Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.Berlin
Beschaffung eines Newsroom-Tools als SaaS
Beschaffung eines Newsroom-Tools als SaaS Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nutzt für seine Kommunikation verschiedene Kanäle, darunter die Presse, Social Media (aktuell vor allem Instagram und LinkedIn), Newsletter, Webseiten, Veranstaltungen und ein Intranet. Angesichts der wachsenden Komplexität multimedialer Inhalte benötig...
Cloud
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- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
- Published:
- July 21, 2026
- Deadline:
- August 17, 2026
- Topic:
- Cloud
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Beschaffung eines Newsroom-Tools als SaaS Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nutzt für seine Kommunikation verschiedene Kanäle, darunter die Presse, Social Media (aktuell vor allem Instagram und LinkedIn), Newsletter, Webseiten, Veranstaltungen und ein Intranet. Angesichts der wachsenden Komplexität multimedialer Inhalte benötigt der Verband ein zentrales Werkzeug, um alle Kommunikationsmaßnahmen effizient zu planen, zu steuern und auszuwerten. Ein Newsroom-Tool soll den gesamten Kommunikationsprozess in einem browserbasierten, deutschsprachigen System abbilden. Von der Themenplanung über Produktion und Abstimmung bis hin zu Freigabe, Veröffentlichung und Analyse. Es ermöglicht die kanalübergreifende Organisation von Inhalten, die Zuordnung zu übergeordneten Themen und die transparente Nachverfolgung aller Arbeitsschritte. Ein gemeinsamer Redaktionskalender erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Fachabteilungen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein Software-as-a-Service-Tool bereit, in dem alle Kommunikationsmaßnahmen geplant, in Bearbeitung oder veröffentlicht zentral verfügbar sind. Inhalte können strukturiert, gefiltert, kommentiert und mit nachvollziehbaren Freigaben versehen werden. So wird die gesamte Kommunikation in einem digitalen Newsroom gebündelt.
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6Agenturleistungen für Content-Erstellung im Corporate Newsroom inklusive Produktion
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbHBerlinDeadline: Jul 06Die strategische Steuerung, Themenplanung sowie Priorisierung der Inhalte erfolgen durch die HOWOGE. Der Auftragnehmer unterstützt primär bei der Umsetzung und Ausführung der Contenterstellung entlang der gesamten Content-Wertschöpfungskette. Diese umfasst insbesondere die redaktionelle Aufbereitung vorgegebener Themen, die Erstellung von Text-, Bild- und multimedialen Inhalten sowie deren kanaladäquate Anpassung für digitale Kanäle (insbesondere Website, MieterApp, Social Media), Presse- und Kommunikationsmaßnahmen sowie weitere geeignete Formate. Die Veröffentlichung über die Kanäle selbst, erfolgt über den Auftraggeber und ist nicht Teil dieser Beschaffung. Darüber hinaus umfasst der Leistungsgegenstand die gestalterische Umsetzung von Inhalten, die Unterstützung bei der kanalübergreifenden Ausspielung sowie die Mitwirkung bei der kontinuierlichen Optimierung auf Basis definierter Kennzahlen. Ein wesentlicher Bestandteil der Beschaffung ist daneben die vollständige Umsetzung unserer derzeit viermal jährlich erscheinenden Print-Mieterzeitung „HOWOGE-NEWS“ mit einer Auflage von ca. 83.000 Exemplaren (12 Seiten, A5-Format). Der Auftragnehmer übernimmt hierfür die End-to-End-Leistung, einschließlich Themenplanung und Redaktion, Erstellung sämtlicher Inhalte, Gestaltung und Layout, Bildredaktion, druckfertige Aufbereitung, Steuerung des Druckprozesses sowie Organisation und Durchführung der Distribution an rund 90 Standorte. Die Inhalte des Mieterzeitung sind durch den Auftragnehmer in Teilen für digitale Kanäle aufzubereiten und in die laufende Kommunikation des Corporate Newsrooms zu integrieren. Ein weiterer Bestandteil der Leistung ist die operative Unterstützung im Bereich Presse- und Medienarbeit. Dies umfasst insbesondere die Erstellung und redaktionelle Aufbereitung von Fachbeiträgen und weiteren presserelevanten Inhalten auf Basis der durch den Auftraggeber vorgegebenen Themen und Botschaften. Die im Rahmen der Pressearbeit erstellten Inhalte sind durch den Auftragnehmer in geeigneter Form für die Weiterverwendung in anderen Kommunikationskanälen (z.B. Website, Social Media, Kundenmagazin) aufzubereiten und in die kanalübergreifende Kommunikation des Corporate Newsroom zu integrieren. Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe aufgefordert, eine Präsentation von konzeptionellen Unterlagen zu fordern, die in die Angebotswertung einfließen. Hierfür wird eine Aufwandentschädigung in Höhe von 1.000 € netto gewährt werden.Social Media Management Tool
NBankHannoverDeadline: Sep 03Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung eines webbasierten Social Media Management Tools als Software as a Service (SaaS). Die Lösung soll insbesondere die zentrale Planung und Veröffentlichung von Social-Media-Inhalten, Freigabe- und Prüfprozesse, Community Management, Reporting, Social Listening sowie Rollen- und Rechtemanagement unterstützen. Bestandteil der Leistung sind zudem Implementierungsunterstützung, Rollout-Unterstützung und Schulungen für die Nutzerinnen und Nutzer. Es wird ein Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren geschlossen. Der Vertrag kann sich zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern und endet spätestens nach vier Jahren. Die Mindestabnahme beträgt 17 Nutzer und 4 Social-Media-Kanäle. Die Höchstabnahmemenge beträgt 35 Nutzer und 8 Kanäle. Die Anzahl der Nutzer und Kanäle kann innerhalb dieser Grenzen während der Vertragslaufzeit bedarfsgerecht angepasst werden.Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 13Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werdenBeschaffung Digitales Tool - BR Dt, D, K
Bezirksregierung MünsterMünsterGegenstand dieser Beschaffung ist die Bereitstellung von Software Schullizenzen für die Anwendungssoftware "SPLINT" einschließlich der hierfür erforderlichen Dienstleistungen (insbesondere Einrichtung, Support, Wartung und Updates). Die Software wird von Lehrkräften zur Erstellung, Dokumentation und Fortschreibung von Förderplänen für Schülerinnen und Schüler mit (sonderpädagogischem) Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen Lernen und an Förderschulen eingesetzt. Die Laufzeit beträgt drei Schuljahre. Das erste Schuljahr beginnt mit dem Schuljahr 2026/2027 und endet zum Ende des dritten darauf folgenden Schuljahres am 31.07.2029. Es sind Schullizenzen für 2.600 Schulen in den Regierungsbezirken Detmold, Düsseldorf und Köln anzubieten. Eine Schullizenz berechtigt jeweils eine Schule zur Nutzung der Software durch die im Schulbetrieb eingesetzten Nutzerinnen und Nutzer (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, sonstiges pädagogisches Personal) sowie auf den im Schulbetrieb eingesetzten Endgeräten. Im Angebot ist eindeutig darzustellen, welche Nutzungsrechte die Schullizenzen umfassen (z. B. Anzahl gleichzeitiger Zugriffe, Einsatz auf schulischen und privaten Endgeräten, Nutzung in AGs, Hausaufgabenbereich etc.). Der Auftraggeber beabsichtigt, die beauftragte Lösung perspektivisch auf weitere Schulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) auszuweiten. . Neben der Grundmenge an Schullizenzen umfasst der Auftrag daher eine Option des Auftraggebers, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Schullizenzen für weitere Schulen in NRW abzurufen. Es ist sicherzustellen, dass die angebotene Lösung technisch skalierbar ist und die Einbindung weiterer Schulen ohne Systembruch ermöglicht und die lizenzrechtlichen Bedingungen eine spätere Erweiterung des Lizenzbestands auf zusätzliche Schulen in NRW ermöglichen. Zur Abbildung des potentiellen Gesamtumfangs und zur Vergleichbarkeit der Angebote wird davon ausgegangen, dass die Lösung grundsätzlich so auszugestalten ist, dass sie auf landesweit weitere Schulen in NRW ausgedehnt werden kann. Die Anwendungssoftware muss folgende Anforderungen erfüllen: - Lehrkräfte haben die Möglichkeit, kollaborativ Förderpläne zu erstellen und fortzuschreiben. - Die Einbindung von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern in die Förderplanung wird unterstützt (z. B. durch geeignete Darstellungs- und Kommunikationsfunktionen). - Nutzerinnen und Nutzer sowie Fachexpertinnen und Fachexperten können in Peer?Review?Verfahren eingebunden werden. - Sonderpädagogische Expertise und unterrichtsfachliche Inhalte werden sowohl "Top-down" (zentrale Vorgaben, Handreichungen) als auch "Bottom-up" (Impulse aus der Praxis) generiert und in der Anwendung nutzbar gemacht. Die Anwendungssoftware muss insbesondere folgende Anforderungen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung erfüllen: - Neben den bisherigen Förderschwerpunkten werden weitere Themen in zuständigen Fachgruppen kontinuierlich bearbeitet. Dazu zählen insbesondere der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie die Bereiche Autismus-Spektrumsstörungen, Assistive Technologien und Unterstützte Kommunikation. Diese Fachgruppen erstellen Inhalte (z. B. Handreichungen, Materialien), die laufend systematisch durch den Bieter in die Anwendungssoftware eingepflegt werden. - Die Anwendungssoftware muss die Möglichkeit zur Erfassung des Lernstands und der Fördermaßnahmen in den Unterrichtsfächern und damit zur Vernetzung von Fach? und Förderzielen bieten. - Die inhaltliche Anschlussfähigkeit zu den Fachoffensiven Deutsch und Mathematik in der Primarstufe sowie zu den Unterrichtsvorgaben für den Bildungsgang Geistige Entwicklung des Landes NRW muss gewährleistet sein. - Angebote zur Förderung der Basiskompetenzen im Rahmen der Fachoffensiven Deutsch und Mathematik werden in den abgeleiteten Fördermaßnahmen berücksichtigt. - Die Anwendungssoftware schlägt konkrete Fördermaßnahmen vor und bietet den Lehrkräften zielführende Anhaltspunkte für die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern. - Die vorgeschlagenen Fördermaßnahmen entsprechen schulfachlichen Qualitätsansprüchen. - Kompetenzraster (z. B. MESK), Förderangebote und Maßnahmen sind mit den Handreichungen der Bezirksregierung Münster und den Vorgaben des Landes NRW kompatibel. - Die Anwendungssoftware ist sowohl bei einem Schulwechsel als auch bei einem Wechsel des Förderortes nutzbar; relevante Daten können im Rahmen der rechtlichen Vorgaben übertragen und fortgeführt werden. Die Anwendungssoftware muss insbesondere folgende Anforderungen erfüllen: - Sie kann durch Lehrkräfte sowohl für die Förderplanung und Dokumentation als auch für die eigene Recherche zu konkreten Fragestellungen genutzt werden. - Durch digitale Instrumente (z. B. intelligente Such- und Filterfunktionen, ggf. KI-basierte Unterstützung) müssen die hinterlegten Inhalte sowohl in der Förderplanung für den Einzelfall als auch in der Nutzung durch Lehrkräfte zur professionellen Weiterentwicklung ihrer Fachlichkeit nutzbar sein. - Förderpläne müssen in geeigneter Form externen Stellen (z. B. der Schulaufsicht) zur Verfügung gestellt werden können. - Die Anwendungssoftware ist geräteunabhängig nutzbar. Die Eingabe erfolgt direkt im System; eine Bearbeitung ausschließlich in externen, editierbaren Word- oder PDF-Dateien ist nicht vorgesehen. Ein Datenexport und Ausdruck ist möglich. - Es besteht die technische Möglichkeit, die Anwendung an die von den Schulträgern installierten und von den Schulen genutzten Lernmanagementsysteme, wie beispielsweise LOGINEO NRW, I-Serv oder WebUntis, anzubinden. Dies geschieht über ein Single-Sign-On. - Das Verfahren muss OAuth- und OpenID-Connect-kompatibel sein, um das künftige Identitätsmanagement (IDM) des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) nutzen zu können.Beschaffung einer HR-Software als SaaS
Leibniz-Institut für Lebensmittel-Systembiologie an der Technischen Universität MünchenDeadline: Aug 07sowie den Ort der Leistungserbringung Beschaffung einer HR-Software als SaaS Das Leibniz-Institut für Lebensmittel-Systembiologie an der Technischen Universität München (Leibniz-LSB@TUM) beabsichtigt auf Grundlage dieser Vergabeunterlagen die Beschaffung einer ganzheitlichen HR-Software, die als Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) bereitgestellt und betrieben wird. Gegenstand des Auftrags ist eine webbasierte, mandantenfähige Anwendung zur Unterstützung sämtlicher zentraler Personalprozesse des Auftraggebers von der Personalgewinnung über die laufende Personalverwaltung bis zum Austritt der Beschäftigten. Die Lösung wird vollständig durch den Auftragnehmer als Cloud-Dienst betrieben. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Anwendung einschließlich Betrieb, Wartung, Pflege, Bereitstellung von Updates und Upgrades, technischem Support sowie die für die produktive Nutzung erforderlichen Einführungs-, Implementierungs- und Migrationsleistungen. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung eines strukturierten Implementierungsplans inklusive Meilensteine, die Migration und Validierung der Bestandsdaten aus den Altsystemen (u. a. DATEV, Excel) einschließlich Testmigration, die Unterstützung beim Go-Live sowie die Schulung der Administratorinnen und Administratoren. Die detaillierten Anforderungen ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen. Ort der Leistungserbringung: 85354 FreisingBeschaffung von ISMS-Tools
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorfGegenstand dieser Ausschreibung war die Beschaffung von Informationssicherheits-Managementsystem-Tools (ISMS-Tool). Zu diesem Zweck vergab das MHKBD losweise vier Rahmenverträge, auf deren Grundlage die Abrufberechtigten nach Bedarf vier ISMS-Tools mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen von verschiedenen Lieferanten beziehen sowie die dazugehörigen Wartungs-, Betriebs- und Schulungsleistungen beauftragen dürfen. Bei den Losen 2 und 4 muss der jeweilige Auftragnehmer zudem Leistungen zur Unterstützung der On-Premise-Installation und Einrichtung bis zur produktiven Inbetriebnahme des ISMS-Tools erbringen. Hierdurch können die Abrufberechtigten die Bereitstellung und Lizenzierung der ISMS-Tools sowie die Wartungs-, Service-, Betriebs-, Schulungs- und Installationsleistungen ohne zusätzliches förmliches Vergabeverfahren abrufen. Abrufberechtigte Auftraggeber (Abrufberechtigte) sind in Nordrhein-Westfalen: - die Behörden, Betriebe und Einrichtungen des Landes und der Kommunen, - IT-Dienstleister, die vom Land Nordrhein-Westfalen und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Das MHKBD hat die ISMS-Tools in vier separaten Losen mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen vergeben. Die Lose waren wie folgt aufgeteilt: - Los 1: Basis-ISMS-Tool - SaaS - Los 2: Basis-ISMS-Tool - On-Premise - Los 3: Premium-ISMS-Tool - SaaS - Los 4: Premium-ISMS-Tool - On-Premise Der Zuschlag auf ein Angebot vermittelt keinen Anspruch auf einen bestimmten Abruf von Einzelaufträgen, sondern der Abruf erfolgt je nach Bedarf.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 17. August 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Verbraucherzentrale Bundesverband e.V..
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.