Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Bildflug im Bereich Lausitz der LMBV mbH 2026-2030 – Los 2 Ostsachsen
Rahmenvereinbarung für digitale Luftbildbefliegungen im Sanierungsgebiet Lausitz (Los 2 Ostsachsen) für den Zeitraum 2026-2030. Der Leistungsumfang umfasst die Erstellung digitaler Orthophotos, photogrammetrische Auswertungen sowie Feldvergleiche und Ergänzungsmessungen innerhalb definierter Umringe.
Surveying
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Rahmenvereinbarung für digitale Luftbildbefliegungen im Sanierungsgebiet Lausitz (Los 2 Ostsachsen) für den Zeitraum 2026-2030. Der Leistungsumfang umfasst die Erstellung digitaler Orthophotos, photogrammetrische Auswertungen sowie Feldvergleiche und Ergänzungsmessungen innerhalb definierter Umringe.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
- Published:
- April 14, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Contract value:
- €132,765,000
- Topic:
- Surveying
Tender description
Rahmenvereinbarung für digitale Luftbildbefliegungen im Sanierungsgebiet Lausitz (Los 2 Ostsachsen) für den Zeitraum 2026-2030. Der Leistungsumfang umfasst die Erstellung digitaler Orthophotos, photogrammetrische Auswertungen sowie Feldvergleiche und Ergänzungsmessungen innerhalb definierter Umringe.
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9- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
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Der Sanierungsbereich der LMBV mbH (Auftraggeber-AG) benötigt in den Bereichen Brandenburg (Los 1), Ostsachsen (Los 2) sowie in Mitteldeutschland (Los 3) Lotungen und dazugehörige Aufmaße, welche als Rahmenvereinbarungen durch externe Vermessungsbüros (Auftragnehmer-AN) gebunden werden sollen. Dabei kann es sich im Los 1 und Los 2 aufgrund von geotechnischen Sperrbereichen um bemannte und unbemannte Lotungen handeln. In Vorbereitung der Erstellung von Grundwassermodellen, für die Erreichung von Sanierungszielen (Totholzbestand, Wipfelhöhenbestimmung, Erkundung Filterbrunnen und Grundwassermessstellen in vorgegebenen Wasserbereichen), zur Nachtragung von Risswerken und Kontrolle der Standsicherheit von Böschungen ist vorgesehen, aktuelle digitale Geländemodelle (DGM) als Ist-Stands-Erfassung und bei Vorhandensein von vorhergehenden Lotungsdaten die Berechnung von Differenzmodellen von Gewässern in der Sanierungsverantwortung der LMBV zu erstellen. Es sind vor den Arbeiten die notwendigen wasserrechtlichen Gestattungen und Genehmigungen zum Befahren der Seen bei den zuständigen Behörden einzuholen. Diese sind der LMBV zu übergeben. Eine entsprechende Legitimation wird von Seiten der LMBV zur Verfügung gestellt. - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHSenftenberg
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Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
Der Leistungsbereich besteht aus folgenden Teilleistungen: 1. Für das Libellen-Monitoring sind folgende Teilaufgaben zu erbringen: - Durchführung der Freilandarbeiten, Bewertung der Stichproben nach vorgeschriebener Methodik (BfN Skript 480) - Zusammenstellung der Ergebnisse in artspezifischen Gutachten - Eintragung der Ergebnisse in das MBCS-FFH-Modul. - Repräsentative Fotodokumentation der Untersuchungsgebiete und ihrer Habitatqualität - Bei Negativnachweisen: Beschreibung des aktuellen Habitatzustands und Angaben zu möglichen Ursachen für ein Erlöschen der Population oder zu Nachweisproblemen. - Formulierung von Aussagen zu erforderlichen Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen. - Zusammenfassung und Darstellung aller Sachverhalte und Ergebnisse in einem Gutachten als Grundlage für das FFH-Monitoring der einzelnen Libellenarten im Land Brandenburg. Ein digitaler Zwischenbericht und der Endbericht für die einzelnen Libellenarten sind jeweils zum 30.11. des jeweiligen Jahres einzureichen. Das abgeschlossene Werk ist dem Auftraggeber in elektronischer Form als PDF-Datei und Word (docx)-Datei zu übergeben. Von gedruckten Berichten ist abzusehen. Die digitalen Erfassungsdaten sind in vorgegebener Form zusammen mit den Berichten zu übersenden. Die Basis der Rahmenvereinbarung besteht aus: 2. Option in 2030: Kann nur ausgelöst werden bei verfügbaren Haushaltsmitteln Auswertung der FFH-Daten der Libellenarten hinsichtlich der Verbreitung und Gefährdung als Vorbereitung des FFH-Berichts 3. Vorgabe zur Methodik Libelleneerfassung 4. Fachliche Begleitung von Artenschutzmaßnahmen anlassbezogen auf Bedarfsmeldung vom AG 5. Datenprüfung/Eingabe, MP, Gutachten, MBCS 6. Abstimmung mit dem AG, schriftliche Berichtserstattung 7. Workshops und interne Schulungen Die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten, erschöpfend dargestellten Leistungen des hier ausgeschriebenen Auftrags, sollen mittels eines Abrufsformular abgerufen werden. - Der Abruf der Leistung beginnt mit der ersten erbrachten Leistung. Abrufformulare und Abschlagsrechnungen können einmal im Quartal eingereicht werden. - Zum Beginn eines jeden Jahres wird ein grober Arbeitsplan (Anzahl der Kartiertage und Gewässer, Thema und Aufwand für Beratungsleistungen) zwischen AN und AG festgelegt. Aktuelle und dringliche Beratungsbedarfe werden jederzeit kommuniziert. - Der AN kommuniziert im Voraus den Arbeitsaufwand je Gewässer, Art und Beratungsthematik. Das Abrufformular enthält das Datum, den Ort, Gewässernamen, die Art sowie eine Angabe der durchgeführten Arbeiten (Monitoring Arten, Vor-Ort-Termin oder Beratungsleistung). - Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt je nach Bedarf einmal im Quartal oder spätestens am Ende des Kalenderjahres mit einer Gesamtrechnungsstellung zum 01.12. des jeweiligen Jahres. Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgende Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen: - 2026: 129.300 EUR Brutto - 2027: 138.450 EUR Brutto - 2028: 136.500 EUR Brutto - 2029: 16.700 EUR Brutto - Option 2030: 21.300 EUR Brutto Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Der Beginn zum 09.05.2026 berücksichtigt den plangemäß frühesten Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf und Auftragserteilung zum letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Bindefrist. Sofern die Prüfung und Wertung der Angebote und der allgemeine Verfahrensablauf es ermöglichen, soll der Zuschlag so früh wie möglich erteilt werden, sodass der Auftragsbeginn auch auf einen Termin vor dem 09.05.2026 fallen kann. - Landesamt für Umwelt
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