Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, VerdingungsstelleErfurtTED
Bereich Verkehrsanlagen - Rahmenvereinbarung Grasmahd
Ausführung in 2026 und 2027 - Leistungsumfang pro Jahr: Grasmahd im Stadtgebiet Erfurt Intensivbereiche ca. 94ha - 2 malige Mahd zuzüglich Mahd an Trennstreifen ca. 7,26ha 2 malige Mahd und ca. 6,3ha 2 malige Mahd an Radwegen Mulchmahd mit Verkehrssicherung an ca.133 Verkehrsanlagen mit insgesamt ca. 267,53 km Streckenlänge
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- Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
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- July 30, 2026
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Ausführung in 2026 und 2027 - Leistungsumfang pro Jahr: Grasmahd im Stadtgebiet Erfurt Intensivbereiche ca. 94ha - 2 malige Mahd zuzüglich Mahd an Trennstreifen ca. 7,26ha 2 malige Mahd und ca. 6,3ha 2 malige Mahd an Radwegen Mulchmahd mit Verkehrssicherung an ca.133 Verkehrsanlagen mit insgesamt ca. 267,53 km Streckenlänge
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Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, VerdingungsstelleErfurtAusführung in 2026 und 2027 - Leistungsumfang pro Jahr: Grasmahd im Stadtgebiet Erfurt Intensivbereiche ca. 94ha - 2 malige Mahd zuzüglich Mahd an Trennstreifen ca. 7,26ha 2 malige Mahd und ca. 6,3ha 2 malige Mahd an Radwegen Mulchmahd mit Verkehrssicherung an ca.133 Verkehrsanlagen mit insgesamt ca. 267,53 km StreckenlängeBereich Verkehrsanlagen - RV Grasmahd
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, VerdingungsstelleErfurtAusführung in 2026 und 2027 - Leistungsumfang pro Jahr: Grasmahd im Stadtgebiet Erfurt Intensivbereiche ca. 94ha - 2 malige Mahd zuzüglich Mahd an Trennstreifen ca. 7,26ha 2 malige Mahd und ca. 6,3ha 2 malige Mahd an Radwegen Mulchmahd mit Verkehrssicherung an ca.133 Verkehrsanlagen mit insgesamt ca. 267,53 km StreckenlängeBereich Verkehrsanlagen - RV Grasmahd
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, VerdingungsstelleErfurtAusführung in 2026 und 2027 - Leistungsumfang pro Jahr: Grasmahd im Stadtgebiet Erfurt Intensivbereiche ca. 94ha - 2 malige Mahd zuzüglich Mahd an Trennstreifen ca. 7,26ha 2 malige Mahd und ca. 6,3ha 2 malige Mahd an Radwegen Mulchmahd mit Verkehrssicherung an ca.133 Verkehrsanlagen mit insgesamt ca. 267,53 km StreckenlängeA1, VKE D113, 6-streifiger Ausbau zwischen Münster und Osnabrück - BOL/BÜ für Ersatzneubau BW 3713804
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 14Allgemeines Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt die BAB 1 von der Anschluss-stelle (AS) Münster/Nord bis zum Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück auf einer Länge von ca. 40,7 km 6-streifig auszubauen. Der auszubauende Streckenabschnitt der A 1 ist in insgesamt sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA 1 bis 5) unterteilt worden. Die Planfeststellungsabschnitte 3, 5 und ein Teilbereich (3 Talbrücken; km 7+120 bis km 9+900) des Planfeststellungsabschnittes 1 sind bereits fertiggestellt. Eine Übersicht über die gesamte Ausbaumaßnahme der BAB A 1 zwischen Münster und Osnabrück ist in der Anlage 1 der LB dargestellt. Es sind Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung (BOL/BÜ) sowie die notwendigen SiGeKo-Leistungen im Zusammenhang mit den Bauleistungen für den Ersatzneubau des Bauwerkes 3713 804 im Zuge der Osnabrücker Straße (L 501) im Bereich der A 1 nördlich des Autobahnkreuzes Lotte (BAB A 1/BAB A 30) durchzuführen, siehe Anlage 2. Da die L 501 in diesem Abschnitt Teil der Bedarfsumleitung der BAB ist, wird eine Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke vorgesehen. Der Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA1) des Ausbaus der BAB A 1 behandelt den Abschnitt zwischen der AS Lengerich (m) und dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück von Bau-km 13+020,00 bis Bau-km 00+342,00 mit einer Streckenlänge von ca. 9 km. Der Ersatzneubau des BA 3713 804 im Zuge der Osnabrücker Straße wird im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Autobahnkreuzes Lotte der BAB A 30 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 21.05.2026 veröffentlicht. Beschreibung der Verkehrsanlage Als Maßnahme zu diesem anstehenden 6-streifigen Ausbau soll das Überführungsbauwerk 3713 804 bei Bau-km 00+550 im Bereich des PFA1 ersatzneugebaut werden. Das neue Überführungsbauwerk ASB-Nr. 3713804 ist ein flachgegründeter Durchlaufträger in Stahlverbundbauweise über zwei Felder mit Einzelstützweiten von 31,04 m. Die Lagerungsbedingungen werden im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt. Auf der Südseite des Bauwerks wird ein Radweg angeordnet. Der Radweg ist bei der Konstruktion der Behelfsbrücke ebenso zu berücksichtigen. Die Widerlager der neuen Brücke und die Widerlager der Behelfsbrücke werden so angeordnet, dass der 6-streifige Ausbau der BAB A 1 ermöglicht wird. Für das Ü-Bauwerk 3713 804 liegt eine Referenzplanung und eine Bauwerksskizze vor. Für die anschließenden Straßenrampen liegt eine Entwurfsplanung vor. Für die Behelfsbrücke liegt ebenfalls eine Referenzplanung vor. Der Auftraggeber hat bereits ein Vergabeverfahren für die Ersatzneubaumaßnahme als funktionale Ausschreibung in die Wege geleitet. Der Auftraggeber hat Ziele und Mindestanforderungen formuliert. Hauptbestandteile dieser funktionalen Ausschreibung sind: - Die Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplanung in Anlehnung an die Unterlagen des AG - Neubau der Behelfsbrücke einschließlich der bauzeitlichen Umfahrung - Die Erstellung von Rückbauplanung und die Durchführung des Rückbaus - Neubau des Bauwerks 3713 804 - Streckenbau mit Anpassung an den vorhandenen Straßenverlauf - Erschließung der Entwässerung an den Bestand - Erdbau und Bodenmanagement Während der Bauarbeiten ist vorgesehen, den Verkehr auf der A1 grundsätzlich vierstreifig (2+2) aufrechtzuerhalten. Für den Abbruch der Bestandsbauwerke, die Montage und Demontage der Behelfsbrücke und das Auflegen neuer Träger werden kurzzeitige Wochenendsperrungen erforderlich. Die folgenden Termine wurden im Vorfeld mit der Autobahn GmbH des Bundes abgestimmt: • 05.02.2027 bis 08.02.2027 Montage der Behelfsbrücke •19.02.2027 bis 22.02.2027 Abbruch des Bestandsbauwerks • 09.07.2027 bis 12.07.2027 Aufleger der VFT-Träger • 15.10.2027 bis 18.10.2027 Demontage der Behelfsbrücke Zum Leistungsumfang dieser Ausschreibung (BOL/BÜ) gehören unter anderem: • Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. • Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. • Vermessungstechnische Bauüberwachung (Kontrollmessungen, Überprüfung der Bauvermessung). • Überwachung Erdbau, Boden-/Aufbereitungs- und Wiederverwendungs-Management • Überwachung der Bauausführung hinsichtlich Einhaltung von Planläufen, Vorschriften und Qualitätsstandards etc. • Dokumentation des Baufortschritts in Form von Protokollen, Bautagebüchern und Mängellisten. • Prüfung von Aufmaßblättern gemeinsam mit dem Auftragnehmer (unter Berücksichtigung des funk-tionalen Charakters der Ausschreibung). • Kommunikation mit dem Auftraggeber und weiteren Beteiligten/Stakeholdern, einschließlich Erstellung von von Abstimmungsprotokollen. Die Abstimmungsprotokolle werden durch die BOL und/oder die BÜ erstellt und dem Auftraggeber zur Voransicht und Prüfung vor der Freigabe zur Verfügung gestellt. • Prüfung und Freigabe sämtlicher Arten von Rechnungen (Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen) die im Zusammenhang mit den oben genannten Losen stehen. • Mitwirkung bei Nachträgen, insbesondere bei Nachtragsverhandlungen, Nachtragsbegründung und -prüfung (Die Abwicklung der Nachträge erfolgt über EPLASS.) • Beteiligung an der Abnahme nach Aufforderung des Auftragnehmers. • Zusammenstellung aller für die Übergabe der Verkehrsanlage an den Baulastträger benötigten Unterlagen in digitaler und analoger Form entsprechend dem Übergabehandbuch • Objektbetreuung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose.A1, VKE D113, 6-streifiger Ausbau zwischen Münster und Osnabrück - BOL/BÜ für Ersatzneubau BW 3713804
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 14Allgemeines Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt die BAB 1 von der Anschluss-stelle (AS) Münster/Nord bis zum Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück auf einer Länge von ca. 40,7 km 6-streifig auszubauen. Der auszubauende Streckenabschnitt der A 1 ist in insgesamt sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA 1 bis 5) unterteilt worden. Die Planfeststellungsabschnitte 3, 5 und ein Teilbereich (3 Talbrücken; km 7+120 bis km 9+900) des Planfeststellungsabschnittes 1 sind bereits fertiggestellt. Eine Übersicht über die gesamte Ausbaumaßnahme der BAB A 1 zwischen Münster und Osnabrück ist in der Anlage 1 der LB dargestellt. Es sind Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung (BOL/BÜ) sowie die notwendigen SiGeKo-Leistungen im Zusammenhang mit den Bauleistungen für den Ersatzneubau des Bauwerkes 3713 804 im Zuge der Osnabrücker Straße (L 501) im Bereich der A 1 nördlich des Autobahnkreuzes Lotte (BAB A 1/BAB A 30) durchzuführen, siehe Anlage 2. Da die L 501 in diesem Abschnitt Teil der Bedarfsumleitung der BAB ist, wird eine Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke vorgesehen. Der Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA1) des Ausbaus der BAB A 1 behandelt den Abschnitt zwischen der AS Lengerich (m) und dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück von Bau-km 13+020,00 bis Bau-km 00+342,00 mit einer Streckenlänge von ca. 9 km. Der Ersatzneubau des BA 3713 804 im Zuge der Osnabrücker Straße wird im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Autobahnkreuzes Lotte der BAB A 30 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 21.05.2026 veröffentlicht. Beschreibung der Verkehrsanlage Als Maßnahme zu diesem anstehenden 6-streifigen Ausbau soll das Überführungsbauwerk 3713 804 bei Bau-km 00+550 im Bereich des PFA1 ersatzneugebaut werden. Das neue Überführungsbauwerk ASB-Nr. 3713804 ist ein flachgegründeter Durchlaufträger in Stahlverbundbauweise über zwei Felder mit Einzelstützweiten von 31,04 m. Die Lagerungsbedingungen werden im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt. Auf der Südseite des Bauwerks wird ein Radweg angeordnet. Der Radweg ist bei der Konstruktion der Behelfsbrücke ebenso zu berücksichtigen. Die Widerlager der neuen Brücke und die Widerlager der Behelfsbrücke werden so angeordnet, dass der 6-streifige Ausbau der BAB A 1 ermöglicht wird. Für das Ü-Bauwerk 3713 804 liegt eine Referenzplanung und eine Bauwerksskizze vor. Für die anschließenden Straßenrampen liegt eine Entwurfsplanung vor. Für die Behelfsbrücke liegt ebenfalls eine Referenzplanung vor. Der Auftraggeber hat bereits ein Vergabeverfahren für die Ersatzneubaumaßnahme als funktionale Ausschreibung in die Wege geleitet. Der Auftraggeber hat Ziele und Mindestanforderungen formuliert. Hauptbestandteile dieser funktionalen Ausschreibung sind: - Die Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplanung in Anlehnung an die Unterlagen des AG - Neubau der Behelfsbrücke einschließlich der bauzeitlichen Umfahrung - Die Erstellung von Rückbauplanung und die Durchführung des Rückbaus - Neubau des Bauwerks 3713 804 - Streckenbau mit Anpassung an den vorhandenen Straßenverlauf - Erschließung der Entwässerung an den Bestand - Erdbau und Bodenmanagement Während der Bauarbeiten ist vorgesehen, den Verkehr auf der A1 grundsätzlich vierstreifig (2+2) aufrechtzuerhalten. Für den Abbruch der Bestandsbauwerke, die Montage und Demontage der Behelfsbrücke und das Auflegen neuer Träger werden kurzzeitige Wochenendsperrungen erforderlich. Die folgenden Termine wurden im Vorfeld mit der Autobahn GmbH des Bundes abgestimmt: • 05.02.2027 bis 08.02.2027 Montage der Behelfsbrücke •19.02.2027 bis 22.02.2027 Abbruch des Bestandsbauwerks • 09.07.2027 bis 12.07.2027 Aufleger der VFT-Träger • 15.10.2027 bis 18.10.2027 Demontage der Behelfsbrücke Zum Leistungsumfang dieser Ausschreibung (BOL/BÜ) gehören unter anderem: • Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. • Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. • Vermessungstechnische Bauüberwachung (Kontrollmessungen, Überprüfung der Bauvermessung). • Überwachung Erdbau, Boden-/Aufbereitungs- und Wiederverwendungs-Management • Überwachung der Bauausführung hinsichtlich Einhaltung von Planläufen, Vorschriften und Qualitätsstandards etc. • Dokumentation des Baufortschritts in Form von Protokollen, Bautagebüchern und Mängellisten. • Prüfung von Aufmaßblättern gemeinsam mit dem Auftragnehmer (unter Berücksichtigung des funk-tionalen Charakters der Ausschreibung). • Kommunikation mit dem Auftraggeber und weiteren Beteiligten/Stakeholdern, einschließlich Erstellung von von Abstimmungsprotokollen. Die Abstimmungsprotokolle werden durch die BOL und/oder die BÜ erstellt und dem Auftraggeber zur Voransicht und Prüfung vor der Freigabe zur Verfügung gestellt. • Prüfung und Freigabe sämtlicher Arten von Rechnungen (Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen) die im Zusammenhang mit den oben genannten Losen stehen. • Mitwirkung bei Nachträgen, insbesondere bei Nachtragsverhandlungen, Nachtragsbegründung und -prüfung (Die Abwicklung der Nachträge erfolgt über EPLASS.) • Beteiligung an der Abnahme nach Aufforderung des Auftragnehmers. • Zusammenstellung aller für die Übergabe der Verkehrsanlage an den Baulastträger benötigten Unterlagen in digitaler und analoger Form entsprechend dem Übergabehandbuch • Objektbetreuung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose.Zwickauer Mulde, Glauchau, Deichrückbau zur Schaffung von Retentionsraum Bereich B-175 Brücke Zwickauer Mulde - Bahndamm, M-0070, Deichrückbau und Sicherung Autobahndamm, M-0080, M-0090, LOS 1 - Ingenieurvertrag 4500146881, hier: NTV Nr. 10
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße ElsterRöthaFür das LOS 1 sind die Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen für einen Deichrückbau an der Zwickauer Mulde durchzuführen. Bestandteil der Beschaffung ist der Deichrückbau des bestehenden Deiches, die Verlegung von Versorgungsleitungen, die Errichtung einer Winkelstützmauer, die Böschungssicherung des neu angelegten Remser Weges, die Errichtung einer Hochwasserschutzmauer sowie die Herstellung des Remser Weges und Höhenverlegung einer bestehenden Straße. LOS 1: Der Auftraggeber hat die LPH 5 bis 9 nach HOAI für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen für einen Deichrückbau beauftragt sowie die Geound abfalltechnische Baubegleitung incl. Radiologische Untersuchung, weiterhin beauftragt wurden die LPH 1 bis 5 des Leistungsbildes Bauvermessung nach Anlage 1.4 HOAI. Bestandteil der 10. Auftragsänderung sind nun Leistungsergänzungen zu den bisher vereinbarten Leistungen im Grundvertrag der Ingenieurleistungen, welche auf Anordnung des AG zur Durchführung der Baumaßnahme, deren reibungslosen Ablauf, Abrechnung und Abschluss durchzuführen sind: 1) Grundwassermonitoring (Leistungsumfang noch abgedeckt über NT5! und somit keine zusätzliche Honorarforderung) 2) Fortschreibung Stundensätze für neue zu beauftragende Leistungen aus Sachverhalt 3 aus NT-Angebot Nr. 12 vom 26.05.2026): 3) Planungsleistungen für Rückbau zweier Grundwassermessstellen Sachverhalt 1 – Fortschreibung Grundwassermonitoring: Bei diesem Sachverhalt handelt es sich um das Grundwassermonitoring von zwei Grundwassermessstellen (GWM) am Autobahndamm. Diese Leistungen waren mit dem Nachtragsangebot NT5 beauftragt worden. Die Dauer der Messungen, des Grundwassermonitorings erfolgte bis zur Klärung des weiteren Umgangs mit den GWM. Gemessen und erfasst wurden die Grundwasserstände seit der Errichtung und Einrichtung der GWM, sozusagen vor, während und nach Fertigstellung der Baumaßnahmen im Bereich Autobahndamm. Der Zeitraum hat sich nach dem Bauablauf gerichtet und somit kam es zu geringfügigen Verschiebungen der im Vorfeld geplanten Zeiträume. Der Umfang der im 5. NT vereinbarten Leistungen wird durch die Fortschreibung, Messungen bis zum 18.12.2025 nicht überschritten, sondern ist von den bereits beauftragten Leistungen noch abgedeckt es entsteht kein zusätzliches Honorar. Sachverhalt 2 – Fortschreibung der Stundensätze: gilt nur für die neuen Leistungen aus Sachverhalt 3 des Nachtragsangebotes Nr. 12 vom 26.05.2026, da es sich hier um neuartige Leistungen handelt, wie sie im bisherigen Vertrag noch nicht angeboten bzw. abgefragt wurden. Der geplante Leistungszeitraum wird sich voraussichtlich über die Jahre 2026 und 2027 erstrecken. Sachverhalt 3 – Rückbau der Grundwassermessstellen: Im Zuge der Gesamtmaßnahme sollen die beiden im Bereich der Autobahn gelegenen und nicht mehr benötigten Grundwassermessstellen zurück gebaut werden. Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Ingenieurleistungen nicht bekannt oder vorherzusehen bzw. genau kalkulierbar. Die Nachtragsleistungen sind zur Durchführung, Abrechnung, Rückgabe von temporär genutzten Flurstücken und zum Abschluss der fachgerechten Ausführung der Gesamtmaßnahme erforderlich.BvA ING AmperVerband Modernisierung der Energieversorgung Kläranlage Geiselbullach
AmperVerbandOlchingDer AmperVerband (AV) betreibt die Kläranlage Geiselbullach (240.000 EW40). Auf der Kläranlage stehen künftig insbesondere folgende Projekte an: - Klärwerk 2040: Neuerrichtung der Abwasserreinigung der Kläranlage Geiselbullach - Neubau und Sanierung Schlammfaulung: Neuerrichtung eines dritten Faulbehälters und Sanierung der beiden bestehenden Faulbehälter - Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach - Energiekooperation AmperVerband / GfA Die vorliegende Ausschreibung umfasst ausschließlich das Projekt "Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach". Alle anderen genannten Projekte sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Aufgrund der teilweise parallellaufenden Planungen, sowie der räumlichen und technischen Vernetzung besteht insbesondere mit dem Projekt "Klärwerk 2040" Abstimmungsbedarf. Das Projekt "Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach" umfasst folgende Planungsaufgaben: 1) Modernisierung der Warmwassererzeugung und -verteilung 2) Modernisierung der Trafostation (Nieder- und Mittelspannungstechnik) 3) Planung und Errichtung eines neuen Gebäudes zur Aufstellung zweier, neuer BHKW inkl. Rauchgaswärmenutzung zur Sattdampferzeugung und Anschluss an den Bestand sowie Erweiterung der bestehenden Faulgasaufbereitung 4) Vorausgreifende Schaffung einer Verbindung für den künftigen Medienaustausch zwischen altem und neuem Klärwerksgelände In der Planung ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass zu jeder Zeit der späteren Ausführung durch entsprechende Provisorien ein durchgängiger, vollleistungsfähiger Klärwerksbetrieb aufrechterhalten bleiben muss. Genauere Angaben zur Planungsaufgabe entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung (02a_Projektbeschreibung). Die gesamte Planung soll auf BIM-Basis erfolgen. Die Anforderungen an die BIM-Planung sind in der Beilage 5 zur Projektbeschreibung bzw. als Anlage 9 der Vertragsunterlagen erläutert. Durch den AmperVerband wird eine Arbeitsplattform zur Verfügung gestellt, über die insbesondere die Kommunikation, Datenaustausch, Protokollierung, Workflow und Freigabeprozesse abgewickelt werden. Kosten Für die Planungspakete wurden folgende Investitionskosten geschätzt. - Planungspaket 1 - Modernisierung Warmwasserverteilung: ca. 1,3 Mio. EUR netto - Planungspaket 2 - Trafostation: ca. 1,1 Mio. EUR netto - Planungspaket 3 - BHKW: ca. 5,4 Mio. EUR netto - Planungspaket 4 - Medienkanal/ - brücke: ca. 3,0 Mio. EUR netto Zuzüglich eines Zuschlags von 20 % ergibt sich ein Gesamtvolumen von rd. 13,0 Millionen Euro netto. Termine Es ist folgende Terminschiene für das gesamte Projekte "Klärwerk 2040" vorgesehen. Maßgeblich für die zugrundeliegende Beauftragung ist Bauabschnitt 3 (Modernisierung der Energieversorgung der Kläranlage Geiselbullach). - Beauftragung September 2026 - Bauphase BA 1: 2030 - 2032 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 2: 2033 - 2035 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 3: 2026 - 2029 - Bauphase BA 4: 2030 - 2034 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 5: 2037 - 2040 (nicht Umfang der Beauftragung) - Bauphase BA 6: 2044 - 2045 (nicht Umfang der Beauftragung) - BA 7: noch keine zeitlichen Festlegungen Die Auftragsvergabe und der Planungsbeginn sind im September 2026 vorgesehen. Das Projekt soll im Jahr 2029 abgeschlossen werden. Sofern möglich erfolgt im Laufe des Verfahrens eine Konkretisierung des Zeitplans. Leistungsumfang Es werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 bzw. 1-6 (TWP) folgender Leistungsbilder beauftragt: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 - Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 - Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 2 - Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 4 Zusätzlich werden besondere Leistungen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Hinweis für Fachplanung Technische Ausrüstung: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren.
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