Gemeinde HausenLangquaid
Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG - Stromkonzessionsvertrag
Gemeinde Hausen Die Gemeinde Hausen, Marktplatz 24, 84085 Langquaid macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag, zum 25.11.2028 endet. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis drei Monate nach Erscheinungsdatum abzugeben. Die Daten nach § 46 a EnWG können wäh...
Energy Supply
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Hausen
- Published:
- August 27, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Energy Supply
Tender description
Gemeinde Hausen Die Gemeinde Hausen, Marktplatz 24, 84085 Langquaid macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag, zum 25.11.2028 endet. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis drei Monate nach Erscheinungsdatum abzugeben. Die Daten nach § 46 a EnWG können während der üblichen Bürozeiten bei der Gemeinde Hausen, Kämmerei, Marktplatz 24, 84085 Langquaid angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen.
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Gemeinde VolkenschwandMainburgVerwaltungsgemeinschaft Mainburg Gemeinde Volkenschwand | Landkreis Kelheim Amtliche Bekanntmachung Ausschreibung der Stromkonzession gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Volkenschwand, Poststraße 2a, 84048 Mainburg, macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag, zum 21.09.2028 endet. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 11. Dezember 2026 bei der Gemeinde Volkenschwand Poststraße 2a 84048 Mainburg einzureichen. Die Daten nach § 46 EnWG können während der üblichen Bürozeiten bei der Gemeinde Volkenschwand angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen. Mainburg, den 27.08.2026 GEMEINDE VOLKENSCHWAND Franz Högl 1. BürgermeisterBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG des Marktes Kellmünz - Stromkonzessionsvertrag
Markt Kellmünz89293 KellmünzBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG des Marktes Kellmünz Der Markt Kellmünz macht bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag am 07.09.2029 endet. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich beim Markt Kellmünz zu bekunden. Verspätete Mitteilungen können für das weitere Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden, Die Daten nach § 46a EnWG können während der üblichen Bürozeiten im Marktes Kellmünz angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen.Bekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)Bekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald), Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, gibt nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hiermit bekannt, dass der Stromkonzessionsvertrag für das Gemeindegebiet Eisenbach (Hochschwarzwald) zwischen der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) und der naturenergie netze GmbH (Rechtsnachfolgerin der Energiedienst Netze GmbH) zum 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) beabsichtigt, den neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald), Bei der Kirche 1, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald), abzugeben. Maßgebend für die Wahrung der vorstehenden Frist ist der rechtzeitige Bewerbungseingang bei der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald). Verspätete Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten nach § 46a EnWG können während der üblichen Bürozeiten bei der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald), Bei der Kirche 1, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald), angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen. Eisenbach, den 20.08.2026 Karlheinz Rontke BürgermeisterBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Gemeinde Aystetten – Konzessionsvertrag (Strom)
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