KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverTED
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu einem Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können unter einheitlichen Bedingungen jederzeit beitreten. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Ver...
Pharmaceuticals
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Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu einem Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können unter einheitlichen Bedingungen jederzeit beitreten. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Published:
- May 05, 2026
- Deadline:
- December 31, 2026
- Topic:
- Pharmaceuticals
Tender description
Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu einem Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können unter einheitlichen Bedingungen jederzeit beitreten. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet.
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8- KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für einen bestimmten Wirkstoff (ATC, ggf. Darreichungsform) im Open-House-Verfahren ab. Alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Individuelle Verhandlungen entfallen. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen enden diese Verträge. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Interessierte Unternehmen fordern Teilnahmeunterlagen an und legen sie vollständig ausgefüllt vor. Vertragsabschluss erfolgt zu einheitlichen Bedingungen ohne Exklusivität. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen enden diese Verträge. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren. KKH schließt mit jedem geeigneten pharmazeutischen Unternehmen unter einheitlichen Bedingungen ab. Beitritt jederzeit möglich. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff (ATC) gemäß BT-21-Lot ab. Das Open-House-Verfahren steht allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Konditionen offen. Ein Beitritt ist jederzeit möglich; individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei künftigen Ausschreibungen von Exklusivverträgen für diese Wirkstoffe werden die hier geschlossenen Verträge gemäß den vertraglichen Regelungen beendet. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über einen bestimmten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Einheitliche Vertragskonditionen, jederzeitiger Beitritt möglich, keine individuellen Verhandlungen. Verträge enden bei Ausschreibung von Exklusivverträgen. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
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Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach §130a Abs. 8 SGB V zu einem bestimmten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Einheitliche Vertragskonditionen, Beitritt jederzeit möglich. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen enden diese Verträge. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverDeadline: Dec 31
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Einheitliche Vertragskonditionen; Beitritt jederzeit möglich. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen enden diese Verträge gemäß den Regelungen.
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