AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.TED
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen im Open House-Verfahren. Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird der Beitritt zu einheitlichen Vertragskonditionen angeboten. Registrierung und Unterlagen über Vergabeplattform DTVP. Voraussetzung: vollständige Verfahrensun...
Pharmaceuticals
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Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen im Open House-Verfahren. Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird der Beitritt zu einheitlichen Vertragskonditionen angeboten. Registrierung und Unterlagen über Vergabeplattform DTVP. Voraussetzung: vollständige Verfahren...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
- Published:
- March 04, 2026
- Deadline:
- March 05, 2028
- Topic:
- Pharmaceuticals
Tender description
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen im Open House-Verfahren. Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird der Beitritt zu einheitlichen Vertragskonditionen angeboten. Registrierung und Unterlagen über Vergabeplattform DTVP. Voraussetzung: vollständige Verfahrensunterlagen. Keine Exklusivität, Beitritt jederzeit möglich. Frühester Vertragsbeginn: 01.05.2026.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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9- IKK classicDeadline: Mar 05
Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen von Open-House-Verfahren
Die IKK classic schließt im Zeitraum vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen ab. Das Open-House-Verfahren steht allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen offen. Ein Beitritt ist jederzeit bis zum 05.03.2028 möglich. Der Vertragsbeginn richtet sich nach dem Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen (frühestens 01.05.2026). - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff (ATC) ab. Das Angebot richtet sich an alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen. Es gelten einheitliche Vertragskonditionen ohne individuelle Verhandlungen. Ein Beitritt ist jederzeit möglich, sofern die Teilnahmeunterlagen vollständig eingereicht werden. Bei künftigen Exklusivausschreibungen für diese Wirkstoffe enden die hier geschlossenen Verträge. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff (ATC) ab. Das Angebot richtet sich an alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen. Es gelten einheitliche Vertragskonditionen ohne individuelle Verhandlungen. Ein Beitritt ist jederzeit möglich, sofern die Teilnahmeunterlagen vollständig eingereicht werden. Bei künftigen Exklusivausschreibungen für diese Wirkstoffe enden die hier geschlossenen Verträge. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Einheitliche Vertragskonditionen; Beitritt jederzeit möglich. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen enden diese Verträge gemäß den Regelungen. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt im Open-House-Verfahren Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen für den in BT-21-Lot genannten Wirkstoff (ATC) ab. Voraussetzung ist die vollständige Rücksendung der angeforderten Teilnahmeunterlagen. Es gelten einheitliche Vertragskonditionen und Zugangsverfahren; individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Der Beitritt ist jederzeit möglich, Exklusivität besteht nicht. Bei späteren Ausschreibungen von Exklusivverträgen können die Verträge beendet werden. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff (ATC) ab. Das Angebot richtet sich an alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen. Es gelten einheitliche Vertragskonditionen ohne individuelle Verhandlungen. Ein Beitritt ist jederzeit möglich, sofern die Teilnahmeunterlagen vollständig eingereicht werden. Bei künftigen Exklusivausschreibungen für diese Wirkstoffe enden die hier geschlossenen Verträge. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff (ATC) ab. Das Angebot richtet sich an alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen. Es gelten einheitliche Vertragskonditionen ohne individuelle Verhandlungen. Ein Beitritt ist jederzeit möglich, sofern die Teilnahmeunterlagen vollständig eingereicht werden. Bei künftigen Exklusivausschreibungen für diese Wirkstoffe enden die hier geschlossenen Verträge. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über einen bestimmten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Einheitliche Vertragskonditionen, jederzeitiger Beitritt möglich, keine individuellen Verhandlungen. Verträge enden bei Ausschreibung von Exklusivverträgen. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt im Open-House-Verfahren Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen für den unter BT-21-Lot genannten Wirkstoff (ATC) ab. Vorausgesetzt werden vollständige Teilnahmeunterlagen. Es gibt keine Exklusivität; Beitritt ist jederzeit zu gleichen Konditionen möglich. Bei künftiger Ausschreibung von Exklusivverträgen können die Verträge beendet werden.
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- The submission deadline is 05. März 2028.
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