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Baubetriebliche Leistungen für Bauherrenvertretung
Der Auftragnehmer erbringt baubetriebliche Leistungen zur Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Prüfung und Bewertung von Forderungen (Bauzeitverlängerungen, Nachträge, strittige Ansprüche) unter Berücksichtigung baubetrieblicher und vertragsrechtlicher Aspekte. Inklusive Prüfung von Preisgleitklauseln. Eigenverantwortliche Koordi...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Universitätsklinikum Düsseldorf
- Published:
- May 10, 2026
- Deadline:
- June 10, 2026
Tender description
Der Auftragnehmer erbringt baubetriebliche Leistungen zur Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Prüfung und Bewertung von Forderungen (Bauzeitverlängerungen, Nachträge, strittige Ansprüche) unter Berücksichtigung baubetrieblicher und vertragsrechtlicher Aspekte. Inklusive Prüfung von Preisgleitklauseln. Eigenverantwortliche Koordination mit Bauherrn, Planern, Baufirmen. Fristen: Prüfbericht innerhalb von 10 Arbeitstagen (AT) nach Zugang, Vorprüfung und Nachforderung fehlender Unterlagen nach 5 AT, für nachgeforderte Unterlagen 10 AT bis zum Prüfbericht.
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6Baubetriebliche Leistung
Universitätsklinikum DüsseldorfDüsseldorfDeadline: Jun 10Der Auftragnehmer hat im weiteren Projektverlauf sämtliche erforderlichen baubetrieblichen Leistungen nach Anordnung des Bauherrn zu erbringen. Ziel der Beauftragung ist die baubetriebliche Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Bearbeitung und Bewertung von auftragnehmerseitig geltend gemachten Forderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung, Bewertung und fachtechnische Stellungnahme zu Forderungen im Zusammenhang mit Bauzeitenverlängerungen, Nachträgen sowie sonstigen strittigen Ansprüchen. Dabei sind sowohl die baubetrieblichen als auch die vertragsrechtlichen Aspekte im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Prüfung von Preisgleitklauseln im Zuge von Abrechnungen abzubilden. Der Auftragnehmer hat den Bauherrn während des gesamten Prozesses fachlich zu unterstützen und eine sachgerechte, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektabwicklung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich mit allen relevanten Beteiligten (Bauherr, Planer, Objektüberwachung, Baufirmen etc.) abzustimmen und sämtliche für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Informationen bei dem entsprechenden Ansprechpartner zu beschaffen. Er organisiert eigenverantwortlich sämtliche notwendigen Abstimmungstermine und fordert eigenverantwortlich Unterlagen bei den entsprechenden Beteiligten an bzw. nach. Eine Prüfung von baubetrieblichen Forderungen (Bauzeitverlängerungen und -nachträgen) nebst Anlagen hat der AN spätestens innerhalb von 10 AT (nach Zugang) abzuschließen und mittels eines Prüfberichtes nebst Anlagen, welcher innerhalb der 10 AT an den Bauherrn zu übermitteln ist, zu dokumentieren. Eine erste (Vor-)Prüfung und ggf. erforderliche Nachforderung von noch fehlenden Unterlagen ist spätestens nach 5 AT (nach Zugang) abzuschließen. Für die Prüfung von nachgeforderten Unterlagen erhält der AN ein Zeitfenster von 10 AT bis zur Vorlage des Prüfberichts. Die Prüfberichte sind so aufzubauen, dass das Prüfergebnis an den Forderungsaufsteller ohne weitere Erläuterungen oder Aufbereitungen versendet werden kann. Die Verteilung erfolgt durch den AN nach Freigabe durch den Bauherrn. Für die Prüfung von Preisgleitklauseln und darauf basierenden Abrechnungen erhält der AN ein Zeitfenster von 5 AT. Sofern Nachforderungen hierzu notwendig werden, hat der AN diese eigenverantwortlich bei dem Ersteller anzufordern und erhält nach Zugang eine zusätzliche Prüffrist von 5 AT. Eine parallele Bearbeitung von mindestens 5 Vorgängen zur gleichen Zeit ist durch den AN sicherzustellen. Für in dem LV erfasste, jedoch nicht abgerufene Leistungen hat der AN keinen Anspruch auf die Geltendmachung von Geschäftskosten, Wagnis oder Gewinn. Sofern der AN im Zuge der Ausführung bereits absehen kann, dass das ausgeschriebene Stundenkontingent nicht ausreichen wird, ist spätestens 60 Kalendertage vor dem Erreichen des ausgeschriebenen Stundenkontingents eigenverantwortlich ein Nachtragsangebot über die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Stunden zur Prüfung einzureichen.Bauherrenvertretung und Bauoberleitung für die Elektrifizierung der Taunusbahn
Verkehrsverband Hochtaunus (VHT)Bad HomburgElektrifizierung der Taunusbahn (ca. 18 km von Friedrichsdorf nach Usingen) im Hochtaunuskreis. Vorhaben umfasst zweigleisigen Ausbau auf ca. 2 km, Umbau Bahnhof Usingen, Ausbau Haltepunkt Hundstadt zum Kreuzungsbahnhof sowie Anpassung Leit-/Sicherungstechnik und Bahnübergänge. Vergeben werden Bauherrenvertretung, Bauoberleitung und Projektingenieurleistungen.Erweiterung Auftragsmandat der Bauherrenvertretung im PSU-Rollout
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Verkehrsverband Hochtaunus (VHT)Der Verkehrsverband Hochtaunus (VHT) plant die Elektrifizierung der Taunusbahn. Die Strecke der Taunusbahn von Friedrichsdorf nach Brandoberndorf ist eine eingleisige, nicht elektrifizierte Nebenbahn von ca. 37 km Länge. Sie ist im Eigentum des Verkehrsverband Hochtaunus (VHT). Der für die Elektrifizierung vorgesehene Streckenabschnitt von Friedrichsdorf nach Usingen hat eine Länge von ca. 18 km und liegt vollständig im Hochtaunuskreis. Er verläuft von Friedrichsdorf über die Bahnhöfe Köppern, Saalburg, Wehrheim und Neu-Anspach sowie den Haltepunkt Hausen nach Usingen. Weitere Bestandteile des Vorhabens sind u.a. ein zweigleisiger Ausbau der Strecke auf einer Länge von ca. 2 km, der Umbau des Bahnhofs Usingen sowie der Ausbau des Haltepunkts in Hundstadt zum Kreuzungsbahnhof. Ferner erfolgen auch die erforderlichen Anpassungen der Leit- und Sicherungstechnik sowie der Bahnübergänge. In diesem Zusammenhang werden Bauherrenvertretungsleistungen, Leistungen der Bauoberleitung sowie unterstützende Leistungen eines Projektingenieurs vergeben.
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