Gemeinde WinterriedenWinterrieden
Bekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Winterrieden gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Bekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Winterrieden gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Winterrieden, Merzenberg 5, 87785 Winterrieden, Landkreis Unterallgäu, Bayern, macht bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag für Winterrieden am 29.12.2028 endet. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr...
Energy Supply
No credit card · Instant access
Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Winterrieden
- Published:
- September 02, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Energy Supply
Tender description
Show full descriptionCollapse description
Bekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Winterrieden gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Winterrieden, Merzenberg 5, 87785 Winterrieden, Landkreis Unterallgäu, Bayern, macht bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag für Winterrieden am 29.12.2028 endet. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde Winterrieden Merzenberg 5 87785 Winterrieden zu bekunden. Nach dem genannten Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die Gemeinde Winterrieden auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können bei der Gemeinde Winterrieden gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Winterrieden, 27.08.2026 Stephan Baader Bürgermeister
Further details
With free access, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
30 days free · no credit card · cancel anytime
All procurement details
Buyer, lots, participants, locations, documents, and procedure data have already been captured. Open any area to see the complete information in your workspace.
4 data areas available
30 days free · no credit card · cancel anytime
Related tenders
10Bekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Neuweiler gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde NeuweilerNeuweilerBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Neuweiler gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Neuweiler, Landkreis Calw, Baden-Württemberg, mit rd. 3.134 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Neuweiler am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Neuweiler beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Neuweiler Marktstr. 7 75389 Neuweiler zu bekunden. Nach dem genannten Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Neuweiler auf Aufforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Neuweiler, 18.08.2026 Buchwald BürgermeisterBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Pfronstetten gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde PfronstettenBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Pfronstetten gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Pfronstetten, Landkreis Reutlingen, Baden-Württemberg, mit rd. 1.548 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Pfronstetten am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Pfronstetten beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Pfronstetten. Hauptstraße 25 72539 Pfronstetten zu bekunden. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Pfronstetten auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Pfronstetten, 30.07.2026 Nicole Frasch 1. BürgermeisterstellvertreterinBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Wilhelmsdorf gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde WilhelmsdorfBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Wilhelmsdorf gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Wilhelmsdorf, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, mit rd. 4.750 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Wilhelmsdorf beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Wilhelmsdorf -Rechnungsamt- Saalplatz 7 88271 Wilhelmsdorf zu bekunden. Letzter Abgabetermin für die Interessenbekundung ist der 09.12.2026, 11 Uhr. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Wilhelmsdorf auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Wilhelmsdorf, 01.09.2026 Sandra Flucht, BürgermeisterinBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde RiedhausenKirchstraße 1, 88377 RiedhausenBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Riedhausen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Riedhausen, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, mit rd. 800 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Riedhausen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Riedhausen Kirchstr. 1 88377 Riedhausen zu bekunden. Letzter Abgabetermin für die Interessensbekundung ist der 30.11.2026, 12.00 Uhr. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Riedhausen auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Riedhausen, Datum 19.08.2026 Yvonne Heine BürgermeisterinBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Gemeinde Bannewitz
Gemeinde BannewitzBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Gemeinde Bannewitz Die Gemeinde Bannewitz macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Bannewitz und der SachsenEnergie AG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung der Gemeinde Bannewitz gehören („Stromkonzessionsvertrag“), am 31.05.2029 endet. Die Gemeinde Bannewitz beabsichtigt, einen neuen Stromkonzessionsvertrag mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines solchen Stromkonzessionsvertrages mit der Gemeinde Bannewitz interessiert sind, sind aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Bekanntmachung ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Gemeinde zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Kontaktstelle: Gemeindeverwaltung Bannewitz An den Bürgermeister Herrn Heiko Wersig Schulstraße 6 01728 Bannewitz Telefon: +49 35206 2040 E-Mail: [email protected] Fax: +49 35206 20435 Die Gemeinde Bannewitz liegt im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge des Bundeslands Sachsen und das Konzessionsgebiet hat ca. 11.100 Einwohner auf einer geographischen Fläche von rd. 25,7 km2. Gegenstand der Stromkonzession ist ein Stromleitungsnetz. Die kalkulatorischen Netzdaten und weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die Vorlage der Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden. Bannewitz, 25.08.2026 (Datum der Beauftragung im Bundesanzeiger) Heiko Wersig BürgermeisterBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Gemeinde Obergurig
Gemeinde ObergurigObergurigBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Gemeinde Obergurig Die Gemeinde Obergurig macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Obergurig und der SachsenEnergie AG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung der Gemeinde Obergurig gehören („Stromkonzessionsvertrag“), am 31.03.2029 endet. Die Gemeinde Obergurig beabsichtigt, einen neuen Stromkonzessionsvertrag mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines solchen Stromkonzessionsvertrages mit der Gemeinde Obergurig interessiert sind, sind aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Bekanntmachung ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Gemeinde zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Kontaktstelle: Gemeinde Obergurig An den Bürgermeister Thomas Polpitz Hauptstraße 24 02692 Obergurig Telefon: +49 35938 5860 E-Mail: [email protected] Fax: +49 35938 58620 Die Gemeinde Obergurig liegt im Landkreis Bautzen des Bundeslands Sachsen und das Konzessionsgebiet hat ca. 2.100 Einwohner auf einer geographischen Fläche von rd. 9,8 km2. Gegenstand der Stromkonzession ist ein Stromleitungsnetz. Die kalkulatorischen Netzdaten und weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die Vorlage der Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden. Obergurig, den 25.08.2026 (Datum der Beauftragung im Bundesanzeiger) Thomas Polpitz BürgermeisterBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Offenau nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde OffenauBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Offenau nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Offenau im Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg, macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Offenau am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Offenau beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Offenau z. Hd. Frau Sarah Frank Jagstfelder Straße 1 74254 Offenau zu bekunden. Nach dem genannten Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Offenau auf Anforderung in Text- und Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Offenau, 01.09.2026 Michael Folk BürgermeisterAusschreibung der Stromkonzession gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde VolkenschwandMainburgVerwaltungsgemeinschaft Mainburg Gemeinde Volkenschwand | Landkreis Kelheim Amtliche Bekanntmachung Ausschreibung der Stromkonzession gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Volkenschwand, Poststraße 2a, 84048 Mainburg, macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag, zum 21.09.2028 endet. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 11. Dezember 2026 bei der Gemeinde Volkenschwand Poststraße 2a 84048 Mainburg einzureichen. Die Daten nach § 46 EnWG können während der üblichen Bürozeiten bei der Gemeinde Volkenschwand angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen. Mainburg, den 27.08.2026 GEMEINDE VOLKENSCHWAND Franz Högl 1. BürgermeisterBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Ofterdingen nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde OfterdingenBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Ofterdingen nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Ofterdingen im Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg, mit rd. 5.600 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Ofterdingen am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Ofterdingen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Ofterdingen Rathausgasse 2 72131 Ofterdingen zu bekunden. Nach dem genannten Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Ofterdingen auf Anforderung in Text- und Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Simon Wagner, 28.08.2026 BürgermeisterBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Stadt Pulsnitz
Stadtverwaltung PulsnitzBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in der Stadt Pulsnitz Die Stadt Pulsnitz macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag zwischen der Stadt Pulsnitz und der SachsenEnergie AG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung der eingemeindeten ehemaligen Gemeinde Oberlichtenau („Stromkonzessionsvertrag“) mit Ablauf des 31.03.2029 endet. Zudem endet der Stromkonzessionsvertrag der Stadt Pulsnitz am 30.11.2029, welcher vorfristig zum 31.03.2029 aufgehoben worden ist. Die Stadt Pulsnitz beabsichtigt, einen neuen Stromkonzessionsvertrag für das gesamte Stadtgebiet mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Unternehmen, die am Abschluss eines solchen Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Pulsnitz interessiert sind, sind aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Bekanntmachung ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Stadt zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Kontaktstelle: Stadtverwaltung Pulsnitz An die Bürgermeisterin Frau Barbara Lüke Am Markt 1 01896 Pulsnitz Telefon: +49 35955 8610 E-Mail: [email protected] Fax: +49 35955 861109 Die Stadt Pulsnitz liegt im Landkreis Bautzen des Bundeslands Sachsen und das Konzessionsgebiet hat ca. 7.200 Einwohner auf einer geographischen Fläche von rd. 26,7 km2. Gegenstand der Stromkonzession ist ein Stromleitungsnetz. Die kalkulatorischen Netzdaten und weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des § 46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die Vorlage der Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden. Pulsnitz, den 04.08.2026 (Datum der Beauftragung im Bundesanzeiger) Barbara Lüke B
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Gemeinde Winterrieden.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.