Gemeinde FeldkirchenFeldkirchen
Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz - Konzessionsvertrag Strom
Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz Die Gemeinde Feldkirchen, Hauptstraße 29, 94351 Feldkirchen, macht bekannt, dass der Konzessionsvertrag Strom im Gemeindegebiet am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde beabsichtigt, einen neuen Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitun...
Energy Supply, Grid Infrastructure
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- Tender type:
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- Contracting authority:
- Gemeinde Feldkirchen
- Published:
- August 31, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Energy Supply
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Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz Die Gemeinde Feldkirchen, Hauptstraße 29, 94351 Feldkirchen, macht bekannt, dass der Konzessionsvertrag Strom im Gemeindegebiet am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde beabsichtigt, einen neuen Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das Netz der allgemeinen Versorgung mit Strom mit einer Laufzeit von höchstens 20 Jahren abzuschließen. Interessenten werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde Feldkirchen, Hauptstraße 29, 94351 Feldkirchen zu bekunden. Verspätete Mitteilungen können für das weitere Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Feldkirchen, den 25.08.2026 Gemeinde Feldkirchen Jürgen Weichselgartner Erster Bürgermeister
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Gemeinde GlöttGlöttBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Gemeinde Glött - Konzessionsvertrag (Strom) Die Gemeinde Glött, Fuggerstraße 8, 89353 Glött, Landkreis Dillingen an der Donau, Bayern, macht bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag am 06.11.2029 endet. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Landkreis Dillingen an der Donau zu bekunden. Verspätete Mitteilungen können für das weitere Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Die Daten nach § 46a EnWG können während der üblichen Bürozeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu Unterzeichnen. Glött, 10.08.2026 Gemeinde Glött Friedrich Käßmeyer Erster BürgermeisterBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Gemeinde Aystetten – Konzessionsvertrag (Strom)
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Gemeinde WesthausenWesthausenBekanntmachung der Gemeinde Westhausen gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Vergabe der Strom-Konzession im Gemeindegebiet zum 01.01.2029 Die Gemeinde Westhausen, Landkreis Ostalbkreis, macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (ENWG) bekannt, dass der Gemeinderat am 20.05.2026 den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet Westhausen ab dem 01.01.2029 für die Dauer von 20 Jahren bis 31.12.2048 an die Netze ODR GmbH, Ellwangen vergeben hat Die wesentlichen Gründe für die Vergabe an die Netze ODR GmbH, Ellwangen waren zum einen, dass es nur einen Bewerber für die Konzession gab und zum anderen, dass die Regelungen des angebotenen Strom-Konzessionsvertrages ausgewogen und die Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner angemessen berücksichtigt sind. Westhausen, den 24.08.2026 Bürgermeister Markus Knoblauch
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