Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)PeineTED
Bauüberwachung, Beratungs- und Projektmanagementtätigkeiten für Bauleistungen beim Lüftergebäude
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers Konrad durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) wird das Lüftergebäude (ZTE) errichtet. Für die Errichtung der übertägigen Anlagen innerhalb des ZTE sind zur Unterstützung des Auftraggebers fachtechnische Bauüberwachung- und Projektmanagementtätigkeiten für die Herstellung des Gebäudes ...
Construction Supervision
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Im Rahmen der Errichtung des Endlagers Konrad durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) wird das Lüftergebäude (ZTE) errichtet. Für die Errichtung der übertägigen Anlagen innerhalb des ZTE sind zur Unterstützung des Auftraggebers fachtechnische Bauüberwachung- und Projektmanagementtätigkeiten für die Herstellung des Gebäud...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
- Published:
- July 19, 2026
- Deadline:
- August 19, 2026
- Topic:
- Construction Supervision
Tender description
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers Konrad durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) wird das Lüftergebäude (ZTE) errichtet. Für die Errichtung der übertägigen Anlagen innerhalb des ZTE sind zur Unterstützung des Auftraggebers fachtechnische Bauüberwachung- und Projektmanagementtätigkeiten für die Herstellung des Gebäudes und der Anlagentechnik auf Konrad 2 erforderlich.
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10- Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)PeineDeadline: Aug 19
Bauüberwachung, Beratungs- und Projektmanagementtätigkeiten für Bauleistungen beim Lüftergebäude
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers Konrad durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) wird das Lüftergebäude (ZTE) errichtet. Für die Errichtung der übertägigen Anlagen innerhalb des ZTE sind zur Unterstützung des Auftraggebers fachtechnische Bauüberwachung- und Projektmanagementtätigkeiten für die Herstellung des Gebäudes und der Anlagentechnik auf Konrad 2 erforderlich. Bauüberwachung, Beratungs- und Projektmanagementtätigkeiten für Bauleistungen beim Lüftergebäude
Fachtechnische Bauüberwachung- und Projektmanagementtätigkeiten für die Herstellung des Lüftergebäudes (ZTE) und der Anlagentechnik auf Konrad 2 im Rahmen der Errichtung des Endlagers Konrad durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE).- Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Aufarbeitung LIDAR-Daten des EF5-01
1. Name und Anschrift des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle: BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH; Eschenstraße 55; 31224 Peine 2. Name des beauftragten Unternehmens: CDM Smith SE 3. Verfahrensart: Verhandlungsvergabe 4. Art und : Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH benötigt zur Auslastung von internen Kapazitätsengpässen Unterstützung bei der Aufarbeitung von vorhandenen LIDAR-Daten (Light Imaging, Detection And Ranging), also Punktwolken im E57 Dateiformat, der Einlagerungskammern des Einlagerungsfelds 5/1 des Endlagers Konrad. Ziel ist die Aufarbeitung und Meshs Erzeugung (DWG) aus den LIDAR-Daten des Kammerprofils, der Ankerüberstände sowie die Modellierung einer idealisierten Sanierungsplanung der einzelnen Kammern 5. Zeitraum der Leistungserbringung: 02/2026 - 03/2026 Aufarbeitung LIDAR Daten - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)PeineDeadline: Aug 17
Ersatzbeschaffung einer Mobilen Schachtwinde (MSW)
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach §9a Abs.3 S.1 des Atomgesetz (AtG) zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen. In dieser Funktion vergibt die BGE Arbeiten zur und im Rahmen der Errichtung eines Endlagers im früheren Eisenerzbergwerk Konrad. Zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, der Durchführung von Reparaturarbeiten sowie der Prüfung von Schächten soll eine Hilfsfahranlage in Form einer mobilen Schachtwinde (MSW) beschafft werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Zuge der Auftragsabwicklung die Planung, Fertigung und Auslieferung einer neuen MSW. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer die Erstellung genehmigungsrelevanter Unterlagen sowie deren Freigabe im Rahmen einer Vorprüfung durch einen bergrechtlich anerkannten Sachverständigen. Ein Probebetrieb sowie eine umfangreiche Dokumentation nach Vorgaben des Auftraggebers ist ebenfalls teil der zu erbringenden Leistung. Alle Vorgänge werden seitens der Qualitätssicherung des Auftraggebers begleitet. -------- Die MSW ist zwingend so auszuführen, dass ein Transport zum jeweiligen Einsatzort uneingeschränkt auf eigener Achse und ohne Sondergenehmigung(en), sowie ohne Zug- und Begleitfahrzeuge über den öffentlichen Straßenverkehr im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfolgen kann. - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)Peine
Ersatzbeschaffung einer Mobilen Schachtwinde (MSW)
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach §9a Abs.3 S.1 des Atomgesetz (AtG) zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen. In dieser Funktion vergibt die BGE Arbeiten zur und im Rahmen der Errichtung eines Endlagers im früheren Eisenerzbergwerk Konrad. Zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, der Durchführung von Reparaturarbeiten sowie der Prüfung von Schächten soll eine Hilfsfahranlage in Form einer mobilen Schachtwinde (MSW) beschafft werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Zuge der Auftragsabwicklung die Planung, Fertigung und Auslieferung einer neuen MSW. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer die Erstellung genehmigungsrelevanter Unterlagen sowie deren Freigabe im Rahmen einer Vorprüfung durch einen bergrechtlich anerkannten Sachverständigen. Ein Probebetrieb sowie eine umfangreiche Dokumentation nach Vorgaben des Auftraggebers ist ebenfalls teil der zu erbringenden Leistung. Alle Vorgänge werden seitens der Qualitätssicherung des Auftraggebers begleitet. -------- Die MSW ist zwingend so auszuführen, dass ein Transport zum jeweiligen Einsatzort uneingeschränkt auf eigener Achse und ohne Sondergenehmigung(en), sowie ohne Zug- und Begleitfahrzeuge über den öffentlichen Straßenverkehr im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfolgen kann. - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH BGEDeadline: Jun 10
Lieferung der Komponenten der Ringleitung für die Emissionsüberwachung Schacht Bartensleben
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes (AtG) [1] zur Errichtung, zum Betrieb und zur Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen. Im Rahmen dieser Aufgaben betreibt die BGE, im Weiteren als Auftraggeber (AG) bezeichnet, das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Zur Überwachung der mit der Fortluft abgegebenen radioaktiven Stoffe werden die Messstellen an den Emittenten Schacht Bartensleben (Messstelle M1) und Schacht Marie (Messstelle M4) betrie-ben. Die Überwachung umfasst dabei sowohl die Abgabe der an Schwebstoffe angelagerten Radi-onuklide als auch die der gasförmigen Radionuklide. Für die Messstelle M1 soll das hierzu verwen-dete Probenentnahmesystem mit dem Ziel von möglichst geringen Abscheideverlusten innerhalb der Ringleitung erneuert werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planung, Herstellung und Lieferung der Komponenten der Ringleitung für das Probenentnahmesystem der Messstelle M1. Hierunter fallen: - Hüllrohrsonde (Probenentnahmesonde Primärentnahme) - Rohrleitungen inkl. Verbindungselemente und Absperrventile - Sekundärentnahmesonden Ringleitung - Verbandsgemeinde Zweibrücken-LandZweibrücken
Fachplanung Technische Ausrüstung, hier Anlagengruppen 4,5,6,7,8 gem. §53 ff. HOAI 2021 für Aufstockung, Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, 66482 Zweibrücken
Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land beabsichtigt ihr bestehendes Verwaltungsgebäude in 66482 Zweibrücken, Landauer Straße 18 - 20, aufzustocken, zu erweitern, zu modernisieren und in Teilen umzubauen. Das bestehende Verwaltungsgebäude wurde im Jahr ca.1952 errichtet. Es handelt sich um ein Bauwerk in Massivbauweise. Zur Abklärung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit wurde in 2022/23 eine Machbarkeitsstudie zur Architektur beauftragt. Erkenntnisse aus dieser Machbarkeitsstudie zur Architektur werden zur Grundlage der Projektziele gemacht. Als solche wurden identifiziert (hier Kurzfassung, Langfassung siehe Datei „Aufgabenbeschreibung“): 1. Aufstockung des Gebäudes zur Unterbringung zusätzlicher Räume für die Verwaltung. 2. Die Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes bezieht sich primär auf die Schaffung eines 2. baulichen Rettungsweges. 3. Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude werden insbesondere im Zusammenhang mit der räumlichen Optimierung durch Verlegung von Nutzungen erforderlich. 4. Modernisierungen betreffen primär die energetische Ertüchtigung der gesamten Gebäudehülle und sonstiger Bauteile mittels Wärmeschutzmaßnahmen sowie die Verbesserung der Energiebilanz, unterstützt durch technische Maßnahmen. 5. Defizite beim vorbeugenden Brandschutz sind zu beheben. 6. Herstellung der Barrierefreiheit. 7. Schallimmissionsschutz zumindest der straßenseitigen Räumlichkeiten. 8. Verbesserung der Raumakustik einzelner Räume. 9. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts.-- 10. Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und der Kosten, Baukostenobergrenze 4.037.000 EUR brutto für die KG 200 bis 500 gemäß DIN 276 Dezember 2018. Gemäß derzeitiger standardisierter Berechnung betragen die anteiligen Kostengruppen (KG): KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) rd. 843.000 EUR brutto. Dabei entfallen auf die Anlagengruppen 4, 5, 6, 7 und 8 insgesamt rd. 460.000 EUR brutto. Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Anlagengruppen kann derzeit nur grob oder standardisiert auf Basis von Kennwerten vorgenommen werden. Mit Verschiebungen und Anpassungen innerhalb der Kostengruppen ist zum Zeitpunkt der Kostenschätzung zu rechnen. Im Hinblick auf die Ausschreibung der vorliegenden Anlagengruppen liegen keine Voruntersuchungen vor. Zum Auftragsgegenstand werden die derzeitigen Erkenntnisse des Auftraggebers wie folgt zusammengefasst: AG-4 Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: Für das bestehende Gebäude ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistung zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technischen Anlage zu erstellen. Die vorhandene Anlage ist zu erneuern (je nach Bestandsaufnahme ggfs. nur in Teilen) und zu erweitern. Eine Erweiterung der Niederspannungsanlagen ist in der Aufstockung neu zu planen und mit den Bestandsanlagen zu verbinden. Zudem ist eine Eigenstromerzeugungsanlage in Form einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit der Aufstockung einzurichten. Außerdem soll eine Notstromversorgung für das Verwaltungsgebäude aufgebaut werden. Im Zusammenhang mit einer Betriebskostenberechnung wird zu überprüfen sein, welche Gebäudeheizungsanlage in Verbindung mit der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle und mit der Anordnung einer Photovoltaik-Anlage zur Erfüllung die gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlich sinnvoll ist, vgl. Projektziele 4. und 9. >>> AG-5 Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: Für das bestehende Gebäude ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistung zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technischen Anlage zu erstellen. Es wurde bislang vor allem der Bedarf der Neueinrichtung einer Brandmeldeanlage für das gesamte Gebäude erkannt. Auch ist die Einrichtung eines Serverraumes in geeigneter räumlicher Lage notwendig, in Verbindung mit den dafür erforderlichen installationstechnischen Anbindungen.>>> AG-6 Anlagengruppe 6 Förderanlagen: Für die Herstellung der Barrierefreiheit gemäß „DIN 18040 Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ ist der Einbau einer Aufzugsanlage erforderlich.>>> AG-7 Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen: Als nutzungsspezifische Anlagen werden manuell zu betätigende Feuerlöschanlagen und 2 Teeküchen (Sitzungssaal, Personalraum) identifiziert.>>> AG-8 Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation: Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die automatische anlagengruppenübergreifende Steuerung, Regelung Überwachung und Optimierung der technischen Anlagen Heizung, ggfs. Lüftung, Beleuchtung, Verschattung des gesamten Gebäudes sinnvoll ist und erforderlich wird.>>> Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen. - Verbandsgemeinde Zweibrücken-LandZweibrücken
Fachplanung Technische Ausrüstung, hier Anlagengruppen 1,2,3 gem. §53 ff. HOAI 2021 für Aufstockung, Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, 66482 Zweibrücken
Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land beabsichtigt ihr bestehendes Verwaltungsgebäude in 66482 Zweibrücken, Landauer Straße 18 - 20, aufzustocken, zu erweitern, zu modernisieren und in Teilen umzubauen. Das bestehende Verwaltungsgebäude wurde im Jahr ca.1952 errichtet. Es handelt sich um ein Bauwerk in Massivbauweise. Zur Abklärung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit wurde in 2022/23 eine Machbarkeitsstudie zur Architektur beauftragt. Erkenntnisse aus dieser Machbarkeitsstudie zur Architektur werden zur Grundlage der Projektziele gemacht. Als solche wurden identifiziert (hier Kurzfassung, Langfassung siehe Datei „Aufgabenbeschreibung“): 1. Aufstockung des Gebäudes zur Unterbringung zusätzlicher Räume für die Verwaltung. 2. Die Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes bezieht sich primär auf die Schaffung eines 2. baulichen Rettungsweges. 3. Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude werden insbesondere im Zusammenhang mit der räumlichen Optimierung durch Verlegung von Nutzungen erforderlich. 4. Modernisierungen betreffen primär die energetische Ertüchtigung der gesamten Gebäudehülle und sonstiger Bauteile mittels Wärmeschutzmaßnahmen sowie die Verbesserung der Energiebilanz, unterstützt durch technische Maßnahmen. 5. Defizite beim vorbeugenden Brandschutz sind zu beheben. 6. Herstellung der Barrierefreiheit. 7. Schallimmissionsschutz zumindest der straßenseitigen Räumlichkeiten. 8. Verbesserung der Raumakustik einzelner Räume. 9. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts.-- 10. Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und der Kosten, Baukostenobergrenze 4.037.000 EUR brutto für die KG 200 bis 500 gemäß DIN 276 Dezember 2018. Gemäß derzeitiger standardisierter Berechnung betragen die anteiligen Kostengruppen (KG): KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) rd. 843.000 EUR brutto. Dabei entfallen auf die Anlagengruppen 1, 2 und 3 insgesamt rd. 383.000 EUR brutto. Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Anlagengruppen kann derzeit nur grob oder standardisiert auf Basis von Kennwerten vorgenommen werden. Mit Verschiebungen und Anpassungen innerhalb der Kostengruppen ist zum Zeitpunkt der Kostenschätzung zu rechnen. Im Hinblick auf die Ausschreibung der vorliegenden Anlagengruppen liegen keine Voruntersuchungen vor. Für das bestehende Gebäude ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technischen Anlagen zu erstellen. Zum Auftragsgegenstand werden die derzeitigen Erkenntnisse des Auftraggebers wie folgt zusammengefasst: AG-1 Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: In den bestehenden Geschossen mit Verwaltungsnutzung sind nach Bedarf WC-Anlagen räumlich einzurichten oder umzubauen und ggfs. zu modernisieren. Die Neueinrichtung einer Beh.-WC-Anlage gemäß „DIN 18040 Teil 1“ ist erforderlich. Die vorhandenen Wasser- und Abwasserleitungen sind voraussichtlich zu erneuern. >>> AG-2 Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen: Der Bestandsbau wird derzeit über eine ca. 30 Jahre alte Gaszentralheizung versorgt. Durch die Aufstockung wird das Gebäudevolumen und die zu beheizende Fläche vergrößert. Es wird zu überprüfen sein, welche Gebäudeheizungsanlage in Verbindung mit der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle und mit der Anordnung von PV-Anlagen zur Erfüllung die gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlich sinnvoll ist, vgl. Projektziele 4. und 9.>>> AG-3 Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen: Hierbei wird derzeit von dem Einbau von Einzelabluftanlagen ausgegangen, z. B. WC-Anlagen. Einzelne Räume, in denen sich mehrere Personen aufhalten, wie z.B. Ratssaal, Trauzimmer, Sitzungszimmer, sind hinsichtlich einer Zu- und Abluftanlage zu überprüfen.>>> Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen. - Stadt Ludwigsburg
Stadt Ludwigsburg - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Der bestehende Zentrale Omnibusbahnhof (kurz: ZOB) Ludwigsburg ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr in der Region. Er bedient ein Einzugsgebiet von rund 300.000 Einwohnern und ist für die Anbindung an den Bahnhof sowie den regionalen Busverkehr von hoher Bedeutung. Ausgangslage: Der ZOB weist erhebliche bauliche, funktionale und betriebliche Mängel auf. Eine barrierefreie Sanierung des bestehenden ZOB ist nicht möglich. Darüber hinaus bestehen massive bauliche Schäden, insbesondere am unter dem ZOB verlaufenden Tunnel, dessen Abdichtung dringend sanierungsbedürftig ist (derzeit Wassereintritt und fortschreitende Bauwerksschäden). Beabsichtigte Baumaßnahme: Die Stadt Ludwigsburg beabsichtigt daher die grundlegende Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes einschließlich der Sanierung des darunterliegenden Tunnels, der Neuordnung des Bahnhofsplatzes sowie der weitreichenden Anpassungen in den Verkehrs- und Ingenieuranlagen. Ausschreibungsgegenstand: Es ist beabsichtigt, dass der zukünftige Generalplaner nun Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach HOAI für alle fachlich erforderlichen Leistungsbilder für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) erbringt, um die komplexen Schnittstellen zwischen Tunnelbau, Verkehrsanlagen, technischer Gebäudeausrüstung und Hochbau sowie Freianlagen zu steuern und eine termingerechte Projektumsetzung sicherzustellen. Weiter übernimmt der Generalplaner die integrale Koordination sämtlicher Fachdisziplinen. Dazu gehören insbesondere die Bauphasen-, Provisorien- und Umleitungsplanung unter Aufrechterhaltung des Busbetriebs. Dies vorausgeschickt ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung nun die gesamthafte Vergabe von Planungsleistungen ab LPH 5 für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 bis 3) der Büros Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Brilion Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Knippers Helbig GmbH, Ingenieurbüro HAISCH GmbH & Co. KG, Licht Raum Stadt Planung GmbH aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es den vorgenannten Büros unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Leistungsumfang: Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben: - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 1, Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Schnittstellplanung Dach auf Mittelinsel, Planung WC-Anlagen (Fertigteil oder Modulbauweise), Fahrradabstellanlagen und Fahrgastunterstände; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1, LPH 5 bis 9 für Tunnelsanierung und Errichtung Sichtschutzwand; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß nach § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Verkehrsanlagen, Straßensanierung mit Betonfahrbahn und Asphaltfahrbahn, Provisorien auf Umleitungsstrecken und Ver- und Entsorgungsanlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 2, Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Gesamtbeleuchtung ZOB, Fahrgastinformation sowie sonstige technische Anlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 1, Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 4 bis 6 für die Sichtschutzwand zu Gleis 1; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 2, Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 5 bis 9 für Baum- und Grünflächenbepflanzung; Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere die örtliche Bauüberwachung in Leistungsphase 8, die barrierefreie Planung des ZOB sowie die Erstellung eines koordinierten Leitungsplans inkl. Kollisionsprüfung. Weiterer Leistungsbestandteil ist die Öffentlichkeitsarbeit, die eine umfassende inhaltliche Zuarbeit zur Kommunikation mit Fahrgästen, Anliegern und Medien umfasst in Zusammenarbeit mit den städtischen Kommunikationsbeauftragen. Aufgrund der Nähe zum Bahnhof sind ebenfalls Abstimmungen mit der Deutschen Bahn erforderlich, die durch den Generalplaner erfolgen, sowie Abstimmung mit den Busunternehmern. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Ludwigsburg übernimmt die Bauherrenaufgaben und die übergeordnete Projektleitung. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen; angedacht ist ein Leistungsbeginn zum 1. Oktober 2026. Für Bauphase 0 (die vorgezogenen Maßnahmen) ist der Zeitraum von Februar 2027 bis August 2027 geplant. Der Beginn der baulichen Maßnahmen für die Bauphase 1 ist für September 2027 angestrebt. Die Bauphase 2 folgt von März 2028 bis Februar 2029. Die Bauphase 3 soll im Zeitraum März 2029 bis November 2029 erfolgen. Bauphase 4 soll im Zeitraum Dezember 2029 bis April 2030 umgesetzt werden. Die bauliche Fertigstellung soll bis spätestens Juni 2030 erfolgen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Entwurfs- und Baubeschluss vom 22. Oktober 2025 (Anlage 3 zum Bewerbermemorandum) und aus der Mitteilungsvorlage zur Vorstellung der Entwurfsplanung vom 24.07.2025 (Anlage 4 zum Bewerbermemorandum) sowie aus der Bauphasenunterlage "Neugestaltung Zentraler Omnibusbahnhof" (Anlage 5 zum Bewerbermemorandum) erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Stadt LudwigsburgLudwigsburgDeadline: Jun 22
Stadt Ludwigsburg - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Der bestehende Zentrale Omnibusbahnhof (kurz: ZOB) Ludwigsburg ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr in der Region. Er bedient ein Einzugsgebiet von rund 300.000 Einwohnern und ist für die Anbindung an den Bahnhof sowie den regionalen Busverkehr von hoher Bedeutung. Ausgangslage: Der ZOB weist erhebliche bauliche, funktionale und betriebliche Mängel auf. Eine barrierefreie Sanierung des bestehenden ZOB ist nicht möglich. Darüber hinaus bestehen massive bauliche Schäden, insbesondere am unter dem ZOB verlaufenden Tunnel, dessen Abdichtung dringend sanierungsbedürftig ist (derzeit Wassereintritt und fortschreitende Bauwerksschäden). Beabsichtigte Baumaßnahme: Die Stadt Ludwigsburg beabsichtigt daher die grundlegende Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes einschließlich der Sanierung des darunterliegenden Tunnels, der Neuordnung des Bahnhofsplatzes sowie der weitreichenden Anpassungen in den Verkehrs- und Ingenieuranlagen. Ausschreibungsgegenstand: Es ist beabsichtigt, dass der zukünftige Generalplaner nun Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach HOAI für alle fachlich erforderlichen Leistungsbilder für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) erbringt, um die komplexen Schnittstellen zwischen Tunnelbau, Verkehrsanlagen, technischer Gebäudeausrüstung und Hochbau sowie Freianlagen zu steuern und eine termingerechte Projektumsetzung sicherzustellen. Weiter übernimmt der Generalplaner die integrale Koordination sämtlicher Fachdisziplinen. Dazu gehören insbesondere die Bauphasen-, Provisorien- und Umleitungsplanung unter Aufrechterhaltung des Busbetriebs. Dies vorausgeschickt ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung nun die gesamthafte Vergabe von Planungsleistungen ab LPH 5 für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 bis 3) der Büros Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Brilion Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Knippers Helbig GmbH, Ingenieurbüro HAISCH GmbH & Co. KG, Licht Raum Stadt Planung GmbH aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es den vorgenannten Büros unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Leistungsumfang: Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben: - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 1, Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Schnittstellplanung Dach auf Mittelinsel, Planung WC-Anlagen (Fertigteil oder Modulbauweise), Fahrradabstellanlagen und Fahrgastunterstände; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1, LPH 5 bis 9 für Tunnelsanierung und Errichtung Sichtschutzwand; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß nach § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Verkehrsanlagen, Straßensanierung mit Betonfahrbahn und Asphaltfahrbahn, Provisorien auf Umleitungsstrecken und Ver- und Entsorgungsanlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 2, Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Gesamtbeleuchtung ZOB, Fahrgastinformation sowie sonstige technische Anlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 1, Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 4 bis 6 für die Sichtschutzwand zu Gleis 1; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 2, Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 5 bis 9 für Baum- und Grünflächenbepflanzung; Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere die örtliche Bauüberwachung in Leistungsphase 8, die barrierefreie Planung des ZOB sowie die Erstellung eines koordinierten Leitungsplans inkl. Kollisionsprüfung. Weiterer Leistungsbestandteil ist die Öffentlichkeitsarbeit, die eine umfassende inhaltliche Zuarbeit zur Kommunikation mit Fahrgästen, Anliegern und Medien umfasst in Zusammenarbeit mit den städtischen Kommunikationsbeauftragen. Aufgrund der Nähe zum Bahnhof sind ebenfalls Abstimmungen mit der Deutschen Bahn erforderlich, die durch den Generalplaner erfolgen, sowie Abstimmung mit den Busunternehmern. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Ludwigsburg übernimmt die Bauherrenaufgaben und die übergeordnete Projektleitung. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen; angedacht ist ein Leistungsbeginn zum 1. Oktober 2026. Für Bauphase 0 (die vorgezogenen Maßnahmen) ist der Zeitraum von Februar 2027 bis August 2027 geplant. Der Beginn der baulichen Maßnahmen für die Bauphase 1 ist für September 2027 angestrebt. Die Bauphase 2 folgt von März 2028 bis Februar 2029. Die Bauphase 3 soll im Zeitraum März 2029 bis November 2029 erfolgen. Bauphase 4 soll im Zeitraum Dezember 2029 bis April 2030 umgesetzt werden. Die bauliche Fertigstellung soll bis spätestens Juni 2030 erfolgen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Entwurfs- und Baubeschluss vom 22. Oktober 2025 (Anlage 3 zum Bewerbermemorandum) und aus der Mitteilungsvorlage zur Vorstellung der Entwurfsplanung vom 24.07.2025 (Anlage 4 zum Bewerbermemorandum) sowie aus der Bauphasenunterlage "Neugestaltung Zentraler Omnibusbahnhof" (Anlage 5 zum Bewerbermemorandum) erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
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