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Grundschule Bortfeld - Fachplanungen Tragwerksplanung LPH 1 - 6 und Besondere Leistungen
Die verlässliche Grundschule Bortfeld verfügt derzeit über 6 Klassenräume. Je nach Jahrgangsstärke wurden bislang nur 4 bis 5 Räume benötigt, sodass ein Klassenraum als Aula genutzt wird und ggf. ein weiterer als Mehrzweckraum. Die Schulentwicklungsplanung zeigt allerdings einen Anstieg der Schülerzahlen, sodass ab dem Schuljahr 2026/2027...
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- Gemeinde Wendeburg
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- August 17, 2026
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Die verlässliche Grundschule Bortfeld verfügt derzeit über 6 Klassenräume. Je nach Jahrgangsstärke wurden bislang nur 4 bis 5 Räume benötigt, sodass ein Klassenraum als Aula genutzt wird und ggf. ein weiterer als Mehrzweckraum. Die Schulentwicklungsplanung zeigt allerdings einen Anstieg der Schülerzahlen, sodass ab dem Schuljahr 2026/2027 tatsächlich 6 Klassenräume benötigt werden. Die Aula sowie der Mehrzweckraum, welche insbesondere für eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung von Bedeutung sind, stünden damit nicht mehr zur Verfügung. Die derzeitige Schulkindbetreuung findet für 32 Kinder im Souterrain der Schule sowie in der angrenzenden Seniorentagesstätte statt. In der Seniorentagesstätte nehmen die Kinder das Mittagessen zu sich. Um den Schulstandort in Bortfeld qualitativ und quantitativ für die Errichtung einer Ganztagsgrundschule auszubauen sind An- und Umbaumaßnahmen sowie Umnutzungen der vorhandenen Räumlichkeiten erforderlich. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
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WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenBeschreibung: Ausgangslage Das Rheingau-Palais wurde rund 1895 als Kellereigebäude von der Familie Söhnlein erbaut und diente lange als Hauptverwaltung der Sektkellerei Söhnlein. 2012 nahm das börsennotierte Wiesbadener Unternehmen SGL Carbon das Gebäude als Hauptsitz in Funktion. In diesem Zuge erfolgte die letzte umfangreiche Sanierung. Das Rheingau-Palais und die zugehörige Villa sind Kulturdenkmäler im Sinne des § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes und zugleich Bestandteile der insgesamt als Kulturdenkmal nach § 2. Abs. 2 HDSchG geschützten Gesamtanlage "ehem. Sektkellerei Söhnlein". Denkmalschutzrechtliche Bestimmungen schließen dementsprechend grundsätzlich auch das Innere des Gebäudes sowie die umgebenden Flächen mit ein. Bisherige umfassende Umbauten und damit verbundene Teilentkernungen im Rheingaupalais in den Jahren 2011/2021 sowie die Einbindung des seinerzeit mit den durchgeführten Maßnahmen beteiligten Architekturbüros in die vorliegende Machbarkeitsstudie lassen davon ausgehen, dass der Umbau für die Schule denkmalschutzkonform möglich ist. Der Denkmalschutz wurde bisher noch nicht in das Projekt eingebunden, weil die derzeitige Planung noch nicht die notwendige Tiefe erreicht hat. Die weitergehende Planung muss intensiv mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden. Bei Herrichtung des Rheingaupalais müssen Schule und Stadtteilbibliothek bis zum Abschluss des Baumaßnahme Umbaus des Rheingaupalais am bisherigen Standort verbleiben. Auf eine kostenintensive Interimscontaineranlage wird dadurch verzichtet. Kenndaten Adresse: Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden - Schierstein Flurstücksdaten: Gemeinde Wiesbaden, Gemarkung Schierstein, Flur 25, Flurstück 36/2; Flur 24, Flurstück 1/3 Grundstücksfläche ca. 20.300 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 12.328 m² (Rheingaupalais Söhnleinstraße 8) Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 1, § 49-52, Leistungsphasen 1 - 6 Grundleistungen. Darüber hinaus folgende Besondere Leistung (aus Anlage 14 HOAI): -in LP1 Sichtung und Bewertung Bestandsuntersuchung -in LP3 Nachweis der Erdbebensicherung -in LP4 Nachweis zum konstruktiven Brandschutz -in allen LPs Integration des Leitfadens Nachhaltiges Bauen und Zuarbeit zum BNB-Koordinator mit dem Ziel der Erreichung der nötigen Zertifizierungen BNB und QNG -in LP8 Mitwirkung Ausführung (im Rahmen der LP8) Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beautragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-2, Stufe II: LPH 3, Stufe III: LPH 4, Stufe IV: LPH 5, Stufe V: LPH 6, Stufe VI: LPH 8,9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-2 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: ca. Juni 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Mai 2027 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. August 2027 Abschluss LPH 4: ca. Oktober 2027 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5-7: ca. August 2029 Baubeginn: ca. Januar 2029 Fertigstellung: ca. August 2030Vergabe von Leistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 1 § 51, Leistungsphasen 1 - 6 mit Besonderen Leistungen
Stadt SindelfingenSindelfingen1. Verfahrensablauf: Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Büros ihr Interesse an der Verfahrensteilnahme und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebot- und Bearbeitungsphase: Die max. 3 geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen. Auf dieser Basis soll ein Honorarangebot sowie eine Präsentation für die Bietergespräche erstellt werden. c) Bietergespräch: Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 Abs. 11 VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Zustimmung durch den Gemeinderat der Stadt Sindelfingen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 6 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
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