Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR)Cottbus
Bodenfunktionsbewertung MLUR-Methode
Art der Leistung Erarbeitung von großmaßstäbigen Verbreitungskarten der Bodenfunktionsbewertung für Brandenburg nach der MLUR-Methode sowie einer Methodik zur Bewertung der Bodenschutzwürdigkeit. Umfang der Leistung Zunächst soll vom AN ein Konzept für die Ableitung von Verbreitungskarten der Bodenteilfunktionen (auch Bodenfunktionskriter...
Environmental Assessment
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- Contracting authority:
- Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR)
- Published:
- July 27, 2026
- Deadline:
- August 19, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
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Art der Leistung Erarbeitung von großmaßstäbigen Verbreitungskarten der Bodenfunktionsbewertung für Brandenburg nach der MLUR-Methode sowie einer Methodik zur Bewertung der Bodenschutzwürdigkeit. Umfang der Leistung Zunächst soll vom AN ein Konzept für die Ableitung von Verbreitungskarten der Bodenteilfunktionen (auch Bodenfunktionskriterium genannt) nach der MLUR-Methode mit Hilfe der vorliegenden Datengrundlagen erarbeitet werden. Vom AN ist für jede Bodenteilfunktion (insgesamt 8 Teilfunktionen) der MLUR-Methode eine großmaßstäbige Verbreitungskarte innerhalb der Grenzen von Brandenburg zu erstellen. Hierfür ist die im Ausführungskonzept erarbeitete Methodik anzuwenden. Für jede Karte ist vom AN ein Vorschlag für einen Darstellungsstil sowie ein Steckbrief zu erarbeiten. Vom AN ist eine Methodik zur Ableitung der Bodenschutzwürdigkeit aus den Bodenteilfunktionen der MLUR-Methode als zusammenführende Gesamtbewertung zu erarbeiten. Dies beinhaltet (1) die Festlegung der Anzahl und Bedeutung der Bodenschutzstufen sowie (2) ein Regelwerk zur Berücksichtigung bzw. Wichtung der Bodenteilfunktionsbewertungen der MLUR-Methode. Die getroffenen Festlegungen sind fachlich zu begründen (Referenzen). Es sind drei Varianten der Bodenschutzwürdigkeitsmethodik zu entwickeln. Für jede Variante ist eine Verbreitungskarte der Bodenschutzwürdigkeit für Brandenburg zu erstellen. Abschließend ist ein Bericht zu erstellen, in welchem die drei Varianten der Methodik beschrieben und die zugehörigen Verbreitungskarten untereinander verglichen werden sollen. Zudem ist eine Empfehlung für eine der drei Varianten anzugeben. Auf Basis des Berichts wird in Abstimmung mit dem AG eine Variante ausgewählt (sog. Vorzugsvariante). Für die Karte der Vorzugsvariante ist vom AN ein Vorschlag für einen Darstellungsstil sowie ein Steckbrief zu erarbeiten. Der Steckbrief enthält eine Kurzbeschreibung der Karte, eine Beschreibung der Legendeneinheiten sowie einen Hinweis zum Maßstabsbereich. Abschließend ist vom AN eine Dokumentation der gesamten Arbeitsmethodik zu erstellen.
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8FE 84.0541/2025 - QNOx-Methode für Heavy Duty Vehicles (HDV)
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2Bergisch GladbachDeadline: Aug 24Die QNOx-Methode ist ein Verfahren zur Überprüfung von Stickoxid-Emissionen bei Kraftfahrzeugen, das im Auftrag der BASt in zwei Forschungsprojekten für Personenkraftwagen entwickelt und validiert wurde. Da sich die Methode nicht identisch auf schwere Nutzfahrzeuge (Heavy Duty Vehicles (HDV)) übertragen lässt, besteht Entwicklungsbedarf für einen HDV-spezifischen Ansatz. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Entwicklung und Verifizierung der QNOx-Methode für HDV sowie die Formulierung eines implementierungsfähigen Vorschlags für die Typgenehmigungsvorschriften. Dabei sollen betriebsbedingte Eigenschaften wie Beladung und extreme Fahrzustände durch geeignete Datenfilterung berücksichtigt werden, um Falschbeurteilungen zu vermeiden. Zudem soll eine geeignete Bezugsgröße für die NOx-Emissionen von HDV festgelegt werden. Die Entwicklung einer QNOx-Methode für HDV kann zukünftig die Überprüfung schwerer Nutzfahrzeuge hinsichtlich ihrer NOx-Emissionen z.B. in der PTI oder bei Unterwegskontrollen ermöglichen. Damit könnten Defekte in Abgasnachbehandlungssystemen frühzeitig erkannt werden.Verkehrszukunft Region Thun, Arbeitspaket 3: stadträumliche, verkehrliche, bautechnische und umweltplanerische Machbarkeitsstudie von zwei Tunnelvarianten
Entwicklungsraum ThunThunDeadline: Nov 30Arbeitspaket 3: Vertiefte städtebauliche bzw. stadträumliche, siedlungsräumliche, verkehrliche, bautechnische und umweltplanerische Machbarkeitsstudie für die beiden Tunnellösungen «Hübelitunnel» und «Aarequerung Süd» (Generalplaner) Das Projekt «Verkehrszukunft Region Thun» baut auf der Verkehrsstudie Thun Innenstadt – rechte Seeseite auf, die im Auftrag des Entwicklungsraums Thun bis Ende 2023 erarbeitet wurde. Untersucht wurden drei Varianten zur langfristigen Verbesserung der Verkehrssituation: der Hübelitunnel, die Aarequerung Süd sowie eine Gesamtverkehrsvariante mit Verkehrssteuerungen und Ausbauten für ÖV und Veloverkehr. Alle Varianten gelten grundsätzlich als machbar; die Gesamtverkehrsvariante wurde jedoch als kostengünstigste und wirksamste Lösung bewertet. Für den Fall, dass diese nicht ausreicht, sollen die beiden Tunnelvarianten vertieft geprüft werden.Der Bund betonte in Gesprächen zur möglichen Mitfinanzierung, dass ein Tunnelprojekt nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern in ein überzeugendes Gesamtkonzept eingebettet sein muss. Zentral sind die Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, die Wirkung auf Stadtentwicklung und Arbeitsplätze, die Einbettung ins Gesamtverkehrssystem sowie flankierende Massnahmen. Die Nutzen der Varianten sind nachvollziehbar anhand der Kriterien der Agglomerationsprogramme darzustellen. Zudem braucht es einen klar begründeten Variantenentscheid, der zeigt, dass andere Optionen ausgeschöpft wurden und die gewählte Lösung breit akzeptiert ist.Die Region folgt dieser Empfehlung und vertieft die beiden Varianten Hübelitunnel und Aarequerung Süd parallel. Ziel ist ein politisch konsolidierter Entscheid bis Ende 2028 sowie die fachliche Einbettung in das Agglomerationsprogramm 6. Generation Thun. Dabei sollen die Anliegen von Bevölkerung, Politik und Verwaltung der betroffenen Gemeinden berücksichtigt und die Varianten anhand transparenter qualitativer und quantitativer Kriterien bewertet werden. Alternative Entlastungsvarianten sind nicht Gegenstand des Projekts; die bestehenden Tunnelvarianten können jedoch optimiert oder bei schwerwiegenden No-Gos ausgeschlossen werden.Neben der fachlichen Bewertung soll das Projekt einen öffentlichen Diskurs über Chancen, Risiken, Nutzen und Kosten einer Tunnellösung ermöglichen. Dabei geht es nicht um eine pauschale Tunnel-ja-oder-nein-Debatte, sondern um eine differenzierte Auseinandersetzung mit verkehrlichen, städtebaulichen, finanziellen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Die Auftraggeberschaft liegt beim Entwicklungsraum Thun (ERT). Die strategische Führung übernimmt die Projektsteuerung durch den Ausschuss «Verkehrszukunft». Sie entscheidet über Zwischenergebnisse, Vergaben und Vorgaben. Die operative Projektleitung führt das Projekt.Ergänzend wirken politische, fachliche und öffentliche Begleitstellen mit. Die politische Begleitung reflektiert Zwischenstände aus politischer Sicht, die fachliche Begleitung sichert die Koordination mit parallelen Projekten und fachlichen Anforderungen, und die öffentliche Begleitung ermöglicht insbesondere Betroffenen in Thun und Steffisburg, Anliegen einzubringen. Die BHU bzw. Auftragnehmenden aus AP1 unterstützen fachlich, organisatorisch und in der Qualitätssicherung. Die externen Auftragnehmenden der Arbeitspakete AP1 bis AP4 erbringen Leistungen, haben aber keine Entscheidungskompetenz.Der Projektablauf gliedert sich in vier Arbeitspakete: AP1 umfasst Vorbereitung, Beschaffung, Prozessbegleitung und Qualitätssicherung; AP2 Partizipation und Kommunikation; AP3 die vertiefte Machbarkeitsstudie zu den beiden Tunnelvarianten; AP4 Zielsystem, Methodik, Variantenbeurteilung und Empfehlung der Bestvariante. Die Kernschritte AP4a (Zielsystem, Methodik), AP3 und AP4c (Variantenbeurteilung und Empfehlung) laufen grundsätzlich nacheinander. Für beide Tunnelvarianten wird mindestens ein inhaltlicher Planungsstand angestrebt, welcher unter dem Begriff «Machbarkeitsstudie» subsummiert wird. HinsichtlicB 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinAllgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.Verkehrsanlage Lph 1 - 4 und Ingenieurbauwerk/Tragwerksplanung Lph 1 -3
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeDeadline: Aug 25Planungsauftrag Für die Planung der nachfolgend beschriebenen baulichen und verkehrlichen Situation sind sämtliche technisch und planerisch sinnvolle Lösungen zu untersuchen, die zu dem regelrechten 6-streifigen Ausbau für den Abschnitt AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R Liburer Heide (A 559) (gem. Bundesverkehrswegeplan (BVWP)) führen. Grundlage dafür ist die bis zur Vergabe vorliegende Verkehrsuntersuchung mit Prognosehorizont 2035. Durch einen 6-streifigen Ausbau z.B. mit zusätzlichen Anpassungen an verschiedenen Anschluss-stellen (AS), einem leistungsfähigen Querschnitt, der regelgerechten Ausbildung des Mittelstreifens sowie eine ausreichende Entwässerung können Sicherheitsrisiken minimiert und die Leistungsfähig-keit und Verkehrssicherheit für die heutigen und zukünftigen Verkehrsbelastungen sichergestellt werden. Planungsbereich Abschnitte 1 - 3 Bei der A 59 handelt es sich um eine durchgehende Autobahn mit großräumiger Verbindungsfunktion der Straßenkategorie AS I gemäß RIN (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung), da sie im südlichen Nordrhein-Westfalen eine netzplanerische Alternative zur A 3 und A 1 / A 61 darstellt. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 (BPL 2016), Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 23.12.2016, ist am 31.12.2016 in Kraft getreten. Darin ist der Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahndreieck Köln-Porz (A 559) und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost als "vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung" ausgewiesen (PRINS-Nr. für Bedarfsplanabschnitte A59-G20-NW und A59-G80-NW). Im Rahmen einer vierstufigen Priorisierung von Straßenbauprojekten stellt diese Einteilung die höchste Kategorie dar. Der Streckenabschnitt "A59-G80-NW-T1-NW: A 59 - AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R-Anlage Liburer Heide" (Bau-km 18+069 bis Bau-km 23+593) ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Der Ausbauabschnitt befindet sich überwiegend auf dem Stadtgebiet von Troisdorf (Stadtteile Spich, Oberlar, Rotter See, Sieglar und Friedlich-Wilhelms-Hütte) und zu einem kleinen Teil auf dem Stadtgebiet von Sankt Augustin. Durch die hohe Einwohnerdichte in der Region, die Anbindung des Flughafens Köln/Bonn, die großen Gewerbe- und Industrieansiedlungen im unmittelbaren Bereich und den hohen Anteil an durchgehendem Fernverkehr ist der Streckenabschnitt zwischen dem AD Heumar und dem AK Bonn-Ost (A 562) als verkehrlich sehr stark belastet anzusehen. Im Untersuchungsraum kann der Ausbauabschnitt AD Sankt Augustin-West bis T+R-Anlage Liburer Heide z.B. in drei Abschnitte aufgeteilt werden. Komplexe Ausbauplanung Bei dem betroffenen Streckenabschnitt der A 59 handelt es sich um eine komplexe Ausbauplanung, da vielfältige Konflikte mit Leitungen (Hochspannungsfreileitungen und Ferngasleitungen), kreuzende Verkehrswege und Flüsse sowie dicht heranreichende Wohn- und Gewerbebebauung vorhanden sind. Bereits die Vorplanung wird daher als sehr zeit- und personalintensiv eingeschätzt. Zum Umfang der Planungsleistung gehören die Untersuchung, Darstellung und Beurteilung der verschiedenen Ausbauvarianten zum 6-streifigen Ausbau der A 59 zwischen AD Sankt Augustin-West bis zur geplanten T+R-Anlage Liburer Heide unter Beachtung aller räumlichen und sachlichen Zwangspunkte. Die Beurteilung aller erarbeiteten Varianten erfolgt hinsichtlich Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit, sowie weiterer Gesichtspunkte. Diese sind Bauablauf/ Technische Machbarkeit, Lärmschutz, Kosten/ Wirtschaftlichkeit, Städtebauliche Einbindung und Umweltverträglichkeit Siegbrücke Ein großer Themenkomplex in diesem Streckenabschnitt ist das Bauwerk Siegbrücke, da dort viele verschiedenen Problematiken, wie eingeschränkte Resttragfähigkeit, erforderlicher 8-streifiger Neubau im FFH-Gebiet, Nähe zu weiteren Bauwerken und Hochspannungsfreileitungen, zu einem komplexen Problem, insbesondere bei der bauzeitlichen Verkehrsführung zusammentreffen. Um die technische Machbarkeit der Ausbauvarianten in diesem Bereich überprüfen zu können, muss bereits im frühen Planungsstadium eine sehr konkrete bauzeitliche Verkehrsführung und Baustellenverkehrsführung erstellt werden. Bisherige Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen neben dem regelrechten 6-streifigen Ausbaus zudem die Planung eines zusätzlichen Einfahrtstreifens zwischen AD Sankt Augustin-West und AS Troisdorf in Fahrtrichtung Köln (Einfahrt von der der A 560 auf die A 59). Bedarfsplanprojekt A 553 Das Bedarfsplanprojekt A 553 beschreibt eine neue 4 streifige Verbindung zwischen Wesseling (A 555) und Niederkassel (A 59). Entsprechend der festgelegten Vorzugsvariante (V6aT) soll ein Anschluss der geplanten neuen Rheinquerung "Rheinspange" im Bereich der Spicher Seen erfolgen. Planen mit BIM Building Information Modeling (BIM) beschreibt eine digitale Arbeitsmethode für das Planen, Bauen, Erhalten und Betreiben der Bundesfernstraßeninfrastruktur. Die vertragsgegenständliche Planung bzw. Ausführung ist durch den AN mittels der BIM-Methode modellbasiert zu erstellen. Die daraus resultierenden Anforderungen ergeben sich aus der hier folgenden Leistungsbeschreibung (LB), in denen die Anforderungen der BIM-Methodik in den AG-Informationsanforderungen (AIA) beschrieben und konkretisiert sind. Im weiteren Verlauf der hier vorliegenden Leistungsbeschreibung wird insbesondere auf die Anhänge der AIA verwiesen. Die Projektabwicklung erfolgt als modellbasierte BIM-Gesamtplanung aller beteiligten Fachgewerke unter Gesamt-Koordination eines extern beauftragten BIM-Gesamtkoordinators. Alle Planungs- und planungsrelevanten Daten für die Verkehrsanlage sind somit auch im OKSTRA-Format 2.022 (oder neuer) zu übergeben.Unterstützung bei der Erarbeitung des neuen Abfallwirtschaftsplans für NRW - Teilplan für die Bereiche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-WestfaleneriumDüsseldorfDeadline: Aug 28Der "AWP - TP Siedlungsabfälle- sowie Bau- und Abbruchabfälle" wird federführend vom MUNV erstellt. Die Datenbereitstellung erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) sowie durch das Statistische Landesamt (IT.NRW). Zur Erstellung des "AWP - TP Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle" wird das MUNV durch die Auftragnehmerin unterstützt, die Teile des o.g. Prozesses in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber konkretisiert, ausarbeitet und verschriftlicht. Folgende Leistungen sind durch die Auftragnehmerin zu erbringen: a) Leistungsbaustein A: Erstellung der Zehnjahresprognosen für (1) Siedlungsabfälle sowie (2) Bau- und Abbruchabfälle hinsichtlich der Entwicklung des Abfallaufkommens und des zukünftigen Bedarfs an Abfallentsorgungsanlagen (z.B. Deponien, Siedlungsabfallverbrennungsanlagen) in NRW. Die beiden Prognosen für (1) Siedlungsabfälle sowie (2) Bau- und Abbruchabfälle sollen - jeweils auf Daten des Jahres 2025 basieren und den Prognosezeitraum bis 2038 abdecken und - jeweils die Entwicklung von zwei Szenarien beinhalten, die auf unterschiedlichen Grundannahmen - z.B. zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung - beruhen. Die Auftragnehmerin stimmt sich zu Beginn der Projektlaufzeit mit dem Auftraggeber über die verwendete Methodik zur Prognoseerstellung ab. Daten (z.B. zu Abfallaufkommen, Deponiekapazitäten und Bevölkerung) für die Jahre bis 2025 sowie Bevölkerungsprognosen werden vom LANUK sowie von IT.NRW in digitaler Form bereitgestellt. Bei den Daten handelt es sich in Teilen um Rohdaten; also um Datentabellen aus denen die Auftragnehmerin in Abstimmung mit dem Auftraggeber die für die Prognose erforderlichen Daten ableitet bzw. auswählt. Zur Entwicklung der beiden Prognosen für Siedlungsabfälle sowie für Bau- und Abbruchabfälle führt die Auftragnehmerin zwei Workshops unter Beteiligung u.a. von Fachverwaltung, Verbänden und weiteren Experten durch (sollte ggf. ein zusätzlicher Workshop notwendig sein, wird der Auftraggeber dies frühzeitig der Auftragnehmerin mitteilen). Die Inhalte der Workshops werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin abgestimmt. Die Workshops können dazu dienen, weitere Hinweise zur Datengrundlage zu erhalten oder vorläufige Ergebnisse zu besprechen. Die Auftragnehmerin organisiert und protokolliert die Workshops in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Moderation der Workshops wird gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmerin durchgeführt. b) Leistungsbaustein B: Entwicklung von Maßnahmenempfehlungen zur Umsetzung der Abfallhierarchie für die folgenden Abfallströme : - Sperrmüll, - Wertstoffe (d.h. Kunststoff, Holz, Glas, Metall, Papier, Textilien), - kritische Rohstoffe aus Elektroaltgeräten - Bau- und Abbruchabfälle Darüber hinaus sollen Maßnahmenempfehlungen zur Bekämpfung und Verhinderung jeglicher Form von Vermüllung (Littering) sowie zur Reinigung der Umwelt von Abfällen jeder Art entwickelt werden. Die empfohlenen Maßnahmen sollen insbesondere durch das Land NRW sowie durch die öffentlich-rechtlichen Entsorger (örE) bzw. die Kommunen umgesetzt werden können. Sie sollen in Form von fünf drei- bis sechsseitigen Diskussionspapieren als Word-Dokumente verschriftlicht werden, die u.a. als Vorbereitung für fünf Workshops zu abfallstromspezifischen Themen sowie zum Thema Littering dienen. An diesen Workshops nehmen neben Vertreter*innen der Landesverwaltung insbesondere Fachexpert*innen und Verbandsvertreter*innen teil. Der inhaltliche Zuschnitt der Diskussionspapiere wird zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin abgestimmt. Die Workshops finden im Dienstgebäude des MUNV statt und werden durch den Auftraggeber organisiert, durchgeführt und protokolliert. Die oben genannten fünf Diskussionspapiere sind in finaler, d.h. bereits mit dem Auftraggeber abgestimmter, Form dem Auftraggeber spätestens bis zu den folgenden Zeitpunkten vorzulegen: - ein Diskussionspapier bis zum 28. Februar 2027 - zwei weitere Diskussionspapiere bis zum 31. März 2027 - zwei weitere Diskussionspapiere bis zum 30. April 2027 c) Leistungsbaustein C: Entwicklung von Empfehlungen für geeignete qualitative und quantitative Indikatoren und Zielvorgaben für die Menge des anfallenden Abfalls und seine Behandlung bei den folgenden Abfallströmen: - Restmüll, - Sperrmüll, - Wertstoffe (d.h. Kunststoff, Holz, Glas, Metall, Papier, Textilien), - Bio- und Grünabfälle, - kritische Rohstoffe aus Elektroaltgeräten sowie - Bau- und Abbruchabfälle Die Auftragnehmerin erstellt Empfehlungen zu entsprechenden Indikatoren und Zielen für Siedlungsabfälle, die energetisch verwertet oder beseitigt werden. d) Leistungsbaustein D: Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 31 Abs. 2 und § 32 KrWG. Insbesondere erstellt die Auftragnehmerin in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Synopse der Rückmeldungen aus dem Verfahren zur Beteiligung von Kommunen, Landkreisen, kreisfreien Städten, öffentlich-rechtlichen Entsorgern und allgemeiner Öffentlichkeit. Die Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren leitet das MUNV der Auftragnehmerin in digitaler Form zu. Zudem verfasst die Auftragnehmerin in Abstimmung mit dem Auftraggeber Vorschläge zur Einarbeitung der Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren in den AWP-Entwurf. Details zu dem konkreten Leistungsinhalt und den einzelnen Leistungsbausteinen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Tragwerksplanung mit BIM Methode
Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt GreifswaldGreifswaldDeadline: Aug 05Neubau Tragwerksplanung für DRF-Luftrettungsstation (24h-Betrieb, Hangar mit Sozialtrakt, 2 Hubschrauber-Parkpositionen, Tankstelle, Anpassung FATO). Baufeld ca. 1.120 m² südlich bestehender Station. Christoph 47 (Fünfblattrotor). BIM-Pilotprojekt, Rollen: BIM-Autor und BIM-Fachkoordinator. GBK 6,181 Mio € brutto. Fertigstellung bis 12/2029.Qualitative Methoden online
Presse- und Informationsamt der BundesregierungBerlinDeadline: Sep 10Das Los 8 beinhaltet qualitative Untersuchungen, die online durchgeführt werden. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.26D12026G Tragwerksplanung mit BIM Methode
Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt GreifswaldGreifswaldDeadline: Oct 29Neubau einer Luftrettungsstation (ca. 542 m² NUF) mit Hangar, Sozialtrakt, zwei Hubschrauberparkpositionen und Tankstelle für 24-Stunden-Betrieb. Bauliche Anpassung der bestehenden FATO an neue gesetzliche Vorgaben. Baufeld ca. 1.120 m². Rettungshubschrauber Typ H145. Fachplanung Tragwerksplanung, LPH 2–4 (optional LPH 5–6) als BIM-Pilotprojekt. BIM-Rollen: BIM-Autor und BIM-Fachkoordinator. GBK: 6.181.000 Euro brutto. Fertigstellung bis 12/2029 erforderlich.
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