DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinTED
B 31 - Oberuhldingen - Meersburg/West; LBP, ASB und Besondere Leistungen
LBP, ASB und Besondere Leistungen
Environmental Assessment
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
- Published:
- September 02, 2026
- Deadline:
- October 06, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
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LBP, ASB und Besondere Leistungen
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7B 31 - Überlingen/O - Oberuhldingen; LBP, ASB und Besondere Leistungen
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Aug 18Beschreibung: LBP, ASB und Besondere LeistungenFreiberufliche Leistungen - B 281, Um- und Ausbau mit Bahnübergangsbeseitigung bei Könitz, Teilobjekt Bauwerk 2 Brücke über die DB-Strecke 6383; Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und Besondere Leistungen
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 41 - NeubauErfurtDeadline: Oct 14Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, plant den Neubau der Ortsumfahrung Könitz im Zuge der Bundesstraße 281 n. Teil dieser Maßnahmen ist der Ersatz der Gleisquerung mittels des Neubaus einer Straßenüberführung im km 131,6+72. Das Baurecht für diese Maßnahme wurde über ein Planfeststellungsverfahren mit Beschluss vom 15.05.2020/ Az.: 540.3-4348-10/17 erlangt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben gemäß Eisenbahn-Kreuzungsgesetz. Bestandteile des Auftrages sind die Bauoberleitung und Bauüberwachung für das Bauobjekt sowie die Bauüberwachung (BÜB) von Anlagen der DB AG infolge des Neubaus der Brücke. Weitere Besondere Leistungen umfassen die Stellung eines Sicherheit- und Gefahrenkoordinators und die Fachbauleitung für die Altlast (-sanierung).Umgehungsgerinne Ilsenburg - Planungsleistungen - Überarbeitung vorh. LP 3-4
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-AnhaltMagdeburgDeadline: Oct 06Um Rechtssicherheit während des Planfeststellungsverfahrens (PFV) zu haben sind die veralteten naturschutzfachlichen Unterlagen zu übearbeiten. Parallel werden Überarbeitungen/Anpassungen/Abgleich bezüglich Flächenverfügbarkeiten/Grunderwerb und die Aktualisierung der technischen Planung (Hydraulik, Fischreferenzzönose, DIN-Vorschriften etc.) notwendig. Die Leistungen beinhalten die Sichtung der vorhandenen Unterlagen, wie die Genehmigungsplanung zur Technichen Planung, Baugrundbericht, Naturschutzfachplanungen wie LBP, AFB und UVP-Bericht. Darauf aufbauend sind die Unterlagen zu aktualisieren. Dabei sind Grundleistungen und Besondere Leistungen n. HOAI 2021 für Objektplanung (OP) Ingenieurbauwerke LP 3-4, Tragwerksplanung (TWP) LP 2-4, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) LP 2-4, Umweltverträglichkeitsbericht (UVP) LP 2-4 zu erbringen. Parallel ist der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) zu aktualisieren und eine Vorprüfung des Verschlechterungsverbotes (WRRL) vorzunehmen.VKE 5921; Projekt: B 4 - Sundhäuser Berg - Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 5 und 6 gem. § 47 HOAI 2021, Besondere Leistungen
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Sep 15Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag des Freistaates Thüringen vertreten durch das Ministerium für Digitales und Infrastruktur den Um- und Ausbau der Bundesstraße B 4 nördlich der OU Sondershausen bis zum Sundhäuser Berg [VKE 5921]. Die B 4 verbindet über die Sundhäuser Berge die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis. Das untersuchte Teilstück der B 4 befindet sich etwa 5 km südlich der Stadt Nordhausen und verbindet den Kyffhäuserkreis (Sondershausen) mit der BAB 38 Halle-Göttingen. Der vorliegende Planungsabschnitt beginnt bei Bau-km 3+900, zwischen den Landkreisen Kyffhäuserkreis und Nordhausen und endet an der AS Nordhausen der A 38 bei Bau-km 8+075. Die Länge des Ausbauabschnittes beträgt ca. 4,175 km. Mit dem Ausbau der B 4 in dem obengenannten Abschnitt wird eine wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses erwartet. Für den Ausbau liegt Baurecht durch eine Planfeststellung Az: 540.8-4348-07/18 vom 04.01.2022 vor. Grundlage der weiteren Planung bilden die Planunterlagen zur Planfeststellung mit Stand 2018 ein- schließlich der Ergänzungen aus der 1. Planänderung vom Juli 2019 sowie der Auflagen und Nebenbe- stimmungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.01.2022. Schwerpunkte der weiteren Planung bilden insbesondere die Erarbeitung der Ausführungsplanung (Lph. 5) auf Grundlage der Ergebnisse der Lph. 3 und 4. Die vollständige Überprüfung der vorliegenden Entwässerungsplanung und Überarbeitung unter Be- rücksichtigung aktueller technischer Regelwerke und Nachweisverfahren sowie der Planfeststellung und den Hinweisen und Prüfanmerkungen aus der Wareneingangskontrolle zum Abschnitt Entwässe- rung Bereich QM der DEGES vom 10.03.2026 sind Leistungsbestandteil. Die Planung und der Bau einer sicheren und durchgängigen Radverkehrsführung im Bereich der Anschlussstelle Nordhausen der BAB A 38 wird durch die Autobahn GmbH des Bundes, Ast Erfurt gesondert vergeben und betreut. Zwischen dem Südknoten und dem Nordknoten der AS Nordhausen erfolgt eine Achsverschiebung der B 4 zu Einordnung von Kabeltrassen und der Radwegeverbindung. Weiterhin erfolgt durch die Autobahn GmbH des Bundes, Ast Erfurt die Planung und die Bauausführung des südlichen Knoten der AS Nordhausen einschließlich der gesamten LSA Anlage. Mit dem Ausbau der B 4 werden eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Strecke sowie eine sichere Führung aller Verkehrsarten angestrebt. Es sind folgende Grundleistungen nach HOAI zu erbringen: • Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 5 und Lph. 6 o Strecke • Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 5 und Lph. 6 o RRB 1 o RRB 2 • Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 o RRB 1 o RRB 2VKE D171, B228, Ersatzneubau Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke - Umweltplanerische Leistungen
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Sep 29Allgemeines Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke ist Teil der B 288, die die kreisfreien Städte Duisburg und Krefeld verbindet. Täglich nutzen ca. 24.000 Kfz die Strecke, daran hat der Schwerverkehr einen Anteil von ca. 15 %. Rechtsrheinisch schließt die B 288 östlich der Ortschaft Duisburg-Mündelheim an die A 524 an, die die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Autobahnen A 59 und A 3 miteinander verbindet. Linksrheinisch kreuzt die B288 im Bereich der Anschlussstelle Krefeld-Zentrum die A 57. Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke wurde in den Jahren 1933 bis 1936 als Zügelgurtbrücke errichtet. Nach der Teilzerstörung im Zweiten Weltkrieg wurde sie zwischen 1948 und 1950 wiederaufgebaut un in den 1960er Jahren durch zusätzlich eingebaute Konstruktionsdetails auf Brückenklasse 60 nach DIN 1072 verstärkt. Bezüglich des Tragsystems handelt es sich um eine sogenannte "unechte" Hängebrü-cke. Im Jahre 1987 wurde das Bauwerk in die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragen mit der Begründung "Bedeutend als Dokument deutscher Geschichte, als Zeugnis der verkehrsgeschichtlichen Entwicklung des Rheinlandes und einer baukünstlerischen Auffassung der angestrebten Harmonie zwischen Natur und Technik". Im Rahmen der Vorplanung bzw. Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist die Erstellung folgender umweltplanerischer Fachgutachten erforderlich und jeweils als eigenständige Unterlage zu erarbeiten: 1. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_02 2. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_04 3. Artenschutzbeitrag (ASB) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_06 4. FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_07 5. Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (FB-WRRL) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_08 Beschreibung des Bauvorhabens Die Beschreibung des Bauvorhabens orientiert sich an den Vorgaben zur Verkehrsanlagenplanung, Tragwerksplanung und der Ingenieurbauwerksplanung. Die exakten Vorgaben sind dem Siegerentwurf des Wettbewerbs zu entnehmen. Der Bauabschnitt beginnt an der Berliner Straße/ Floßstraße bzw. Linner Straße bis zum Anschluss an die Vorlandbrücke auf der Duisburg Mündelheimer Straße. Dieser ist gemäß RIN 2008 der Kategoriengruppe LS I zugeordnet. Im Zuge der Rheinbrücke und weiter in Richtung Mündelheim soll eine zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h gewährleistet werden. Westlich des Bauwerks, im Bereich der Stadt Krefeld ist eine zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h für die Trassierung maßgeblich. Für das Bauwerk wird eine Querschnittsbreite von 16,10 m festgelegt. Der nichtmotorisierte Verkehr wird nach Herstellung der neuen Rheinbrücke über die Bestandsbrücke geführt, die in diesem Zustand für den Kfz-Verkehr gesperrt wird. Hierfür ist der im Zuge der Deichrückverlegung beidseitig geführt Fuß- und Radverkehr mittels Rampenanlagen unter dem Bauwerk der Deichrückverlegung hindurch auf die Südseite zu führen und an die Bestandsbrücke anzubinden.Verkehrszukunft Region Thun, Arbeitspaket 3: stadträumliche, verkehrliche, bautechnische und umweltplanerische Machbarkeitsstudie von zwei Tunnelvarianten
Entwicklungsraum ThunThunDeadline: Nov 30Arbeitspaket 3: Vertiefte städtebauliche bzw. stadträumliche, siedlungsräumliche, verkehrliche, bautechnische und umweltplanerische Machbarkeitsstudie für die beiden Tunnellösungen «Hübelitunnel» und «Aarequerung Süd» (Generalplaner) Das Projekt «Verkehrszukunft Region Thun» baut auf der Verkehrsstudie Thun Innenstadt – rechte Seeseite auf, die im Auftrag des Entwicklungsraums Thun bis Ende 2023 erarbeitet wurde. Untersucht wurden drei Varianten zur langfristigen Verbesserung der Verkehrssituation: der Hübelitunnel, die Aarequerung Süd sowie eine Gesamtverkehrsvariante mit Verkehrssteuerungen und Ausbauten für ÖV und Veloverkehr. Alle Varianten gelten grundsätzlich als machbar; die Gesamtverkehrsvariante wurde jedoch als kostengünstigste und wirksamste Lösung bewertet. Für den Fall, dass diese nicht ausreicht, sollen die beiden Tunnelvarianten vertieft geprüft werden.Der Bund betonte in Gesprächen zur möglichen Mitfinanzierung, dass ein Tunnelprojekt nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern in ein überzeugendes Gesamtkonzept eingebettet sein muss. Zentral sind die Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, die Wirkung auf Stadtentwicklung und Arbeitsplätze, die Einbettung ins Gesamtverkehrssystem sowie flankierende Massnahmen. Die Nutzen der Varianten sind nachvollziehbar anhand der Kriterien der Agglomerationsprogramme darzustellen. Zudem braucht es einen klar begründeten Variantenentscheid, der zeigt, dass andere Optionen ausgeschöpft wurden und die gewählte Lösung breit akzeptiert ist.Die Region folgt dieser Empfehlung und vertieft die beiden Varianten Hübelitunnel und Aarequerung Süd parallel. Ziel ist ein politisch konsolidierter Entscheid bis Ende 2028 sowie die fachliche Einbettung in das Agglomerationsprogramm 6. Generation Thun. Dabei sollen die Anliegen von Bevölkerung, Politik und Verwaltung der betroffenen Gemeinden berücksichtigt und die Varianten anhand transparenter qualitativer und quantitativer Kriterien bewertet werden. Alternative Entlastungsvarianten sind nicht Gegenstand des Projekts; die bestehenden Tunnelvarianten können jedoch optimiert oder bei schwerwiegenden No-Gos ausgeschlossen werden.Neben der fachlichen Bewertung soll das Projekt einen öffentlichen Diskurs über Chancen, Risiken, Nutzen und Kosten einer Tunnellösung ermöglichen. Dabei geht es nicht um eine pauschale Tunnel-ja-oder-nein-Debatte, sondern um eine differenzierte Auseinandersetzung mit verkehrlichen, städtebaulichen, finanziellen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Die Auftraggeberschaft liegt beim Entwicklungsraum Thun (ERT). Die strategische Führung übernimmt die Projektsteuerung durch den Ausschuss «Verkehrszukunft». Sie entscheidet über Zwischenergebnisse, Vergaben und Vorgaben. Die operative Projektleitung führt das Projekt.Ergänzend wirken politische, fachliche und öffentliche Begleitstellen mit. Die politische Begleitung reflektiert Zwischenstände aus politischer Sicht, die fachliche Begleitung sichert die Koordination mit parallelen Projekten und fachlichen Anforderungen, und die öffentliche Begleitung ermöglicht insbesondere Betroffenen in Thun und Steffisburg, Anliegen einzubringen. Die BHU bzw. Auftragnehmenden aus AP1 unterstützen fachlich, organisatorisch und in der Qualitätssicherung. Die externen Auftragnehmenden der Arbeitspakete AP1 bis AP4 erbringen Leistungen, haben aber keine Entscheidungskompetenz.Der Projektablauf gliedert sich in vier Arbeitspakete: AP1 umfasst Vorbereitung, Beschaffung, Prozessbegleitung und Qualitätssicherung; AP2 Partizipation und Kommunikation; AP3 die vertiefte Machbarkeitsstudie zu den beiden Tunnelvarianten; AP4 Zielsystem, Methodik, Variantenbeurteilung und Empfehlung der Bestvariante. Die Kernschritte AP4a (Zielsystem, Methodik), AP3 und AP4c (Variantenbeurteilung und Empfehlung) laufen grundsätzlich nacheinander. Für beide Tunnelvarianten wird mindestens ein inhaltlicher Planungsstand angestrebt, welcher unter dem Begriff «Machbarkeitsstudie» subsummiert wird. HinsichtlicErstellung eines Artenschutzgutachtens und Durchführung einer ökologischen Fachplanung zur Sanierung des Feuerlöschteichs Molbecke
Wald und Holz NRWMünsterDeadline: Sep 16Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, den Auftrag über die Erstellung eines Artenschutzgutachtens und die Durchführung einer ökologischen Fachplanung zur Sanierung des Feuerlöschteichs Molbecke an einen oder zwei Auftragnehmer zu vergeben. Für Los 1 (Artenschutzgutachten) wird Folgendes beschrieben: Durchführung einer Stichtagskartierung sowie die Erstellung eines kompakten Artenschutzgutachtens zur behördlichen Genehmigung. Darauf aufbauend erfolgt die rechtliche und logistische Planung sowie die anschließende Durchführung der Fischumsiedlung. Der Fischbestand ist hierbei mittels Elektrobefischung vollständig zu räumen. Der tierschutzkonforme Transport des Fischbestandes erfolgt in belüfteten Behältern in ein ca. 11 km entferntes Ersatzgewässer, in Absprache mit der Fischereigenossenschaft Nuhne. Für Los 2 (ökologische Fachplanung) gibt es folgende Beschreibung der Maßnahme: Im Vorfeld der Sanierung und Erweiterung des Feuerlöschteichs "Molbecke" durch das Land Nordrhein-Westfalen vergeben wir folgenden Auftrag: Phase 1 (Machbarkeit & Planung): Planung der Sanierungsmaßnahme: Trockenlegung, temporäre Umleitung des Zuflusses sowie die Sedimententnahme (siehe Kartenmaterial). Durchführung einer Machbarkeitsstudie und Fachplanung für die Verlegung eines ca. 40 Meter langen Fließgewässerabschnitts im Mündungsbereich des Teichs (von der Mitte auf die in Fließrichtung linke Uferseite). Phase 2 (Genehmigung): Erstellung eines Fachplans zur behördlichen und bautechnischen Vorlage. Phase 3 (Ausführung): Durchführung der ökologischen Baubegleitung vor Ort während der Umsetzung. Für weitere Details zum Leistungsgegenstand und - umfang wird auf die beigefügten Leistungsverzeichnisse verwiesen.
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