Regionalverband RuhrEssen
Analyse des Wanderwegenetzes im gesamten RVR Verbandsgebiet
Art der Leistung Neben der teilregionalen Betrachtung des Wanderwegenetzes in den Modellräumen hat der/die Auftragnehmer:in für das gesamte Verbandsgebiet des Regionalverband Ruhr eine Wegestrukturanalyse durchzuführen mit folgender Ausnahme: Die unten genannten Analysebausteine (1.-7.) wurden im Modellraum EN-Kreis bereits analysiert und...
Landscape Architecture, Traffic Planning
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Regionalverband Ruhr
- Published:
- July 19, 2026
- Deadline:
- August 04, 2026
- Topic:
- Landscape Architecture
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Art der Leistung Neben der teilregionalen Betrachtung des Wanderwegenetzes in den Modellräumen hat der/die Auftragnehmer:in für das gesamte Verbandsgebiet des Regionalverband Ruhr eine Wegestrukturanalyse durchzuführen mit folgender Ausnahme: Die unten genannten Analysebausteine (1.-7.) wurden im Modellraum EN-Kreis bereits analysiert und müssen daher in den neu zu erarbeitenden Datensatz integriert werden. Die Analyse bereitet die Weiterentwicklung des Wanderwegenetzes im Ruhrgebiet, die vom RVR gemeinsam mit den Projektpartner:innen in der Region in den nächsten Jahren angestrebt wird, vor. Umfang der Leistung Erfassung, Analyse und Darstellung der vorhandenen Wegeinfrastruktur im Verbandsgebiet unter Berücksichtigung folgender Analysebausteine: 1. Erfassung, Analyse und Darstellung des offiziellen, markierten Wanderwegenetzes (TFIS und OSM) mit Differenzierung nach Wegetypen, Wegebeschaffenheit 2. Grundlegende Erreichbarkeitsanalyse (Nähe zu relevanten Mobilitätsknoten, Nähe zur Wohnbevölkerung im Umfeld) 3. Ableitung von durchschnittlicher Wegedichte und Identifikation von Lücken im bestehenden Wegenetz unter Berücksichtigung des wohnortnahen Bedarfs 4. Analyse von Nutzerfrequenzen, -Bewertungen und Beliebtheit auf Basis von gängigen Wanderportalen und daraus abgeleitet eine Identifizierung potentieller neuer Wege 5. Ersteinschätzung zur Erfüllung relevanter und recherchierbarer Qualitätskriterien des Deutschen Wanderverbands durch das Wege-/Streckennetz (u. a. Wegelänge, Beschaffenheit, Erreichbarkeit, Einbindung POIs auf Basis regional bedeutsamer Freizeit- und Tourismus-Infrastrukturschwerpunkte, Landschaftliche Attraktivität) 6. Grundlegende Kategorisierung des Wegenetzes bzw. von Wegeabschnitten auf Basis relevanter Kriterien (Stichwort: Hierarchisierung) 7. Identifizierung von Wegen, die das Potential einer Demarkierung aufweisen (inkl. Begründung) 8. Benennung von Handlungsempfehlungen (1-2 DIN-A4-Seiten) 9. Auftakt mit dem Auftraggeber, Ergebnispräsentation, Dokumentation in einem kurzen Ergebnisbericht und Übergabe aller relevanten Daten als GIS-Projekt, fortlaufende fernmündliche Abstimmung Wie bereits betont, wurden die o. g. Analysebausteine im Modellraum EN-Kreis bereits analysiert. Die vorliegenden Ergebnisse müssen in den Datensatz integriert werden, sodass am Ende für das gesamte Verbandsgebiet ein einheitlicher Datensatz dem Auftraggeber übergeben wird. Die vorhandenen, relevanten Daten stellt der Auftraggeber zur Verfügung Vgl. Leistungsbeschreibung
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10Analyse des Wanderwegenetzes im gesamten RVR Verbandsgebiet
Regionalverband RuhrEssenAnalyse des Wanderwegenetzes im gesamten RVR VerbandsgebietAnalyse des Wanderwegenetzes im gesamten RVR Verbandsgebiet
Regionalverband RuhrEssenDeadline: Aug 05Der RVR arbeitet bereits in zwei Modellräumen an der Weiterentwicklung des Wanderangebotes im Ruhrgebiet. Vorrangiges Ziel ist es, ein attraktives, flächendeckendes und raumdifferenziertes Wanderangebot im Ruhrgebiet vorhalten zu können und die niedrigschwellige Erreichbarkeit der dazu erforderlichen Infrastruktur für möglichst viele Menschen in der Region zu ermöglichen. Um diese Entwicklung auch über die beiden Modellräume hinaus fortzuführen, ist die zu erarbeitende Gesamtanalyse essenziell. Die Ergebnisse werden die Möglichkeit bieten eine gezielte Weiterentwicklung des Wanderwegenetzes mit effektiven Maßnahmen anzustoßen. In der Analyse sollen verschiedene Aspekte zur bestehenden Wanderwegeinfrastruktur und zum Wanderverhalten in der Region erfasst werden. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt mit der Angebotsanfrage. Ihr Interesse an dem Auftrag können Sie mit der Übersendung des von Ihnen ausgefüllten Bewerbungsbogens des Regionalverbandes Ruhr bis spätestens 20.07.2021 bekunden. Sie können diesen im Downloadbereich unter dem folgenden LINK herunterladen. www.vergabe.rvr.ruhr Hinweise: Eine Interessensbekundung führt zu keinem rechtsverbindlichen Anspruch zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer am Verfahren zu limitieren. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erhaltung des Tariftreue-und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (TVgG-NRW)- -Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen-Klimarisikoanalyse Sachsen-Anhalt
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Aug 10Gegenstand des Loses ist die Durchführung einer landesweiten Klimarisikoanalyse für Sachsen-Anhalt auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, regionaler Datengrundlagen sowie der Ergebnisse aus Los 1. Ziel ist die Identifikation, Analyse und Bewertung klimawandelbedingter Risiken für relevante Handlungs- und Themenfelder sowie die Ableitung und Priorisierung von Handlungsempfehlungen zur Klimaanpassung. Die Leistung dient der fachlichen Grundlage für die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt gemäß den Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG). Die Leistung baut auf den Ergebnissen der Wasserhaushaltsanalyse aus Los 1 auf. Die dort erzeugten Datengrundlagen sind insbesondere für das Handlungsfeld Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft einzubeziehen. Darüber hinaus sind weitere geeignete fachliche, naturräumliche, demographische und sozioökonomische Datengrundlagen zu berücksichtigen. Die Leistung umfasst insbesondere: - die Identifikation und Festlegung relevanter Handlungs- und Themenfelder in Abstimmung mit dem Auftraggeber, - die Erstellung, Weiterentwicklung und Operationalisierung von Klimawirkungsketten, - die Analyse und Bewertung von Klimawirkungen, - die Berücksichtigung von Exposition, Sensitivität, Betroffenheit und Anpassungskapazität, - die räumliche Differenzierung und Regionalisierung der Ergebnisse, - die Identifikation, Bewertung und Priorisierung relevanter Klimarisiken, - die Ableitung, Bewertung und Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen, - die Darstellung von Unsicherheiten und Aussagegrenzen der Ergebnisse. Für die einzelnen Handlungs- und Themenfelder sind geeignete qualitative, quantitative oder teilquantitative Bewertungsansätze vorzuschlagen und anzuwenden. Die Methodik der Risikoanalyse, Risikobewertung und Priorisierung ist nachvollziehbar darzustellen. Die Analysen sind für die vorgegebenen Betrachtungszeiträume und Klimaszenarien durchzuführen und die Ergebnisse entsprechend aufzubereiten. Die Bearbeitung hat sich an den Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes sowie an anerkannten wissenschaftlichen und fachlichen Standards zu orientieren. Hierzu zählen insbesondere die DIN EN ISO 14091, die Methodik der Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes (KWRA) sowie einschlägige Leitfäden und Handlungsempfehlungen des Umweltbundesamtes. Die Ergebnisse sind sowohl fachlich als auch räumlich auszuwerten und aufzubereiten. Ziel ist die Identifikation räumlicher und thematischer Schwerpunkte sowie besonders betroffener Regionen und Handlungsfelder. Die Ergebnisse sollen darüber hinaus eine fachliche Grundlage für zukünftige regionale und kommunale Klimaanpassungskonzepte bilden. Bestandteil der Leistung sind die eigenständige Beschaffung aller für die Bearbeitung erforderlichen und nicht durch den Auftraggeber bereitgestellten Daten, die fachliche Begleitung und Einbindung eines projektbegleitenden Arbeitskreises, die Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungs-, Präsentations- und Ergebnisveranstaltungen sowie die Dokumentation der Arbeitsergebnisse. Die Ergebnisse sind in Form von Berichten, Karten, Grafiken, Tabellen, Präsentationen, Geodaten und weiteren digitalen Datensätzen bereitzustellen. Sämtliche Arbeitsschritte, Datengrundlagen, Bewertungsmethoden und Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und so aufzubereiten, dass sie durch den Auftraggeber weiterverwendet werden können.Klimarisikoanalyse Sachsen-Anhalt inklusive Wasserhaushaltsanalyse und Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Klimaanpassung
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Aug 10Gegenstand des Loses ist die Durchführung einer landesweiten Klimarisikoanalyse für Sachsen-Anhalt auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, regionaler Datengrundlagen sowie der Ergebnisse aus Los 1. Ziel ist die Identifikation, Analyse und Bewertung klimawandelbedingter Risiken für relevante Handlungs- und Themenfelder sowie die Ableitung und Priorisierung von Handlungsempfehlungen zur Klimaanpassung. Die Leistung dient der fachlichen Grundlage für die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt gemäß den Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG). Die Leistung baut auf den Ergebnissen der Wasserhaushaltsanalyse aus Los 1 auf. Die dort erzeugten Datengrundlagen sind insbesondere für das Handlungsfeld Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft einzubeziehen. Darüber hinaus sind weitere geeignete fachliche, naturräumliche, demographische und sozioökonomische Datengrundlagen zu berücksichtigen. Die Leistung umfasst insbesondere: - die Identifikation und Festlegung relevanter Handlungs- und Themenfelder in Abstimmung mit dem Auftraggeber, - die Erstellung, Weiterentwicklung und Operationalisierung von Klimawirkungsketten, - die Analyse und Bewertung von Klimawirkungen, - die Berücksichtigung von Exposition, Sensitivität, Betroffenheit und Anpassungskapazität, - die räumliche Differenzierung und Regionalisierung der Ergebnisse, - die Identifikation, Bewertung und Priorisierung relevanter Klimarisiken, - die Ableitung, Bewertung und Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen, - die Darstellung von Unsicherheiten und Aussagegrenzen der Ergebnisse. Für die einzelnen Handlungs- und Themenfelder sind geeignete qualitative, quantitative oder teilquantitative Bewertungsansätze vorzuschlagen und anzuwenden. Die Methodik der Risikoanalyse, Risikobewertung und Priorisierung ist nachvollziehbar darzustellen. Die Analysen sind für die vorgegebenen Betrachtungszeiträume und Klimaszenarien durchzuführen und die Ergebnisse entsprechend aufzubereiten. Die Bearbeitung hat sich an den Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes sowie an anerkannten wissenschaftlichen und fachlichen Standards zu orientieren. Hierzu zählen insbesondere die DIN EN ISO 14091, die Methodik der Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes (KWRA) sowie einschlägige Leitfäden und Handlungsempfehlungen des Umweltbundesamtes. Die Ergebnisse sind sowohl fachlich als auch räumlich auszuwerten und aufzubereiten. Ziel ist die Identifikation räumlicher und thematischer Schwerpunkte sowie besonders betroffener Regionen und Handlungsfelder. Die Ergebnisse sollen darüber hinaus eine fachliche Grundlage für zukünftige regionale und kommunale Klimaanpassungskonzepte bilden. Bestandteil der Leistung sind die eigenständige Beschaffung aller für die Bearbeitung erforderlichen und nicht durch den Auftraggeber bereitgestellten Daten, die fachliche Begleitung und Einbindung eines projektbegleitenden Arbeitskreises, die Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungs-, Präsentations- und Ergebnisveranstaltungen sowie die Dokumentation der Arbeitsergebnisse. Die Ergebnisse sind in Form von Berichten, Karten, Grafiken, Tabellen, Präsentationen, Geodaten und weiteren digitalen Datensätzen bereitzustellen. Sämtliche Arbeitsschritte, Datengrundlagen, Bewertungsmethoden und Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und so aufzubereiten, dass sie durch den Auftraggeber weiterverwendet werden können.Klimarisikoanalyse Sachsen-Anhalt
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Aug 17Gegenstand des Loses ist die Durchführung einer landesweiten Klimarisikoanalyse für Sachsen-Anhalt auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, regionaler Datengrundlagen sowie der Ergebnisse aus Los 1. Ziel ist die Identifikation, Analyse und Bewertung klimawandelbedingter Risiken für relevante Handlungs- und Themenfelder sowie die Ableitung und Priorisierung von Handlungsempfehlungen zur Klimaanpassung. Die Leistung dient der fachlichen Grundlage für die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt gemäß den Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG). Die Leistung baut auf den Ergebnissen der Wasserhaushaltsanalyse aus Los 1 auf. Die dort erzeugten Datengrundlagen sind insbesondere für das Handlungsfeld Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft einzubeziehen. Darüber hinaus sind weitere geeignete fachliche, naturräumliche, demographische und sozioökonomische Datengrundlagen zu berücksichtigen. Die Leistung umfasst insbesondere: - die Identifikation und Festlegung relevanter Handlungs- und Themenfelder in Abstimmung mit dem Auftraggeber, - die Erstellung, Weiterentwicklung und Operationalisierung von Klimawirkungsketten, - die Analyse und Bewertung von Klimawirkungen, - die Berücksichtigung von Exposition, Sensitivität, Betroffenheit und Anpassungskapazität, - die räumliche Differenzierung und Regionalisierung der Ergebnisse, - die Identifikation, Bewertung und Priorisierung relevanter Klimarisiken, - die Ableitung, Bewertung und Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen, - die Darstellung von Unsicherheiten und Aussagegrenzen der Ergebnisse. Für die einzelnen Handlungs- und Themenfelder sind geeignete qualitative, quantitative oder teilquantitative Bewertungsansätze vorzuschlagen und anzuwenden. Die Methodik der Risikoanalyse, Risikobewertung und Priorisierung ist nachvollziehbar darzustellen. Die Analysen sind für die vorgegebenen Betrachtungszeiträume und Klimaszenarien durchzuführen und die Ergebnisse entsprechend aufzubereiten. Die Bearbeitung hat sich an den Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes sowie an anerkannten wissenschaftlichen und fachlichen Standards zu orientieren. Hierzu zählen insbesondere die DIN EN ISO 14091, die Methodik der Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes (KWRA) sowie einschlägige Leitfäden und Handlungsempfehlungen des Umweltbundesamtes. Die Ergebnisse sind sowohl fachlich als auch räumlich auszuwerten und aufzubereiten. Ziel ist die Identifikation räumlicher und thematischer Schwerpunkte sowie besonders betroffener Regionen und Handlungsfelder. Die Ergebnisse sollen darüber hinaus eine fachliche Grundlage für zukünftige regionale und kommunale Klimaanpassungskonzepte bilden. Bestandteil der Leistung sind die eigenständige Beschaffung aller für die Bearbeitung erforderlichen und nicht durch den Auftraggeber bereitgestellten Daten, die fachliche Begleitung und Einbindung eines projektbegleitenden Arbeitskreises, die Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungs-, Präsentations- und Ergebnisveranstaltungen sowie die Dokumentation der Arbeitsergebnisse. Die Ergebnisse sind in Form von Berichten, Karten, Grafiken, Tabellen, Präsentationen, Geodaten und weiteren digitalen Datensätzen bereitzustellen. Sämtliche Arbeitsschritte, Datengrundlagen, Bewertungsmethoden und Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und so aufzubereiten, dass sie durch den Auftraggeber weiterverwendet werden können.ERAS-Softwarelösung
Universitätsklinikum MünsterMünsterDeadline: Aug 22Der Auftraggeber beabsichtigt die Einführung einer digitalen Lösung zur Unterstützung eines Enhanced-Recovery-after-Surgery-(ERAS-)Programms. Ziel ist die digitale Begleitung von Patientinnen und Patienten entlang des gesamten perioperativen Behandlungspfades – von der präoperativen Vorbereitung über den stationären Aufenthalt bis zur postoperativen Nachsorge – zur Förderung einer leitliniengerechten Behandlung, der Patienteneinbindung und der interdisziplinären Zusammenarbeit. Im Rahmen der Markterkundung sollen Informationen über am Markt verfügbare Lösungen eingeholt werden. Insbesondere interessieren: • der Funktionsumfang der Lösung, • die Unterstützung standardisierter ERAS-Behandlungspfade, • Möglichkeiten der Patientenkommunikation und des Patientenmonitorings, • Dokumentations- und Auswertungsfunktionen, • Schnittstellen zu Krankenhausinformationssystemen und weiteren relevanten IT-Systemen, • Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit, • Implementierungs- und Schulungsaufwand, • Betriebs- und Lizenzmodelle sowie • Erfahrungen aus bereits realisierten Referenzprojekten. Die Leistungsbeschreibung dient ausschließlich der Markterkundung gemäß § 28 VgV. Sie stellt keine abschließende Leistungsbeschreibung für ein späteres Vergabeverfahren dar. Der Auftraggeber ist ausdrücklich an Informationen zu sämtlichen marktverfügbaren Lösungen interessiert, die die beschriebenen funktionalen Anforderungen erfüllen. Dem Auftraggeber ist unter anderem die Lösung von „Encure“ bekannt. Die Nennung dieser Lösung erfolgt ausschließlich als Beispiel für eine am Markt verfügbare Lösung und ist nicht als Vorfestlegung auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Hersteller zu verstehen. Gegenstand der Markterkundung ist ausdrücklich die Ermittlung aller vergleichbaren, den funktionalen Anforderungen entsprechenden Lösungen. Mindestanforderungen an alternative Anbieter Damit ein alternativer Anbieter für das UKM als gleichwertige Alternative zu Encare in Betracht kommen kann, sollte er nachweislich sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen: 1. Offizielle Anerkennung durch die ERAS® Society • Nachweis einer offiziellen Partnerschaft bzw. Autorisierung durch die ERAS® Society. • Möglichkeit zur internationalen ERAS®-Zertifizierung der beteiligten Kliniken. • Nachweis, dass bereits mehrere Universitätskliniken erfolgreich nach diesem Standard zertifiziert wurden. 2. Vollständiges ERAS®-Programmportfolio • Verfügbarkeit der derzeit elf etablierten fachspezifischen ERAS®-Programme: o Leberchirurgie o Pankreaschirurgie o Kolorektalchirurgie o Brustrekonstruktion o Herzchirurgie o Gynäkologie o Kopf-Hals-Chirurgie o Hüft- und Knieendoprothetik o Thoraxchirurgie o Urologie/Zystektomie o Bariatrische Chirurgie • Zusätzlich Verfügbarkeit des ERAS® Essentials Programms als standardisierte Grundlage für die Entwicklung und Implementierung weiterer Behandlungspfade. • Nachweis, dass über das ERAS® Essentials Programm gemeinsam mit dem UKM neue Behandlungspfade für weitere Fachgebiete (z. B. Transplantationschirurgie, Ösophaguschirurgie, Magenchirurgie oder andere hochspezialisierte Bereiche) entwickelt, implementiert und qualitätsgesichert werden können • Möglichkeit, das Programm schrittweise auf nahezu alle operativen Fachbereiche des UKM auszuweiten und dabei Synergien zwischen den Kliniken zu nutzen. • Verfügbarkeit eines standardisierten digitalen Prähabilitationsmoduls als integraler Bestandteil des ERAS®-Programms zur strukturierten präoperativen Vorbereitung der Patientinnen und Patienten 3. Nachweis erfolgreicher Implementierungen • Dokumentierte Implementierung vergleichbarer Programme an mehreren universitären Maximalversorgern • Nachweis einer nachhaltigen Verbesserung der ERAS-Compliance, der Behandlungsqualität und klinischer Ergebnisse • Nachweis einer standardisierten Implementierung mit erfahrenen multiprofessionellen Teams 4. Internationale Audit- und Benchmarkingplattform • Bereitstellung einer etablierten, digitalisierten und websaierten Datenplattform zur standardisierten Erfassung perioperativer Daten • Kontinuierliches Audit, Compliance-Monitoring und internationales Benchmarking • Langfristige Nutzung der Daten für Qualitätsmanagement und wissenschaftliche Projekte • Bereitstellung umfangreicher Filter-, Analyse- und Visualisierungsfunktionen zur systematischen Auswertung der erhobenen Daten • Möglichkeit, Zusammenhänge zwischen Prozessqualität (ERAS®-Compliance) und klinischen Behandlungsergebnissen standardisiert zu analysieren und darzustellen 5. Migration bestehender Daten • Vollständige Übernahme der bereits am UKM erhobenen EIAS-Daten • Erhalt der historischen Qualitätsdaten und der Vergleichbarkeit mit bisherigen Benchmarks • Nachweis, dass kein Verlust wissenschaftlich relevanter Daten oder Qualitätskennzahlen entsteht 6. Wissenschaftliche Infrastruktur • Unterstützung multizentrischer wissenschaftlicher Projekte • Standardisierte Datenerfassung für Register, Studien und Publikationen • Internationale Vergleichbarkeit der erhobenen Daten • Möglichkeit zur langfristigen Nutzung der Daten für Forschung und Qualitätssicherung 7. Referenz- und Ausbildungszentrum • Möglichkeit, das UKM als offizielles Referenz- und Ausbildungszentrum zu etablieren • Berechtigung zur Durchführung offizieller Schulungen, Hospitationen und Implementierungsprogramme • Internationale Sichtbarkeit innerhalb des ERAS®-Netzwerks 8. Nachhaltige Implementierung • Strukturierter Wissenstransfer mit dem Ziel, zukünftige Implementierungen am UKM weitgehend eigenständig durchführen zu können • Nachweis, dass externe Beratungsleistungen langfristig reduziert werden können • Nutzung bestehender Implementierungsstrukturen und Synergien innerhalb des UKM 9. Wirtschaftliche Gleichwertigkeit • Nachweis, dass keine zusätzlichen Implementierungs-, Schulungs-, Zertifizierungs- oder Migrationskosten verursacht Bitte senden Sie Ihre Interessenbekundung an [email protected].Überprüfung der Auswirkungen des § 2b Umsatzsteuergesetz auf die Leistungen
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales BeschaffungsmanagementHammDeadline: Aug 19A.1 Allgemeines / Gegenstand der Ausschreibung Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beabsichtigt, die Auswirkungen des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) auf ihre Tätigkeiten und Leistungsbeziehungen um-fassend zu untersuchen und die sich daraus ergebenden umsatzsteuerlichen Anforderungen umzusetzen. Der ASH ist eine rechtlich unselbstständige eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Hamm. Im Zuge der Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz benötigt der ASH eine Überprüfung der umsatzsteuerlichen Einordnung der Tätigkeitsbereiche. Die Tätigkeiten des ASH gliedern sich grob in hoheitliche Tätigkeiten (Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Winter-dienst) und Tätigkeiten in den Betrieben Gewerblicher Art (Entsorgungsdienstleistungen, Werkstattleistungen...). Gegenstand der Prüfung sollen insbesondere die hoheitlichen Tätigkeitsbereiche der Einrichtung sein. Hintergrund ist die Fragestellung, ob die betreffenden Leistungen im Rahmen der Umstellung auf § 2b UStG künftig als steuerbar und umsatzsteuer-pflichtig zu behandeln sind oder weiterhin unter die bisherige umsatzsteuerfreie beziehungs-weise nicht steuerbare Behandlung fallen. Hierzu soll eine qualifizierte steuerberatende bzw. wirtschaftsprüfende Unterstützung in Anspruch genommen werden. Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens ist die Ermittlung geeigneter Steuerberatungsgesellschaften oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit nachgewiesener Expertise im Bereich der Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) und insbesondere des § 2b UStG. Als Themenschwerpunkte sind dabei eine Analyse der Einnahmeseite sowie eine Beurteilung der interkommunalen Vereinbarungen identifiziert worden. Eine Einnahmeninventur mit Erarbeitung der dahinterliegenden Sachverhalte wurde bereits vorbereitet. Auf Basis der daraus resultierenden Liste sollen Einschätzungen vorgenommen werden, welche Umsätze eindeutig steuerpflichtig, welche eindeutig nicht steuerpflichtig und welche noch eine tiefere Untersu-chung benötigen. Im Rahmen dieser umsatzsteuerlichen Würdigung soll auch gegebenenfalls vorhandenes Optimierungspotenzial identifiziert werden. Ergänzend zur Einnahmeninventur ist eine Vertragsinventur und -analyse erforderlich. Die interkommunalen Vereinbarungen sollen daraufhin untersucht werden, ob die Vertragsnatur eine öffentlich-rechtliche ist und ob die darin geregelte Tätigkeit Wettbewerbsrelevanz hat. A.2 Durchführung Der Auftragnehmer hat die Leistung unverzüglich nach Auftragserteilung aufzunehmen. Die Gesamtleistung soll innerhalb von maximal 4 Monaten nach Auftragserteilung erbracht wer-den. Sofern sich während der Projektbearbeitung weitere Prüfungs- oder Anpassungsbedarfe ergibt, kann der Auftraggeber eine Verlängerung des Leistungszeitraums vereinbaren. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die erforderlichen personellen Ressourcen während der gesamten Projektlaufzeit zur Verfügung stehen. Die Kommunikation erfolgt bedarfsorientiert und kann sowohl digital als auch in Präsenz statt-finden. Die Leistung kann sowohl digital mittels Videokonferenzsystemen sowie in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden. A.3 Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungen: Steuerliche Analyse der Tätigkeiten - Analyse sämtlicher relevanter Tätigkeitsbereiche der Einrichtung im Hinblick auf § 2b UStG - Prüfung und Bewertung der einzelnen Leistungsbeziehungen hinsichtlich ihrer umsatz-steuerlichen Relevanz - Abgrenzung hoheitlicher und unternehmerischer Tätigkeiten - Beurteilung der Steuerbarkeit und Steuerpflicht einzelner Sachverhalte - Ermittlung möglicher Steuerbefreiungstatbestände - Identifizierung steuerlicher Risiken und Optimierungspotenziale - Erstellung von Handlungsempfehlungen Analyse von Verträgen und Leistungsbeziehungen Prüfung bestehender Vertragsverhältnisse und sonstiger Vereinbarungen hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Auswirkungen. Insbesondere: - Analyse von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen - Identifikation und Bewertung interkommunaler Kooperationen - Analyse von Leistungsbeziehungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Prüfung der Voraussetzungen des § 2b Abs. 3 UStG - Identifikation steuerlich relevanter Vertragsbestandteile - Aufzeigen von Anpassungsbedarfen Prüfung interkommunaler Vereinbarungen Der Auftragnehmer hat bestehende interkommunale Vereinbarungen sowie Kooperationsbeziehungen zu identifizieren und hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Behandlung zu bewerten. Hierzu gehören insbesondere: - Zweckvereinbarungen - öffentlich-rechtliche Vereinbarungen - Kooperationsvereinbarungen - Leistungsvereinbarungen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Dokumentation und Ergebnisdarstellung - Erstellung eines schriftlichen Abschlussberichts - Dokumentation der steuerlichen Würdigungen - Darstellung identifizierter Risiken - Ggfs. Präsentation der Ergebnisse gegenüber der Verwaltungsleitung und/oder den zuständigen Gremien - Unterstützung bei Rückfragen Beratungs- und Unterstützungsleistungen - laufende fachliche Begleitung während der Projektlaufzeit - Teilnahme an Besprechungen (vor Ort und digital) - Unterstützung bei Rückfragen der Finanzverwaltung - Beratung bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen A.4 Eignung Die Teilnahme ist Steuerberatungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorbehalten. Es werden insbesondere folgende Mindestanforderungen gestellt: Fachliche Eignung - Nachweis umfassender Kenntnisse im Umsatzsteuerrecht - besondere Erfahrung mit § 2b UStG - Erfahrung in der Beratung juristischer Personen des öffentlichen Rechts - Erfahrungen mit interkommunalen Kooperationen und öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen Referenzen Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren anzugeben, vorzugsweise bei: - Kommunen - Eigenbetrieben - eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen - Anstalten des öffentlichen Rechts oder sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Folgende Angaben sind erforderlich: - Auftraggeber - Leistungsumfang - Zeitraum - Ansprechpartner (optional) Projektteam Angabe des vorgesehenen Projektteams mit: - Funktion - Qualifikation - Berufserfahrung - SpezialisierungObjektplanung Pfarrkirche EBE
Staatliches Bauamt RosenheimRosenheimFür das Projekt EBE | Instandsetzung Pfarrkirche St. Sebastian Ebersberg des Staatlichen Bauamts Rosenheim wird die Beauftragung der Objektplanung beabsichtigt. Umfang der Beauftragung ist die Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI 2021, LPH 1-9. Folgende weitere Fachdisziplinen werden separat und zeitlich parallel vergeben: Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI, LPH 1-6) und Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 (§§ 53 ff. HOAI, LPH 1-9). Weiter Leistungen wie zum Beispiel die bauphysikalische Beratung, restauratorische Begleitung, Baulogistik und Gerüststatik werden separat beauftragt.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Rosenheim, plant in Zusammenarbeit mit der Pfarrkirchenstiftung St. Sebastian Ebersberg eine Instandsetzung der Pfarrkirche St. Sebastian in Ebersberg. Auf Basis des Planungsauftrages aus 2004 wurde der Instandsetzungsumfang 2011 ermittelt und in einer vorläufigen, bisher nicht genehmigten Haushaltsunterlage (HU Bau) erfasst. Es liegen bereits zahlreiche Gutachten und Untersuchungen der Pfarrkirche aus vergangenen Jahrzehnten vor. Die Voruntersuchungen sind jedoch nicht abschließend. Weiter erforderliche Untersuchungen sind in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt durchzuführen. --------------------------------------------------------------------- Die Gesamtinstandsetzung beinhaltet gem. der vorläufigen, nicht genehmigten HU-Bau aus 2011 folgende Maßnahmen: - Fassadensanierung incl. Rückbau System Brannekämper mit Sockelsanierung (Putze, innen & außen) - Ertüchtigung statisch relevanter Bauteile des gesamten Gebäudes (unter Betrachtung der Altreparaturen im Dach, statische Ertüchtigung Emporen & Vorhalle, Risse Mauerwerk) - Instandsetzung des Innenraumes inkl. Ausstattung - Rekonstruktion Raumschale, Deckenbilder und historischer Ausstattung (Altäre, Bilder, Figuren, Leuchter) - Abnahme der sandhaltigen Wandanstriche und eventuell Modifikation der Farbgebung - Sicherungen und Teilfestigungen der Stuckarbeiten (Überprüfung Art / Umfang seit 2009!) - Haustechnischen Anlagen (ELT, Gehörlosenschleife, Alarmanlage, Lautsprecheranlage, Glockensteuerung, Bankstrahlheizungen, Blitzschutz) sind zu überprüfen und ggf. mit in die Planung aufzunehmen --------------------------------------------------------------------- Besonderheiten: - Historisch bedeutsame Ämterempore - Beengte städtebauliche Situation --------------------------------------------------------------------- Die vorläufige, nicht genehmigte HU Bau dient als Grundlage für weitere notwendige Untersuchungen sowie der Erfassung des Maßnahmenumfangs. Diese ist jedoch durch den Objektplaner zu aktualisieren und in Teilen zu überarbeiten, insbesondere hinsichtlich weiterer notwendiger Maßnahmen (z. B. Überprüfung der hölzerne Dachkonstruktion / der Dachdeckung, Konstruktive Untersuchung Turm / Schäden Turm). Die 2009 erstellten Musterachsen an Raumschale, Deckenbildern und historischer Ausstattung (Altäre, Bilder, Figuren, Leuchter) orientieren sich an der konzeptionellen Fassung der letzten Redaktion aus den 60er Jahren, die bereits versuchten die Erstfassung von 1783 zu rekonstruieren. Die Musterachsen für Instandsetzung der Raumschale und Konservierung der Ausstattung zeigen augenscheinlich heute sehr gute Ergebnisse. Die genaue Ausarbeitung und Leistungsbeschreibung bedarf jedoch noch der Aktualisierung und Abstimmung mit den Fachbehörden. Die aktuelle heutige Situation soll hinsichtlich der statischen Untersuchungen Dach, Emporen, Rissbilder und die Entwicklung des Anobienbefalls mit den Gutachten 2009-2011 abgestimmt werden. Eine Aufteilung der Instandsetzungsmaßnahme in Bauabschnitte ist durch den Objektplaner zu prüfen und in den weiten Leistungsphasen zu berücksichtigen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Beauftragung erfolgt stufenweise auf Abruf: - Stufe 1 (LPH 1-3 bzw. 1A + 1B + 1C) - Stufe 2 (LPH 4-5 bzw. 1D + 2) - Stufe 3 (LPH 6-7 bzw. 3A + 3B) - Stufe 4 (LPH 8 bzw. 4) - Stufe 5 (LPH 9 bzw. 5) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit der Erbringung der weiteren Leistungen der Stufen 2- 5 zu beauftragen. Weitere Leistungen umfassen u.a.: - Stufe 1A: Einarbeitung in bestehende, aber nicht genehmigte HU Bau aus 2011. Dies stellt jedoch keine besondere Leistung mit Vergütungsanspruch dar, sondern dient der Objektplanung als Unterstützung zur Erfassung des Instandsetzungsumfangs. - Stufe 1A: Klären des Planungsumfanges für die Baulogistikplanung in sämtlichen Bauphasen sowie Erfassung der einzubindenden Personen und Institutionen. Hinweis: Es erfolgt keine separate Beauftragung eines Baulogistikers - Stufe 1C: Mitwirken der Erstellung der Mittelabflussplanung unter Berücksichtigung zweier Kostenträger (Staat-Kirche) gemäß Baupflichtvollzugsvertrag - Stufe 1C: Erarbeitung eines Baulogistikkonzeptes - Stufe 2: Fortschreiben des Baulogistikkonzeptes - Stufe 3A: Fortschreiben der Mittelabflussplanung über alle Kostengruppen und Erstellung unter Berücksichtigung zweier Kostenträgern (Staat-Kirche) gemäß Baupflichtvollzugsvertrag - Stufe 4: Kostenkontrolle und Rechnungsprüfung unter Berücksichtigung zweier Kostenträger (Staat- Kirche) gemäß Baupflichtvollzugsvertrag - Stufe 5: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristMarkterkundung SAP S4HANA "RISE WITH SAP PRIVATE CLOUD EDITION" EINSCHLIESSLICH LIZENZEN, BETRIEB UND INFRASTRUKTUR
Universitätsklinikum Köln AöRKölnFortsetzung von oben 2.1: Gegenstand der Ausschreibung ist ausschließlich die Bereitstellung einer integrierten SAP-Unternehmensplattform auf Basis von RISE with SAP Private Cloud Edition einschließlich der hierfür erforderlichen Softwarelizenzen, Infrastruktur-, Betriebs-, Wartungs- und Supportleistungen. Die eigentliche ERP-Transformation (Systemdesign, Prozesskonzeption, Implementierung, Customizing und Datenmigration) ist nicht Gegenstand dieser Vergabe; entsprechende Implementierungsleistungen wurden bereits in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben und befinden sich in der Durchführung. Soweit nachfolgend Transformationsunterstützung erwähnt wird, bezieht sich dies ausschließlich auf herstellerseitige Onboarding- und Migrationsvorbereitung im Rahmen des RISE Conversion Agreements (insbesondere Lizenzkonvertierung und License Value Credit-Anrechnung). Ein wesentlicher Bestandteil des Beschaffungsgegenstandes ist die Überführung der bestehenden SAP-Lizenzlandschaft des UKK in das zukünftige Betriebs- und Nutzungsmodell. Das UKK verfügt über eine historisch gewachsene SAP-Systemlandschaft mit bestehenden Lizenz-, Wartungs- und Nutzungsrechten, die im Rahmen der Transformation wirtschaftlich, technisch und lizenzrechtlich in die zukünftige Zielarchitektur überführt werden sollen. Die Berücksichtigung bestehender Investitionen sowie die Nutzung der hierfür vorgesehenen Transformations- und Konvertierungsmechanismen stellen einen zentralen Bestandteil des Vorhabens dar. Somit sind die bestehenden Lizenzen vom Auftragnehmer im Rahmen der Umstellung auf das neue SAP-Private Cloud- Lizenzmodell zu berücksichtigen. Eine Doppelbelastung durch parallellaufende On-Premise-Wartungsgebühren und neue Cloud-Betriebskosten während der Migrationsphase sollen effektiv vermieden werden. Die ausgeschriebene Leistung umfasst insbesondere: - die Bereitstellung von SAP S/4HANA Private Cloud Edition, - die Bereitstellung von SAP Fiori, - die Bereitstellung der SAP Business Technology Platform (BTP), - die Bereitstellung der erforderlichen Cloud-Infrastruktur, - Herstellerwartung und Hersteller-Support, - die Analyse, Bewertung und Überführung bestehender SAP-Lizenzen in das zukünftige Betriebsmodell, - die herstellerseitige Migrationsunterstützung und RISE-Onboarding-Services (insbesondere Lizenzkonvertierung gemäß RISE Conversion Agreement und Anrechnung des License Value Credit), - die Bereitstellung von Betriebsleistungen einschließlich Monitoring, Incident Management, Problem Management, Change-Management und Release Management, - die Unterstützung der Integration in bestehende Fachverfahren und Systemlandschaften, - die Sicherstellung von Informationssicherheit, Datenschutz und regulatorischer Compliance, - sowie die Unterstützung der langfristigen Digitalisierungsstrategie des UKK. Die Leistungen sind als integriertes End-to-End-Leistungsmodell bereitzustellen und müssen den besonderen Anforderungen eines Universitätsklinikums der Maximalversorgung, eines Betreibers Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sowie den Anforderungen aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre gerecht werden. Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen begründen zugleich die Alleinstellungsmerkmale, die im Rahmen der Markterkundung von potenziellen Alternativanbietern nachweislich zu erfüllen sind. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber während der gesamten Vertragslaufzeit als strategischer Partner bei der Weiterentwicklung der SAP-Unternehmensarchitektur, der technologischen Ausrichtung sowie der kontinuierlichen Optimierung der zugrunde liegenden Betriebs- und Transformationsprozesse. Er unterstützt das UKK aktiv bei der Weiterentwicklung der SAP-Zielarchitektur, bei Technologie- und Innovationsentscheidungen sowie bei der Bewertung zukünftiger regulatorischer und technologischer Entwicklungen. Hierzu gehören insbesondere Entwicklungen im Umfeld von Cloud-Technologien, Datenplattformen, Prozessautomatisierung, Künstlicher Intelligenz sowie regulatorische Anforderungen des Gesundheitswesens. Der Auftragnehmer wirkt aktiv darauf hin, dass neue technologische Entwicklungen, regulatorische Anforderungen sowie innovative Lösungsansätze frühzeitig bewertet und für den Auftraggeber nutzbar gemacht werden. Hierzu gehören insbesondere neue SAP-Funktionalitäten, Weiterentwicklungen der SAP Business Technology Platform, Automatisierungs- und KI-Technologien, Cloud- und Plattformdienste sowie regulatorische Neuerungen. Der Auftragnehmer hat mindestens einmal jährlich einen Innovations- und Technologiebericht vorzulegen und entsprechende Innovationsworkshops durchzuführen. Die zukünftige Zielarchitektur soll die langfristige Herstellerunterstützung sicherstellen, die betriebliche Stabilität erhöhen, die Standardisierung und Harmonisierung von Geschäftsprozessen unterstützen sowie die Voraussetzungen für zukünftige Daten-, Analyse-, Automatisierungs- und KI-Anwendungsfälle schaffen. Gleichzeitig soll durch die Transformation die langfristige wirtschaftliche Nutzbarkeit der bestehenden SAP-Investitionen sichergestellt und eine zukunftsfähige Grundlage für die weitere Digitalisierung des Universitätsklinikums Köln geschaffen werden. Interessierte Unternehmen werden ausdrücklich gebeten darzulegen, auf welchem technischen Weg sie diese Anforderung dennoch erfüllen können.Juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20Ausschreibung des NLQ für die juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt. Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Leistungen/Tätigkeiten: Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet: Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule - Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG - Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben - Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen - Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form - Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc. - Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben - Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule. Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen: - Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes - Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen - Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen - juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten - Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind - Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen - methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung - Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten - Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen - Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind - Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens - Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen - Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung. - Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws - Kompetenzen in der Erwachsenenbildung - Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik - Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit (50 %) Fachliche Qualität 1. Kompetenzen a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %) b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %) c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %) 2. Referenzen a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind. - Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 12.06.2026
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- The submission deadline is 04. August 2026.
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