Staatliches Bauamt LandshutLandshut
AWF Pflegearbeiten DGF St2111 St2327
Pflegearbeiten an Straßenbegleitflächen (Auswahlflächen = AWF) im Landkreis Dingolfing-Landau für Staatsstraßen: - Mäharbeiten: 58.591,80 m² - Gehölzaufwuchs entfernen: 1.627,00 m² - Gehölzaufwuchs roden: 5.436,00 m² - Verkehrssicherungsmaßnahmen
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- Staatliches Bauamt Landshut
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- August 03, 2026
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Pflegearbeiten an Straßenbegleitflächen (Auswahlflächen = AWF) im Landkreis Dingolfing-Landau für Staatsstraßen: - Mäharbeiten: 58.591,80 m² - Gehölzaufwuchs entfernen: 1.627,00 m² - Gehölzaufwuchs roden: 5.436,00 m² - Verkehrssicherungsmaßnahmen
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Kommunalbetrieb Krefeld AöRKrefeldDeadline: Sep 25Ab dem 01.01.2026 sind die kommunalen Vergabegrundsätze NRW enfallen, so dass für die Vergabe von Bauleistungen nicht mehr zwingend die VOB/A anzuwenden ist. Der Kommunalbetrieb Krefeld AöR beabsichtigt die Bauleistung - nach VOB/A, mit Ausnahme von § 3a VOB/A - in Form einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Örtlichkeit: Schönwasserpark, Krefeld Die Stadt Krefeld beabsichtigt 118 Bäume und 141 Sträucher im Schönwasserpark pflanzen zu lassen. Die Arbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die vorhandenen Wege des Parks nicht beschädigt werden. Die Bodenarbeiten haben innerhalb der Baumscheibe stattzufinden und sind in maschinenunterstützter Handschachtung bzw. in Handschachtung herzustellen. Die zu pflanzenden Bäume und Sträucher befinden sich im zentralen Baumeinschlag in Krefeld-Oppum (Betriebshof Kuhleshütte 153). Die Wurzelballen der zu pflanzenden Bäume/Sträucher müssen freigelegt und unter Verwendung eines Ballengeschirrs/Ballentellers (wird nicht vom Auftraggeber gestellt) geladen werden. Zum Aufladen der Bäume Muss ein Radlader vom Auftragnehmer gestellt werden. Bei der Größe der Bäume handelt es sich um Solitärbäume ab der Größe 20-25 cm STU. aufwärts. Ein überwiegender Teil der zu pflanzenden Bäume befindet sich in der Qualität von 30-35 cm STU. Dabei sind Einzelbäume bis zu einer Qualität von 40-45 cm STU. im Arbeitsauftrag enthalten. Die Sträucher haben die Größen von 80-350cm Höhe. Die Bäume/ Sträucher sind zu den jeweiligen Standorten zu transportieren und dort mit einem der Pflanzengröße entsprechenden Ladegerät sachgerecht abzuladen und fachgerecht zu pflanzen. Die Höhe der Bäume liegt bei max. sieben bis neun Meter Höhe. Der Pflanzung der Bäume vorgelagert, ist das Aufarbeiten des Bodens durch tiefgründiges Lockern (1m Tiefe), sowie das Einarbeiten von Bodenhilfsstoffen in den oberen 60cm. Für die Pflanzung der Sträucher gelten die Vorgaben der ZTV-Pflanzarbeiten. Auch bei der Pflanzung der Sträucher sollen die Bodenhilfsstoffe in den Boden bzw. das Substrat eingearbeitet werden. Die Anbindung der gepflanzten Bäume, soll durch eine Dreibock-Verankerungen mit Rahmen aus Halbrundhölzern - mit mind. 66 mm Baumbindegurt nachhaltig gebunden - erfolgen. Die Baumpfähle werden außerhalb des Ballens in den vorhandenen gewachsenen Boden getrieben. Dabei sollen die Baumpfähle ca. 1m (nicht höher) oberhalb des Wurzelhalses des Baumes aus dem Boden ragen. Dies gilt für die Solitärbäumen mit 20-40 cm Stammumfang. Für die Solitärbäume mit 40-50cm Stammumfang soll eine Vierbock-Verankerung mit Rahmen aus Halbrundhölzern, in fertiger Höhe von zwei Meter, hergestellt werden. Alle Sträucher über 150cm sind jeweils mit einem Schrägpfahl zu sichern. Die Zöpfe sollen alle in eine Himmelrichtunng zeigen. Bei der Erstellung des Gießrandes der Bäume aus uv-beständigem, recycelbarem Kunststoff ist darauf zu achten, dass ein Fassungsvermögen von mindestens 200 Liter für einen Wässerungsgang erreicht wird und dass die Stabilität des Gießrandes für die Dauer der dreijährigen Wässerung funktionsfähig (Rand waagerecht) hergestellt wird. Dabei soll die Unterkante des Gießrandes ca. 10cm in den Boden eingelassen werden. Um das geforderte Mindesmaß von 200 Liter Wasser aufnehmen zu können, muss der Gießrand einen Durchmesser von ca. 120cm aufweisen und der obere Rand muss 20cm oberhalb des Bodennieveaus hervorstehen. Zwischen der Pflanzung und dem Anwässern eines Baumes (der Vorgang des Anwässerns umfaßt zwei Wassergaben a 400 Liter pro Durchgang) dürfen nicht mehr als 48 Stunden vergehen. Zum Zeitpunkt des Anwäs-serns muss der Gießrand voll funktionsfähig sein. Das zweimalige Anwässern ist Bestandteil der Pflanzung, sodass der frisch gepflanzte Baum mit 800 Liter Wasser eingeschlemmt wurde und der nötige Bodenschluss erfolgt ist. Für die Sträucher mit einer Höhe über 150cm soll ein Giesrand aus uv-beständigem, recycelbarem Kunststoff erstellt werden. Hierbei ist darauf zu achten dass ein Fassungsvermö-gen von mindestens 100 Liter für einen Wässerungsgang erreicht wird und dass die Stabilität des Gießrandes für die Dauer der dreijährigen Wässerung funktionsfähig (Rand waagerecht) hergestellt wird. Dabei soll die Unterkante des Gießrandes ca. 10cm in den Boden eingelassen werden. Um das geforderte Mindesmaß von 100 Liter Wasser aufnehmen zu können, muss der Gießrand einen Durchmesser von ca. 80cm aufweisen und der obere Rand muss 20cm oberhalb des Bodennieveaus hervorstehen. Für die Sträucher mit einer Höhe von weniger als 150cm soll gemäß ZTV-Pflanzarbeiten ein Giesrand aus Erde/Substrat erstellt werden. Der Pflanzschnitt der Bäume soll nach Vorgabe des Auftraggebers durchgeführt werden. Der Auftraggeber wird dies mit dem Auftragnehmer besprechen. Der Pflanzschnitt der Sträucher erfolgt nach den Vorgaben der ZTV-Pflanzarbeiten. Im Anschluss an die Baum- & Sträucherpflanzung erfolgt eine Fertigstellungspflege. Diese verlangt der AG bis zum Johannistrieb des übernächsten Jahres. Die Abnahme der Bäume und Sträucher erfolgt zu diesem Zeitpunkt. Für die Bewässerung ist zu beachten, dass die Wege des Schönwasserparks im Winter 2026/2027 saniert werden. Danach sollen sie um Schäden zu vermeiden nicht mehr mit großen Geräten befahren werden. Die Bewässerung mittels großer LKW oder Traktoren ist somit nicht zulässig. Der AN muss dies in seine Planung mit einkalkulieren. Hält der AN sich nicht an die Vorgabe werden dem AN mögliche, durch die Schäden entstandene Kosten in Rechnung gestellt. Wichtiger Hinweis: Da die Erneuerung der Wege im Schönwasserpark geplant ist, müssen die Pflanzarbeiten bis 21. November 2026 abgeschlossen sein. Danach sollen um Schäden an den Wegen zu vermeiden diese nicht mehr mit großen Geräten befahren werden. Die - Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt vss. am 07. September 2026 - Angebotsfrist endet vss. am 28. September 2026 - Bindefrist endet vss am 19. Oktober 2026 Bei Interesse zur Aufnahme in die Bieterliste der beabsichtigten Vergabe, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter o. g. Kontaktdaten. Bitte beachten Sie, dass eine Berücksichtigung Ihrer Anfrage zur Teilnahme an dieser Ausschreibung nur innerhalb der Veröffentlichungsfrist der Bekanntmachung möglich ist (diese endet am 05.09.2026). Schließlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese Ex-ante-Bekanntmachung aus Transparenzgründen/Binnenmarktrelevanz erfolgt und bei der beschränkten Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb ein Rechtsanspruch auf Teilnahme nicht besteht!
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