50Hertz Transmission GmbHTED
Ausschreibung Rahmenvertrag über die Erstellung von Gutachten zur Ermittlung von Dienstbarkeitsentschädigungen und möglichen Nutzungsentschädigungen
Erstellung von Gutachten zur Ermittlung von Dienstbarkeitsentschädigungen und möglichen Nutzungsentschädigungen im Rahmen des Netzausbaus und Verstärkung Berlin (Vorhaben 87)
Property Valuation
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Erstellung von Gutachten zur Ermittlung von Dienstbarkeitsentschädigungen und möglichen Nutzungsentschädigungen im Rahmen des Netzausbaus und Verstärkung Berlin (Vorhaben 87)
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- 50Hertz Transmission GmbH
- Published:
- March 10, 2026
- Deadline:
- April 13, 2026
- Topic:
- Property Valuation
Tender description
Erstellung von Gutachten zur Ermittlung von Dienstbarkeitsentschädigungen und möglichen Nutzungsentschädigungen im Rahmen des Netzausbaus und Verstärkung Berlin (Vorhaben 87)
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten über die Höhe von Pensions- und Beihilferückstellungen sowie der Ansprüche und Verpflichtungen aus Sabbatvereinbarungen der Stadt Hamburg und einer Prognose der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Finanzen und Bezirke - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten zur Ermittlung der Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie der Ansprüche und Verpflichtungen aus Sabbatvereinbarungen zum 31.12.2026 zu beauftragen. Ferner sollen die voraussichtlichen Erfüllungsbeträge der Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen für die auf den Stichtag folgenden fünf Haushaltsjahre prognostiziert werden. Die FHH richtet sich mit dieser Ausschreibung an etablierte Bieter mit einschlägiger Erfahrung in der Erstellung aktuarischer Gutachten im Bereich der Versorgung für öffentlich-rechtliche Auftraggeber. Die Bieter müssen über fundierte Kenntnisse beamtenrechtlicher Versorgungszusagen verfügen und diese hinreichend im Rahmen entsprechender Projekte nachgewiesen haben. - Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
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Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens und eines landschaftspflegerischen Begleitplans (Los 1 und Los 2)
Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens für eine Erweiterungsmaßnahme zur Prüfung einer wesentlichen Änderung gemäß § 16 BImSchV und möglicher Schallschutzansprüche. Leistungsumfang: Leistungsstufen A bis F (Grundlagenermittlung, Berechnungen nach Schall 03, Prüfung § 16 BImSchV, Ableitung aktiver/passiver Schutzmaßnahmen, Gutachtenerstellung). Inklusive Mitwirkung im Genehmigungsverfahren (Rückfragen, Termine). Beratungsleistungen gemäß § 3 Abs. 3 HOAI, Honorierung pauschal je Leistungsstufe. - Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Rahmenvertrag für die Erstellung naturschutzfachlicher Unterlagen u. Gutachten im Bundesbau
Im Zuge von Baumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland sind vorhabenbezogen versch. naturschutzfachliche Gutachten erforderlich. Dies sind u. a. Gutachten zum Artenschutz, ggf. mit Umweltbaubegleitung (anteilig nach Auftragswert ca. 35%), zur Eingriffsregelung (anteilig nach Auftragswert ca. 35%), zur FFH-Verträglichkeit (anteilig nach Auftragswert ca. 10%), sonstige Gutachten (anteilig nach Auftragswert ca. 10%) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (anteilig nach Auftragswert ca. 10%). Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren und der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr geschlossen werden. Die einzelnen Gutachten werden dann im Einzelauftrag vergeben. Bietergemeinschaften sind im Vergabeverfahren zugelassen. Der Auftragswert für diese Leistungen beläuft sich auf ca. 1.100.000 € (Netto mit NK) / Jahr, wobei der Mittelwert einer Einzelbeauftragung i. d. R. ca. 20.000 € (Netto mit NK) betragen wird. Diese Summen sind Schätzwerte, aus denen kein Auftragsanspruch hergeleitet werden kann. Die Leistungsanfragen werden sich auf Baumaßnahmen des Bundes beziehen. Erforderliche Vorabstimmungen sind durch den AN mit zuständigen Behörden und / oder sonstigen Institutionen bis zum Einvernehmen zu führen und dem AG für die weitere Veranlassung der Benehmensherstellung durch die Baudienststelle der GMSH in genehmigungsfähiger und signierter Form zur Verfügung zu stellen. Es ist mit ca. 60 Gutachten pro Jahr zu rechnen. Die Leistungen können nach Bedarf in Summe wie auch als Einzelteilleistungen abgerufen werden. Eine „1. Reaktionszeit“ von 5 Tagen wird vorausgesetzt. Die Zeitnachweise für Leistungen nach Aufwand sind gemäß dem Einzelauftrag für jede Einzelteilleistung detailliert vorzulegen. Der Zeitnachweis erfolgt nur für einen mittleren Stundensatz und einen mittleren Stundensatz für Nachtarbeit. Im Rahmen der Leistungserbringung sind auch Ortsbegehungen erforderlich. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass diese ggf. a) zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten, b) auf unwegsamem Gelände mit z. T. dichtem Bewuchs, c) an, auf und in Gebäuden sowie d) auf Liegenschaften mit z. T. hohen Sicherheitsanforderungen durchzuführen sind. Außendienstmitarbeiter benötigen daher ggf. die Sicherheitsüberprüfung SÜ 2. Diese kann nach Zuschlagserteilung für die betreffenden Mitarbeiter beantragt werden. Für vor-Ort-Termine wird eine Anfahrtspauschale vereinbart, die Reisezeiten und Reisekosten der Mitarbeiter enthält. Die Erforderlichkeit des vor-Ort-Termins wird ggf. überprüft. Die durchzuführenden Arbeiten sind in den spezifischen Leistungspflichten aufgeführt. Es wird ein Angebot erwartet für die ersten zwei Jahre für 20.000 h mittlerer Stundensatz, 1.000 h mittlerer Stundensatz bei Nachtarbeit, Nebenkosten, 600 x Pauschale für Reisekosten pro Vor-Ort-Einsatz gemäß Vertrag. Für die Option der Verlängerung wird ein weiteres Angebot für die genannten Punkte erwartet. Die Honorare dürfen abweichen. Für die Verlängerungsoption wird ein weiteres Angebot zu den oben genannten Punkten erwartet. - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Erstellung eines hydrologischen Gutachtens im Cheiner Torfmoor (Los 2)
Im Rahmen des Auftrags ist ein hydrologisches Gutachten für den hydrologischen Bezugsraum, der für die Bereiche Cheiner Torfmoor, Buchhorst und Seebenauer Holz als wesentliche Gebietsteile der o. g. Natura 2000-Gebiete maßgeblich ist, zu erstellen. Eine zentrale Zielstellung ist die Fragestellung, inwieweit bzw. unter welchen Bedingungen eine mittels hydrologischer Maßnahmen herbeizuführende stärkere Vernässung des Teilbereichs Cheiner Torfmoor ohne negativen hydrologischen Einfluss auf die großflächigen Erlenbruchbestände in der Buchhorst umsetzbar ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Cheiner Torfmoor durch eine Wasserscheide in zwei unterschiedliche Richtungen entwässert, zum größeren Teil nach Osten über den Jungmannschen Graben, im Nordwestteil dagegen entlang des Buchhorst-Westrandes nach Norden. Hier sind daher konkrete Aussagen erforderlich, welche geplanten sowie (an den beiden Hauptvorflutern) vorhandenen Wasserrückhaltemaßnahmen welche Auswirkungen auf welche Flächen des Cheiner Torfmoores und auf die jeweiligen Teilflächen der Buchhorst haben. Zwei grundsätzliche Ziele sind die Erfüllung der Schutz- und Erhaltungsziele, soweit sie für den Teilbereich des FFH-Gebietes bzw. des SPA einschlägig sind, sowie die Sicherung der Moorkörper möglichst in der derzeit noch vorhandenen Dimensionierung. Zum Aspekt Schutz- und Erhaltungsziele der N2000-Gebiete gehören die Vorkommen der grundwasserabhängigen Wald-LRT, insbesondere der LRT 91E0* (Erlen-Eschen-Wälder an Fließgewässern) und 9160 (Eichen-Hainbuchen-Wälder) sowie des zwar bisher nicht im Standard-Datenbogen oder in der Natura 2000-Landesverordnung genannten, aber dennoch wohl vorhandenen LRT 6410 (Pfeifengraswiesen) im Cheiner Torfmoor und des dortigen Vorkommens der Schmalen Windelschnecke. Vor allem im Seebenauer Holz und im Ostteil sowie im Norden der Buchhorst beruht die Einstufung der dortigen Wald-LRT-Bestände als „C“ mindestens teilweise auf einer zu starken Entwässerung. Weiteres naturschutzfachliches Ziel ist die Erhaltung oder auch die qualitative Verbesserung großflächiger Bestände geschützter Biotope, insbesondere der großflächigen Erlen-Bruchwälder in der Buchhorst (vermutlich eine der bundesweit größten Bestände von Wasserfeder-Erlenbruch) und der großflächigen Nasswiesen im Cheiner Torfmoor. Deren für eine langfristige Sicherung hinreichend feuchte bzw. nasse Standortbedingungen ist wiederum Voraussetzung für die Erfüllung der Schutz- und Erhaltungsziele des SPA, z. B. hinsichtlich der Sicherung der für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume für Kranich, Rohrdommel, Rohrweihe, Bruchwasserläufer, Schwarzstorch, Seeadler, Wachtelkönig, Bekassine, Großer Brachvogel, Kiebitz. Zum Aspekt Moorbodenschutz richtet sich die Zielstellung an den aktuell noch vorhandenen Moorkörpern aus. Detaillierte Angaben sind der Anlage 02b Leistungsbeschreibung Hydrologisches Gutachten zu entnehmen Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).- Ortsgemeinde MüschMüschDeadline: Jun 08
Planungsleistungen zur Sicherung eines Hangrutsches östlich der Ortslage Müsch (Ahrtal), Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungs- und Überwachungsleistungen für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI i.V.m. der Anlage 12 in den Leistungsphasen 1-9. Auf Grundlage des vorliegenden geotechnischen Gutachtens wurden mehrere grundsätzliche Varianten zur Sicherung des Hangbereichs identifiziert. Diese umfassen insbesondere Maßnahmen zur Entwässerung des Hanges, zur Sicherung des Böschungsfußes sowie wasserbauliche Maßnahmen zur Veränderung der Anströmungssituation. Eine Festlegung auf eine Vorzugsvariante ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht erfolgt; die Varianten sind im Rahmen der Planungsleistungen weiterzuentwickeln, zu bewerten und zur Entscheidungsreife zu führen. Die im Gutachten enthaltenen Kostenansätze stellen lediglich überschlägige Grobkostenschätzungen dar und dienen ausschließlich der Einordnung möglicher Größenordnungen. Eine Kostenberechnung oder Kostenschätzung nach DIN 276 liegt derzeit nicht vor. Für die Angebotswertung werden daher fiktive anrechenbare Kosten in Höhe von 5,5 Mio. EUR netto zugrunde gelegt. Diese dienen ausschließlich der Vergleichbarkeit der Angebote und begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Baukostensumme. Die Ermittlung der tatsächlichen anrechenbaren Kosten ist Bestandteil der zu erbringenden Planungsleistungen. Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben wie folgt: Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 Gegenstand des Loses sind die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI zur Sicherung des Hangbereichs. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Planung von Maßnahmen zur Hangsicherung und Stabilisierung der Böschung, - Planung wasserbaulicher Maßnahmen zur Reduzierung der Erosion am Böschungsfuß sowie zur Beeinflussung der Anströmungssituation, - Planung von Maßnahmen zur Entwässerung und Steuerung von Oberflächen- und Hangwasser, - sowie - soweit erforderlich - Anpassungen von Verkehrsanlagen (z. B. Wege). Los 2 - Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, in den Leistungsphasen 1-6 Gegenstand des Loses sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für Maßnahmen zur Sicherung des Hangbereichs östlich der Ortslage Müsch. Hierzu gehören insbesondere: - die statische und konstruktive Bemessung von Bauwerken und Bauteilen zur Hangsicherung (z. B. Stützkonstruktionen, Böschungssicherungen, bewehrte Erdkörper oder vergleichbare Bauweisen), - die Tragwerksplanung wasserbaulicher Bauwerke und Anlagen (z. B. Ufersicherungen, konstruktive Maßnahmen im Gewässerbereich), - die Erstellung der erforderlichen statischen Nachweise einschließlich Nachweise der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit, - die Mitwirkung bei der Entwicklung und Bewertung von Varianten aus statisch-konstruktiver Sicht, - sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und bei der Ausführung. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9, hinsichtlich der Tragwerksplanung 5-6. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. - Ortsgemeinde Müsch
Planungsleistungen zur Sicherung eines Hangrutsches östlich der Ortslage Müsch (Ahrtal),Los 2 - Leistungen der Tragwerksplanung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m Anlage 14 HOAI in den Leistungsphasen 1-6. Auf Grundlage des vorliegenden geotechnischen Gutachtens wurden mehrere grundsätzliche Varianten zur Sicherung des Hangbereichs identifiziert. Diese umfassen insbesondere Maßnahmen zur Entwässerung des Hanges, zur Sicherung des Böschungsfußes sowie wasserbauliche Maßnahmen zur Veränderung der Anströmungssituation. Eine Festlegung auf eine Vorzugsvariante ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht erfolgt; die Varianten sind im Rahmen der Planungsleistungen weiterzuentwickeln, zu bewerten und zur Entscheidungsreife zu führen. Die im Gutachten enthaltenen Kostenansätze stellen lediglich überschlägige Grobkostenschätzungen dar und dienen ausschließlich der Einordnung möglicher Größenordnungen. Eine Kostenberechnung oder Kostenschätzung nach DIN 276 liegt derzeit nicht vor. Für die Angebotswertung werden daher fiktive anrechenbare Kosten in Höhe von 5,5 Mio. EUR netto zugrunde gelegt. Diese dienen ausschließlich der Vergleichbarkeit der Angebote und begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Baukostensumme. Die Ermittlung der tatsächlichen anrechenbaren Kosten ist Bestandteil der zu erbringenden Planungsleistungen. Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben wie folgt: Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 Gegenstand des Loses sind die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI zur Sicherung des Hangbereichs. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Planung von Maßnahmen zur Hangsicherung und Stabilisierung der Böschung, - Planung wasserbaulicher Maßnahmen zur Reduzierung der Erosion am Böschungsfuß sowie zur Beeinflussung der Anströmungssituation, - Planung von Maßnahmen zur Entwässerung und Steuerung von Oberflächen- und Hangwasser, - sowie - soweit erforderlich - Anpassungen von Verkehrsanlagen (z. B. Wege). Los 2 - Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, in den Leistungsphasen 1-6 Gegenstand des Loses sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für Maßnahmen zur Sicherung des Hangbereichs östlich der Ortslage Müsch. Hierzu gehören insbesondere: - die statische und konstruktive Bemessung von Bauwerken und Bauteilen zur Hangsicherung (z. B. Stützkonstruktionen, Böschungssicherungen, bewehrte Erdkörper oder vergleichbare Bauweisen), - die Tragwerksplanung wasserbaulicher Bauwerke und Anlagen (z. B. Ufersicherungen, konstruktive Maßnahmen im Gewässerbereich), - die Erstellung der erforderlichen statischen Nachweise einschließlich Nachweise der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit, - die Mitwirkung bei der Entwicklung und Bewertung von Varianten aus statisch-konstruktiver Sicht, - sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und bei der Ausführung. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9, hinsichtlich der Tragwerksplanung 5-6. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
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- The submission deadline is 13. April 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is 50Hertz Transmission GmbH.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.