche vorbereitenden und Geländearbeiten sowie einen Entwurf der Datenbankeingabe. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.03.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 2. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen - digitale Lage- und Sachdaten der Vorkartierung/ Kartierung des vorangegangenen Monitoring-Durchgangs - CIR-Ortho-Luftbild im ECW-Datenformat mit Bodenauflösung 20cm der aktuellsten Befliegung - Digitale Topografische Karten im Maßstab 1:10.000 (DTK10) - Erfassungsbögen als digitale Vorlage - Eingabeprogramm BioLRT (aktuelle Version) - Zugang FFH-Monitoring-Cloud Multibase CS weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 14. September 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.