Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die externe Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten. Die Akten sind an den drei Standorten des Auftraggebers abzuholen und auf Anforderung zurückzutransportieren. Details in den Dokumenten Leistungsbeschreibung und Vertrag.
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Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die externe Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten. Die Akten sind an den drei Standorten des Auftraggebers abzuholen und auf Anforderung zurückzutransportieren. Details in den Dokumenten Leistungsbeschreibung und Vertrag.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
- Published:
- May 17, 2026
- Deadline:
- June 08, 2026
Tender description
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die externe Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten. Die Akten sind an den drei Standorten des Auftraggebers abzuholen und auf Anforderung zurückzutransportieren. Details in den Dokumenten Leistungsbeschreibung und Vertrag.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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10- Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizDeadline: Jun 08
Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten
Das BfJ beabsichtigt, den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die externe Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten (Akten). Die Akten sind an den drei Standorten des Auftraggebers entsprechend des anfallenden Bedarfs abzuholen und auf Anforderung zurückzutransportieren Einzelheiten zum Beschaffungsgegenstand sind den Dokumenten „2 - Leistungsbeschreibung“ und „3 - Vertrag“ zu entnehmen. Im Falle der Zuschlagserteilung sind vom Auftragnehmer alle dort dargestellten Leistungen zu erbringen. - Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizBonn
Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten
Das BfJ beabsichtigt, den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die externe Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten (Akten). Die Akten sind an den drei Standorten des Auftraggebers entsprechend des anfallenden Bedarfs abzuholen und auf Anforderung zurückzutransportieren Einzelheiten zum Beschaffungsgegenstand sind den Dokumenten „2 - Leistungsbeschreibung“ und „3 - Vertrag“ zu entnehmen. Im Falle der Zuschlagserteilung sind vom Auftragnehmer alle dort dargestellten Leistungen zu erbringen. - Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizBonn
Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) als Auftraggeber beabsichtigt, einen Auftragnehmer zu beauftragen, der die Aufbewahrung papiergeführter Akten übernimmt. Unter der Aufbewahrung ist die Archivierung dieser Akten zu verstehen. Der Auftraggeber hat dabei die Möglichkeit, einzelne Akten vom Auftragnehmer zurückzufordern. Diese müssen wieder an eine der Liegenschaften des Auftraggebers zurücktransportiert werden und danach gegebenenfalls erneut vom Auftragnehmer zur Aufbewahrung abgeholt werden. Die Akten unterfallen der Schutzklasse 2 (Sicherheitsstufen 3 und 4) und 3 (Sicherheitsstufe 5) gemäß ISO/IEC 21964. Die Akten sollen nach Abholung beim Auftraggeber fachgerecht archiviert werden. Im Bedarfsfall – auf Anfrage des Auftraggebers – sollen die Akten innerhalb von zwei Werktagen, bei Eilbedürftigkeit innerhalb von maximal 24 Stunden, an die entsprechende Liegenschaft des Auftraggebers zurücktransportiert werden, wobei die durch den Bieter angegebene Reaktionszeit in Eilfällen im Rahmen des Vergabeverfahrens bindend wird. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn die vom Auftraggeber einzuhaltende gesetzliche Aufbewahrungsfrist endet. Der Auftraggeber prüft daraufhin, ob die Akten vernichtet werden können und erteilt dem Auftragnehmer eine Freigabe zur Vernichtung. Etwaige Verwaltungsarbeiten, die im Zusammenhang mit Transport, Archivierung und Vernichtung der Akten anfallen, hat der Auftragnehmer selbständig sowie IT-gestützt zu übernehmen. - Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizBonnDeadline: Jun 22
Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) als Auftraggeber beabsichtigt, einen Auftragnehmer zu beauftragen, der die Aufbewahrung papiergeführter Akten übernimmt. Unter der Aufbewahrung ist die Archivierung dieser Akten zu verstehen. Der Auftraggeber hat dabei die Möglichkeit, einzelne Akten vom Auftragnehmer zurückzufordern. Diese müssen wieder an eine der Liegenschaften des Auftraggebers zurücktransportiert werden und danach gegebenenfalls erneut vom Auftragnehmer zur Aufbewahrung abgeholt werden. Die Akten unterfallen der Schutzklasse 2 (Sicherheitsstufen 3 und 4) und 3 (Sicherheitsstufe 5) gemäß ISO/IEC 21964. Die Akten sollen nach Abholung beim Auftraggeber fachgerecht archiviert werden. Im Bedarfsfall – auf Anfrage des Auftraggebers – sollen die Akten innerhalb von zwei Werktagen, bei Eilbedürftigkeit innerhalb von maximal 24 Stunden, an die entsprechende Liegenschaft des Auftraggebers zurücktransportiert werden, wobei die durch den Bieter angegebene Reaktionszeit in Eilfällen im Rahmen des Vergabeverfahrens bindend wird. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn die vom Auftraggeber einzuhaltende gesetzliche Aufbewahrungsfrist endet. Der Auftraggeber prüft daraufhin, ob die Akten vernichtet werden können und erteilt dem Auftragnehmer eine Freigabe zur Vernichtung. Etwaige Verwaltungsarbeiten, die im Zusammenhang mit Transport, Archivierung und Vernichtung der Akten anfallen, hat der Auftragnehmer selbständig sowie IT-gestützt zu übernehmen. - Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizBonnDeadline: Jun 22
Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) als Auftraggeber beabsichtigt, einen Auftragnehmer zu beauftragen, der die Aufbewahrung papiergeführter Akten übernimmt. Unter der Aufbewahrung ist die Archivierung dieser Akten zu verstehen. Der Auftraggeber hat dabei die Möglichkeit, einzelne Akten vom Auftragnehmer zurückzufordern. Diese müssen wieder an eine der Liegenschaften des Auftraggebers zurücktransportiert werden und danach gegebenenfalls erneut vom Auftragnehmer zur Aufbewahrung abgeholt werden. Die Akten unterfallen der Schutzklasse 2 (Sicherheitsstufen 3 und 4) und 3 (Sicherheitsstufe 5) gemäß ISO/IEC 21964. Die Akten sollen nach Abholung beim Auftraggeber fachgerecht archiviert werden. Im Bedarfsfall – auf Anfrage des Auftraggebers – sollen die Akten innerhalb von zwei Werktagen, bei Eilbedürftigkeit innerhalb von maximal 24 Stunden, an die entsprechende Liegenschaft des Auftraggebers zurücktransportiert werden, wobei die durch den Bieter angegebene Reaktionszeit in Eilfällen im Rahmen des Vergabeverfahrens bindend wird. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn die vom Auftraggeber einzuhaltende gesetzliche Aufbewahrungsfrist endet. Der Auftraggeber prüft daraufhin, ob die Akten vernichtet werden können und erteilt dem Auftragnehmer eine Freigabe zur Vernichtung. Etwaige Verwaltungsarbeiten, die im Zusammenhang mit Transport, Archivierung und Vernichtung der Akten anfallen, hat der Auftragnehmer selbständig sowie IT-gestützt zu übernehmen. - Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizDeadline: Jun 08
Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten
Das Bundesamt für Justiz beauftragt die Aufbewahrung (Archivierung) papiergeführter Akten der Schutzklassen 2 und 3 nach ISO/IEC 21964. Akten können zurückgefordert werden (Rücktransport innerhalb 2 Werktage, bei Eilbedürftigkeit max. 24h). Der Auftragnehmer informiert bei Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist; nach Freigabe erfolgt Vernichtung. Verwaltungsarbeiten sind IT-gestützt zu übernehmen. - Landesamt für Soziales, Jugend & Versorgung RLP
Digitalisierung sowie Vernichtung von Akten im Feststellungsverfahren nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) in RLP
Die Papierakten sollen einmal im Monat im Abstand von vier Wochen an den vier Standorten des AG abgeholt und anschließend nach Leistungsvorgaben beim Auftragnehmer (AN) verarbeitet werden. Die Daten der gescannten Dokumente sind regelmäßig vom AN bereitzustellen, damit sie zeitnah in das Dokumentenmanagementsystem des AG übernommen werden können. Nach der Verarbeitung und Übernahme der digitalisierten Akten in das Dokumentenmanagementsystem müssen die Papierakten beim AN für einen Zeitraum von zwei Monaten datenschutzkonform aufbewahrt und anschließend vernichtet werden. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag der digitalen Bereitstellung der vollständigen Akten einer Transportbox an den AG. Die Freigabe zur Vernichtung wird vom AG in Textform erteilt. Insgesamt sollen monatlich circa 312.000 Blatt aus etwa 2.400 Akten digitalisiert werden. Abgerechnet wird nach der tatsächlich eingescannten Blattzahl. Eine Rückführung der Akten bzw. Aktenteile an den AG ist nicht erforderlich. Der AG hat vier Dienststellen, von denen jede für die Bearbeitung von Fällen in einer bestimmten Region in Rheinland-Pfalz zuständig ist. Koblenz Baedeker Str. 2-20, 56073 Koblenz Mainz Schießgartenstraße 6, 55118 Mainz Landau Reiterstraße 16, 76829 Landau Trier Moltkestraße 19, 54292 Trier. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Vergabeunterlagen. Weitere Informationen über den AG können im Internet unter der Adresse http://www.lsjv.rlp.de abgerufen werden. - Dataport AöRAltenholz
Mobile Aktenvernichtung
Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist der Abschluss eines Vertrages zur Aktenvernichtung, der sich strikt an die Anforderungen der DIN 66399 (ISO 21964) orientiert. Dieser Vertrag umfasst die Vernichtung von Akten und Dokumenten in den von Dataport genutzten Dienstgebäuden, die sich auf mehrere Niederlassungen verteilen. Konkret betrifft dies die Standorte Altenholz mit dem Druck- und Kuvertierzentrum, Kiel, Moorsee (Los 1), Hamburg (Los 2), Lüneburg Druck- und Kuvertierzentrum (Los 3), Rostock (Los 4), Bremen und Hannover (Los 5), Halle (Los 6) sowie Magdeburg und Potsdam (Los 7). - Amt für Abfall, Wasser, Energie & Luft, Baudirektion Kanton ZürichZürichDeadline: Aug 13
Digitalisierung Vollzug Umweltrecht, Scannen von Akten der laufenden Ablage
Das AWEL ist für den Vollzug verschiedener Aspekte des Umweltrechts im Kanton Zürich zuständig (www.awel.zh.ch). Im Rahmen dieser Tätigkeit führt das AWEL Geschäftsfalldossiers, die sich während Jahrzehnten in der laufenden Ablage befinden können. Durch die Umstellung auf die digitale Dossierführung liegen diese Dossiers nun in hybrider Form vor. Als Vorbereitung auf das vorliegende Vorhaben hat das AWEL ein umfassendes Inventar aller physischen Ablagen erstellt. Dieses umfasst über 800 Aktenpositionen mit einem Umfang von 2900 Laufmetern, die sich auf 18 Räume an 3 Standorten (alle in Zürich) verteilen. Die Akten wurden kategorisiert und nicht mehr benötigte Akten dem Staatsarchiv ZH abgeliefert oder vernichtet. Die jetzt noch vorhandenen Bestände (rund 1500 Laufmeter) befinden sich überwiegend in einem geordneten Zustand (s.u.) und gehören zur laufenden Ablage des AWEL. Da diese Akten teilweise noch während Jahrzehnten benötigt werden, sollen sie wo sinnvoll gescannt werden. Akten:Die Akten bestehen aus physischen Dossiers in Hängeregistern, Archivschachteln und Papiermappen. Sie enthalten Einzeldokumente, geheftete Dokumente, gebundene Dokumente, verklebte Dokumente, Pläne unterschiedlicher Formate (auch grosse), Notizzettel, Entwürfe und Visumskopien, Kopien und Durchschläge. Sie stammen aus einem Zeitraum von ca. 1900 bis 2020, mit einem Fokus auf den Zeitraum von 1990 bis 2010. Speziell die älteren Unterlagen (Pläne, Durchschläge etc.) können empfindlich sein (sehr dünnes oder brüchiges Papier), alte Dokumente sind allenfalls vergilbt, alte Kopien teilweise verschmiert und nicht mehr einfach lesbar. Im Allgemeinen befinden sich die Akten aber in einem guten, strukturierten Zustand, einzelne Dossiers müssen aufgeräumt / geordnet werden, um die einzelnen Verfahren sauber abbilden zu können. Es sind keine Wasser- oder Brandschäden oder Schädlingsbefall bekannt. Die meisten Dokumente liegen im A4 (oder etwas kleiner vor), das Verhältnis von Textdokumenten zu Bild-/Plandokumenten beträgt 80% : 20% (+/-10%, auch abhängig von der Aktenposition). Die Ablage in den Dossiers erfolgte grundsätzlich chronologisch. Das AWEL stellt Fachspezialisten zur Verfügung, welche die Auftragnehmerin in die Logik der zu bearbeitenden Aktenpositionen einarbeitet und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Logistik:Die zu scannenden Akten werden vom AWEL selektiert und in Umzugskisten bereitgestellt. Das AWEL übernimmt die Zustellung der Akten zur Anbieterin in einem Umkreis von maximal 50 km um den Standort Walcheplatz, Zürich. Transporte über diesen Radius hinaus sind von der Anbieterin auszuweisen und als Teil des Angebots zu offerieren. Es ist von mehreren Transport-Tranchen auszugehen, da es nicht möglich ist, sämtliche Akten in einem Arbeitsschritt bereitzustellen. Es kann mit einer Lieferung pro 150 Laufmeter Akten gerechnet werden. Transportkosten sind in der Offerte separat auszuweisen. Arbeitsschritte:1. Entfernung nicht relevanter Notizzettel (eigene Einschätzung der Anbieterin) und Kopien (meist mit Stempel markiert)2. Öffnen aller Heftungen, Klebungen, Bindungen etc.3. Scannen (Anforderungen siehe unten)4. Ablage in strukturierter Form (siehe unten)5. Übergabe in elektronischer Form als Transfer oder via Datenträger Anforderungen an den Scan:Dokumente als PDF/A-2 oder PDF/A-3 (inkl. Fotos und Bildern, die Teil der Dokumente sind), mind. 200 dpi, farbig, 24 Bit Farbtiefe, OCR nach Absprache. Dokumente mit schlechter Lesbarkeit in höherer Auflösung.Pläne und reine Bildscans im tiff, optional png-Format, mind 300 dpi, farbig, 24 Bit FarbtiefeDie technischen Details können nach Auftragserteilung gemeinsam mit der Auftraggeberin noch optimiert werden. Ablage / Dateimanagement:Akten sind in der Regel mit Papier- oder Kartonmappen zusammengefasst (Aktenthek), es wird zwischen Sach- und Vorgangsakten unterschieden (mehrere Vorgangsakten bilden eine Sachakte). Ma - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.BerlinDeadline: Apr 28
Hoteldienstleistungen - Seminare DGUV Akademie
Die DGUV Akademie sucht Rahmenvereinbarungen für Hoteldienstleistungen (Unterkunft, Verpflegung, Veranstaltungsräume mit Medientechnik) für Seminare und Tagungen. Die Vergabe erfolgt in 19 Regional-/Gebietslosen. Pro Los werden bis zu drei Unternehmen unter Vertrag genommen. Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose eingereicht werden. Details zu den Anforderungen und Gebieten sind der Leistungsbeschreibung und dem Angebotsblatt zu entnehmen.
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 08. Juni 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.