BITMARCK Holding GmbHEssenTED
Änderungs- und Ergänzungs- vereinbarung Nr. 03 zum Open Infrastructure Offering Vertrag (OIO)
Erweiterung des zentralen Zertifikats- und Secret-Managements durch zusätzliche IBM Vault Self Managed Lizenzen im Rahmen des bestehenden OIO-Vertrags mit IBM Deutschland GmbH. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre technisch und wirtschaftlich nicht sachgerecht und mit erheblichen Schwierigkeiten sowie Zusatzkosten verbunden. Die Änderung v...
Software Licences
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Erweiterung des zentralen Zertifikats- und Secret-Managements durch zusätzliche IBM Vault Self Managed Lizenzen im Rahmen des bestehenden OIO-Vertrags mit IBM Deutschland GmbH. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre technisch und wirtschaftlich nicht sachgerecht und mit erheblichen Schwierigkeiten sowie Zusatzkosten verbunden. Die Änderun...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- BITMARCK Holding GmbH
- Published:
- May 25, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Software Licences
Tender description
Erweiterung des zentralen Zertifikats- und Secret-Managements durch zusätzliche IBM Vault Self Managed Lizenzen im Rahmen des bestehenden OIO-Vertrags mit IBM Deutschland GmbH. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre technisch und wirtschaftlich nicht sachgerecht und mit erheblichen Schwierigkeiten sowie Zusatzkosten verbunden. Die Änderung verändert den Gesamtcharakter des Vertrags nicht, da bereits IT-Infrastrukturleistungen Gegenstand sind.
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5- BITMARCK GmbHEssen
Änderungs- und Ergänzungs- vereinbarung Nr. 03 zum Open Infrastructure Offering Vertrag (OIO)
Die zusätzlichen Leistungen dienen der Erweiterung des zentralen Zertifikats- und Secret-Managements und stehen in unmittelbarem sachlichen, technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem bestehenden OIO-Vertrag. Die Auftragsänderung erfolgt auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Die zusätzlichen Leistungen werden vom bisherigen Auftragnehmer, IBM Deutschland GmbH, erbracht. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sachgerecht in Betracht und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Die betreffenden IBM Vault Self Managed Lizenzen werden nach der Übernahme von HashiCorp durch IBM im IBM Portfolio angeboten und können über die bestehende IBM Vertrags- und Lizenzsystematik in den OIO-Vertrag eingebunden werden. Die Einbindung in die bestehende Vertragsstruktur ermöglicht eine einheitliche lizenzrechtliche, supportbezogene und vertragliche Abwicklung. Ein Auftragnehmer- oder Produktwechsel würde eine erneute technische Produktauswahl, Architekturprüfung, Sicherheitsbewertung, Migrationsplanung, Anpassung von Schnittstellen, Anpassung bestehender Betriebsprozesse sowie Schulungs- und Einführungsmaßnahmen erfordern. Zudem wären Migrationsrisiken bei Zertifikaten, Schlüsseln und Secrets sowie Risiken für den störungsfreien Betrieb zu erwarten. Die Änderung verändert den Gesamtcharakter des OIO-Vertrages nicht, da der Ausgangsvertrag bereits auf IT-Infrastruktur, IBM Programme, Lizenzen, Subscription und Support sowie damit verbundene Serviceleistungen gerichtet ist. Die Aufnahme zusätzlicher IBM Vault Self Managed Lizenzen bewegt sich innerhalb dieses Leistungsbildes. - BITMARCK GmbHEssen
Änderungs- und Ergänzungs- vereinbarung Nr. 03 zum Open Infrastructure Offering Vertrag (OIO)
Die zusätzlichen Leistungen dienen der Erweiterung des zentralen Zertifikats- und Secret-Managements und stehen in unmittelbarem sachlichen, technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem bestehenden OIO-Vertrag. Die Auftragsänderung erfolgt auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Die zusätzlichen Leistungen werden vom bisherigen Auftragnehmer, IBM Deutschland GmbH, erbracht. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sachgerecht in Betracht und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Die betreffenden IBM Vault Self Managed Lizenzen werden nach der Übernahme von HashiCorp durch IBM im IBM Portfolio angeboten und können über die bestehende IBM Vertrags- und Lizenzsystematik in den OIO-Vertrag eingebunden werden. Die Einbindung in die bestehende Vertragsstruktur ermöglicht eine einheitliche lizenzrechtliche, supportbezogene und vertragliche Abwicklung. Ein Auftragnehmer- oder Produktwechsel würde eine erneute technische Produktauswahl, Architekturprüfung, Sicherheitsbewertung, Migrationsplanung, Anpassung von Schnittstellen, Anpassung bestehender Betriebsprozesse sowie Schulungs- und Einführungsmaßnahmen erfordern. Zudem wären Migrationsrisiken bei Zertifikaten, Schlüsseln und Secrets sowie Risiken für den störungsfreien Betrieb zu erwarten. Die Änderung verändert den Gesamtcharakter des OIO-Vertrages nicht, da der Ausgangsvertrag bereits auf IT-Infrastruktur, IBM Programme, Lizenzen, Subscription und Support sowie damit verbundene Serviceleistungen gerichtet ist. Die Aufnahme zusätzlicher IBM Vault Self Managed Lizenzen bewegt sich innerhalb dieses Leistungsbildes. - TenneT TSO GmbH
Änderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Der Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) hat einen bestehenden Dienstleistungsvertrag im Projekt „DolWin5“ während der Vertragslaufzeit geändert. Gegenstand des Vertrages ist die anforderungskonforme Ausführung des Projektmanagements mechanischer Teilsysteme für das Projekt DolWin5. Die Auftragsänderung dient der Fortführung der projektbezogenen Leistungen bis einschließlich Dezember 2026. Die Änderung wurde erforderlich, da im Projekt DolWin5 Terminverschiebungen eingetreten sind, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung nicht vorhersehbar waren. Der ursprünglich vorgesehene Leistungszeitraum war nicht ausreichend, um den vorgesehenen Leistungsumfang vollständig zu erbringen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Zudem ist ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sachgerecht und mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der bestehende Auftragnehmer verfügt über eine projektspezifische Einarbeitungstiefe und vertiefte Kenntnisse der mechanischen Teilsysteme, die kurzfristig nicht substituiert werden können. Die Auftragsänderung erfolgt auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Für Sektorenauftraggeber ist § 132 Abs. 2 Satz 2 und 3 GWB gemäß § 142 Nr. 3 GWB nicht anzuwenden. - Stadt Neumarkt i.d.OPf. VergabestelleNeumarkt i.d.OPf.
Neubau Außenstelle Technische Hochschule, Am Residenzplatz, Neumarkt i.d.OPf. - Trockenbauarbeiten
VOR ÄNDERUNG: Trockenbau: Ca. 1.200 m² Trockenbauwände, Vorsatzschalen Ca. 1.560 m² AHD mit HWL-Platten Ca. 100 m² Streckmetalldecken Ca. 2.250 m² Deckendämmung Tiefgarage mit HWL-Platten NACH ÄNDERUNG: Mehrmengen infolge geänderter und erweiterter Medientrassen (Elektro- und Medientechnik); Anpassungen von Deckenbekleidungen in Tiefgarage und Technikbereichen; zusätzliche Verkleidungen von Installationen, auch unter Berücksichtigung brandschutztechnischer Anforderungen; abschnittsweise Rückbau- und Wiederherstellungsarbeiten bereits ausgeführter Leistungen; zusätzliche Gerüststellungen infolge geänderter Bauabläufe und Ausführungsreihenfolgen. Falls es sich bei den Nachträgen nicht bereits um eine nach § 132 Abs. 1 GWB unwesentliche Änderung handelt, ist die Auftragsvergabe gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig. Demnach ist, unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB, die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann (Buchst. a) und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (Buchst. b). Ein Wechsel des AN für die anfallenden Leistungen kann aus technischen (insbesondere Gewährleistung und Bauablauf) Gründen nicht erfolgen und wäre für den Auftraggeber mit erheblichen Schwierigkeiten und erheblichen Zusatzkosten verbunden. (Nachtragsart: Massenmehrung gemäß, §2 Abs.3 VOB/B). Aus Sicht des Auftraggebers sind die Auftragsänderungen erforderlich, da der erreichte Baufortschritt eine Neuausschreibung bzw. einen Wechsel des Auftragnehmers nicht oder nur mit erheblichen Mehrkosten sowie bautechnischen und terminlichen Risiken zulässt. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde insbesondere zu erheblichen Störungen des Bauablaufs führen. Aus wirtschaftlicher Sicht wären Behinderungen nachfolgender Gewerke sowie Verzögerungen im Bauablauf mit entsprechenden Mehrkosten zu erwarten. Auch aus technischen Gründen, insbesondere aufgrund der bestehenden Schnittstellen zu Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung sowie brandschutztechnischer Anforderungen, wäre eine klare Abgrenzung von Leistungen und Gewährleistungen nicht mehr möglich. Die Änderungen wurden durch nachträgliche Anforderungen des Bauherrn bzw. Nutzers sowie durch erst im Zuge der Bauausführung konkretisierte Leitungsführungen erforderlich und waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung nicht vorhersehbar. Da sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern wird und weiterhin ausschließlich Trockenbauleistungen Gegenstand der Ausführung sind, wird die Voraussetzung für eine zulässige Auftragsänderung als gegeben angesehen. - Tourismusverband MühlviertelBad Leonfelden
Photogrammetrische Erfassung von sakralen Gebäuden und Erstellung virtueller Rundgänge und 3D Modelle im Mühlviertel – Projekt Gotikstr/gotická stezka ATCZ00122 kurz: „Digitalisierung Gotikstraße"
VERTRAGSÄNDERUNG Bezugnehmend auf den Dienstleistungsvertrag vom 12.07.2025 zwischen dem Auftraggeber: Tourismusverband Mühlviertel GF Ing. Markus Obermüller Hans Hinterreiter (Projektleiter Gotikstraße AZCZ00122) Hauptplatz 19 4190 Bad Leonfelden Und dem Auftragnehmer: Bietergemeinschaft "Kulturerbe Archiv" bestehend aus: Jean Claude Grieco, Prandtauerstraße 14a, 4040 Linz Christoph Schindelar, Gießhüblerstraße 121, 2372 Gießhübl Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft: Jean Claude Grieco / Fotomento.atKulturerbe Archiv/Fotomento.at Jean Claude Grieco Prandtauerstr. 14a 4040 Linz wurde in beiderseitigem Einvernehmen folgende Vertragsänderung vereinbart. Der Auftragsgegenstand: Digitalisierungsmaßnahmen Gotikstraße ATCZ00122. Beauftragt wurde im Vertrag ursprünglich die hochauflösende, photogrammetrische Erfassung von 32 gotischen Sakralbauten im Mühlviertel (außen & innen), einschließlich der Erstellung interaktiver 3D-Modelle und eines virtuellen Rundgangs pro Objekt. Besonderes Augenmerk lag auf der 3D-Dokumentation des Flügelaltars Kefermarkt. Dieser Auftrag wurde bereits fast zur Gänze und zur höchsten Zufriedenheit des Auftraggebers erfüllt und soll nun folgendermaßen geändert werden: Die im Zuge der Digitalisierungsmaßnahmen Gotikstraße ATCZ00122 insb. der Digitalisierung des Altars der Pfarrkirche Kefermarkt erstellten Daten sollen von der beauftragten Firma weiter aufbereitet und für eine ansprechende didaktische Vermittlung und barrierefreie Zugänglichkeit genutzt werden. Die Details dieser Leistung wurden in Ihrem Angebot vom 29.06. festgehalten und vom Auftraggeber so befürwortet. Es werden diese Kosten in der Höhe von € 23.300 Netto € 27.960 Brutto für die Umsetzung der Tätigkeit in die Vertragsänderung aufgenommen. Die Vertragsänderung bezieht sich auf § 365 des österreichischen Bundesvergabegesetzes (BVergG) 2018. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Änderungen unabhängig von ihrem Wert nicht als wesentliche Änderung im Sinne der Abs. 1 und 2 anzusehen sind. Es handelt sich um zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers, die erforderlich geworden sind und nicht in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden (5.b). Umsetzung in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, Abschluss der Arbeiten bis 31. Dezember 2026. Im Auftrag: Thomas Samhaber, Projektmanager Tourismusverband Mühlviertel Projekt „Gotikstraße Mühlviertel – Südböhmen ATCZ 00122“ Hauptplatz 19 4190 Bad Leonfelden +43 664 150 53 48
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- The contracting authority is BITMARCK Holding GmbH.
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