Landkreis Potsdam-Mittelmark
Miete Interaktive Displays und Zubehör für zwei Schulen des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Rahmenvertrag zur Miete von Interaktive Displays und Zubehör für zwei Schulen des Landkreises Potsdam-Mittelmark über eine Mindestlaufzeit von 60 Monaten, mit Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate. Grundsätzlich sind Leistungsbeschreibungen produktneutral zu formulieren. Eine Bezugnahme auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimm...
Monitors, Accessories
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Published:
- May 10, 2026
- Deadline:
- May 26, 2026
- Topic:
- Monitors
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Rahmenvertrag zur Miete von Interaktive Displays und Zubehör für zwei Schulen des Landkreises Potsdam-Mittelmark über eine Mindestlaufzeit von 60 Monaten, mit Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate. Grundsätzlich sind Leistungsbeschreibungen produktneutral zu formulieren. Eine Bezugnahme auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Hersteller ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand andernfalls nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann oder wenn sachliche, auftragsbezogene Gründe dies rechtfertigen. Im vorliegenden Fall liegen sachliche und auftragsbezogene Gründe vor, die eine produktspezifische Ausschreibung rechtfertigen. Nach der Einführung der ersten interaktiven Displays hat der Landkreis Potsdam -Mittelmark im Rahmen der 2012 anstehenden Beschaffungen weiterer interaktiver Tafeln und Displays eine Analyse zum Einsatz digitaler Präsentationssysteme im Unterricht durchgeführt. Dabei wurden eine Reihe von Aspekten geprüft, die unmittelbaren Einfluss auf die Unterrichtsvorbereitung und -durchführung haben. Folgende Feststellungen wurden damals getroffen: - Die Schulung der Lehrkräfte auf die Systeme der unterschiedlichen Hersteller mit verschiedenen Bedienkonzepten und -elementen erforderte einen erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand. - Der parallele Betrieb von Systemen unterschiedlicher Hersteller führte dazu, dass sich die Lehrkräfte immer wieder, ggf. mehrmals täglich, hinsichtlich der Bedienung der Tafeln und Displays umstellen mussten, abhängig davon, von welchem Hersteller die Systeme in den betreffenden Unterrichtsräumen installiert stammten. - Die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien durch die Lehrkräfte für die Präsentation auf Systemen verschiedener Hersteller forderte erhebliche Aufwände. Aufgrund der unterschiedlichen Unterrichtssoftware der Hersteller kam es immer wieder zu Unterschieden bei der Positionierung und Darstellung einzelner Elemente. Darüber hinaus funktionierten interaktive Elemente von Hersteller zu Hersteller stark unterschiedlich. Die Bereitstellung von Unterrichtspräsentationen für die Systeme von zwei oder mehr Herstellern erforderte daher aufwändige Tests und Anpassungen der Präsentationsvarianten, um eine gleichartige Darstellung und Funktionalität zu erreichen. Der Schulträger hat daraus folgend eine "Ein-Hersteller-Strategie" beschlossen, mittels derer die folgenden Ziele erreicht werden sollen: 1. Minimierung der Schulungs- und Einweisungsaufwände für die Lehrkräfte Die Lehrkräfte sollen sich in ein Bedienkonzept einarbeiten können, um ihre Aufmerksamkeit auf die Unterrichtsführung und die Lehrstoffvermittlung zu konzentrieren. Dazu gehört, dass eine routinierte Bedienung der interaktiven Tafeln und Displays möglich ist, die keine zusätzliche Konzentration erfordert, sowie Fehlbedienungen weitgehend vermieden werden können. 2. Minimierung der Wechsel zwischen Systemen verschiedener Hersteller Durch die einheitliche Ausstattung der Unterrichtsräume sollen Wechsel zwischen der Bedienung verschiedener Systeme vermieden werden, so dass keine Umstellung und besondere Aufmerksamkeit bei der Bedienung erforderlich werden. 3. Minimierung der Aufwände bei der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien Die Notwendigkeit zur Anpassung von Unterrichtsmaterialien auf die Unterrichtssoftware verschiedener Hersteller soll vermieden werden. Die Lehrkräfte sollen sich bei der Erstellung der Unterrichtsmaterialien auf die inhaltliche und interaktive, unterrichtsfördernde Gestaltung konzentrieren können. Sie sollen in der Lage sein, mit verhältnismäßigem Aufwand wertvolles Unterrichtsmaterial zu erstellen, ohne im Anschluss dieses aufwändig für die Software der Displays verschiedener Hersteller zu konvertieren und anzupassen. Seit dem Jahr 2012 verfolgt der Landkreis Potsdam-Mittelmark im Bereich der interaktiven Tafeln und Displays diese "One-Vendor-Strategie". An den kreiseigenen Schulen sind bereits zahlreiche Touch-Display-Systeme des Herstellers Promethean im Einsatz, die mit der Lernsoftware "ActivInspire" betrieben werden. Die bestehende IT-Infrastruktur, die pädagogischen Konzepte der Lehrkräfte sind hierauf abgestimmt. Ein Mischbetrieb unterschiedlicher Systeme innerhalb einer Schule würde zu erheblichen zusätzlichen Installations-, Abstimmungs- und Schulungsaufwänden führen. Ein Mischbetrieb muss bei dem Betrieb der interaktiven Displays an den kreiseigenen Schulen zwingend vermieden werden. Die Sicherstellung eines einheitlichen Systemstandards dient daher der Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs sowie der effizienten Nutzung vorhandener personeller und technischer Ressourcen. Zwar ist es möglich, interaktive Displays anderer Hersteller ebenfalls mit der Software ActivInspire des Herstellers Promethean zu betreiben, allerdings würden in diesem Fall Lizenzkosten in erheblicher Höhe für die Nutzung je System anfallen. Nach Abwägung der oben genannten Argumente und im Rahmen einer Markterkundung wurden Produkte verschiedener Hersteller betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass ein Systemwechsel oder ein paralleler Betrieb unterschiedlicher Herstellerlösungen zu erheblichen organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Nachteilen führen würde. Nach Abwägung hat sich der Landkreis Potsdam-Mittelmark daher entschieden, die Beschaffung produktspezifisch auf Display-Systeme des Herstellers Promethean in Verbindung mit der Lernsoftware "ActivInspire" auszurichten. Die Ausnahme vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung ist somit aus sachlichen, auftragsbezogenen Gründen gerechtfertigt und vergaberechtlich zulässig.
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