Vergabekammer Regierungspräsidium KarlsruheNeckartailfingenTED
Aktivierungshilfen für Jüngere
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III ist die Durchführung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen (komplexe Problemlagen), die deshalb für eine erfolgreich...
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III ist die Durchführung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen (komplexe Problemlagen), die deshalb für eine erfolgre...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
- Veröffentlicht:
- 27. Mai 2026
- Frist:
- 02. Juli 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III ist die Durchführung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen (komplexe Problemlagen), die deshalb für eine erfolgreiche Qualifizierung, auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen, noch nicht in Betracht kommen. Die Maßnahme dient dazu, die Teilnehmer für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise an diese heranzuführen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Qualifizierungs- und Aktivierungsmaßnahme für junge Erwachsene (U25) nach § 16 SGB II und § 45 SGB III
Maßnahme für junge Erwachsene (U25) zur Qualifizierung, Aktivierung und Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III für eine Personenanzahl von mindestens 14 und höchstens 20 - Kreis Recklinghausen, Der LandratRecklinghausen
Arbeitsmarktdienstleistung - Eingliederungsmaßnahme für nicht bedarfsdeckende Beschäftigte
Ziel der Leistung ist es, durch Aktivierung, Qualifizierung und Unterstützung der Teilnehmer*innen die Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung, mit der die Hilfebedürftigkeit entfällt, zu erreichen. Diese Maßnahme soll darüber hinaus alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S.1 SGB III gerichtet sind. Dabei können auch sozialintegrative Ansätze zur individuellen Hemmnisbeseitigung zum Einsatz kommen. Die Teilnehmenden sind in der Regel nicht vollschichtig beschäftigte erwerbsfähige Hilfebedürftige (selbstständig oder abhängig beschäftigt (Minijob/Teilzeit)) mit Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf zur Überwindung von Hemmnissen im Eingliederungsprozess bzw. von Qualifizierungsdefiziten. - Kreis Recklinghausen, Der LandratRecklinghausen
Arbeitsmarktdienstleistung - Eingliederungsmaßnahme für nicht bedarfsdeckende Beschäftigte
Ziel der Leistung ist es, durch Aktivierung, Qualifizierung und Unterstützung der Teilnehmer*innen die Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung, mit der die Hilfebedürftigkeit entfällt, zu erreichen. Diese Maßnahme soll darüber hinaus alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S.1 SGB III gerichtet sind. Dabei können auch sozialintegrative Ansätze zur individuellen Hemmnisbeseitigung zum Einsatz kommen. Die Teilnehmenden sind in der Regel nicht vollschichtig beschäftigte erwerbsfähige Hilfebedürftige (selbstständig oder abhängig beschäftigt (Minijob/Teilzeit)) mit Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf zur Überwindung von Hemmnissen im Eingliederungsprozess bzw. von Qualifizierungsdefiziten. - Kreis Recklinghausen, Der LandratRecklinghausen
Arbeitsmarktdienstleistung - Eingliederungsmaßnahme für nicht bedarfsdeckende Beschäftigte
Ziel der Leistung ist es, durch Aktivierung, Qualifizierung und Unterstützung der Teilnehmer*innen die Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung, mit der die Hilfebedürftigkeit entfällt, zu erreichen. Diese Maßnahme soll darüber hinaus alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S.1 SGB III gerichtet sind. Dabei können auch sozialintegrative Ansätze zur individuellen Hemmnisbeseitigung zum Einsatz kommen. Die Teilnehmenden sind in der Regel nicht vollschichtig beschäftigte erwerbsfähige Hilfebedürftige (selbstständig oder abhängig beschäftigt (Minijob/Teilzeit)) mit Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf zur Überwindung von Hemmnissen im Eingliederungsprozess bzw. von Qualifizierungsdefiziten. - Jobcenter Wuppertal AöRWuppertal
Projekt zur Schuldenprävention für junge Heranwachsende
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Defizite im Umgang mit finanziellen Ressourcen haben. Ebenso kann es denkbar sein, dass in Einzelfällen Schulden bereits existieren. Dies macht jedoch nicht den Grundcharakter der Leistung aus. Die Leistung richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 18 - 27 Jahren, die einen eigenen Haushalt begründen. Es greift der präventive Gedanke, dass junge heranwachsende eLb, bei denen z.T. schwerwiegende Gründe für den Auszug aus der elterlichen Bedarfsgemeinschaft vorliegen (Altersspanne 18 - 25 Jahre), nicht in jedem Fall über finanzielle, wirtschaftliche oder vertragsrechtliche Kompetenzen verfügen. Der Auszug in eine eigene Wohnung birgt vor diesem Hintergrund die Gefahr, aus Überforderung Hemmnisse aktiv zu produzieren, was einer Heranführung an den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt oder einer direkten Integration in Selbigen erschweren oder unterbinden kann. - Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.