Industrie- und Handelskammer Mittlerer NiederrheinKrefeld
Anlage zur Gebührenordnung
Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein hat am 01.07.2026 gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG)...
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- Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
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- August 23, 2026
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- Notary Services
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Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein hat am 01.07.2026 gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18.12.1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 07.08.2021 (BGBl. I S. 3306), die nachfolgende Änderung der Anlage zur Gebührenordnung (Gebührentarif) beschlossen: 01. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Abschriften 01.1. Ausstellung von Ursprungszeugnissen 17,00 € 01.2. Ausstellung eines Carnets 100,00 € 01.3. Sonstige Bescheinigungen und Beglaubigungen 19,00 € 01.4. Ausstellung von Zweitschriften und Prüfungszeugnissen, Befähigungsnachweisen und Bestallungsurkunden 31,00 € 02. Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen 02.1. Erstmalige Bestellung Sachverständige und Versteigerer 1.309,00 € 02.1.1. Wiederholung Erstmalige Bestellung Sachverständige und Versteigerer 571,00 € 02.2. Erneute öffentliche Bestellung Sachverständige 214,00 € 02.3. Erweiterung auf zusätzliche Sachgebiete Sachverständige und Versteigerer 1.056,00 € 02.3.1. Wiederholung Erweiterung auf zusätzliche Sachgebiete Sachverständige und Versteigerer 463,00 € 02.4. Auslagen Inanspruchnahme Fachgremien in tatsächlich entstandener Höhe 02.5. Bearbeitung ohne Abschluss Sachverständige und Versteigerer 419,00 € 03. Berufsausbildung 03.1. Gesamtgebühr Ausbildungsprüfungen 03.1.1. Erstprüfung 03.1.1.1. Gesamtgebühr Verkäufer/-in 315,00 € 03.1.1.2. Gesamtgebühr kaufmännische Berufe 395,00 € 03.1.1.3. Gesamtgebühr gastgewerbliche Berufe 395,00 € 03.1.1.4. Gesamtgebühr gewerblich-technische Berufe 485,00 € 03.1.2. Abschlussprüfung (ohne Zwischenprüfung) 03.1.2.1. Verkäufer/-in 235,00 € 03.1.2.2. kaufmännische Berufe 300,00 € 03.1.2.3. gastg
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Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft BentheimOsnabrückIndustrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vom 13. September 2005 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hat am 23. Juni 2026 gemäß § 3 Abs. 6, 7 und § 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 5. Dezember 2023 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Februar 2024), wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt A Ziffer I wird wie folgt geändert: In Nummer 1 werden die Angabe „130 €“ durch die Angabe „140 €“, die Angabe „250 €“ durch „265 €“ sowie die Angabe „380 €“ durch „405 €“ ersetzt. In Nummer 2 werden die Angabe „130 €“ durch die Angabe „140 €“, die Angabe „260 €“ durch „275 €“ sowie die Angabe „390 €“ durch „415 €“ ersetzt. In Nummer 3 werden die Angabe „130 €“ durch die Angabe „140 €“, die Angabe „260 €“ durch „275 €“ sowie die Angabe „390 €“ durch „415 €“ ersetzt. In Nummer 4 werden die Angabe „160 €“ durch die Angabe „180 €“, die Angabe „310 €“ durch „340 €“ sowie die Angabe „470 €“ durch „520 €“ ersetzt. In Nummer 5 werden die Angabe „200 €“ durch die Angabe „215 €“, die Angabe „400 €“ durch „435 €“ sowie die Angabe „600 €“ durch „650 €“ ersetzt. 2. Abschnitt A Ziffer II wird wie folgt geändert: In Nummer 1 wird die Angabe „647 €“ durch die Angabe „700 €“ ersetzt. In NummerGebührentarif - Anlage zur Gebührenanordnung
Industrie- und Handelskammer CottbusCottbusIndustrie- und Handelskammer Cottbus Gebührentarif - Anlage zur Gebührenanordnung - Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Cottbus hat am 7. Juli 2026 gemäß dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) beschlossen: Abschnitt Gebührenposition Betrag 1. Außenhandelsdokumente 1.1 Bescheinigung und Beglaubigung von Außenhandelsdokumenten (inkl. Digitale Signatur) 1.1.1 - pro Original (elektronisch) 25,00 € 1.1.2 - pro Original (manuell) 33,00 € 1.1.3 - pro Kopie (manuell) 5,00 € 1.2 Ausstellen von Carnet A.T.A. 1.2.1 - Standardsatz (1 Reise) 99,00 € 1.2.2 - pro weitere Reise 14,00 € * Für die Ausstellung eines Carnet A.T.A. fallen weitere Kosten an. 1.3 Bereinigung unerledigter Carnets 33,00 € 2. Berufsbildung 2.1 Eintragung und Betreuung eines Ausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses oder eines Anschlussvertrages 100,00 € 2.2 Zwischenprüfung / Teil I der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 2.2.1 Abnahme der Zwischenprüfung / Teil I der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 332,00 € 2.2.2 Teilwiederholung 294,00 € 2.3 Abschlussprüfung und Teil II der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 2.3.1 Abnahme der Abschlussprüfung und Teil II der gestreckten Abschlussprüfung / Wiederholung (ohne Materialkosten) 418,00 € 2.3.2 Teilwiederholung 316,00 € 2.4 Die Differenz zwischen der Gebühr der IHK Cottbus und der Gebühr der amtshilfeausführenden Kammer trägt die IHK Cottbus, es sei denn, die Amtshilfe erfolgt aufgrund einer Anfrage des Ausbildungsbetriebes. In diesem Fall trägt die Differenz der Ausbildungsbetrieb. 2.5 Der Gebührenanspruch entsteht mit der Anmeldung zur jeweiligen Prüfung. 2.6 Fortbildungsprüfungen 2.6.1 AuLehrlingsbetreuungsgebühr - Gebührenordnung für die Bäcker-Innung Mittelhessen-West
Kreishandwerkerschaft GießenGießenKreishandwerkerschaft Gießen Lehrlingsbetreuungsgebühr - Gebührenordnung für die Bäcker-Innung Mittelhessen-West Die Mitgliederversammlung der: Bäcker-Innung Mittelhessen-West, beschließt in ihrer Mitgliederversammlung am 11.08.2026 gemäß § 61 Abs. 2 Nr. 2 HwO und § 23 Abs. 2 Nr. 2 der aktuellen lnnungs-Satzung folgende Gebühr: Gebühr für die Inanspruchnahme der Berufsausbildungseinrichtungen der Bäcker-Innung Mittelhessen-West durch Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind oder in sonstiger Weise zur Ausbildung von Lehrlingen im Handwerk berechtigt sind (Lehrlingsbetreuungsgebühr). Die Gebühr wird für die gesamte reguläre Ausbildungsdauer erhoben. Sie beträgt 240 Euro. Bei Betrieben, die Mitglied der Bäcker-Innung Mittelhessen-West sind, ist diese Gebühr im lnnungsbeitrag enthalten. Die Gebühr entsteht mit Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehr- lingsrolle) der jeweils zuständigen Handwerkskammer. Gebührenschuldner ist der Ausbildungsbetrieb. Die Gebühr wird jeweils zu drei gleichen Teilen fällig bei: - Eintragung des Lehrvertrages in die Lehrlingsrolle, - Anmeldung zur Zwischenprüfung und - Anmeldung zur Gesellen-/Abschlussprüfung. Zum Zwecke der Existenz- und Funktionsfähigkeit der Lehrlingsausbildung unterhält die Bäcker-Innung Mittelhessen-West Einrichtungen der Berufsausbildung, die durch die in die Handwerksrolle eingetragenen Ausbildungsbetriebe in Anspruch genommen werden. Die Kosten und Aufwendungen der Lehrlingsausbildung (mit Ausnahme der Prüfungsgebühren) werden im Rahmen dieser Gebühr allen Ausbildungsbetrieben anteilig in Rechnung gestellt. Die Gebühr umfasst u.a. anteilige Kosten und Aufwendungen der Berufsausbildung der Bäcker-Innung Mittelhessen-West für deren - Geschäftsstelle inkl. Personalgestellung - Geschäftsführung - Bereitstellung von Ausbildungsnachweisen, Rahmenlehrplänen und Merkblättern für Auszubildende - Bürobedarf (Porto, Internet, Telefon, etc.), - Koordinierung der BerufsausbilduInstandhaltung Lufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)
Gemeinde SchönefeldSchönefeldDeadline: Sep 28Dienstleistung Rahmenvertrag für die Instandhaltung (Wartung und Instandsetzung) der Raumlufttechnischen Anlagen den gemeindeeigenen Objekten (Schulen, Feuerwehren, Kitas, etc.) Grobmengenangaben: Wartung; Reparatur; Instandhaltung; Instandsetzung; Lüftung; Lüftungsanlagen; RLT-Anlagen; Raumlufttechnik; DIN 276 KG 430; Ausführungsorte: diverse Objekte (Schulen, Kitas, Feuerwehren, etc.) der Gemeinde Schönefeld; alle in 12529 Schönefeld Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.Raumlufttechnische Anlagen, DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen
Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Keibelstraße 36, 10178 Berlin Telefon: +49 3090166 1615 Telefax: +49 30901661668 [email protected]: Raumlufttechnische Anlagen, DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen Beauftragtes Unternehmen: BWK Berliner Wartungs und Kundendienst GmbH Zeitraum der Ausführung: 08.06.2026 - 31.12.2027 Vergabeverfahren: Beschränkte AusschreibungRaumlufttechnische Anlagen
OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH im Namen und Rechnung des Magistrates der Stadt Offenbach am Main, Eigenbetrieb (ESO), kommunale Dienstleist ...Deadline: Nov 17Raumlufttechnische Anlagen Raumlufttechnische Anlagen Raumlufttechnische Anlagen Aufbau der Raumlufttechnik für zwei neue RLT Anlagen mit je ca. 5.000 m³/h für den Neubau des Infrastrukturgebäudes Waldschwimmbad in Offenbach. Die Lüftungsgeräte werden im Technikraum E1 aufgestellt. Lüftungskanäle innerhalb des Gebäudes und z.T. auf dem Flachdach verzogen, in Summe ca. 400 m², Einbauteile Brandschutzklappen, Schalldämpfer, Luftauslässe, etc.Lufttechnische Anlagen
Kreis Offenbach - FD GebäudewirtschaftDietzenbachDeadline: Nov 22Lufttechnische Anlagen Lufttechnische Anlagen 2 Lüftungsanlagen auf dem Dach aufgeteilt auf 1x Küche 6.270m3/h und 1xKlassen 13.270m3/h. Zusätzlich 2 dezentrale Anlagen für die Umkleiden und Nebenräume der Turnhalle Lufttechnische Anlagen 2 Lüftungsanlagen auf dem Dach aufgeteilt auf 1x Küche 6.270 m3/h und 1x Klasseen 13.270 m3/h. Zusätzlich2 dezentrale Anlagen für die Umkleiden und Nebenräume der Turnhalle.
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