Vergabekammer Regierungspräsidium KarlsruheNeckartailfingenTED
Aktivierungshilfen für Jüngere
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III ist die Durchführung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen (komplexe Problemlagen), die deshalb für eine erfolgreich...
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