Landesbetrieb Straßenwesen BrandenburgHoppegarten
Bau und Betrieb einer Behelfsbrücke für den Geh- und Radwegverkehr in Wahrenbrück
Die Straßenbrücke der L65 ist aufgrund akuter Schäden für sämtliche motorisierte Verkehre gesperrt worden. Um den Geh- und Radverkehr weiterhin aufrecht zu erhalten ist schnellstmöglich eine Behelfsbrücke neben dem Bestandsbauwerk zu errichten. Diese Ausschreibung umfasst die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau der Behelfsbrücke. Die ...
Road Construction, Engineering Structures, Demolition
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Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
- Published:
- July 15, 2026
- Deadline:
- August 15, 2026
- Topic:
- Road Construction
- Object:
- Fußgänger- / Radwegbrücke
Object classification
- Fußgänger- / RadwegbrückePrimary
Tender description
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Die Straßenbrücke der L65 ist aufgrund akuter Schäden für sämtliche motorisierte Verkehre gesperrt worden. Um den Geh- und Radverkehr weiterhin aufrecht zu erhalten ist schnellstmöglich eine Behelfsbrücke neben dem Bestandsbauwerk zu errichten. Diese Ausschreibung umfasst die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau der Behelfsbrücke. Die Vergabe erfolgt als Freihändige Vergabe. Der Versand erfolgt vrsl. am 31.07.2026. Aufgrund der Dringlichkeit werden kurze Fristen für die Angebotsabgabe und Ausführung erforderlich. Sollten Sie Interesse an der Leistungserbringung haben, zeigen Sie dieses bitte per Mail [email protected] an. Eine Interessensbekundung bedeutet nicht, dass Sie bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden können.
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Für sämtliche vertraglichen Leistungen einschließlich der Einräumung des Nutzungsrechts an den Rhein-Kreis-Neuss erhält der Auftragnehmer eine Einmalzahlung von maximal EUR 155 Mio. (netto). Der genaue Festkostenpreis wird in der Dialogphase festgelegt und bekanntgegeben werden. Im Vertrag wird geregelt werden, dass der Festkostenpreis herabgesetzt werden kann, sofern sich im Laufe der Errichtungs- und Betriebsphase aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten ein geringerer benötigter Finanzbedarf herausstellen wird. Ist die MSC nicht bis September 2029 betriebsbereit, können keine Fördermittel abgerufen und damit kein Entgelt an den Betreiber gezahlt werden. Die Bieter sind daher gehalten, diesen Zeitrahmen von vornherein in ihrer Planung zu berücksichtigen. Ziel des Projekts ist die Errichtung einer Medical Science City, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu ermöglichen und zu beschleunigen. Der Betreiber ist für die Auslastung des MSC, vorrangig durch nicht börsennotierte kleine Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt und die die Voraussetzungen von Artikel 22 Abs. 2 der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen (Start-ups), sowie KMU, die die Voraussetzungen des Anhangs I der AGVO erfüllen, verantwortlich. Er garantiert, dass durch diese Unternehmen Nutzungsentgelte in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. pro Jahr vereinnahmt werden. Liegt der vereinnahmte Betrag in einem oder mehreren Jahren unterhalb dieser Grenze, schuldet er dem Rhein-Kreis- Neuss jeweils den Differenzbetrag. Der Differenzbetrag wird drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs fällig. Sollten die Nutzungsentgelte den Eigenanteil des Rhein-Kreis-Neuss übersteigen, beabsichtigt der Rhein-Kreis- Neuss, die Überschüsse zumindest teilweise in Absprache mit dem Betreiber in den nicht wirtschaftlichen Teil des MSC zur Steigerung der Nachhaltigkeit des MSC zu investieren. Ferner erhält der Betreiber in diesen Fällen eine angemessene Provision. Nach Ablauf der 15 Jahre fällt das Nutzungsrecht an den Auftragnehmer zurück. Somit stehen dem Auftragnehmer nach dem Ablauf der 15 Jahre sämtliche Nutzungsentgelte, die er ab dann erzielt, zu. Das Projekt wird durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE/JTF-Programm NRW 2021.2027 gefördert. Nähere Einzelheiten können den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung (Anlage B.1)) entnommen werden.
Frequently asked questions about this tender
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 15. August 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.