Kreis Wesel -Der Landrat-Wesel
Beschaffung eines Abrollers mit Wassertank und Gießarm
Beschaffung eines modularen Wassertanksystems mit Abrollunterrahmen des Herstellers Fiedler Maschinenbau für Einsatz auf vorhandenen MAN LKW. System soll das ganze Jahr genutzt werden: im Sommer als Bewässerung mit Gießarm, im Winter als Sohlesprühanlage.
Pumps
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Beschaffung eines modularen Wassertanksystems mit Abrollunterrahmen des Herstellers Fiedler Maschinenbau für Einsatz auf vorhandenen MAN LKW. System soll das ganze Jahr genutzt werden: im Sommer als Bewässerung mit Gießarm, im Winter als Sohlesprühanlage.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreis Wesel -Der Landrat-
- Published:
- June 14, 2026
- Deadline:
- July 15, 2026
- Topic:
- Pumps
Tender description
Beschaffung eines modularen Wassertanksystems mit Abrollunterrahmen des Herstellers Fiedler Maschinenbau für Einsatz auf vorhandenen MAN LKW. System soll das ganze Jahr genutzt werden: im Sommer als Bewässerung mit Gießarm, im Winter als Sohlesprühanlage.
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Beschaffung eines Abrollers mit Wassertank und Gießarm
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - Beschaffung eines LKW mit Ladekran, Kommunalhydraulik - mit einem zul. Gesamtgewicht von mind. 18,0 t
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Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden - NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 16
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Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden - NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 13
Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden - Universitätsklinikum Aachen AöRAachen
Beschaffung und Implementierung eines Enterprise PACS an der Uniklinik RWTH Aachen
Die Uniklinik RWTH Aachen schreibt die Beschaffung und Implementierung eines interdisziplinär nutzbaren Enterprise Picture Archiving and Communication System (Enterprise PACS / E-PACS) aus. Das neue E-PACS soll das bestehende PACS vollständig ablösen und künftig als zentrale Plattform für das klinikumsweite Management bildgebender und bildbezogener Daten dienen. Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung, Bereitstellung, Implementierung, Integration, Migration, Inbetriebnahme und der Betrieb eines schlüsselfertigen, skalierbaren, hochverfügbaren und leistungsstarken Gesamtsystems E-PACS. Das E-PACS muss die Verarbeitung, Speicherung, Anzeige, Verteilung, Archivierung und Bereitstellung von DICOM- und Non-DICOM-Daten über Fachdisziplinen und Organisationsgrenzen hinweg unterstützen. Die Lösung hat klinische, diagnostische, interdisziplinäre, wissenschaftliche und lehrbezogene Nutzungsszenarien innerhalb einer konsistenten Enterprise-Imaging-Plattform abzubilden. Der Beschaffungsumfang umfasst die vollständige Nutzungsberechtigung für die Applikationssoftware einschließlich diagnostischer und klinischer Viewer sowie aller erforderlichen Softwarekomponenten. Zum Leistungsumfang gehören ferner die für das lokale E-PACS-Primärsystem erforderliche Server- und Speicherhardware einschließlich Systemsoftware, ein Vendor Neutral Archive oder eine funktional gleichwertige Archivkomponente, externe bzw. cloudbasierte Langzeitarchivierung, Backup-, Restore-, Replikations-, Resilienz- und Wiederanlaufleistungen, ein Bilddatenaustausch-Portal mit Inbound- und Outbound-Funktionalität, ein E-PACS-integriertes KI-Portal bzw. ein KI-Marktplatz sowie die erforderlichen Systemservice-, Support-, Betriebs-, Monitoring-, Wartungs-, Patch-, Update-, Kapazitäts- und Administrationsleistungen. Das E-PACS ist über standardisierte Schnittstellen in die bestehende Anwendungs- und Integrationslandschaft des UKA einzubinden. Zu berücksichtigen sind die Integration in RIS, KIS, ZIS, Kommunikationsplattform, Modalitäten, DICOM-Knoten, PACS-nahe Fremdsysteme, Portale, Analyse- und Spezialanwendungen sowie vorhandene oder künftige IHE-konforme Registry-/Repository-Architekturen. Zu unterstützen sind insbesondere DICOM, DICOMweb, HL7 v2/v3, HL7 FHIR, einschlägige IHE-Profile sowie DLX nach DIN/TS 19455, soweit dies erforderlich ist. Das E-PACS muss ein konsistentes Viewer- und Clientkonzept für diagnostische, klinische, mobile und externe Nutzung bereitstellen. Hierzu gehören mindestens ein lokal installierbarer diagnostischer PACS-Viewer für die Primärdiagnostik sowie ein browserbasierter klinischer bzw. Enterprise-Viewer. Für diagnostische Arbeitsplätze sind insbesondere performante Streaming-Verfahren, Hanging-Protokolle, Mess-, Annotierungs-, Vergleichs-, MPR-/3D- und fachspezifische Darstellungsfunktionen vorzusehen. Das System muss die Anforderungen verschiedener klinischer Fachbereiche, insbesondere Radiologie, Neuroradiologie, Nuklearmedizin, Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Radioonkologie, Zahnmedizin/MKG sowie weiterer bildgebender und bildnutzender Bereiche unterstützen. Zum Leistungsumfang gehören weiterhin die strukturierte Altdatenmigration und vollständige Ablösung des bestehenden VuePACS im laufenden klinischen Betrieb, einschließlich Testmigrationen, Qualitätssicherung, Verifikation, Auditierung und Dokumentation. Die Migration ist möglichst unterbrechungsarm bzw. inkrementell auszugestalten und muss die Überführung des historischen Datenbestands in die Zielarchitektur des E-PACS berücksichtigen. Das E-PACS ist für den Einsatz in einem hochregulierten klinischen Umfeld mit besonderen Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Nachvollziehbarkeit, Revisionssicherheit und Betriebsstabilität auszulegen. Der Auftragnehmer hat geeignete Konzepte und Nachweise zu IT-Sicherheit, Datenschutz, Auditierung, Protokollierung, Rollen- und Berechtigungsmanagement, Lösch-, Sperr- und Aufbewahrungsprozessen, Cloud- und Rechenzentrumsleistungen sowie Schwachstellen- und Incident-Management vorzulegen. Der Auftragnehmer hat alle zur erfolgreichen Einführung erforderlichen Dienstleistungen zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere Projektmanagement, Detailkonzeption, Zielarchitektur, Installation, Konfiguration, Schnittstellenanbindung, Integration, Test, Qualitätssicherung, Altdatenmigration, Schulung, Dokumentation, Go-Live-Unterstützung und Stabilisierung. Für die Vertragslaufzeit ist ein umfassender Systemservice zur Sicherstellung eines hochverfügbaren, sicheren und dauerhaft performanten Betriebs zu erbringen, insbesondere mit 24/7-Störungsannahme und Support, verbindlichen Service Levels, Monitoring, Kapazitätsplanung, Softwarepflege, Security-Patches, Updates, Upgrades, Service-Reviews und Zusammenarbeit mit dem lokalen PACS-Team des UKA. Die ausgeschriebenen Leistungen werden als einheitlicher Auftragsgegenstand an einen Auftragnehmer vergeben und in zwei aufeinander abgestimmten Vertragsverhältnissen geregelt: einem EVB-IT Systemvertrag für die nicht cloudbasierten Systembestandteile einschließlich Implementierung, Migration, Inbetriebnahme und Systemservice sowie einem EVB-IT Cloudvertrag für die cloudbasierten bzw. funktional gleichwertigen externen Managed-Service-Leistungen. Beide Vertragsverhältnisse bilden zusammen die vertragliche Grundlage für das Gesamtsystem E-PACS. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils fünf Jahre mit Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers. Die Beschreibung der Ausgangssituation, der IT-Systemumgebung, des Beschaffungsumfangs, des Vergütungsmodells, der funktionalen, technischen, fachlichen, organisatorischen, datenschutzrechtlichen, informationssicherheitsbezogenen und betrieblichen Anforderungen sowie der Anforderungen an Implementierung, Migration, Systemservice, Service Levels und Zusammenarbeit ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung. - Universitätsklinikum Aachen AöRAachenDeadline: Jun 22
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Die Uniklinik RWTH Aachen schreibt die Beschaffung und Implementierung eines interdisziplinär nutzbaren Enterprise Picture Archiving and Communication System (Enterprise PACS / E-PACS) aus. Das neue E-PACS soll das bestehende PACS vollständig ablösen und künftig als zentrale Plattform für das klinikumsweite Management bildgebender und bildbezogener Daten dienen. Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung, Bereitstellung, Implementierung, Integration, Migration, Inbetriebnahme und der Betrieb eines schlüsselfertigen, skalierbaren, hochverfügbaren und leistungsstarken Gesamtsystems E-PACS. Das E-PACS muss die Verarbeitung, Speicherung, Anzeige, Verteilung, Archivierung und Bereitstellung von DICOM- und Non-DICOM-Daten über Fachdisziplinen und Organisationsgrenzen hinweg unterstützen. Die Lösung hat klinische, diagnostische, interdisziplinäre, wissenschaftliche und lehrbezogene Nutzungsszenarien innerhalb einer konsistenten Enterprise-Imaging-Plattform abzubilden. Der Beschaffungsumfang umfasst die vollständige Nutzungsberechtigung für die Applikationssoftware einschließlich diagnostischer und klinischer Viewer sowie aller erforderlichen Softwarekomponenten. Zum Leistungsumfang gehören ferner die für das lokale E-PACS-Primärsystem erforderliche Server- und Speicherhardware einschließlich Systemsoftware, ein Vendor Neutral Archive oder eine funktional gleichwertige Archivkomponente, externe bzw. cloudbasierte Langzeitarchivierung, Backup-, Restore-, Replikations-, Resilienz- und Wiederanlaufleistungen, ein Bilddatenaustausch-Portal mit Inbound- und Outbound-Funktionalität, ein E-PACS-integriertes KI-Portal bzw. ein KI-Marktplatz sowie die erforderlichen Systemservice-, Support-, Betriebs-, Monitoring-, Wartungs-, Patch-, Update-, Kapazitäts- und Administrationsleistungen. Das E-PACS ist über standardisierte Schnittstellen in die bestehende Anwendungs- und Integrationslandschaft des UKA einzubinden. Zu berücksichtigen sind die Integration in RIS, KIS, ZIS, Kommunikationsplattform, Modalitäten, DICOM-Knoten, PACS-nahe Fremdsysteme, Portale, Analyse- und Spezialanwendungen sowie vorhandene oder künftige IHE-konforme Registry-/Repository-Architekturen. Zu unterstützen sind insbesondere DICOM, DICOMweb, HL7 v2/v3, HL7 FHIR, einschlägige IHE-Profile sowie DLX nach DIN/TS 19455, soweit dies erforderlich ist. Das E-PACS muss ein konsistentes Viewer- und Clientkonzept für diagnostische, klinische, mobile und externe Nutzung bereitstellen. Hierzu gehören mindestens ein lokal installierbarer diagnostischer PACS-Viewer für die Primärdiagnostik sowie ein browserbasierter klinischer bzw. Enterprise-Viewer. Für diagnostische Arbeitsplätze sind insbesondere performante Streaming-Verfahren, Hanging-Protokolle, Mess-, Annotierungs-, Vergleichs-, MPR-/3D- und fachspezifische Darstellungsfunktionen vorzusehen. Das System muss die Anforderungen verschiedener klinischer Fachbereiche, insbesondere Radiologie, Neuroradiologie, Nuklearmedizin, Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Radioonkologie, Zahnmedizin/MKG sowie weiterer bildgebender und bildnutzender Bereiche unterstützen. Zum Leistungsumfang gehören weiterhin die strukturierte Altdatenmigration und vollständige Ablösung des bestehenden VuePACS im laufenden klinischen Betrieb, einschließlich Testmigrationen, Qualitätssicherung, Verifikation, Auditierung und Dokumentation. Die Migration ist möglichst unterbrechungsarm bzw. inkrementell auszugestalten und muss die Überführung des historischen Datenbestands in die Zielarchitektur des E-PACS berücksichtigen. Das E-PACS ist für den Einsatz in einem hochregulierten klinischen Umfeld mit besonderen Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Nachvollziehbarkeit, Revisionssicherheit und Betriebsstabilität auszulegen. Der Auftragnehmer hat geeignete Konzepte und Nachweise zu IT-Sicherheit, Datenschutz, Auditierung, Protokollierung, Rollen- und Berechtigungsmanagement, Lösch-, Sperr- und Aufbewahrungsprozessen, Cloud- und Rechenzentrumsleistungen sowie Schwachstellen- und Incident-Management vorzulegen. Der Auftragnehmer hat alle zur erfolgreichen Einführung erforderlichen Dienstleistungen zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere Projektmanagement, Detailkonzeption, Zielarchitektur, Installation, Konfiguration, Schnittstellenanbindung, Integration, Test, Qualitätssicherung, Altdatenmigration, Schulung, Dokumentation, Go-Live-Unterstützung und Stabilisierung. Für die Vertragslaufzeit ist ein umfassender Systemservice zur Sicherstellung eines hochverfügbaren, sicheren und dauerhaft performanten Betriebs zu erbringen, insbesondere mit 24/7-Störungsannahme und Support, verbindlichen Service Levels, Monitoring, Kapazitätsplanung, Softwarepflege, Security-Patches, Updates, Upgrades, Service-Reviews und Zusammenarbeit mit dem lokalen PACS-Team des UKA. Die ausgeschriebenen Leistungen werden als einheitlicher Auftragsgegenstand an einen Auftragnehmer vergeben und in zwei aufeinander abgestimmten Vertragsverhältnissen geregelt: einem EVB-IT Systemvertrag für die nicht cloudbasierten Systembestandteile einschließlich Implementierung, Migration, Inbetriebnahme und Systemservice sowie einem EVB-IT Cloudvertrag für die cloudbasierten bzw. funktional gleichwertigen externen Managed-Service-Leistungen. Beide Vertragsverhältnisse bilden zusammen die vertragliche Grundlage für das Gesamtsystem E-PACS. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils fünf Jahre mit Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers. Die Beschreibung der Ausgangssituation, der IT-Systemumgebung, des Beschaffungsumfangs, des Vergütungsmodells, der funktionalen, technischen, fachlichen, organisatorischen, datenschutzrechtlichen, informationssicherheitsbezogenen und betrieblichen Anforderungen sowie der Anforderungen an Implementierung, Migration, Systemservice, Service Levels und Zusammenarbeit ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung. - Landkreis Potsdam-MittelmarkDeadline: May 26
Miete Interaktive Displays und Zubehör für zwei Schulen des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Rahmenvertrag zur Miete von Interaktive Displays und Zubehör für zwei Schulen des Landkreises Potsdam-Mittelmark über eine Mindestlaufzeit von 60 Monaten, mit Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate. Grundsätzlich sind Leistungsbeschreibungen produktneutral zu formulieren. Eine Bezugnahme auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Hersteller ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand andernfalls nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann oder wenn sachliche, auftragsbezogene Gründe dies rechtfertigen. Im vorliegenden Fall liegen sachliche und auftragsbezogene Gründe vor, die eine produktspezifische Ausschreibung rechtfertigen. Nach der Einführung der ersten interaktiven Displays hat der Landkreis Potsdam -Mittelmark im Rahmen der 2012 anstehenden Beschaffungen weiterer interaktiver Tafeln und Displays eine Analyse zum Einsatz digitaler Präsentationssysteme im Unterricht durchgeführt. Dabei wurden eine Reihe von Aspekten geprüft, die unmittelbaren Einfluss auf die Unterrichtsvorbereitung und -durchführung haben. Folgende Feststellungen wurden damals getroffen: - Die Schulung der Lehrkräfte auf die Systeme der unterschiedlichen Hersteller mit verschiedenen Bedienkonzepten und -elementen erforderte einen erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand. - Der parallele Betrieb von Systemen unterschiedlicher Hersteller führte dazu, dass sich die Lehrkräfte immer wieder, ggf. mehrmals täglich, hinsichtlich der Bedienung der Tafeln und Displays umstellen mussten, abhängig davon, von welchem Hersteller die Systeme in den betreffenden Unterrichtsräumen installiert stammten. - Die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien durch die Lehrkräfte für die Präsentation auf Systemen verschiedener Hersteller forderte erhebliche Aufwände. Aufgrund der unterschiedlichen Unterrichtssoftware der Hersteller kam es immer wieder zu Unterschieden bei der Positionierung und Darstellung einzelner Elemente. Darüber hinaus funktionierten interaktive Elemente von Hersteller zu Hersteller stark unterschiedlich. Die Bereitstellung von Unterrichtspräsentationen für die Systeme von zwei oder mehr Herstellern erforderte daher aufwändige Tests und Anpassungen der Präsentationsvarianten, um eine gleichartige Darstellung und Funktionalität zu erreichen. Der Schulträger hat daraus folgend eine "Ein-Hersteller-Strategie" beschlossen, mittels derer die folgenden Ziele erreicht werden sollen: 1. Minimierung der Schulungs- und Einweisungsaufwände für die Lehrkräfte Die Lehrkräfte sollen sich in ein Bedienkonzept einarbeiten können, um ihre Aufmerksamkeit auf die Unterrichtsführung und die Lehrstoffvermittlung zu konzentrieren. Dazu gehört, dass eine routinierte Bedienung der interaktiven Tafeln und Displays möglich ist, die keine zusätzliche Konzentration erfordert, sowie Fehlbedienungen weitgehend vermieden werden können. 2. Minimierung der Wechsel zwischen Systemen verschiedener Hersteller Durch die einheitliche Ausstattung der Unterrichtsräume sollen Wechsel zwischen der Bedienung verschiedener Systeme vermieden werden, so dass keine Umstellung und besondere Aufmerksamkeit bei der Bedienung erforderlich werden. 3. Minimierung der Aufwände bei der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien Die Notwendigkeit zur Anpassung von Unterrichtsmaterialien auf die Unterrichtssoftware verschiedener Hersteller soll vermieden werden. Die Lehrkräfte sollen sich bei der Erstellung der Unterrichtsmaterialien auf die inhaltliche und interaktive, unterrichtsfördernde Gestaltung konzentrieren können. Sie sollen in der Lage sein, mit verhältnismäßigem Aufwand wertvolles Unterrichtsmaterial zu erstellen, ohne im Anschluss dieses aufwändig für die Software der Displays verschiedener Hersteller zu konvertieren und anzupassen. Seit dem Jahr 2012 verfolgt der Landkreis Potsdam-Mittelmark im Bereich der interaktiven Tafeln und Displays diese "One-Vendor-Strategie". An den kreiseigenen Schulen sind bereits zahlreiche Touch-Display-Systeme des Herstellers Promethean im Einsatz, die mit der Lernsoftware "ActivInspire" betrieben werden. Die bestehende IT-Infrastruktur, die pädagogischen Konzepte der Lehrkräfte sind hierauf abgestimmt. Ein Mischbetrieb unterschiedlicher Systeme innerhalb einer Schule würde zu erheblichen zusätzlichen Installations-, Abstimmungs- und Schulungsaufwänden führen. Ein Mischbetrieb muss bei dem Betrieb der interaktiven Displays an den kreiseigenen Schulen zwingend vermieden werden. Die Sicherstellung eines einheitlichen Systemstandards dient daher der Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs sowie der effizienten Nutzung vorhandener personeller und technischer Ressourcen. Zwar ist es möglich, interaktive Displays anderer Hersteller ebenfalls mit der Software ActivInspire des Herstellers Promethean zu betreiben, allerdings würden in diesem Fall Lizenzkosten in erheblicher Höhe für die Nutzung je System anfallen. Nach Abwägung der oben genannten Argumente und im Rahmen einer Markterkundung wurden Produkte verschiedener Hersteller betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass ein Systemwechsel oder ein paralleler Betrieb unterschiedlicher Herstellerlösungen zu erheblichen organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Nachteilen führen würde. Nach Abwägung hat sich der Landkreis Potsdam-Mittelmark daher entschieden, die Beschaffung produktspezifisch auf Display-Systeme des Herstellers Promethean in Verbindung mit der Lernsoftware "ActivInspire" auszurichten. Die Ausnahme vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung ist somit aus sachlichen, auftragsbezogenen Gründen gerechtfertigt und vergaberechtlich zulässig.
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