Magistrat der Kreisstadt LauterbachLauterbach
Barrierefreie Erschließung des Hohaus Museum Lauterbach, Planungsleistung im Rahmen der Generalplanung, Stadt Lauterbach
Barrierefreie Erschließung des Hohaus Museum Lauterbach, Planungsleistung im Rahmen der Generalplanung, Stadt Lauterbach Barrierefreie Erschließung des Hohhaus Museum Lauterbach, Planungsleistung im Rahmen der Generalplanung, Stadt Lauterbach Barrierefreie Erschließung des Hohaus Museum Lauterbach, Planungsleistung im Rahmen der Generalpl...
Architecture, Structural Engineering, MEP Engineering, Fire Protection Engineering, Building Physics
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Magistrat der Kreisstadt Lauterbach
- Published:
- August 14, 2026
- Deadline:
- November 11, 2026
- Topic:
- Architecture
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Barrierefreie Erschließung des Hohaus Museum Lauterbach, Planungsleistung im Rahmen der Generalplanung, Stadt Lauterbach Barrierefreie Erschließung des Hohhaus Museum Lauterbach, Planungsleistung im Rahmen der Generalplanung, Stadt Lauterbach Barrierefreie Erschließung des Hohaus Museum Lauterbach, Planungsleistung im Rahmen der Generalplanung, Stadt Lauterbach Planungsleistung im Rahmen der Generalplanung: Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens die Generalplanung für die Sanierung und der barrierefreien Erschließung des Hohhaus Museums in Lauterbach zu vergeben. Die Generalplanung umfasst die nachfolgenden Leistungen: - Leistungen gemäß HOAI §§33 ff. Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-9 - Leistungen gemäß HOAI §§49 ff. Tragwerksplanung, LPH 1-6 - Leistungen gemäß HOAI §§53 ff. - Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 410, 420, 430,440, 450, 460, 470, 480), LPH 1-9. - Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung - gem. Anl. 1 HOAI, LPH 1-7 - Leistungen nach Baustellenverordnung (SiGeKo) gem. AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 15 - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gem. Heft 17 AHO Die Leistungen werden als eine Gesamtbeauftragung erfolgen. Als besondere Leistungen sind u.a. folgende Beauftragungen vorgesehen: - Sichtung und qualifizierte Überprüfung der Bestandsunterlagen - Örtliche Bauüberwachung gem. Hessischer Bauordnung - Wöchentliche Baustellentermine außerhalb der Grundleistungen, ggf. 3 x pro Woche. Folgende Baumaßnahmen sind durch den Generalplaner durchzuführen: 1. Anbau eines Treppenhauses einschließlich Aufzugs (UG, EG und 1. OG) 2. Umbau des Gebäudes an der Obergasse 10 (KG, EG, 1.OG, 2. OG und DG) 3. Umbau des Gebäudes an der Obergasse 12 / Gärtnerhaus (EG/OG) 4. Umbau des Nordflügels des Hohhaus Museums Nordflügel einschließlich Außenanlagen 5. Verbreiterung der Innentüren des Hohhaus Museums.
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Magistrat der Kreisstadt LauterbachLauterbachPlanungsleistung im Rahmen der Generalplanung: Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens die Generalplanung für die Sanierung und der barrierefreien Erschließung des Hohhaus Museums in Lauterbach zu vergeben. Die Generalplanung umfasst die nachfolgenden Leistungen: - Leistungen gemäß HOAI §§33 ff. Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-9 - Leistungen gemäß HOAI §§49 ff. Tragwerksplanung, LPH 1-6 - Leistungen gemäß HOAI §§53 ff. - Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 410, 420, 430,440, 450, 460, 470, 480), LPH 1-9. - Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung - gem. Anl. 1 HOAI, LPH 1-7 - Leistungen nach Baustellenverordnung (SiGeKo) gem. AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 15 - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gem. Heft 17 AHO Die Leistungen werden als eine Gesamtbeauftragung erfolgen. Als besondere Leistungen sind u.a. folgende Beauftragungen vorgesehen: - Sichtung und qualifizierte Überprüfung der Bestandsunterlagen - Örtliche Bauüberwachung gem. Hessischer Bauordnung - Wöchentliche Baustellentermine außerhalb der Grundleistungen, ggf. 3 x pro Woche. Folgende Baumaßnahmen sind durch den Generalplaner durchzuführen: 1. Anbau eines Treppenhauses einschließlich Aufzugs (UG, EG und 1. OG) 2. Umbau des Gebäudes an der Obergasse 10 (KG, EG, 1.OG, 2. OG und DG) 3. Umbau des Gebäudes an der Obergasse 12 / Gärtnerhaus (EG/OG) 4. Umbau des Nordflügels des Hohhaus Museums Nordflügel einschließlich Außenanlagen 5. Verbreiterung der Innentüren des Hohhaus Museums.Barrierefreie Erschließung des Hohaus Museum Lauterbach, Planungsleistung im Rahmen der Generalplanung, Stadt Lauterbach
Magistrat der Kreisstadt LauterbachLauterbachPlanungsleistung im Rahmen der Generalplanung: Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens die Generalplanung für die Sanierung und der barrierefreien Erschließung des Hohhaus Museums in Lauterbach zu vergeben. Die Generalplanung umfasst die nachfolgenden Leistungen: - Leistungen gemäß HOAI §§33 ff. Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-9 - Leistungen gemäß HOAI §§49 ff. Tragwerksplanung, LPH 1-6 - Leistungen gemäß HOAI §§53 ff. - Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 410, 420, 430,440, 450, 460, 470, 480), LPH 1-9. - Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung - gem. Anl. 1 HOAI, LPH 1-7 - Leistungen nach Baustellenverordnung (SiGeKo) gem. AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 15 - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gem. Heft 17 AHO Die Leistungen werden als eine Gesamtbeauftragung erfolgen. Als besondere Leistungen sind u.a. folgende Beauftragungen vorgesehen: - Sichtung und qualifizierte Überprüfung der Bestandsunterlagen - Örtliche Bauüberwachung gem. Hessischer Bauordnung - Wöchentliche Baustellentermine außerhalb der Grundleistungen, ggf. 3 x pro Woche. Folgende Baumaßnahmen sind durch den Generalplaner durchzuführen: 1. Anbau eines Treppenhauses einschließlich Aufzugs (UG, EG und 1. OG) 2. Umbau des Gebäudes an der Obergasse 10 (KG, EG, 1.OG, 2. OG und DG) 3. Umbau des Gebäudes an der Obergasse 12 / Gärtnerhaus (EG/OG) 4. Umbau des Nordflügels des Hohhaus Museums Nordflügel einschließlich Außenanlagen 5. Verbreiterung der Innentüren des Hohhaus Museums.Barrierefreie Erschließung des Hohaus Museum Lauterbach, Planungsleistung im Rahmen der Generalplanung, Stadt Lauterbach
Magistrat der Kreisstadt LauterbachLauterbachBeschreibung: Planungsleistung im Rahmen der Generalplanung: Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens die Generalplanung für die Sanierung und der barrierefreien Erschließung des Hohhaus Museums in Lauterbach zu vergeben. Die Generalplanung umfasst die nachfolgenden Leistungen: - Leistungen gemäß HOAI §§33 ff. Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-9 - Leistungen gemäß HOAI §§49 ff. Tragwerksplanung, LPH 1-6 - Leistungen gemäß HOAI §§53 ff. - Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 410, 420, 430,440, 450, 460, 470, 480), LPH 1-9. - Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung - gem. Anl. 1 HOAI, LPH 1-7 - Leistungen nach Baustellenverordnung (SiGeKo) gem. AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 15 - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gem. Heft 17 AHO Die Leistungen werden als eine Gesamtbeauftragung erfolgen. Als besondere Leistungen sind u.a. folgende Beauftragungen vorgesehen: - Sichtung und qualifizierte Überprüfung der Bestandsunterlagen - Örtliche Bauüberwachung gem. Hessischer Bauordnung - Wöchentliche Baustellentermine außerhalb der Grundleistungen, ggf. 3 x pro Woche. Folgende Baumaßnahmen sind durch den Generalplaner durchzuführen: 1. Anbau eines Treppenhauses einschließlich Aufzugs (UG, EG und 1. OG) 2. Umbau des Gebäudes an der Obergasse 10 (KG, EG, 1.OG, 2. OG und DG) 3. Umbau des Gebäudes an der Obergasse 12 / Gärtnerhaus (EG/OG) 4. Umbau des Nordflügels des Hohhaus Museums Nordflügel einschließlich Außenanlagen 5. Verbreiterung der Innentüren des Hohhaus Museums.Leistungen der technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und barrierefreie Erschließung der Schmöckwitzer Insel-Schule
Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von BerlinBerlinDer Auftrag beinhaltet Planungsleistungen der technischen Ausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 3 und 5 bis 8 in den Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 ff HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Auf dem Schulstandort der Schmöckwitzer Insel-Schule befinden sich zwei Schulgebäude (Altbau BJ 1902 und Schulgebäude BJ 1952) sowie eine Typensporthalle. Der Schulstandort soll langfristig gesichert und perspektivisch zu einer 2,5-zügigen Grundschule entwickelt werden. Das Gebäude aus den 1950er Jahren ist ein Mauerwerksbau und befindet sich in einem baulich und energetisch stark sanierungsbedürftigen Zustand. Derzeit ist das Gebäude nicht barrierefrei erschlossen. Die Erschließung erfolgt ausschließlich über außenliegende Treppenanlagen. Zur Herstellung der Barrierefreiheit ist der Einbau einer Aufzugsanlage vorgesehen. Die Planungsleistung umfasst die Sanierung und barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes (BJ 1952). Des Weiteren ist die Errichtung eines Anbaus zur funktionalen Erweiterung der vorhandenen Nutzungen vorgesehen. Die Sanierungsmaßnahme inkl. Anbau umfasst insbesondere: - Energetische Sanierung der Gebäudehülle - Erneuerung der Fenster - Herstellung der barrierefreien Erschließung (Aufzugsanlage) - Anpassung der inneren Erschließung - Ergänzung barrierefreier Sanitäranlagen - Ergänzende Funktionsräume (u. a. Personal-Sanitärräume, Serverraum) - Erneuerung der Küche (reine Aufwärmküche) - Innenausbau Bei allen Anlagengengruppen handelt es sich um einen Neueinbau der Leitungen / Stränge etc. Lediglich die Lüftungsanlage soll erhalten werden und ist umzubauen bzw. sind Teile zu erneuern. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt teilweise im laufenden Betrieb. Das geprüfte Bedarfsprogramm liegt vor. Es enthält u.a. ein Baugrund- und ein Schadstoffgutachten, Grundrisspläne und Lageplan. Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten nach DIN 276 in Höhe von rund 5,5 Mio. € brutto vorgesehen. Für die anrechenbaren Kosten werden folgende Kostengruppen herangezogen: KG 400: 1.412.429 € (brutto) Parallel werden weitere Fachplaner beauftragt (Objektplanung Gebäude und Freianlagen, SiGeKo), mit denen Abstimmungen vorzunehmen sind. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 411.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.Stadt Babenhausen - Durchgängigkeitsmaßnahmen an der Gersprenz Bereich: Stadtmühle Babenhausen
Magistrat der Stadt Babenhausen, Fachbereich IV – Tiefbau & KläranlageBabenhausenDeadline: Jul 27Im Stadtgebiet von Babenhausen fließt die Gersprenz bei Flusskilometer 12,9 durch die sog. Stadtmühle. Dort befindet sich eine stillgelegte Wasserkraftanlage, die derzeit ein Wanderhindernis darstellt. Im Rahmen der ausgeschriebenen Maßnahme sollen die wasserführenden Teile der Wasserkraftanlage rückgebaut sowie die Durchgängigkeit unter Betrachtung und Bewahrung der umliegenden örtlichen Verhältnisse hergestellt werden. Es findet eine Aufteilung des Gesamtprojekts in zwei in sich geschlossene Teilprojekte statt – der Rückbau der ehemaligen Wasserkraftanlage (Los 1) und die Herstellung der Fischdurchgängigkeit (Los 2). Beide Maßnahmen stehen in einem funktionalen und räumlichen Zusammenhang und sind planerisch aufeinander abzustimmen. Zum Rückbau der Wasserkraftanlage (Los 1) werden folgende Planungsleistungen ausgeschrieben: - Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3 HOAI – LPH 1-9, sowie besondere Leistungen (Honorarzone III) - Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1 HOAI- LPH 1-6, sowie besondere Leistungen (Honorarzone II) - Beratungsleistungen gem. Anlage 1 HOAI o Geotechnische Untersuchungen und Beratung, - Teilleistungen a bis c gemäß Ziff. 1.3.3 Abs. 3 Spalte 1 Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, sowie besondere Leistungen (Honorarzone II) o Leistungen zur Ingenieurvermessung (Honorarzone III) - Leistungen der Umweltbaubegleitung gem. Heft 27 der AHO-Schriftenreihe - Leistungen nach der Baustellenverordnung Zur Herstellung der Fischdurchgängigkeit (Los 2) wird zusätzlich zu den o.g. Leistungen folgende Planungsleistung ausgeschrieben: - Landschaftspflegerischer Begleitplan gem. §26 HOAI Im Ingenieurvertrag ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die erste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1-2. Ein Anspruch auf die Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungen besteht nicht. Weitere detailliertere Informationen befinden sich in der Leistungsbeschreibung sowie den Honorarermittlungsbögen.Leistungen der technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und barrierefreie Erschließung der Schmöckwitzer Insel-Schule
Bezirksamt Treptow-Köpenick von BerlinBerlinDeadline: Jun 23Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen der technischen Ausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 3 und 5 bis 8 in den Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 ff HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Auf dem Schulstandort der Schmöckwitzer Insel-Schule befinden sich zwei Schulgebäude (Altbau BJ 1902 und Schulgebäude BJ 1952) sowie eine Typensporthalle. Der Schulstandort soll langfristig gesichert und perspektivisch zu einer 2,5-zügigen Grundschule entwickelt werden. Das Gebäude aus den 1950er Jahren ist ein Mauerwerksbau und befindet sich in einem baulich und energetisch stark sanierungsbedürftigen Zustand. Derzeit ist das Gebäude nicht barrierefrei erschlossen. Die Erschließung erfolgt ausschließlich über außenliegende Treppenanlagen. Zur Herstellung der Barrierefreiheit ist der Einbau einer Aufzugsanlage vorgesehen. Die Planungsleistung umfasst die Sanierung und barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes (BJ 1952). Des Weiteren ist die Errichtung eines Anbaus zur funktionalen Erweiterung der vorhandenen Nutzungen vorgesehen. Die Sanierungsmaßnahme inkl. Anbau umfasst insbesondere: - Energetische Sanierung der Gebäudehülle - Erneuerung der Fenster - Herstellung der barrierefreien Erschließung (Aufzugsanlage) - Anpassung der inneren Erschließung - Ergänzung barrierefreier Sanitäranlagen - Ergänzende Funktionsräume (u. a. Personal-Sanitärräume, Serverraum) - Erneuerung der Küche (reine Aufwärmküche) - Innenausbau Bei allen Anlagengengruppen handelt es sich um einen Neueinbau der Leitungen / Stränge etc. Lediglich die Lüftungsanlage soll erhalten werden und ist umzubauen bzw. sind Teile zu erneuern. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt teilweise im laufenden Betrieb. Das geprüfte Bedarfsprogramm liegt vor. Es enthält u.a. ein Baugrund- und ein Schadstoffgutachten, Grundrisspläne und Lageplan. Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten nach DIN 276 in Höhe von rund 5,5 Mio. € brutto vorgesehen. Für die anrechenbaren Kosten werden folgende Kostengruppen herangezogen: KG 400: 1.412.429 € (brutto) Parallel werden weitere Fachplaner beauftragt (Objektplanung Gebäude und Freianlagen, SiGeKo), mit denen Abstimmungen vorzunehmen sind. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 411.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.Verfahren Generalplanung Neubau Feuer- und Rettungswache Wülfrath
Kreis Mettmann- Der Landrat, Amt 10MettmannDeadline: Jul 14Die Auftraggeberin hat als für einen Neubau einer Feuer- und Rettungswache eine Machbarkeitsstudie für ein ehemaliges Bahnhofsareal in Wülfrath erstellen lassen, die die Realisierung eines Gebäudes mit ca. 7.700 m2 BGF auf den vorgenannten Grundstücken einschließlich an die Neubauten angrenzenden Freianlagen mit insgesamt ca.6.800 m2 zum Ziel hatte. Die Auftraggeberin legt besonderen Wert auf eine möglichst wirtschaftliche und nachhaltige Planung, Konstruktion und Bauausführung. Diese soll ressourcenschonend und unter Berücksichtigung der aktuellen Umweltstandards ausgeführt werden. Daher ist derzeit vorgesehen, das Gebäude in Fertigteilbauweise, bevorzugt als Holzhybridkonstruktion zu realisieren. Die Machbarkeitsstudie ist dahingehend zu optimieren. Ebenfalls zu optimieren sind die Fahrzeughallen für untergeordnete Nutzungen wie Abrollcontainer etc. Hier soll im Rahmen der weiteren Planung ein Ausführung als Carports weiterverfolgt werden. Ebenfalls soll untersucht werden, ob das Kellergeschoss entfallen kann. Die vorhandene Machbarkeitsstudie ist zunächst durch den Generalplaner in allen Planungsbereichen zu prüfen, bei Bedarf und gemäß den oben genannten Aspekten anzupassen, zu ergänzen und in Gänze der Auftraggeberin erneut zur Freigabe vorzulegen. Insbesondere die noch ausstehende brandschutztechnische Genehmigungsfähigkeit ist behördlich vorabzustimmen und in ihren Auswirkungen in den Vorentwurf einzuarbeiten. Etwaige darüber hinaus noch offene Punkte sind mit der Auftraggeberin als weitere Grundlage für die Erstellung der LPH 3 HOAI 2021/AHO final abzustimmen. Sodann ist die LPH 3 HOAI 2021 einschließlich aller Fachplanerleistungen zu erbringen und der Auftraggeberin zur Freigabe vorzulegen. Die Kostenberechnung nach DIN 276: 2018 ist dabei in der 3. Ebene bauteilweise nach den verschiedenen Aufbauarten aufzugliedern. In den nachfolgenden Leistungsphasen ist eine durchgängige Kostenfortschreibung gemäß DIN276:2018 zu gewährleisten. Die bauteilbezogenen Kosten müssen zu jedem Zeitpunkt ebenfalls nach Vergabeeinheiten aufgeschlüsselt werden. Die Leistungsphasen 4 - 9 HOAI 2021 werden zunächst nur optional, in noch näher auszugestaltenden Stufen, abgerufen. Ferner ist geplant, die Bauleistungen jeweils auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails als s.g. Ausschreibungsplanung an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Erstellung der LPH 5 HOAI 2021/AHO erfolgt durch den Generalunternehmer. Dem Generalplaner kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu. Insbesondere folgende Leistungen sind voraussichtlich - nach derzeitigem Stand - im Nachgang zur vorhandenen Machbarkeitsstudie zu erbringen: - Objektplanung - Leistungsbild gem. §34 HOAI 2021 Gebäude und Innenräume o LP 1-3, (optional 4 - 9) o Die Leistungsphasen 3-5 gem. §34 HOAI 2021 sind mit BIM zu bearbeiten (inklusiv, keine besondere Leistung) o Farb- und Materialkonzept / Leitsystem o Planung des fest eingebauten Mobiliars und losen Mobiliars der Werkstätten, Küchen, Desinfektionsstationen und weiteren feuerwehrspezifischen Räumen o Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber - Technische Ausrüstung - Leistungsbild gem. HOAI 2021 §55 o LP 1-3 (optional 4 - 9) o Haustechnik/Elektro/Aufzug o Küchentechnik o Anlagengruppen 1-8 o Die Leistungsphasen 3-5 gem. §34 HOAI 2021 sind mit BIM zu bearbeiten (inklusiv, keine besondere Leistung) o Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber o Fachraumplanung Küchen, Werkstätten, Desinfektionsstationen, sonstige feuerwehrspezifische Räume - Tragwerksplanung - Leistungsbild gem. § 51 HOAI 2021 o LP 1-3 (optional 4 - 6) einschließlich Mitwirkung bei der Beurteilung von Sondervorschlägen Holz/Holzhybrid sowie der Überwachung der Ausführung dieser Leistungen o Die Leistungsphasen 3-5 gem. §34 HOAI 2021 sind mit BIM zu bearbeiten (inklusiv, keine besondere Leistung) - Freianlagen - Leistungsbild gem. §39 HOAI 2021 o LP 1-3 (optional 4 - 9) - Ingenieurbauwerke Leistungsbild gem. §43 HOAI 2021 o LP 1-3 (optional 4 - 9) im Sinne von Entwässerungskanalarbeiten auf eigenem Grundstück sowie im öffentlichen Raum bis zum Einleitpunkt in die öffentliche Kanalisation einschließlich erforderlicher Rückhalte- und/oder Versickerungsvorrichtungen, im Weiteren für etwaige erforderliche Anbindungen an Bestandsanlagen / - Anschlüsse - Wärmeschutz gem. HOAI 2021 - Schallschutz / Bauakustik - Raumakustik - Brandschutzberatung und -planung gem. AHO, Heft 17, Stand Juni 2015 - Planung Barrierefreiheit gem. AHO, Heft 40 vom Februar 2021 - Inbetriebnahmemanagement Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist vom Objektplaner zu erbringen. Der Generalplaner soll mit einem Pauschalfesthonorar vergütet werden.Verfahren Generalplanung Neubau Feuer- und Rettungswache Wülfrath
Kreis Mettmann- Die Landrätin, Amt 10MettmannDie Auftraggeberin hat als für einen Neubau einer Feuer- und Rettungswache eine Machbarkeitsstudie für ein ehemaliges Bahnhofsareal in Wülfrath erstellen lassen, die die Realisierung eines Gebäudes mit ca. 7.700 m2 BGF auf den vorgenannten Grundstücken einschließlich an die Neubauten angrenzenden Freianlagen mit insgesamt ca.6.800 m2 zum Ziel hatte. Die Auftraggeberin legt besonderen Wert auf eine möglichst wirtschaftliche und nachhaltige Planung, Konstruktion und Bauausführung. Diese soll ressourcenschonend und unter Berücksichtigung der aktuellen Umweltstandards ausgeführt werden. Daher ist derzeit vorgesehen, das Gebäude in Fertigteilbauweise, bevorzugt als Holzhybridkonstruktion zu realisieren. Die Machbarkeitsstudie ist dahingehend zu optimieren. Ebenfalls zu optimieren sind die Fahrzeughallen für untergeordnete Nutzungen wie Abrollcontainer etc. Hier soll im Rahmen der weiteren Planung ein Ausführung als Carports weiterverfolgt werden. Ebenfalls soll untersucht werden, ob das Kellergeschoss entfallen kann. Die vorhandene Machbarkeitsstudie ist zunächst durch den Generalplaner in allen Planungsbereichen zu prüfen, bei Bedarf und gemäß den oben genannten Aspekten anzupassen, zu ergänzen und in Gänze der Auftraggeberin erneut zur Freigabe vorzulegen. Insbesondere die noch ausstehende brandschutztechnische Genehmigungsfähigkeit ist behördlich vorabzustimmen und in ihren Auswirkungen in den Vorentwurf einzuarbeiten. Etwaige darüber hinaus noch offene Punkte sind mit der Auftraggeberin als weitere Grundlage für die Erstellung der LPH 3 HOAI 2021/AHO final abzustimmen. Sodann ist die LPH 3 HOAI 2021 einschließlich aller Fachplanerleistungen zu erbringen und der Auftraggeberin zur Freigabe vorzulegen. Die Kostenberechnung nach DIN 276: 2018 ist dabei in der 3. Ebene bauteilweise nach den verschiedenen Aufbauarten aufzugliedern. In den nachfolgenden Leistungsphasen ist eine durchgängige Kostenfortschreibung gemäß DIN276:2018 zu gewährleisten. Die bauteilbezogenen Kosten müssen zu jedem Zeitpunkt ebenfalls nach Vergabeeinheiten aufgeschlüsselt werden. Die Leistungsphasen 4 - 9 HOAI 2021 werden zunächst nur optional, in noch näher auszugestaltenden Stufen, abgerufen. Ferner ist geplant, die Bauleistungen jeweils auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails als s.g. Ausschreibungsplanung an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Erstellung der LPH 5 HOAI 2021/AHO erfolgt durch den Generalunternehmer. Dem Generalplaner kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu. Insbesondere folgende Leistungen sind voraussichtlich - nach derzeitigem Stand - im Nachgang zur vorhandenen Machbarkeitsstudie zu erbringen: - Objektplanung - Leistungsbild gem. §34 HOAI 2021 Gebäude und Innenräume o LP 1-3, (optional 4 - 9) o Die Leistungsphasen 3-5 gem. §34 HOAI 2021 sind mit BIM zu bearbeiten (inklusiv, keine besondere Leistung) o Farb- und Materialkonzept / Leitsystem o Planung des fest eingebauten Mobiliars und losen Mobiliars der Werkstätten, Küchen, Desinfektionsstationen und weiteren feuerwehrspezifischen Räumen o Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber - Technische Ausrüstung - Leistungsbild gem. HOAI 2021 §55 o LP 1-3 (optional 4 - 9) o Haustechnik/Elektro/Aufzug o Küchentechnik o Anlagengruppen 1-8 o Die Leistungsphasen 3-5 gem. §34 HOAI 2021 sind mit BIM zu bearbeiten (inklusiv, keine besondere Leistung) o Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber o Fachraumplanung Küchen, Werkstätten, Desinfektionsstationen, sonstige feuerwehrspezifische Räume - Tragwerksplanung - Leistungsbild gem. § 51 HOAI 2021 o LP 1-3 (optional 4 - 6) einschließlich Mitwirkung bei der Beurteilung von Sondervorschlägen Holz/Holzhybrid sowie der Überwachung der Ausführung dieser Leistungen o Die Leistungsphasen 3-5 gem. §34 HOAI 2021 sind mit BIM zu bearbeiten (inklusiv, keine besondere Leistung) - Freianlagen - Leistungsbild gem. §39 HOAI 2021 o LP 1-3 (optional 4 - 9) - Ingenieurbauwerke Leistungsbild gem. §43 HOAI 2021 o LP 1-3 (optional 4 - 9) im Sinne von Entwässerungskanalarbeiten auf eigenem Grundstück sowie im öffentlichen Raum bis zum Einleitpunkt in die öffentliche Kanalisation einschließlich erforderlicher Rückhalte- und/oder Versickerungsvorrichtungen, im Weiteren für etwaige erforderliche Anbindungen an Bestandsanlagen / - Anschlüsse - Wärmeschutz gem. HOAI 2021 - Schallschutz / Bauakustik - Raumakustik - Brandschutzberatung und -planung gem. AHO, Heft 17, Stand Juni 2015 - Planung Barrierefreiheit gem. AHO, Heft 40 vom Februar 2021 - Inbetriebnahmemanagement Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist vom Objektplaner zu erbringen. Der Generalplaner soll mit einem Pauschalfesthonorar vergütet werden.Stadt Wegberg, Vergabe Generalplanung "OGS-Erweiterung 2026", Grundschulen Arsbeck & Beeck
Stadt WegbergWegbergDeadline: Aug 17Gegenstand der zu vergebenden Generalplanungsleistungen sind sämtliche Grundleistungen nach HOAI, umfassend die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1-9), die Objektplanung Freianlagen (§§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 1-9), die Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1-9) sowie die Fachplanung Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau (§§ 49-52 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 1-6). Darüber hinaus umfasst der Auftrag besondere Leistungen, darunter den Nachweis des baulichen Schall- und Wärmeschutzes einschließlich Akustikplanung sowie die Erstellung eines Barrierefrei-Konzepts für das Baugenehmigungsverfahren. Die Planungsleistungen sollen auf der durch die Stadt Wegberg erstellten Maßnahmenbeschreibung und Vorentwurfsplanung des Ende April 2026 eingereichten Förderantrags aufbauen. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung (LPH 2) sind zwei konzeptionelle Alternativen für den Erweiterungsbau zu entwickeln: die weitere Ausarbeitung des im Förderantrag eingereichten Entwurfs sowie ein Alternativentwurf an gleicher Stelle des Gebäudekomplexes. Der neue Erweiterungsbau soll nachhaltig und energieeffizient in Bau, Betrieb und Rückbau errichtet werden; eine geringe technische Ausrüstung im Sinne einer "Low-Tech"-Ausrichtung mit dezentraler Energiegewinnung sowie die Verwendung nachwachsender und ressourcenschonender Baustoffe - etwa im Holzbau - werden angestrebt. Die Schule soll dem Inklusionsgedanken folgen und weitgehend barrierefrei gestaltet werden. Vorrangige Projektziele sind die Einhaltung des Fertigstellungstermins, die Einhaltung des Budgets (festgelegt mit Abschluss der LPH 3), die möglichst störungsfreie Fortführung des Unterrichts- und Ganztagsbetriebs während der Bauausführung sowie die Umsetzung der gestalterischen Vorgaben. Die Förderbedingungen des Programms "Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier - Revier.gestalten" des Landes NRW sind bei der Umsetzung zu beachten; alle zugehörigen Fördernachweise sind unterschriftsreif vorzubereiten und dem Bauherrn zu übergeben. Eine hohe Präsenz vor Ort wird verlangt. Die Beauftragung des Generalplaners erfolgt stufenweise: Stufe 1 umfasst die LPH 1-4, Stufe 2 die LPH 5-9. Die Fertigstellung einschließlich Abrechnung der Maßnahmen ist aufgrund der Förderbedingungen zwingend bis zum 31. Dezember 2029 erforderlich; als konkretes Zieldatum für die Eröffnung ist das Ende der Sommerferien 2029 - der 10. August 2029 - festgelegt. Weitergehende Informationen können der Vorhabenbeschreibung entnommen werden, die mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt wurde.Erweiterung und Umbau der Grundschule Fischen im Allgäu - Ofterschwang, Generalplanung
Schulverband Grundschule Fischen im AllgäuFischen im AllgäuLeistungen der Generalplanung für die Neukonzeption der Grundschule Fischen-Ofterschwang, Berger Weg 9, 87538 Fischen im Allgäu. Es werden sowohl höhere Schülerzahlen als auch eine höhere Mittagsbetreuungs-Quote erwartet. Gemäß Machbarkeitsstudie und Beschluss des Schulverbands vom 04.03.2026 besteht die Maßnahme aus - dem Neubau einer Einfachsporthalle, - dem Ersatzneubau der bestehenden Aula, - dem Umbau u. der Sanierung des Unterschosses des Westtraktes der Schule zur Mittagsbetreuung, - Ergänzung eines Aufzugs zur Schaffung der Barrierefreiheit der gesamten Schule, - Brandschutz- und Elektrosanierungsmaßnahmen im Bestand - Anpassung der Freianlagen, des Allwetterplatzes und der Bushaltestelle - Sanierung der bestehenden Sporthalle durch die Gemeinde und Umnutzung zum Vereinehaus (inkl. Unterbringung der Bläserklasse). Auftraggeber, Bauherr und Nutzer ist der Schulverband Grundschule Fischen im Allgäu - Ofterschwang sowie für die Bestandssporthalle die Gemeinde Fischen im Allgäu. Das bestehende Schulgebäude (Bauteil Ost) wurde im Jahr 1957 errichtet, im Jahr 1995 erweitert. Im Jahr 1975 wurde ein weiteres Gebäude (Bauteil West) errichtet, und im Jahr 1985 erweitert. Beide Gebäude wurden im Jahr 2009 (Modernisierung/WDVS) und im Jahr 2018 (Barrierefreiheit/Aufzug/Brandschutz) ertüchtigt. Die Sporthalle wurde im Jahr 1976 errichtet. Im Jahr 1989 wurde ein Satteldach ergänzt und im Jahr 2017 der verbliebene Flachdachbereich saniert. Die Schulgebäude bestehen aus Erdgeschoss und Obergeschoss, sowie teilweise genutzten Unter-/Dachgeschoss und liegt innerhalb des bebauten Ortsgebiets von Fischen im Allgäu. Die Bestandsgebäude der Schule und der Sporthalle sind als Stahlbeton-Konstruktion errichtet. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Gasheizung. Neben der Errichtung einer neuen Einzelsporthalle, dem Ersatz der bestehenden Aula, dem Umbau des Untergeschosses des Westflügels der Schule zur Mittagsverpflegung ist für die gesamte Schule die Barrierefreiheit herzustellen (Ergänzung Aufzug) sowie Brandschutz und Elektrik zu sanieren. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird die bestehende Sporthalle in ein Vereinehaus umgenutzt. Dazu sind die energetische Sanierung und der Ersatz des Ausbaus erforderlich. Die Freianlagen, auch inkl. Bushaltstelle und Sportplatz, müssen entsprechend angepasst werden. Mit dieser Bekanntmachung werden die dazu notwendigen Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Der Schul- und Vereinsbetrieb (Sporthalle) ist möglichst weitgehend durchlaufend zu gewährleisten. Es sind daher mehrere Bauphasen zu erwarten. Planung und Ausführung des Projekts muss auf Grund unterschiedlicher Förderungen und Träger als Multi-Projektmanagement erfolgen. Die Neubauanteile sollen sofern sinnvoll möglich in Holz-Bauweise erfolgen. Die Leistungen der Generalplanung bestehen im Einzelnen aus den Leistungen - der LPH 3 bis 9 HOAI für Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, für Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 nach § 55 HOAI sowie für Freianlagenplanung nach § 39 HOAI - der LPH 3 bis 6 für Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, - der LPH 1 bis 5 und 8 für Brandschutzplanung nach § 1.5 AHO-Heft 17 - der LPH 1 bis 6 für Bauphysik (Wärme. /Energiebil.) nach § 3.1 und Anlage 1 HOAI. Der Förderantrag muss bis November 2026 eingereicht und das Bauvorhaben bis Ende 2029 abgeschlossen werden.
Frequently asked questions about this tender
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