Gemeinde HohenhamelnHohenhamelnTED
Anbau/Umbau/Umnutzung Grundschule Hohenhameln - Tragwerksplanung
Die Gemeinde Hohenhameln muss den bisher 3-zügig ausgebauten Standort der Grundschule Hohenhameln auf eine 4-Zügigkeit erweitern und zusätzlich ein räumliches Angebot für die Ganztagsbetreuung inkl. Mensa schaffen. Hintergrund der Planungsaufgabe ist die fast zeitparallele Kündigung der Schulbezirkskooperation für zwei Ortschaften der Gem...
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- Contracting authority:
- Gemeinde Hohenhameln
- Published:
- August 11, 2026
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Die Gemeinde Hohenhameln muss den bisher 3-zügig ausgebauten Standort der Grundschule Hohenhameln auf eine 4-Zügigkeit erweitern und zusätzlich ein räumliches Angebot für die Ganztagsbetreuung inkl. Mensa schaffen. Hintergrund der Planungsaufgabe ist die fast zeitparallele Kündigung der Schulbezirkskooperation für zwei Ortschaften der Gemeinde mit der benachbarten Stadt Peine sowie durch den Landkreis Peine für die Räumlichkeiten der Ganztagsbetreuung inkl. Mensanutzung in dem landkreiseigenem Schulzentrum in der Ortschaft Hohenhameln. Ab dem Schuljahr 2027/28 werden die jeweiligen Erstklässler zusätzlich am Standort Hohenhameln eingeschult, so dass ab dem Schuljahr 2030/31 die 4-Zügigkeit vollständig erreicht ist. Im Bestand gibt es noch eine Raumreserve für einen weiteren Klassenraum, so dass ab dem Schuljahr 2028/29 bereits auf temporäre Raumcontainer zugegriffen werden muss. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Optionen an beiden Grundschulstandorten der Gemeinde untersucht und bewertet. Das politisch beschlossene Ergebnis der anliegenden Studie stellt eine Option am Standort Hohenhameln dar (Umnutzung Westflügel, Ersatzneubau inkl. Aufstockung Nordflügel, Aufstockung Ostflügel) und kann zur Orientierung bei der Planung genutzt werden. Der in der Erstversion der Machbarkeitsstudie empfohlene Anbau einer Mensa wurde politisch zusammen mit der Ganztagsbetreuung nachgefordert. Hierzu wurde im Nachgang nur noch die Grundrisskonzeption hinsichtlich einer offenen Ganztagsschulkonzeption ergänzt. Die bauliche Erweiterung der Schule soll sich im Wesentlichen auf die derzeitige Grundstücksparzelle, Flurstück 13/17, beschränken. Die zentral auf dem Schulhof stehende Linde stellt einen ideellen Wert dar und ein Erhalt ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Auf der östlich benachbarten Parzelle, Flurstück 13/18, ist eine ausreichende Fläche für die optionale Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle zu einem späteren Zeitpunkt freizuhalten und darüber hinaus ein baulicher Anschluss an das Schulgebäude ohne erneute Restrukturierung der Schul- und Betreuungsräume vorzusehen. Für die temporäre Vorhaltung von Raumcontainern während der Bau- und Umbauphase kann die Fläche vollumfänglich genutzt werden. Die Leistungen für Planung, Ausschreibung und Errichtung der Raumcontainer ist nicht Bestandteil dieses Planungsauftrags. Das nördlich anschließende Flurstück 208/13 kann im Randbereich für die Erschließung in eine Planung mit einbezogen werden, soweit die Nutzung als Fußballplatz nicht beeinträchtigt wird. Der Altbaumbestand ist darüber hinaus idealerweise zu erhalten. Das Schulgebäude stammt originär aus den 1930er Jahren und wurde am Westflügel straßenseitig durch einen Flachdachanbau 2001 erweitert. Der Westflügel ist zweigeschossig, der Ost- und Nordflügel eingeschossig, jeweils mit Satteldächern. Der gebäudeverbindende Nordflügel besteht auf der Südseite zum Schulhof aus einem offenen Laubengang, auf der Nordseite befinden sich im Wesentlichen die sanitären Anlagen sowie Hausmeister- und Abstellräume. Der nordwestliche Gebäudeteil ist unterkellert. Der Dachboden des Westflügels ist mit einer Treppenanlage erschlossen und wird als Abstellraum genutzt. Die Dämmung der Fassaden und der Dachgeschoßdecken wurde in den 2010er Jahren sukzessiv ergänzt. Die Kernsubstanz des Gebäudes weist keine augenscheinlichen Schäden auf und kann im Grundsatz unter Anpassung/Ergänzung der Dämmung der Gebäudehülle, Implementierung von Akustikdecken / -elementen und Erneuerung der Haustechnik weitergenutzt werden. In der Planung ist das schulträgerseitig erstellte Raumprogramm einer Überprüfung nach aktuellen Verordnungs- und Gesetzeslage sowie den Schulbauempfehlungen zu unterziehen und nach Abstimmung im Planungsprozess zu berücksichtigen. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
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5Anbau/Umbau/Umnutzung Grundschule Hohenhameln
Gemeinde HohenhamelnHohenhamelnDie Gemeinde Hohenhameln muss den bisher 3-zügig ausgebauten Standort der Grundschule Hohenhameln auf eine 4-Zügigkeit erweitern und zusätzlich ein räumliches Angebot für die Ganztagsbetreuung inkl. Mensa schaffen. Hintergrund der Planungsaufgabe ist die fast zeitparallele Kündigung der Schulbezirkskooperation für zwei Ortschaften der Gemeinde mit der benachbarten Stadt Peine sowie durch den Landkreis Peine für die Räumlichkeiten der Ganztagsbetreuung inkl. Mensanutzung in dem landkreiseigenem Schulzentrum in der Ortschaft Hohenhameln. Ab dem Schuljahr 2027/28 werden die jeweiligen Erstklässler zusätzlich am Standort Hohenhameln eingeschult, so dass ab dem Schuljahr 2030/31 die 4-Zügigkeit vollständig erreicht ist. Im Bestand gibt es noch eine Raumreserve für einen weiteren Klassenraum, so dass ab dem Schuljahr 2028/29 bereits auf temporäre Raumcontainer zugegriffen werden muss. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Optionen an beiden Grundschulstandorten der Gemeinde untersucht und bewertet. Das politisch beschlossene Ergebnis der anliegenden Studie stellt eine Option am Standort Hohenhameln dar (Umnutzung Westflügel, Ersatzneubau inkl. Aufstockung Nordflügel, Aufstockung Ostflügel) und kann zur Orientierung bei der Planung genutzt werden. Der in der Erstversion der Machbarkeitsstudie empfohlene Anbau einer Mensa wurde politisch zusammen mit der Ganztagsbetreuung nachgefordert. Hierzu wurde im Nachgang nur noch die Grundrisskonzeption hinsichtlich einer offenen Ganztagsschulkonzeption ergänzt. Die bauliche Erweiterung der Schule soll sich im Wesentlichen auf die derzeitige Grundstücksparzelle, Flurstück 13/17, beschränken. Die zentral auf dem Schulhof stehende Linde stellt einen ideellen Wert dar und ein Erhalt ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Auf der östlich benachbarten Parzelle, Flurstück 13/18, ist eine ausreichende Fläche für die optionale Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle zu einem späteren Zeitpunkt freizuhalten und darüber hinaus eiGrundschule Bortfeld - Fachplanungen Tragwerksplanung LPH 1 - 6 und Besondere Leistungen
Gemeinde WendeburgWendeburgDie verlässliche Grundschule Bortfeld verfügt derzeit über 6 Klassenräume. Je nach Jahrgangsstärke wurden bislang nur 4 bis 5 Räume benötigt, sodass ein Klassenraum als Aula genutzt wird und ggf. ein weiterer als Mehrzweckraum. Die Schulentwicklungsplanung zeigt allerdings einen Anstieg der Schülerzahlen, sodass ab dem Schuljahr 2026/2027 tatsächlich 6 Klassenräume benötigt werden. Die Aula sowie der Mehrzweckraum, welche insbesondere für eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung von Bedeutung sind, stünden damit nicht mehr zur Verfügung. Die derzeitige Schulkindbetreuung findet für 32 Kinder im Souterrain der Schule sowie in der angrenzenden Seniorentagesstätte statt. In der Seniorentagesstätte nehmen die Kinder das Mittagessen zu sich. Um den Schulstandort in Bortfeld qualitativ und quantitativ für die Errichtung einer Ganztagsgrundschule auszubauen sind An- und Umbaumaßnahmen sowie Umnutzungen der vorhandenen Räumlichkeiten erforderlich. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.Erich Kästner-Schule - Umbau und Umnutzung des Rheingaupalais zu einer 4-zügigen Haupt- und Realschule, Wiesbaden; Fachplanung Tragwerksplanung, LPH 1 - 6, sowie Besondere Leistungen
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenAusgangslage Das Rheingau-Palais wurde rund 1895 als Kellereigebäude von der Familie Söhnlein erbaut und diente lange als Hauptverwaltung der Sektkellerei Söhnlein. 2012 nahm das börsennotierte Wiesbadener Unternehmen SGL Carbon das Gebäude als Hauptsitz in Funktion. In diesem Zuge erfolgte die letzte umfangreiche Sanierung. Das Rheingau-Palais und die zugehörige Villa sind Kulturdenkmäler im Sinne des § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes und zugleich Bestandteile der insgesamt als Kulturdenkmal nach § 2. Abs. 2 HDSchG geschützten Gesamtanlage "ehem. Sektkellerei Söhnlein". Denkmalschutzrechtliche Bestimmungen schließen dementsprechend grundsätzlich auch das Innere des Gebäudes sowie die umgebenden Flächen mit ein. Bisherige umfassende Umbauten und damit verbundene Teilentkernungen im Rheingaupalais in den Jahren 2011/2021 sowie die Einbindung des seinerzeit mit den durchgeführten Maßnahmen beteiligten Architekturbüros in die vorliegende Machbarkeitsstudie lassen davon ausgehen, dass der Umbau für die Schule denkmalschutzkonform möglich ist. Der Denkmalschutz wurde bisher noch nicht in das Projekt eingebunden, weil die derzeitige Planung noch nicht die notwendige Tiefe erreicht hat. Die weitergehende Planung muss intensiv mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden. Bei Herrichtung des Rheingaupalais müssen Schule und Stadtteilbibliothek bis zum Abschluss des Baumaßnahme Umbaus des Rheingaupalais am bisherigen Standort verbleiben. Auf eine kostenintensive Interimscontaineranlage wird dadurch verzichtet. Kenndaten Adresse: Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden - Schierstein Flurstücksdaten: Gemeinde Wiesbaden, Gemarkung Schierstein, Flur 25, Flurstück 36/2; Flur 24, Flurstück 1/3 Grundstücksfläche ca. 20.300 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 12.328 m² (Rheingaupalais Söhnleinstraße 8) Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 1, §Ortsgemeinde Kinderbeuern - Kindertagesstätte "Zauberwald" Kinderbeuern: Anbau, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, Los 3: Tragwerksplanung
Ortsgemeinde KinderbeuernKinderbeuernDeadline: Aug 24Die Auftraggeberin und Bauherrin, die Ortsgemeinde Kinderbeuern, Kondelstraße 24a, 54538 Kinderbeuern, möchte die bestehende, zweigruppige Kindertagesstätte "Zauberwald" in Kinderbeuern auf Grundlage des Kita-Zukunftsgesetzes zu einer dreigruppigen Einrichtung erweitern. Vorgesehen sind eine Nestgruppe für Kinder unter drei Jahren sowie zwei Regelgruppen mit einer Gesamtaufnahmekapazität von 54 Kindern. Die heutige Einrichtung deckt mit maximal 32 Plätzen den Bedarf nicht. Die Leistungsphasen 1-4 der Objekt- und der TGA-Planung sind bereits ausgeführt. Aufgrund der prognostizierten rückläufigen Kinderzahlen in der Ortsgemeinde musste die Bedarfsplanung durch die Ortsgemeinde und Jugendamt erneut überprüft werden, weswegen die Vergabe der Leistungsphasen 5-9 HOAI vorerst zurückgestellt wurde. Inzwischen liegt die Entscheidung über die Weiterführung der Baumaßnahme auf Grundlage der vorliegenden Planung vor, sodass die Vergabe der Leistungsphasen 5-9 HOAI erfolgen kann. Darüber hinaus sollen mit dieser Ausschreibung die Leistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1-6 vergeben werden. Die Maßnahme umfasst zwei Anbaubereiche sowie umfangreiche Umbau- und Sanierungsarbeiten im Bestand: - Größerer Anbau mit Gruppenraum U3, Schlafraum, Wickelraum, Lagerraum, Flur mit Garderoben, Behinderten-WC, Personal-WC, Personalraum und Abstellraum; - Zweiter Anbau mit Technikraum, WC/Umkleide für die Hauswirtschaftskraft sowie neuer Küche mit Spülbereich, Vorraum und Magazin; Änderung des Eingangsbereichs/Windfangs; Umbau und Sanierung des Waschraums; - Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand: Anlage eines Stiefelgangs am seitlichen Eingang, Abbruch von Innen- und Zwischenwänden zur Schaffung von Neben- und Bistroflächen, Erneuerung von Bodenbelägen, Einbau neuer Akustikdecken, energetische Maßnahmen (Decken, Fassade, Fußboden) und barrierefreie Erschließung; - Überarbeitung und Neuaufbau der Außenanlagen und Zuwegungen sowie Ergänzung von Einfriedung und Toren, soweit erforderlich. Während der Umsetzung findet der laufende Kitabetrieb in einem Ausweichquartier statt. Die Planung soll nach erfolgter Beauftragung zügig durchgeführt werden. Die Ausführung des Vorhabens ist bis Ende 2028 geplant.Erweiterung Grundschule Arche Noah in Noithausen (Anbau/Umbau) | Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI und der Fachplanung (Leistungsbild Bauphysik) nach Anlage 1, Teil 1.2 HOAI
Stadt GrevenbroichGrevenbroichKonzeptionell wird von der Stadt Grevenbroich eine Erweiterung der bisherigen Grund-schule und der Umbau des Bestands auf dem Gelände der Grundschule angestrebt. Die im Rahmen einer Machbarkeitsstudie entwickelte "Optimallösung 2-zügig" umfasst die grundsätzlichen Planungsziele und dient als Orientierung zur weiteren Planung. Ziele der Maßnahme sind: -Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. -Planung der Ausgabeküche, Speisesaal für maximal 360 Schüler*innen im 3-Schicht-Betrieb, inkl. der erforderlichen Nebenräume. -Neubau/Anbau zur Abbildung des geforderten Raumprogramms. -Sanierung/ Erweiterung der sanitären Anlagen. -Für die Planung der Unterrichtsräume/ OGS-Räume ist von einer Zweizügigkeit auszugehen. -Pro Zug sind ein Mehrzweckraum (90 qm) und zwei Differenzierungsräume (je 30 qm) vorzuhalten. -Schaffung von Differenzierungsräumen, Bibliothek, Verwaltungsräumen. -Mit Blick auf inklusiven Unterricht ist eine barrierefreie Anbindung aller Schulräume sicherzustellen. -Erstellung Gesamtwärme/-energiekonzept für alle Gebäude und deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs. -Durch Interimsmaßnahmen ist der Weiterbetrieb der Schule während der Bauphase zu gewährleisten. Die geschätzten Gesamtkosten für die Erweiterung umfassen die Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und belaufen sich derzeit auf ca. 4.223.500,00 EUR (netto).
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