KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverTED
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für einen bestimmten Wirkstoff (ATC, ggf. Darreichungsform) im Open-House-Verfahren ab. Alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge be...
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Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für einen bestimmten Wirkstoff (ATC, ggf. Darreichungsform) im Open-House-Verfahren ab. Alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Published:
- May 20, 2026
- Deadline:
- December 31, 2026
Tender description
Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für einen bestimmten Wirkstoff (ATC, ggf. Darreichungsform) im Open-House-Verfahren ab. Alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
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10- KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu einem Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können unter einheitlichen Bedingungen jederzeit beitreten. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Individuelle Verhandlungen entfallen. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen enden diese Verträge. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren. KKH schließt mit jedem geeigneten pharmazeutischen Unternehmen unter einheitlichen Bedingungen ab. Beitritt jederzeit möglich. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach §130a Abs. 8 SGB V zu einem bestimmten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Einheitliche Vertragskonditionen, Beitritt jederzeit möglich. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen enden diese Verträge. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Einheitliche Vertragskonditionen; Beitritt jederzeit möglich. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen enden diese Verträge gemäß den Regelungen. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über einen bestimmten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Einheitliche Vertragskonditionen, jederzeitiger Beitritt möglich, keine individuellen Verhandlungen. Verträge enden bei Ausschreibung von Exklusivverträgen. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Interessierte Unternehmen fordern Teilnahmeunterlagen an und legen sie vollständig ausgefüllt vor. Vertragsabschluss erfolgt zu einheitlichen Bedingungen ohne Exklusivität. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen enden diese Verträge. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff (ATC) gemäß BT-21-Lot ab. Das Open-House-Verfahren steht allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Konditionen offen. Ein Beitritt ist jederzeit möglich; individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei künftigen Ausschreibungen von Exklusivverträgen für diese Wirkstoffe werden die hier geschlossenen Verträge gemäß den vertraglichen Regelungen beendet. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den unter BT-21-Lot gennanten Wirkstoff (ATC) und ggf. einschränkend auf bestimmte Darreichungsformen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o.g. Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Sollte die KKH während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den unter BT-21-Lot gennanten Wirkstoff (ATC) und ggf. einschränkend auf bestimmte Darreichungsformen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o.g. Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Sollte die KKH während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
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