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Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 2026 - Kooperativ - Eingliederungsmaßnahme
Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Auszubildende. Kooperatives Modell: fachpraktische Ausbildung im Kooperationsbetrieb, fachtheoretische Begleitung und sozialpädagogische Unterstützung durch Auftragnehmer. Bieter müs...
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Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Auszubildende. Kooperatives Modell: fachpraktische Ausbildung im Kooperationsbetrieb, fachtheoretische Begleitung und sozialpädagogische Unterstützung durch Auftragnehmer. Bieter ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreis Minden-Lübbecke
- Published:
- May 21, 2026
- Deadline:
- June 22, 2026
Tender description
Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Auszubildende. Kooperatives Modell: fachpraktische Ausbildung im Kooperationsbetrieb, fachtheoretische Begleitung und sozialpädagogische Unterstützung durch Auftragnehmer. Bieter müssen Erfahrung in den letzten 3 Jahren und gültige AZAV-Zertifizierung nach § 178 SGB III nachweisen.
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Arbeitsmarktdienstleistung: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ)
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ) nach § 76 SGB III für sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsausbildung. Ziel ist die Vermittlung in betriebliche Ausbildung, vorzugsweise in Kooperationsbetriebe. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Gewinnung von Kooperationsbetrieben, Koordinierung der Ausbildung, fachtheoretische Unterweisung und sozialpädagogische Begleitung. Die praktische Ausbildung erfolgt im Kooperationsbetrieb. - Kreis Minden-LübbeckeMindenDeadline: Jun 22
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 2026 - Kooperativ - Eingliederungsmaßnahme
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)/ §§ 25, 26 Abs. 2ff. Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung. Zielsetzung der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) nach §§ 76 ff SGB III ist es, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Bei der BaE im kooperativen Modell erfolgen die fachpraktische Ausbildung und die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen ausschließlich im Kooperationsbetrieb und wird fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt. Der Auftragnehmer überwacht die Ausbildung im Kooperationsbetrieb, sucht die Auszubildenden zur Sicherung des Ausbildungserfolges regelmäßig auf und bietet dabei auch den Betrieben Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus koordiniert der Auftragnehmer die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden. Bieter müssen Erfahrung in der Durchführung derartiger Leistungen in den letzten 3 Jahren nachweisen können. Eine gültige Trägerzertifizierung für den ausgeschreibenen Bildungsbereich nach AZAV gem. § 178 SGB III ist notwendig. - Kreis Minden-LübbeckeMindenDeadline: Jun 22
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 2026 - integrativ - Eingliederungsmaßnahme
Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Auszubildende. Integratives Modell: fachpraktische und -theoretische Unterweisung beim Auftragnehmer, ergänzt durch betriebliche Phasen. Ziel ist die Aufnahme, Fortsetzung und erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung sowie Förderung des Übergangs in betriebliche Ausbildung. Bieter benötigen Erfahrung in den letzten 3 Jahren und AZAV-Zertifizierung. - Kreis Recklinghausen, Der LandratRecklinghausen
Arbeitsmarktdienstleistung: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ)
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung - und §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO. BaE nach § 76 SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Teilnehmenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen. Die beauftragte Organisation ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die möglichst frühzeitige Vermittlung in betriebliche Ausbildung - vorzugsweise in den Kooperationsbetrieb-, sowie für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung. Die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen wird aus-schließlich durch den Kooperationsbetrieb durchgeführt. Die beauftragte Organisation sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Teilnehmende sind unabhängig von der erreichten Schulbildung Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind. Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Saarpfalz-KreisDeadline: Jun 05
Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 76 SGB III/§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und BBiG. Ausgeschlossen sind Ausbildungen in freien Berufen und Pflegeberufen. Im kooperativen Modell erfolgt die fachpraktische Ausbildung im Kooperationsbetrieb, begleitet durch den Auftragnehmer, der auch sozialpädagogische Betreuung und Koordination mit Berufsschule bietet. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Ausbildungsvertrags nach aktuellen Ausbildungsordnungen. Keine Förderung bei bereits absolvierter Ausbildung. Maßnahmebeginn: 10.08.2026. - Saarpfalz-Kreis (Jobcenter)
2026-01-Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 76 SGB III/§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) Aufgrund der jeweils erlassenen Verordnungen zur fachlichen Eignung gem. § 30 Abs. 4 Nr. 3 BBiG können Ausbildungsberufe im Bereich der freien Berufe nicht außerbetrieblich ausgebildet werden. Die Förderung von Berufsausbildungen nach dem Teil 2 des Pflegeberufegesetzes oder dem Altenpflegegesetz ist auf betriebliche Ausbildungen begrenzt. Eine Förderung im Rahmen einer BaE ist daher nicht möglich. Bei der BaE im kooperativen Modell erfolgen die fachpraktische Ausbildung und die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen ausschließlich im Kooperationsbetrieb und wird fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt. Der Auftragnehmer überwacht die Ausbildung im Kooperationsbetrieb, sucht die Auszubildenden zur Sicherung des Ausbildungserfolges regelmäßig auf und bietet dabei auch den Betrieben Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus koordiniert der Auftragnehmer die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden. Der Auftragnehmer ist als Ausbildender nach dem BBiG bzw. der HwO für die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung des Ausbildungsvertrages verantwortlich. Die Ausbildung erfolgt nach den aktuell gültigen Ausbildungsordnungen bzw. -regelungen und deren Ausbildungsrahmenplänen. Sofern eine Ausbildung gemäß §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO bereits erfolgreich absolviert wurde, ist eine Förderung im Rahmen von BaE nicht mehr möglich. Der Beginn der Maßnahme ist für den 10.08.2026 vorgesehen. - Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementDeadline: Jun 01
Arbeitsmarktdienstleistung - "Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen" in zwei Losen
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Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop) für das Ausbildungsjahr 2026/2027 im Geschäftsstellenbereich Prenzlau/Templin. Zielgruppe sind junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf beim fachtheoretischen und fachpraktischen Wissenserwerb oder bei der sozialen Integration, einschließlich junger Menschen mit Migrationshintergrund. Die Ausbildung führt zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss nach BBiG oder HwO. Der Auftragnehmer akquiriert Kooperationsunternehmen, koordiniert die Ausbildung und vermittelt fachtheoretisches Wissen sowie sozialpädagogische Begleitung, während die fachpraktische Ausbildung bei den Kooperationsunternehmen erfolgt. Ziel ist der Übergang in eine betriebliche Ausbildung. - Stadt Solingen
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Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) 2026 - kooperatives Modell -
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) im kooperativen Modell. Die gesetzlichen Grundlagen dieser Ausbildungen sind § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und die geltenden Paragrafen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
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