HochsauerlandkreisArnsberg
Austausch von Waschtischarmaturen in der Dreifach-Kreissporthalle Brilon
Austausch der ca. 25‑jährigen Waschtischarmaturen in der Dreifach‑Kreissporthalle Brilon. Zwei Armaturen im Obergeschoss, die übrigen im Erdgeschoss, alle abgängig und technisch verschlissen. Der Hochsauerlandkreis beauftragt die Erneuerung gemäß Leistungsverzeichnis.
Installation Services
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Austausch der ca. 25‑jährigen Waschtischarmaturen in der Dreifach‑Kreissporthalle Brilon. Zwei Armaturen im Obergeschoss, die übrigen im Erdgeschoss, alle abgängig und technisch verschlissen. Der Hochsauerlandkreis beauftragt die Erneuerung gemäß Leistungsverzeichnis.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Hochsauerlandkreis
- Published:
- June 23, 2026
- Deadline:
- July 14, 2026
- Topic:
- Installation Services
Tender description
Austausch der ca. 25‑jährigen Waschtischarmaturen in der Dreifach‑Kreissporthalle Brilon. Zwei Armaturen im Obergeschoss, die übrigen im Erdgeschoss, alle abgängig und technisch verschlissen. Der Hochsauerlandkreis beauftragt die Erneuerung gemäß Leistungsverzeichnis.
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- Vergabeunterlagen_CXS0YYKYTWG11G28.zip
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9- HochsauerlandkreisArnsbergDeadline: Jul 14
Austausch von Waschtischarmaturen in der Dreifach-Kreissporthalle Brilon
Austausch von Waschtischarmaturen in der Dreifach-Kreissporthalle Brilon - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und VertragsmanagementWalther-Rathenau-Straße 8, 04838 EilenburgDeadline: Aug 05
Lüftungstechnik - Austausch RLT-Anlagen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Austausch von zwei bestehenden RLT-Geräten in einem Laborgebäude der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) in der Jägerstraße 10 in 01099 Dresden. Die Leistungen umfassen u. a.: - Demontage und umweltgerechte Entsorgung der vorhandenen RLT-Geräte. Es handelt sich um 2 Zu- und Abluftgeräte mit Luftmengen von 2.300 m³/h und 1.600 m³/h mit den Baugruppen Ventilatoren, WRG (KV-System), Filter, Kühler (DV), Erhitzer, Schalldämpfer, Die Geräte sind im Außenbereich auf dem Dach des Laborgebäudes installiert. Für den Abtransport der demontierten Geräte ist ein Kraneinsatz erforderlich. - Lieferung und Montage neuer energieeffizienter RLT-Geräte mit gleicher Luftleistung und gleichen Funktionalitäten einschließlich aller notwendigen Baugruppen an gleicher Stelle. Für den Transport aufs Dach ist ein Kraneinsatz erforderlich. - Herstellung und Montage von zwei Grundrahmen für die RLT-Geräte aus Stahlträgern HEA 100 (L/B 6600/800mm) - Demontage, Anpassung und Erneuerung von ca. 150 m² Lüftungskanälen, -formteilen, 4 Schalldämpfern mit Isolierung und Blechmantel mit Anbindungen an die Bestandskanäle - Demontage und Montage der Erhitzeranschlüsse (ca. 50 m Rohr DN 25-DN32) inkl. Pumpen, Armaturen Regelungskomponenten, Isolierung und Blechmantel - Lieferung und Aufbau eines Gerüstturms mit Lastenaufzug über 4 Etagen für die Zuwegung zum Baufeld - Inbetriebnahme der neuen Anlagen einschließlich Funktions- und Leistungsprüfungen sowie Erstellung von Messprotokollen (Volumenströme, Drücke, Temperaturen, Schalldruckpegel). - Koordinierung der Arbeiten mit den Gewerken Kältetechnik und Gebäudeautomation - Schulung des Betriebspersonals und Übergabe der technischen Unterlagen (Betriebsanleitungen, Wartungspläne, Schaltpläne, Prüfprotokolle). - Medizinische Hochschule HannoverHannoverDeadline: Aug 17
MHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) betreibt als leistungsstarkes Zentrum der Supramaximalversorgung eine hochfrequentierte gastroenterologische Endoskopie. Das dortige Aufgabenspektrum umfasst das gesamte Spektrum der diagnostischen und interventionellen Endoskopie auf internationalem Spitzenniveau. Dazu gehören unter anderem hochkomplex gesteuerte Eingriffe wie die endoskopisch-retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP), die Cholangioskopie, der endoskopische Ultraschall (EUS) sowie komplexe Geweberesektionen (EMR/ESD). Aus dem Jahr 2024 sind hierzu folgende Untersuchungszahlen bekannt: Videogastroskopien: 5795 Video-Koloskopien: 2336 Endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP): 1050 EndoSono: 347 Gesamtuntersuchungen 2024: 9528 Eine lückenlose, technisch einwandfreie und hochauflösende Bildgebung ist hierbei die fundamentale Voraussetzung für die Patientensicherheit und die präzise klinische Steuerung. Um diesen hohen Versorgungsstandard nachhaltig zu sichern, sind je nach Ausgangslage, Ergänzungs- und/oder Ersatzbeschaffungen moderner Endoskopie-Türme sowie des dazugehörigen Instrumentariums zwingend erforderlich. Ein Großteil der aktuell genutzten Endoskop-Technik im Bereich ist technisch überaltert. Sie entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Bildqualität sowie modernen Hygiene- und Aufbereitungsstandards. Der Austausch der Altsysteme ist zur Vermeidung von Ausfallzeiten und zur Aufrechterhaltung des täglichen Untersuchungsbetriebs unumgänglich. Im Zuge der aktuell geplanten Ausschreibung ist ein nahezu vollständiger Austausch des Endoskopiegeräte-Parks erforderlich; ca. 95 % der vorhandenen Endoskope müssen durch Neugeräte sukzessiv ersetzt werden. Zwingende logistische und funktionelle Vorgabe des Betreibers ist es, dass sämtliche Endoskope über alle Untersuchungsräume hinweg vollkommen flexibel und uneingeschränkt kompatibel einsetzbar sein müssen. Ein täglicher, reibungsloser Wechsel des Instrumentariums zwischen den Räumen muss garantiert sein. In der Bestandsstruktur ist ein nicht unerheblicher Teil der verbleibenden Lichtquellen und Videoprozessoren von einem Hersteller (Olympus). Die Systeme sollen grundsätzlich im Betrieb verbleiben. Ein paralleler, herstellerübergreifender Mischbetrieb für gleichartige Untersuchungen innerhalb der Abteilungsstruktur ist aus prozessualen, wirtschaftlichen und qualitativen Gründen nicht zweckmäßig. Ein solcher Mischbetrieb würde zu erhöhten Anforderungen und Aufwendungen bei der Instrumentenaufbereitung inkl. Logistikkonzept zur Bereitstellung jeweils kompatibler Endoskope im Patientenbetrieb sowie der Wartungs- und Instandsetzungssteuerung führen und auch den Schulungsaufwand für das Personal massiv erhöhen. Um den Wettbewerb im Vergabeverfahren vollumfänglich zu wahren, steht diese Ausschreibung ausdrücklich auch alternativen Herstellern und Anbietern offen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Angebot den vollständigen Austausch der gesamten Systemlandschaft (inklusive der verbleibenden Olympus-Komponenten) umfasst, um die geforderte technologische Homogenität und die lückenlose Kompatibilität über alle Untersuchungsräume hinweg zu gewährleisten. Alternativanbietern wird im Rahmen des Angebots die Möglichkeit eingeräumt, die vorhandene Bestandstechnik (Prozessoren, Lichtquellen, Absauggeräte, etc. sowie die restlichen Endoskope) im Sinne einer Altgeräte-Inzahlungnahme (Trade-In-Modell) wertmindernd anzurechnen und zu übernehmen. Das Vergabeverfahren sieht aus diesem Grund zwei alternative Preisvarianten vor: Variante 1 - Erweiterung im Bestand Variante 2 - Systemwechsel mit der Möglichkeit einer Inzahlungnahme von Altgeräten, um eine herstellerbezogene Standardisierung in der Klinik zu gewährleisten. Die Wirtschaftlichkeit in der Gesamtbetrachtung bei der Auswahl einer Option ist selbstredend das entscheidende Merkmal für die spätere Zuschlagsentscheidung bzw. Wahl der Variante. Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung, beinhalten grundsätzlich alle Maßnahmen zur Lieferung, Terminabsprache, Inbetriebnahme, Einweisung gemäß gesetzlichen Vorgaben vor Ort und falls erforderlich, aller gesetzlichen Abnahmeprüfungen durch Aufsichtsbehörden, etc. Die Vergabestelle geht davon aus, dass der Bieter aufgrund seiner fachlichen Expertise und Marktkenntnis in der Lage ist, das zur vollständigen und funktionsfähigen Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung erforderliche Zubehör sowie ergänzende Komponenten eigenständig zu identifizieren und im Angebot zu berücksichtigen, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Sämtliche zur Gewährleistung der vollständigen Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems erforderlichen Komponenten, Zubehörteile und Leistungen sind durch den Bieter vollständig anzubieten und in die Kalkulation einzubeziehen. Ein gesonderter Vergütungsanspruch für solche zur Funktionsfähigkeit erforderlichen, jedoch nicht ausdrücklich aufgeführten Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer schuldet die vollständige Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems im Sinne eines betriebsbereiten und zweckentsprechend nutzbaren Zustandes. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt nach § 119 Abs. (3) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im offenen Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen gemäß § 15 und § 21 Vergabeverordnung (VgV). - Stadt Bad Rappenau - Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad RappenauBad Rappenau
Stadt Bad Rappenau (Eigenbetrieb Stadtentwässerung) - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal
Gegenstand der Maßnahme: Die Stadt Bad Rappenau - Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau beabsichtigt die Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal durch den Neubau einer zweistraßigen Schlammentwässerungsanlage auf einem neuen Standort innerhalb des Kläranlagengeländes, nördlich des bestehenden Betriebsgebäudes. Hintergrund: Die bestehende Zentrifugenanlage im Klärwerk Mühlbach befindet sich seit rund 13 Jahren in Betrieb und ist technisch sowie wirtschaftlich verschlissen. In den letzten Jahren kam es wiederholt zu kostspieligen Defekten, ohne dass ein dauerhaft stabiler Betrieb gewährleistet werden konnte. Die Maschine ist unterdimensioniert, wird häufig an ihrer Leistungsgrenze betrieben und erzeugt aufgrund von Undichtigkeiten keimbelastete Aerosole, die das Betriebspersonal gesundheitlich belasten. Auch die elektrotechnischen Anlagen sind unzureichend gegen die feuchte und aggressive Atmosphäre geschützt, was den Betrieb zusätzlich gefährdet. Zudem ist der bisherige Standort im 1. Obergeschoss des Betriebsgebäudes betrieblich ungünstig: Der vorhandene Kran bietet nicht die notwendige Hubhöhe für Wartungsarbeiten, das verwendete Teleskopförderband zum Containerfüllsystem ist stark störanfällig und verursacht hohe Folgekosten. Der für den Containerwechsel erforderliche LKW verursacht ebenfalls dauerhafte Mietkosten, erfordert speziell geschultes Personal und stößt in der beengten Schlammabwurfhalle auf erhebliche Rangierprobleme. Variantenuntersuchung: Im Jahr 2025 wurde daher das Büro Klinger & Partner GmbH mit einer umfassenden Variantenuntersuchung beauftragt. Diese ergab, dass lediglich die Variante 3.2 - der Neubau eines eigenständigen zweistraßigen Schlammentwässerungsgebäudes - alle technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Zielvorgaben erfüllt. Die Variante 3.2 stellt insbesondere folgendes sicher: - eine weitgehende Automatisierung zur Entlastung des Betriebspersonals, - die redundante zweistraßige Auslegung der Zentrifugen, - die Möglichkeit, die wöchentliche Schlammmenge innerhalb von 3 Arbeitstagen à 6 Stunden zu entwässern, - einen Schlammaustrag ohne LKW-Einsatz, - optimale Voraussetzungen für Wartung und Betrieb über einen Zeitraum von mindestens 30 bis 40 Jahren, - die parallele Nutzung der mobilen Interimsschlammentwässerungsanlage bis zur Inbetriebnahme sowie - die Option zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem neuen Gebäude. Die Gesamtkosten der Vorzugsvariante belaufen sich auf ca. EUR 2,115 Mio. brutto (vorläufige anrechenbare Herstellkosten in den KG 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Umsetzung der Vorzugsvariante 3.2 umfasst folgende vier Gewerke: - Gewerk Nr. 1: Neubau Betriebsgebäude - Gewerk Nr. 2: Maschinentechnik - Gewerk Nr. 3: Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik-Technik - Gewerk Nr. 4: Tief-/Straßenbau Die Leistungen für die Gewerke Nr. 1 bis 4 haben auf den Planungsleistungen des Büros Klinger & Partner GmbH (Mittlerer Pfad 5, 70499 Stuttgart) aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Büro Klinger & Partner GmbH unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI (Gewerk Nr. 1) sowie Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 2, Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 (Gewerk Nr. 2 und 3) sowie Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI (Gewerk 4) für die Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal. Zeitgleich mit der Bauausführung in diesem Projekt wird mit dem Austausch des Trafos eine weitere Baumaßnahme auf dem Grundstück der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal stattfinden. Diese Maßnahme ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. - Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDeadline: Jul 27
Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) - Ersatzneubau Forschungsgewächshaus Genetik, Sanierung Trakt G und Erneuerung der Kälte- und Medienversorgung
Das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung und Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Als ein international renommiertes Forschungszentrum arbeitet das IPK an der Aufklärung grundlegender Prinzipien der Evolution, Entwicklung und Anpassungsfähigkeit wichtiger Kulturpflanzen. Das IPK zählt zu den international führenden Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet der Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung. Die Maßnahme stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Sachsen-Anhalt sowie die strategisch bedeutsame pflanzenwissenschaftliche Forschungsinfrastruktur Deutschlands. Die Maßnahme dient zur Sicherung: - der Ex-situ-Genbank des Bundes, - moderner Forschungskapazitäten, - der Forschungsfähigkeit im Bereich Klimawandel und Ernährungssicherheit. Die bestehende Forschungsinfrastruktur des IPK weist erhebliche energetische, technische und bauliche Defizite auf. Die vorhandenen Gewächshausanlagen im Gewächshauskomplex Genetik sind technologisch und baulich verschlissen. Bereits heute musste etwa ein Viertel der bestehenden Gewächshausflächen aufgrund erheblicher technischer und baulicher Mängel stillgelegt werden. Gleichzeitig entsprechen die technischen Systeme, insbesondere die Kälteversorgung, nicht mehr den Anforderungen einer modernen, energieeffizienten und klimagerechten Forschungsinfrastruktur. Im Rahmen der vorliegenden Machbarkeitsstudie „Forschungscampus 2030 – 1. BA“ wurde für den Gewächshauskomplex Genetik festgestellt, dass: - die bestehende Gewächshausanlage technologisch verschlissen ist, - die technischen Anlagen teilweise abgängig sind, - etwa 25 % der Gewächshausflächen bereits stillgelegt werden mussten, - die vorhandene Kälte- und Medienversorgung für den Gewächshauskomplex und den angrenzenden Gebäudekomplex Genetik nicht mehr bedarfsgerecht ist, - eine wirtschaftliche Sanierung der bestehenden Gewächshausstruktur nicht möglich ist. Zur Umsetzung eines zentralen Teilprojektes des bestätigten Entwicklungskonzeptes „Forschungscampus 2030“ plant das IPK folgende Maßnahme zur realisieren: - Rückbau und Ersatzneubau des Forschungsgewächshauskomplexes Genetik, - Sanierung des angrenzenden Genetik-Anbaus „Trakt G”, - und die Erneuerung und Optimierung der zentralen Medienversorgung, insbesondere der modularen Kälteversorgung einschließlich Verteilung. Die Maßnahme „Ersatzneubau Forschungsgewächshaus Genetik, Sanierung Trakt G und Erneuerung der Kälte- und Medienversorgung“ dient der langfristigen Sicherung und Modernisierung zentraler Forschungsinfrastrukturen des IPK im Bereich Pflanzengenetik, Genomforschung, Phänotypisierung und klimaresilienter Kulturpflanzenforschung. Sie basiert vollständig auf dem bereits genehmigten Raum- und Funktionsprogramm. Die vorhandenen Flächen werden funktional, technisch und energetisch optimiert. Zudem muss stets der Anspruch beachtet werden, dass bauliche Optimierung teilweise innerhalb eines Flächendenkmals und dazu noch in einem Hochwasserschutzgebiet erfolgen muss. Die vorhandene Gewächshausfläche beträgt ca. 1.880 m² inklusive Bestandsverbinder. Gemäß Machbarkeitsstudie erfolgt der Ersatzneubau auf der vorhandenen Bestandsfläche. Die Nutzflächen werden funktional optimiert, jedoch nicht erweitert. Die Sanierung des Trakt G erfolgt innerhalb der bestehenden Gebäudestruktur. Es erfolgt keine Flächenerweiterung, sondern die Erneuerung und funktionale Optimierung bestehender Forschungsinfrastruktur. Für die Umsetzung des Projektes stehen insgesamt 22.518.000 brutto (KG 200-700 DIN 276) zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze. Das Vorhaben soll mit Mitteln des „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Bund-Länder-Finanzierung für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kitas in Sachsen-Anhalt“ realisiert werden. Die Umsetzung der Maßnahme muss zwingend bis Ende 2029 (einschließlich Endverwendungsnachweis) abgeschlossen sein. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind Projektmanagementleistungen in Anlehnung an AHO Heft 9 der Projektstufen 1 bis 5 in den Handlungsbereichen A bis E und darüberhinausgehende besondere Leistungen mit zeitlichen Überschneidungen in der Realisierung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise und in Summe an einen Vertragspartner. Das für die Projektumsetzung erforderliche Fördermittelmanagement (Bewirtschaftung, Änderung und Abrechnung sowie Endverwendungsnachweiserstellung) ist durch den Auftragnehmer in enger Abstimmung mit dem AG vollumfänglich zu übernehmen. Im Rahmen der Projektmanagementleistungen muss in engster Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und den Nutzer ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden, welches das avisierte Kostenbudget gemäß Machbarkeitsstudie und dem späteren Fördermittelbescheid in Einklang bringt, die Möglichkeit der Sanierung oder des ggf. notwendigen Neubaus des Bestandsanbaus „Genetik Trakt G" eruiert und eine Analyse der ggf. möglichen Erhaltung bzw. Wiederverwendbarkeit einzelner technischer Anlagen beachtet. Hierbei müssen insbesondere gemeinsam mit dem Nutzer die Notwendigkeiten (Nutzerbedarfe) und Realisierbarkeiten analysiert und in Einklang gebracht werden. Das zu beauftragende Projektmanagement trägt wesentliche Verantwortung in der Aufgabenformulierung für die notwendigen Planungsleistungen. Weiterführend ist die Koordination des Umzugsmanagements Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Die Vergabestelle/ der AG erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen. Für die Bewerbung ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt einzureichen. - Christliches Klinikum Soest gGmbH
CKS / Projektsteuerung für Erweiterungsneubauten u. Neu- bzw. Umstrukturierung des Bestandsgebäudes
Der gesellschaftsrechtlichen Fusion soll dann eine bauliche Einhäusigkeit am Standort des CKSW am Senator-Schwartz-Ring folgen. Dort soll ein vollumfängliches und bedarfsgerechtes Versorgungsangebot für Patienten unter dem Abbau von bisherigen Doppelvorhaltungen an einem zentralen Ort entstehen. Durch die Zentralisierung von zwei leistungsstarken Krankenhäusern der erweiterten Notfallversorgung entsteht das größte Akutkrankenhaus im Kreis Soest mit den Voraussetzungen zur Erfüllung der umfassenden Notfallversorgung (GBA-Stufe III) mit insgesamt 19 Fachabteilungen. Im Sinne eines Krankenhauses für die Versorgung aller Generationen wird darin ein umfassendes (teil-) stationäres Leistungsspektrum von der Geburtshilfe über die Pädiatrie bis zur Geriatrie und Palliativmedizin angeboten. Gleichwohl ist die Konzentration von Leistungsgruppen sowie die Reduktion stationärer Versorgungsangebote und -Kapazitäten Ziel der Standortzusammenführung. In der Zielplanung entsteht am Senator-Schwartz-Ring ein fusioniertes Krankenhaus mit ca. 550 Betten, mit hochaufwändiger Intensivmedizin, 10 OP-Sälen und drei Kreißsälen. Die grundlegenden Entwürfe sehen vor, die bestehende und erhaltenswerte Bausubstanz an zwei Stellen durch Neubauten in Nord- und Südrichtung zu erweitern. Im Süden entsteht einen neuer Funktionsbaukörper als Teilprojekt 1 (im weiteren Verlauf TP1 genannt), nördlich wird das Krankenhaus mit einem Pflegebaukörper als Teilprojekt 2 (im weiteren Verlauf TP2 genannt) erweitert. Den Anbauten voran geht der Rückbau der hier bestehenden Pflege -und Funktionsgebäudetrakte. Teilprojekt 3 (im weiteren Verlauf TP3 genannt) sieht Umbaumaßnahmen im Bestand vor. Die Erweiterungen des Krankenhauses sowie die Umbauten der Bestandsgebäude am Senator-Schwartz-Ring 8 in Soest erfolgen im laufenden Betrieb. Der Erweiterungsneubau für Pflege (TP2) wird als 5-geschossiger Anbau mit Teilunterkellerung an das Krankenhaushauptgebäude angeschlossen und wird Teile der Allgemeinpflege und der Intensivmedizin beherbergen. Im Erweiterungsneubau Funktion (TP1) werden neben den Flächen für die Zentrale Notaufnahme (ZNA) mit anschließender Radiologie und den Räumlichkeiten des Linksherzkatheterlabors im Erdgeschoss und der Erweiterung der OP-Abteilung mit 6 OP Sälen im 1. Obergeschoss Flächen für Sterilgutversorgung, Laboratoriumsmedizin, Prosektur, Logistik und technische Gebäudeausrüstung im Sockelgeschoss vorgesehen. Im Bestandsbaukörper werden umfangreiche Umbaumaßnahmen vorgenommen. In Bereichen, die umgebaut werden, erfolgt jeweils eine Kernsanierung. Im Sockelgeschoss entsteht eine Pflegestation. Im Erdgeschoss werden Funktionsbereiche für die Endoskopie und Gastrologie verortet. Im 1. Obergeschoss in direkter Nähe zu der OP-Abteilung und der Intensivstation wird die Intermediate Care Station (IMC) geplant sowie Bürobereiche für die verschiedenen Fachabteilungen. Die bestehenden vier OP-Säle bleiben im Bestand erhalten. Um die geplanten Erweiterungsneubauten realisieren zu können, müssen zuvor bestehende Gebäude abgebrochen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht auf dem Gelände, auf dem der Erweiterungsneubau Pflege (TP2) entstehen soll, ein abgängiger Gebäudetrakt mit teilw. Pflegenutzung und Leerstand. Im Bereich des geplanten Erweiterungsneubau Funktion befinden sich zurzeit ein eingeschossiger Funktionsbau, die bestehende Zufahrt für Krankenwagen, Technikflächen sowie eine Parkplatzanlage. Der Auftraggeber hatte im Rahmen der Vorbereitung der Beantragung von Fördermitteln für das Projekt die Architekturplanungen sowie weitere Fachplanungen bis zur Leistungsphase 2 (HOAI) bereits beauftragt. Die Vergabe der Architekturplanungen sowie weiterer Fachplanungen bis zur Leistungsphase 3 (HOAI) wird durch den Auftraggeber – im Rahmen der Vorbereitung der Beantragung von Fördermitteln für das Projekt – derzeit in einem separaten Verfahren durchgeführt. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen angelehnt an das Leistungsbild gemäß AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Ausführungszeitraum der Projektsteuerungsleistungen beginnt unmittelbar mit der Zuschlagserteilung und endet voraussichtlich nach aktuellen Terminplanüberlegungen mit Abschluss der Maßnahme Ende 2033 zzgl. einer erforderlichen Nachlaufphase. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. - Gesundheit Nord gGmbHN/A
Beschaffung einer Stanz-Laser-Maschine sowie einer Blechbiegema-schine inkl. Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
Das BIBA - Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH - als Auftraggeber (AG) - beabsichtigt eine Stanz-Laser-Maschine sowie eine Blechbiegemaschine zu beschaffen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Stanz-Laser-Maschine sowie einer Blechbiegemaschine zu beauftragen. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie die dazugehörigen Dienstleistungen, wie Einweisung, Installation von Software, Schulung sowie die Versorgung mit den erforderlichen Werkzeugen je Maschine. Die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme inkl. Installation der erforderlichen Software muss spätes-tens bis 15.12.2026 erfolgen. Die zu erwartende Lieferfrist für die Stanz-Laser-Maschine ist in der Anlage 1 Leistungsverzeichnis Stanz-Laser-Maschine unter Pkt. 14.1 anzugeben sowie in der Anlage 2 Leistungsverzeichnis Blechbiegemaschine unter Pkt. 8.1. Erfüllungsort ist der folgende Aufstell- und Lieferort: BIBA - Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH Hochschulring 20 28359 Bremen Forschungshalle (Erdgeschoss) Ortsbesichtigung: Eine Vorortbesichtigung des Lieferortes (Gebäude des BIBA-Bremer Institut für Produktion und Logistik, Hochschulring 20 in 28359 Bremen) und Aufnahme des Aufstellungsbereichs für die beiden Maschinen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Für die Ortsbesichtigung stehen der 14.04.2026; alternativ der 15.04.2026 oder der 16.04.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis max. 15:00 Uhr zur Verfügung. Für die Begehung sind max. 2 Stunden einzuplanen (Besichtigung der Anlieferungsbedingungen und Aufmaß für beide Maschinen). Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist auf max. 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Für die Anlieferung sind folgende Informationen zu berücksichtigen: • Die Hoftorbreite beträgt ca. 3,8 m. Eine Anlieferung über LKW ist möglich. • Die Hallentorbreite beträgt ca. 4,6 m und die Hallentorhöhe ca. 6,1 m. • Der AG besitzt einen Hallendeckenkran mit einer Traglast von 63,00 kN • Der AG besitzt einen Gabelstapler sowie weitere elektrische und nicht elektrische Flurförderfahrzeuge und Mitgänger. Übergabe und Zustand der Anlage: Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, die vollständige Anlage, bestehend aus beiden Maschinen, in vollständig funktionsfähigem, mangelfreiem und betriebs-bereitem Zustand zu liefern und zu übergeben. Die Betriebsbereitschaft ist vom AN nachzuweisen. Erstinspektion: Nach Lieferung und Aufstellung führt der AN eine Erstinspektion durch. Diese er-folgt im Beisein von Vertretern des Auftraggebers (AG). Der AN hat den Termin rechtzeitig anzu-kündigen und sich nach den terminlichen Möglichkeiten des AG zu richten. Bauseitige Voraussetzungen: Der AG stellt die erforderlichen Strom- und Druckluftanschlüsse bauseits bereit. Der AN hat den AG rechtzeitig und schriftlich über sämtliche technische Anforderungen, Anschlusswerte und notwendigen Vorbereitungen zu informieren. Unterbleibt eine rechtzeitige Information, trägt der AN die daraus entstehenden Verzögerungen und Mehrkosten. Anschluss der Maschinen: Der Anschluss der Maschinen an Strom und Druckluft erfolgt ausschließlich durch den AN. Der AG oder ein von ihm benannter Dritter ist berechtigt, dem Vorgang beizu-wohnen. Der AN hat den Anschluss fachgerecht, sicher und gemäß allen geltenden Normen vorzu-nehmen. Versand, Gefahrenübergang und Versicherung: Versand, Gefahrübergang und Versicherung des Liefergegenstands richten sich nach der INCOTERMS Versandklausel DPU (Delivered at Place Unloaded). Bis zur vollständigen Übergabe am vereinbarten Bestimmungsort trägt der AN sämtliche Risiken, Kosten und Versicherungsaufwendungen. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: Der AG erbringt lediglich diejenigen Mitwirkungsleistungen, die ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen genannt sind. Darüber hinausgehende Mitwirkungspflichten bestehen nicht. Der AN trägt die Verantwortung da-für, dass alle für Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Erstinspektion erforderlichen Maßnahmen von ihm selbst oder durch ihn beauftragte Dritte ordnungsgemäß durchgeführt werden. Schulungen/Schulungspaket: Es ist ein Schulungspaket je Maschine in dem Angebot zu berücksichtigen. Das jeweilige Schulungspaket soll für mindestens zwei und maximal 4 Personen ausgestellt sein. Inhaltlich sollen die Schulungen die Teilnehmer der Kurse befähigen die Maschinen zu bedienen, ggf. zu warten und zu programmieren (Programmierkurs, Bedienerkurs, Wartungskurs). Es sind die jeweiligen Umfänge der Kurse mitzuteilen (Vorort-Kurs oder Online-Kurs, Anzahl der Schulungstage, etc.). - Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-KreuzbergBerlinDeadline: Jul 20
71300000-1Dienstleistungen von Ingenieurbüros Leistungen der Technischen Ausrüstung
71300000-1Dienstleistungen von Ingenieurbüros Leistungen der Technischen Ausrüstung Postanschrift: Friedrichstraße 1 - 3, Stadt: Berlin, Postleitzahl: 10969, Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300), Land: Deutschland Informationen zum Projekt: Die Liegenschaft befindet sich im Fachvermögen des Amtes für Soziales. Das Gebäude Friedrich-straße 1-3 ist Teil einer baulichen Anlage, die mit der Wohnbebauung am Mehringplatz von 1966-1975 vom namhaften Berliner Architekten Werner Düttmann geplant wurde. Als sogenannte Wohn-folgeeinrichtung für die umliegend erstandenen Wohnungen entstanden eine Kindertagesstätte, ein Jugendfreizeitheim und eine Säuglingsfürsorgestelle. Heute wird das Gebäude von unterschiedli-chen Trägern sozialer Einrichtungen genutzt. Der Gebäudekomplex, bestehend aus zwei Teilbe-reichen, steht nicht unter Denkmalschutz. Die Gliederung des Baukörpers nimmt auf die unter-schiedlichen Nutzungen Bezug. Die Friedrichstraße 1, heute als Stadteilzentrum bezeichnet, beherbergt verschiedene Träger, wel-che spezielle Angebote für unterschiedliche Nutzergruppen bereithalten, wie z.B. eine Kantine und das Quartiersmanagement. Die Friedrichstraße 2 - 3 wird durch eine Jugendfreizeiteinrichtung der Kreuzberger „Musikalische Aktion (KMA) – die „Antenne“ - genutzt. Seit der Errichtung wurden, aufgrund geringer Mittel, nur wenige Maßnahmen zum baulichen Er-halt oder zur Modernisierung durchgeführt. Der Zustand ist gekennzeichnet durch einen erhebli-chen Sanierungsbedarf an Dach und Fassade, eine veraltete und verschlissene Gebäudetechnik sowie erhebliche Mängel beim Brandschutz. Aufgrund der Brandschutzmängel wurde für Teile des Gebäudes bereits eine Nutzungsuntersagung erteilt. Um einen sicheren Weiterbetrieb bis zur Komplettsanierung zu ermöglichen, investiert der Bezirk aktuell aus SIWA-Mitteln ca. 1.741.000 € brutto in die Wiedernutzbarmachung der Räume. Hierfür wird eine Notausgangstreppe aus dem Kellergeschoss ins Freie errichtet sowie neue Türen einge-baut, um die brandschutztechnischen Anforderungen umzusetzen. Weitere Maßnahmen sind die provisorische Abdichtung von Dachteilflächen, Stilllegung der Warmwasserbereitung, Erneuerung der Leitungsführung für Trinkwasser, Abwasser und Regenwasser im gesamten UG, Neuverlegung der Stränge in ausgewählten Sanitärbereichen, Erneuern der Fernwärmestation ohne Warmwas-serbereitung, Umbau der Garderobe im EG zu einem barrierefreien WC sowie die Behebung wei-terer Brandschutzmängeln, z. B. Erneuern der Hausalarmierungsanlage und Sicherheitsbeleuch-tung. Die Baumaßnahme wird im November 2026 abgeschlossen sein. Siehe hierzu bereitgestellte Unterlagen und besondere Leistung Nr. 2 - Einarbeitung der aktuellen Baumaßnahme in die Be-stands- und Planungsunterlagen. Der Standort soll nun komplett saniert und barrierefrei hergerichtet werden. Zur Schaffung der Baufreiheit müssen die Nutzer ausgelagert werden. Das Gebäude ist als Mauerwerksbau aus Kalksandsteinen und Hohlblocksteinen errichtet. Die In-nenwände sind verfugt und geschlemmt, die äußeren Fronten verputzt. Die Brüstungen sind in Sichtbeton ausgeführt. Die Geschossdecken, Treppenläufe und -podeste sind aus Stahlbeton. Im Untergeschoss ist überwiegend ein 3 cm starker Estrich aufgebracht, in den Geschossen ist er schwimmend 6 cm stark. Die stark frequentierten Räume erhielten einen Gumminoppenbelag, alle anderen PVC- oder Textilbeläge, der Gemeinschaftsraum Parkett. Die Dächer sind zum Teil begehbar, sie sind als Warmdächer ausgebildet und erhielten Erdauf-schüttungen mit Bepflanzungen. die Holzfenster sind mit Isolierverglasungen versehen, die Außen-türen sind aus Metall mit großflächigen Verglasungen. Die Innentüren haben hölzerne Türblätter, die in Stahlzargen schlagen. Das Gebäude ist an das Fernwärmenetz angeschlossen. Die Hauptziele des Projektes bestehen in der Standorterhaltung und der Betriebssicherung der so-zialen und kulturellen Einrichtung. Voraussetzung dafür ist die umfangreiche Instandsetzung des Gebäudes und seiner technischen Ausstattung gemäß den geltenden Vorschriften. Dies umfasst neben der energetischen Ertüchtigung auch die Einrichtung eines zweiten baulichen Rettungswe-ges. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und Bewahrung des Gebäudecharakters ist es erforderlich, dass die Erhaltung der Oberflächen Vorrang vor Abbau und Austausch hat. Es ist stets zu prüfen, ob Beschädigungen behutsam repariert werden können, bevor Bauteile, Ausbauteile, Ausstattun-gen und Beschichtungen komplett ersetzt werden. Notwendige Grundrissanpassungen sollen be-hutsam, das heißt im Sinne des Werks vorgenommen werden. Eine BNB-Zielvereinbarung mit dem Ziel Silber (Ziel: 70,6 Punkte) liegt mit dem Bedarfsprogramm vor. Die Kostenobergrenze für die Baumaßnahme nach geprüftem Bedarfsprogramm beträgt 17.213.250,09 € brutto inklusive Unvorhergesehenes. Die genannten Kosten umfassen die Kosten-gruppen 200 bis 600 nach DIN 276, Stand IV. Quartal 2025. Die vorläufig anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 400 betragen 4.008.160,08 € netto.
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