Verbandsgemeinde Zweibrücken-LandZweibrückenTED
Fachplanung Technische Ausrüstung, hier Anlagengruppen 1,2,3 gem. §53 ff. HOAI 2021 für Aufstockung, Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, 66482 Zweibrücken
Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land beabsichtigt ihr bestehendes Verwaltungsgebäude in 66482 Zweibrücken, Landauer Straße 18 - 20, aufzustocken, zu erweitern, zu modernisieren und in Teilen umzubauen. Das bestehende Verwaltungsgebäude wurde im Jahr ca.1952 errichtet. Es handelt sich um ein Bauwerk in Massivbauweise. Zur Abklärung der gr...
MEP Engineering
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- Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
- Published:
- July 23, 2026
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- Topic:
- MEP Engineering
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Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land beabsichtigt ihr bestehendes Verwaltungsgebäude in 66482 Zweibrücken, Landauer Straße 18 - 20, aufzustocken, zu erweitern, zu modernisieren und in Teilen umzubauen. Das bestehende Verwaltungsgebäude wurde im Jahr ca.1952 errichtet. Es handelt sich um ein Bauwerk in Massivbauweise. Zur Abklärung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit wurde in 2022/23 eine Machbarkeitsstudie zur Architektur beauftragt. Erkenntnisse aus dieser Machbarkeitsstudie zur Architektur werden zur Grundlage der Projektziele gemacht. Als solche wurden identifiziert (hier Kurzfassung, Langfassung siehe Datei „Aufgabenbeschreibung“): 1. Aufstockung des Gebäudes zur Unterbringung zusätzlicher Räume für die Verwaltung. 2. Die Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes bezieht sich primär auf die Schaffung eines 2. baulichen Rettungsweges. 3. Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude werden insbesondere im Zusammenhang mit der räumlichen Optimierung durch Verlegung von Nutzungen erforderlich. 4. Modernisierungen betreffen primär die energetische Ertüchtigung der gesamten Gebäudehülle und sonstiger Bauteile mittels Wärmeschutzmaßnahmen sowie die Verbesserung der Energiebilanz, unterstützt durch technische Maßnahmen. 5. Defizite beim vorbeugenden Brandschutz sind zu beheben. 6. Herstellung der Barrierefreiheit. 7. Schallimmissionsschutz zumindest der straßenseitigen Räumlichkeiten. 8. Verbesserung der Raumakustik einzelner Räume. 9. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts.-- 10. Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und der Kosten, Baukostenobergrenze 4.037.000 EUR brutto für die KG 200 bis 500 gemäß DIN 276 Dezember 2018. Gemäß derzeitiger standardisierter Berechnung betragen die anteiligen Kostengruppen (KG): KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) rd. 843.000 EUR brutto. Dabei entfallen auf die Anlagengruppen 1, 2 und 3 insgesamt rd. 383.000 EUR brutto. Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Anlagengruppen kann derzeit nur grob oder standardisiert auf Basis von Kennwerten vorgenommen werden. Mit Verschiebungen und Anpassungen innerhalb der Kostengruppen ist zum Zeitpunkt der Kostenschätzung zu rechnen. Im Hinblick auf die Ausschreibung der vorliegenden Anlagengruppen liegen keine Voruntersuchungen vor. Für das bestehende Gebäude ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technischen Anlagen zu erstellen. Zum Auftragsgegenstand werden die derzeitigen Erkenntnisse des Auftraggebers wie folgt zusammengefasst: AG-1 Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: In den bestehenden Geschossen mit Verwaltungsnutzung sind nach Bedarf WC-Anlagen räumlich einzurichten oder umzubauen und ggfs. zu modernisieren. Die Neueinrichtung einer Beh.-WC-Anlage gemäß „DIN 18040 Teil 1“ ist erforderlich. Die vorhandenen Wasser- und Abwasserleitungen sind voraussichtlich zu erneuern. >>> AG-2 Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen: Der Bestandsbau wird derzeit über eine ca. 30 Jahre alte Gaszentralheizung versorgt. Durch die Aufstockung wird das Gebäudevolumen und die zu beheizende Fläche vergrößert. Es wird zu überprüfen sein, welche Gebäudeheizungsanlage in Verbindung mit der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle und mit der Anordnung von PV-Anlagen zur Erfüllung die gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlich sinnvoll ist, vgl. Projektziele 4. und 9.>>> AG-3 Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen: Hierbei wird derzeit von dem Einbau von Einzelabluftanlagen ausgegangen, z. B. WC-Anlagen. Einzelne Räume, in denen sich mehrere Personen aufhalten, wie z.B. Ratssaal, Trauzimmer, Sitzungszimmer, sind hinsichtlich einer Zu- und Abluftanlage zu überprüfen.>>> Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
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5Fachplanung Technische Ausrüstung, hier Anlagengruppen 4,5,6,7,8 gem. §53 ff. HOAI 2021 für Aufstockung, Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, 66482 Zweibrücken
Verbandsgemeinde Zweibrücken-LandZweibrückenDie Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land beabsichtigt ihr bestehendes Verwaltungsgebäude in 66482 Zweibrücken, Landauer Straße 18 - 20, aufzustocken, zu erweitern, zu modernisieren und in Teilen umzubauen. Das bestehende Verwaltungsgebäude wurde im Jahr ca.1952 errichtet. Es handelt sich um ein Bauwerk in Massivbauweise. Zur Abklärung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit wurde in 2022/23 eine Machbarkeitsstudie zur Architektur beauftragt. Erkenntnisse aus dieser Machbarkeitsstudie zur Architektur werden zur Grundlage der Projektziele gemacht. Als solche wurden identifiziert (hier Kurzfassung, Langfassung siehe Datei „Aufgabenbeschreibung“): 1. Aufstockung des Gebäudes zur Unterbringung zusätzlicher Räume für die Verwaltung. 2. Die Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes bezieht sich primär auf die Schaffung eines 2. baulichen Rettungsweges. 3. Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude werden insbesondere im Zusammenhang mit der räumlichen Optimierung durch Verlegung von Nutzungen erforderlich. 4. Modernisierungen betreffen primär die energetische Ertüchtigung der gesamten Gebäudehülle und sonstiger Bauteile mittels Wärmeschutzmaßnahmen sowie die Verbesserung der Energiebilanz, unterstützt durch technische Maßnahmen. 5. Defizite beim vorbeugenden Brandschutz sind zu beheben. 6. Herstellung der Barrierefreiheit. 7. Schallimmissionsschutz zumindest der straßenseitigen Räumlichkeiten. 8. Verbesserung der Raumakustik einzelner Räume. 9. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts.-- 10. Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und der Kosten, Baukostenobergrenze 4.037.000 EUR brutto für die KG 200 bis 500 gemäß DIN 276 Dezember 2018. Gemäß derzeitiger standardisierter Berechnung betragen die anteiligen Kostengruppen (KG): KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) rd. 843.000 EUR brutto. Dabei entfallen auf die Anlagengruppen 4, 5, 6, 7 und 8 insgesamt rd. 460.000 EUR brutto. Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Anlagengruppen kann derzeit nur grob oder standardisiert auf Basis von Kennwerten vorgenommen werden. Mit Verschiebungen und Anpassungen innerhalb der Kostengruppen ist zum Zeitpunkt der Kostenschätzung zu rechnen. Im Hinblick auf die Ausschreibung der vorliegenden Anlagengruppen liegen keine Voruntersuchungen vor. Zum Auftragsgegenstand werden die derzeitigen Erkenntnisse des Auftraggebers wie folgt zusammengefasst: AG-4 Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: Für das bestehende Gebäude ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistung zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technischen Anlage zu erstellen. Die vorhandene Anlage ist zu erneuern (je nach Bestandsaufnahme ggfs. nur in Teilen) und zu erweitern. Eine Erweiterung der Niederspannungsanlagen ist in der Aufstockung neu zu planen und mit den Bestandsanlagen zu verbinden. Zudem ist eine Eigenstromerzeugungsanlage in Form einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit der Aufstockung einzurichten. Außerdem soll eine Notstromversorgung für das Verwaltungsgebäude aufgebaut werden. Im Zusammenhang mit einer Betriebskostenberechnung wird zu überprüfen sein, welche Gebäudeheizungsanlage in Verbindung mit der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle und mit der Anordnung einer Photovoltaik-Anlage zur Erfüllung die gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlich sinnvoll ist, vgl. Projektziele 4. und 9. >>> AG-5 Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: Für das bestehende Gebäude ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistung zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technischen Anlage zu erstellen. Es wurde bislang vor allem der Bedarf der Neueinrichtung einer Brandmeldeanlage für das gesamte Gebäude erkannt. Auch ist die Einrichtung eines Serverraumes in geeigneter räumlicher Lage notwendig, in Verbindung mit den dafür erforderlichen installationstechnischen Anbindungen.>>> AG-6 Anlagengruppe 6 Förderanlagen: Für die Herstellung der Barrierefreiheit gemäß „DIN 18040 Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ ist der Einbau einer Aufzugsanlage erforderlich.>>> AG-7 Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen: Als nutzungsspezifische Anlagen werden manuell zu betätigende Feuerlöschanlagen und 2 Teeküchen (Sitzungssaal, Personalraum) identifiziert.>>> AG-8 Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation: Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die automatische anlagengruppenübergreifende Steuerung, Regelung Überwachung und Optimierung der technischen Anlagen Heizung, ggfs. Lüftung, Beleuchtung, Verschattung des gesamten Gebäudes sinnvoll ist und erforderlich wird.>>> Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT, Anlagengruppe 6 (Fördertechnik) gem. § 53 HOAI 2021
Eigenbetrieb Immobilien Kliniken OstalbAalenDeadline: Aug 17Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT, Anlagengruppe 6 gemäß §§ 53 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9, für den Neubau Regionalversorger der Kliniken Ostalb am Standort Essingen. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertragsentwurf und den Anlagen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Fachplaners auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7 gem. § 53 HOAI 2021
Eigenbetrieb Immobilien Kliniken OstalbAalenDeadline: Aug 17Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK, Anlagengruppen 1, 2, 3, und 7 gemäß §§ 53 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9, für den Neubau Regionalversorger der Kliniken Ostalb am Standort Essingen. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertragsentwurf und den Anlagen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Fachplaners sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 53 HOAI 2021
Eigenbetrieb Immobilien Kliniken OstalbAalenDeadline: Aug 17Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß §§ 53 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9, für den Neubau Regionalversorger der Kliniken Ostalb am Standort Essingen. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertragsentwurf und den Anlagen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Fachplaners sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium Kulmbach - BA 1 Erweiterung und Aufstockung C-Bau - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, gemäß §§ 53 ff. HOAI
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDer Landkreis Kulmbach plant in einem 1. BA die Erweiterung und Aufstockung des C-Bau ( Cafeteria ) am Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium Kulmbach Das Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium am Schießgraben 1 in Kulmbach wurde 1393 als Lateinschule gegründet und ist heute ein naturwissenschaftlich-technologisches, sprachliches und musisches Gymnasium. Zur Einführung des G8 Gymnasiums musste die Mittagsbetreuung für die Schüler gewährleistet sein. Deshalb wurde 2007 ein rechteckiger 2geschossiger Baukörper ohne Unterkellerung mit den Abmessungen von ca. 29 x 17 m errichtet. Neben der Cafeteria und den dazugehörigen Versorgungsräumen befinden sich Klassenräume, Schulnebenräume, ein Aufenthaltsraum, eine Bibliothek und Technikräume in dem Gebäude. Durch den ebenerdigen Eingang, den eingebauten Aufzug und das behindertengerechte WC ist der C-Bau behindertengerecht ausgestattet. Der als Skelett- und Massivbau errichtete Baukörper wurde mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen. Zu beachten ist, dass das Gebäude im denkmalgeschützten Ensemble Altstadt Kulmbach liegt. Folgender Leistungsumfang für BA 1 Erweiterung und Aufstockung C-Bau wird definiert: Erweiterung des bestehenden Gebäudes auf kompletter Gebäudebreite, bis ca. 14 m lang und um ein neues Geschoss auf dem kompletten ersten Obergeschoss und WC-Anlagen, vorzugsweise in vorgefertigter Bauweise, um den Schulbetrieb minimal zu belasten. Die Schule prüft derzeit neue Lernkonzepte, welche in den neuen Räumen umgesetzt werden könnten. Es handelt sich um eine Erweiterung des Bestands bei laufenden Betrieb mit begrenzten Interimsmaßnahmen. Es ist Aufgabe aller Planungsbeteiligten, den Bauablauf so zu koordinieren, dass die Beeinträchtigung des Schulbetriebs äußerst gering bleibt. Bei der Heizungsdimensionierung des C-Baus ( Erweiterung und Bestandsgebäude ) ist die Versorgung des gesamten Gebäudes zu berücksichtigen. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juni 2026 - Baubeginn: Sept 2027 (in Abhängigkeit der FAG Förderung Zusage) - Fertigstellung: März 2029 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf ca. 4,3 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: 200 HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN ca 40 t€ // 300 BAUWERK - BAUKONSTRUKTIONEN ca 3,0 Mio € // 400 BAUWERK - TECHNISCHE ANLAGEN ca 990 t€ // 500 AUSSENANLAGEN ca 120 t€ // 600 AUSSTATTUNG UND KUNSTWERKE ca. 180 t€ // Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-3 gemäß HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
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