DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)TED
ABS Paderborn-Halle, Kurve Kassel; Aufschlussbohrungen für Ersatzwasserbeschaffung
Herstellung von 3 Erkundungs- und 2 Aufschlussbohrungen sowie 1 Grundwassermessstelle mit Tiefen bis ca. 180 m. Durchführung von Pumpversuchen und geophysikalischen Bohrlochmessungen in 34314 Espenau (nördlich Kassel) im Rahmen der Ersatzwasserbeschaffung für das Projekt ABS Paderborn-Halle, Kurve Kassel.
Geotechnics
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Herstellung von 3 Erkundungs- und 2 Aufschlussbohrungen sowie 1 Grundwassermessstelle mit Tiefen bis ca. 180 m. Durchführung von Pumpversuchen und geophysikalischen Bohrlochmessungen in 34314 Espenau (nördlich Kassel) im Rahmen der Ersatzwasserbeschaffung für das Projekt ABS Paderborn-Halle, Kurve Kassel.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Published:
- April 29, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Geotechnics
Tender description
Herstellung von 3 Erkundungs- und 2 Aufschlussbohrungen sowie 1 Grundwassermessstelle mit Tiefen bis ca. 180 m. Durchführung von Pumpversuchen und geophysikalischen Bohrlochmessungen in 34314 Espenau (nördlich Kassel) im Rahmen der Ersatzwasserbeschaffung für das Projekt ABS Paderborn-Halle, Kurve Kassel.
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Related tenders
9- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
ABS Paderborn-Halle, Kurve Kassel; Aufschlussbohrungen für Ersatzwasserbeschaffung
Herstellung von 3 Erkundungs- und 2 Aufschlussbohrungen sowie Herstellung von 1 Grundwassermessstelle mit Tiefen von bis zu ca. 180 m, Pumpversuche, geophysikalische Bohrlochversuche in 34314 Espenau, nördlich Kassel. - DB Netz AG (Bukr 16)Frankfurt Main
NBS FRA-MA, PFA 1 - Bohrerkundungen; 3 Lose
Losweise Baugrunduntersuchung für das Projekt NBS Frankfurt-Mannheim, Abschnitt Zeppelinheim - Darmstadt-Nord (PFA 1) mit Bohr- und Sondiererkundung im Lockergestein bis 48 m Tiefe, Durchführung Kampfmittelerkundung, Betreiben von temporären Bohrkernlager(n). Los 1: Zeppelinheim - Trog Langen (km 4,875 – km 10,100) - ca. 36 Kernbohrungen - ca. 76 schwere Rammsondierungen - ca. 9 Drucksondierungen - ca. 83 Schürfe und Rammkernbohrungen - ca. 14 Grundwassermessstellen - Feldversuche und Laboranalysen Los 2: Trog Langen - Gräfenhausen (km 10,100 – 16,100) - ca. 29 Kernbohrungen - ca. 81 schwere Rammsondierungen - ca. 16 Drucksondierungen - ca. 87 Schürfe und Rammkernbohrungen - ca. 26 Grundwassermessstellen - Feldversuche und Laboranalysen Los 3: Gräfenhausen PFA Grenze (km 16,100 – 19,782) + Nordanbindung Darmstadt (km 0,0 – 2,350) - ca. 43 Kernbohrungen - ca. 82 schwere Rammsondierungen - ca. 14 Drucksondierungen - ca. 105 Schürfe und Rammkernbohrungen - ca. 20 Grundwassermessstellen - Feldversuche und Laboranalysen - DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt MainDeadline: Jul 27
Baugrunderkundung NBS F-MA und BAB67 PFA4S
Im Rahmen der Gemeinschaftsplanung der Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim (NBS F-MA) und dem Ausbau der Bundesautobahn 67 (BAB 67) sind im Bereich zwischen Bensheim-Langwaden und Einhausen umfangreiche geotechnische Nacherkundungsarbeiten erforderlich. Diese umfassen die Entnahme von insgesamt ca. 4.600 m Bohrkernen (0-60m Tiefe), die Durchführung schwerer Rammsondierungen auf einer Gesamtlänge von ca. 1.700 m, die Durchführung von Drucksondierungen auf einer Gesamtlänge von ca. 2.700 m, Kleinrammbohrungen von insgesamt ca. 250 Bohrmetern sowie das Herstellen von fünf Grundwassermessstelle an insgesamt 373 Aufschlusspunkten. Die Ausschreibung umfasst drei Raumlose, wobei das Raumlos 1 sämtliche Arbeiten auf der BAB 67 bzw. ausgehend von der BAB 67 (Betriebszufahrten) beinhaltet. Das Raumlos 2 umfasst sämtliche Erkundungsarbeiten auf Waldflächen im Bereich Bensheim-Langwaden sowie im Straßenbereich der L3261 und L3345 westseitig der BAB 67. Das Raumlos 3 umfasst sämtliche Erkundungsarbeiten auf Waldflächen im Gebiet zwischen Bensheim-Schwanheim und Einhausen sowie im Straßenbereich der L3345 ostseitig der BAB 67 und der K65. Die Ausschreibung beinhaltet ebenfalls die Verkehrssicherung der Arbeiten auf der BAB 67 bzw. Straßen. - Landkreis LüneburgLüneburgDeadline: Jul 30
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Direktvergabe/Inhousevergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr - Teilnetz 4 im Amt Neuhaus
Der Landkreis Lüneburg ist in seinem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 NNVG i.V.m. § 16 NKomVG Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Er beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.12.2026 bis 31.12.2035 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 der entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt wird. Die Inhousevergabe an die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg, Gebrüder-Heyn-Straße 18, 21337 Lüneburg als kreiseigenes Verkehrsunternehmen erfolgt als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. Aufgrund der verkehrlichen und betrieblichen Abhängigkeiten der erfassten Linien lassen sich positive Netzwerkeffekte nur durch eine Bündelung der Linien im Sinne des § 8a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG als Teilnetz 4 erreichen. Erfasst sind die Linien 506, 507, 508, 509, 512, 513 in der Gemeinde Amt Neuhaus und dem ostelbischen Teil der Stadt Bleckede. Die hvv-Linie 507 ist aktuell noch in Mecklenburg-Vorpommern konzessioniert, geht jedoch in das Teilnetz 4 über. Die einzelnen Fahrplanentwürfe ab 13.08.2026 sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://teambeam.leinemann-partner.de/transfer/get/tvd266dlxevr6svh1ndzii93x0navdbifcmpox0l. Der derzeit zugrunde zu legende Leistungsumfang ergibt sich aus den beigefügten Fahrplänen und umfasst ein Volumen von insgesamt ca. 281.446 Fahrplankilometern pro Jahr. Etwaige Netzveränderungen im Nahverkehrsplanzeitraum innerhalb des Teilnetzes 4 sind bereits vom Auftrag umfasst. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer aus-reichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 NNVG) in Betracht. Änderungen können sich insb. hinsichtlich des Bestands und des Verlaufs der Linien, des Fahrplan- und Tarifangebots, der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen), der Fahrzeug- und weiteren Qualitätsstandards ergeben. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes unter http://www.hvv. de/fahrplaene/linienfahrplan zu den einzelnen Liniennummern veröffentlicht. Die Anforderungen bezüglich des Tarifes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) unter https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif publiziert. Es gelten die Bedienungsstandards hinsichtlich der Erschließungsqualität und Verbindungsqualität (Verkehrszeiten, Beförderungszeiten und Erreichbarkeiten, Umsteigehäufigkeit und Bedienungshäufigkeit) des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen. Die konkreten Anforderungen an die jeweiligen Linien und der Umfang der Verkehrsleistungen sind den derzeitigen Fahrplänen zu entnehmen. Hinsichtlich der Fahrzeuganforderungen sind die Vorgaben gemäß Ziff. 2.10. des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen einzuhalten. Alle Fahrzeuge müssen sich in verkehrssicherem Zustand befinden und den rechtlichen Bestimmungen (insbes. PBefG, BOKraft, StVZO etc.) entsprechen. Die in der jeweils aktuellen Fassung geltenden hvv-Standards gelten dabei als Mindestanforderung, die alle im Land-kreis Lüneburg eingesetzten Fahrzeuge jederzeit erfüllen müssen. Die Fahrzeuginstandhaltung und -wartung unterliegt der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Betreibers. Unfallschäden sind kurzfristig und fachgerecht zu beseitigen. Es sind Anforderungen an die Fahrzeugqualität, das Fahrzeugalter (max. 6 Jahre ab Erstzulassung) und die Abgasnorm (Diesel EURO 6 oder besser) zu erfüllen. Neben den geltenden hvv-Standards als Mindeststandard sind gemäß des NVP die nachfolgenden Ergänzungen einzuhalten. Der Landkreis Lüneburg erwartet vom Fahrpersonal folgende Schlüsselqualifikationen: • gute Kenntnisse der deutschen Sprache • detaillierte Orts-, Strecken- und Tarifkenntnisse • sichere und angemessene Fahrweise • Freundlichkeit gegenüber den Fahrgästen • angemessenes Erscheinungsbild • Deeskalationstraining Die Verkehrsunternehmen verpflichten sich darüber hinaus gegenüber dem Landkreis, ihr Fahrpersonal regelmäßig zu schulen und weiterzubilden. Zu jedem Schuljahresbeginn sind die Fahrerinnen/Fahrer ausführlich in die neuen Fahrpläne einzuweisen. Der Aufgabenträger hat das Recht, an Schulungen und Einweisungen teilzunehmen bzw. sich auf Anforderung entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Insbesondere ist das Fahrpersonal zur Einhaltung von Anschlüssen zu sensibilisieren. Hierzu zählt auch die Pflicht, bei verspäteten Zügen oder Bussen die Leitstelle zu kontaktieren, um nähere Informationen zu bekommen. Im Sinne der Fahrgäste sind nach Möglichkeit auch bei Verspätungen die Anschlüsse sicherzustellen. Das Verkehrsangebot wird innerhalb eines bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung angepasst. Dies kann insbesondere Änderungen der Linienführung, der Bedienungsform (Linienverkehr oder flexible Bedienungsformen), der Fahrplanlage, der Verkehrsmenge, des Tarifs sowie weiterer Aspekte wie Fahrzeuge und sonstige Qualitätsstandards umfassen. Diese Änderungen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und stellen keine Veränderung des Auftragsgegenstandes dar. Mit dieser Vorabbekanntmachung kommt der Landkreis Lüneburg seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Die Vergabe erfolgt direkt und ist als öffentlicher Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 1, 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 PBefG beabsichtigt. - BEW Berliner Energie und Wärme GmbHBerlinDeadline: Jul 06
REB, Los 4f: Planung, Lieferung, Montage, Prüfung und Anschluss von 110 kV/ 10 kV/ 0,4 kV Kabeln zwischen den Primärkomponenten und Mittelspannungsanlagen, Projekt: Reuter Electrical Backbone (REB)
Im Rahmen des Kohleausstiegs bis 2030 in Berlin wird die Transformation des bestehenden Anlagenparks am Standort Reuter zum zukünftigen Anlagenpark schrittweise in mehreren Teilprojekten realisiert. Das Teilprojekt Reuter Electrical Backbone "REB" umfasst hierbei die Transformation des elektrischen Systems am Standort. Dies beinhaltet unter anderem die Planung eines 380/110/10kV-Umspannwerkes (in zwei Errichtungsphasen) inklusive der elektrischen Anbindung an die Übertragungs-/ Versorgungsnetze sowie die elektrische Anbindung der Teilprojekte und Bestandsanlagen. Die Umsetzung des Projektes REB wird im Rahmen von EU-weiten Ausschreibungen mittels 9 Losen realisiert: - Los 1 Bau (in Ausführung)* - Los 2 Elektrotechnik <= 10kV (in Ausführung)* - Los 3 a: Zwei 110/10,5/10,5kV-Transformatoren (in Ausführung)* - Los 4 a/b: 1x SF6-freie 110kV-GIS-Anlage (12 Felder) und 1x 380kV-GIS (2 Felder) [TED Nr.:471507-2025] - Los 4 c/d: Zwei 400/110kV-Netztransformatoren (300 MVA) und zwei 110/22,5kV- Verteilungstransformatoren (125 MVA) [TED Nr.: 178149-2026] - Los 4 e: Planung, Lieferung und Verkabelung der Sekundärtechnik (u.a. zu Primärtechnik) [TED Nr.: 474497-2025] - Los 4 f: Planung, Lieferung, Montage, Prüfung und Anschluss von 110 kV/ 10 kV/ 0,4 kV Kabeln zwischen den Primärkomponenten und Mittelspannungsanlagen, [diese Bekanntmachung] *Bitte beachten: Los1, Los 2 und Los3a wurden bereits vergeben und sind in der Ausführung. Los 4f beinhaltet wesentlich folgende Lieferungen und Leistungen: a) Planungsdienstleistungen Ausführungsplanung auf Grundlage einer vorliegenden Entwurfsplanung für folgende Gewerke: Kabeltrassen, Erdung, Blitzschutz/Potentialausgleich sowie allgemeine elektrotechnische Installationen, z. B. Beleuchtung, Kraftsteckdosen etc. b) Haupt-Kabeltrassen Errichtung diverser Haupt-Kabeltrassen für 110 kV, 10 kV, Niederspannung sowie Steuerkabel auf oberirdischen Stahlkonstruktionen, z. B. Brücken, sowie in diversen unterirdischen Kanälen und Schachtbauwerken. Gesamtlänge: ca. 4.000 m, ca. 200 Formteile, über 250 Ausleger. c) 110-kV-Kabelsysteme Montageplanung, Lieferung und Montage von vier 110-kV-Kabelsystemen zur Anbindung diverser 110-kV-Anlagen und Betriebsmittel, einschließlich Herstellung von Endverschlüssen und Muffen, Dichtungen, Stützkonstruktionen, Kabelschellen sowie zugehörigen Dichtungen und Durchführungen bzw. Sekundärstahlbau: 2 x Anbindung REB-GIS 110/10,5/10,5-kV EB-Transformatoren, 80 MVA 2 x Anbindung REB-GIS 110/22-kV E-HWE-Transformatoren, 125 MVA 1 x Anbindepunkt B: REB-GIS Schaltfeld 26, SF26 – Stromnetz Berlin, 63 MVA 1 x Anbindepunkt B: REB-GIS Anfahrtransformatoren Reuter West, 63 MVA d) 10-kV- und Niederspannungskabelanbindungen Montageplanung, Lieferung und Montage diverser 10-kV- sowie weiterer Niederspannungs-Starkstromkabelanbindungen zwischen den Schaltanlagen im REB-Gebäude, z. B. MSSA, NSHV, EB-Transformatoren, und den Verbraucherschaltanlagen in den angrenzenden Bauwerken, z. B. RSHP, HZ1, HZ2 etc. e) Kabeltrassen und Kabelwege Lieferung und Montage von Kabeltrassen und Kabelwegen einschließlich Halterungen und Befestigungen in den definierten Kabelschächten sowie auf der RHS-Brücke. f) Außenbeleuchtung und Kraftsteckdosen g) Blitzschutz, Überspannungsschutz und Potentialausgleich h) Provisorischer Brandschutz i) Brandschottungen und Wandabschlüsse j) Kabeldichtungen und Durchführungen Alle Kabellieferumfänge verstehen sich einschließlich der Herstellung beidseitiger Kabelendverschlüsse sowie der Durchführung von Montageendkontrollen, einschließlich Spannungsprüfungen nach DIN EN. Die o.g. Lieferungen und Leistungen sind für die Phase 2 des Projektes REB vorgesehen. Die Realisierung der Phase 2 ist im Jahr 2028 – 2030 festgelegt. Los 5 Waldburg
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Waldburg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 11.100,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 7.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 0 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 242 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.- Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausen
TNW_HLS_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmig - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDeadline: Jul 28
TNW_ELT_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. - LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbHHainichenDeadline: Jul 28
S 178 - Felssicherung am Hirschberg bei Schlottwitz
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH Ernst-Thälmann-Straße 5 09661 Hainichen Deutschland Telefonnummer: ./. Faxnummer: ./. E-Mail: ./. b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: BL-26-012-MAV c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Planung und Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 01768 bei Schlottwitz f) Art und : : Sicherungsarbeiten am Felsen mittels Errichtung von verschiedenen Sicherungsbauweisen (Fangschutzzaun, Schutznetzen und Blocksicherungen) : 22 Stk Bäume fällen mit 10 - 30 cm Stammdurchmesser (gemessen 1 m über GOK) 4 Stk Fledermauskästen anbringen Einzelblocksicherungen 8 Stk Dauerfelsnägel (ø 32 mm, Länge bis 6,5 m) Schutzvernetzung 190 Stk Dauerfelsnägel (ø 28 mm, Länge bis 3,5 m) 440 m3 hochfestes Drahtgeflecht aus legiertem Stahldraht 190 Stk systemkonforme Krallplatten inkl. Mutter 170 m Randseile Steinschlagschutzzäune: 26 Stk Dauerfelsnägel (Zugpfahl ø 32 mm, Länge bis 4,5 m) 26 Stk Dauerfelsnägel (Druckpfahl ø 25 mm, Länge bis 2,0 m) 12 Stk Dauerfelsnägel (seitliche Verankerung ø 32 mm, Länge bis 6,0 m) 52 Stk Dauerfelsnägel (rückwärtige Verankerung ø 32 mm, Länge bis 4,0 m) 26 Stk Herstellung der Betonfundamente zur Gründung der Zaunstützen 180 m Steinschlagschutzzaun 500KJ, Höhe 3m, max. Auslenkung 6m 65 m2 Runsennetz Zusätzlich ist für dieses Vergabeverfahren das Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) anzuwenden. Gemäß § 6 SächsVergabeG gilt damit ergänzend zu den Teilnahmebedingungen Pkt. 6: Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftragsgebers zulässig. Es wird auf die Möglichkeit der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften hingewiesen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: Ingenieurbauwerke Ausführungsplanung Felssicherungsbauwerke in prüfbarer Form Bestandsunterlagen/Dokumentation Verkehrsanlagen Planung der Vollsperrung (Verkehrszeichen, Beschilderungsplan, Umleitungsplanung) Planung temporäre Lichtsignalanlagen h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Beginn: Ende: sonstiges weitere Fristen: Beginn der Ausführung: spätestens 5 Werktage nach Zuschlagserteilung Vollendung der Ausführung: spätestens am 27.11.2026 Vollsperrung der S 178 vom 01.10.2026 bis 31.10.2026 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f1345ddf4-7aa636f2a4f60eb m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 28.07.2026 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 26.08.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: 100% Preis s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 28.07.2026 um: 10:00 Uhr Ort: Um der zunehmenden Digitalisierung bei der Durchführung von Vergabeverfahren gerecht zu werden, sind nur noch elektronische Angebote zugelassen. Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Keine. Gemäß § 14 (6) VOB/A wird die Mitteilung Ausschreibungsergebnis Öffnungstermin unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: Sicherheit für Vertragserfüllung ist gem. § 9c VOB/A und § 17 VOB/B in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheit für Mängelansprüche ist gem. § 9c VOB/A und § 17 VOB/B in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme zu leisten. u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und Weitere Besondere Vertragsbedingungen. Es besteht die Möglichkeit die Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz mit dem Angebot einzureichen. v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Von ausländischen Bietern oder ausländischen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft oder ausländischen Unterauftrag-/Nachunternehmen (UAN/NU) werden für alle benannten Angaben (Ang), Erklärungen (Erkl) und Nachweise (Nachw) entsprechend gleichwertige verlangt. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Die mit dem Angebot bzw auf gesondertes Verlangen (ges Verl) vorzulegenden Ang, Erkl und Nachw sind gemäß den Fristen der VOB/A vorzulegen. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung zur Eignung (EK Eignung) vorzulegen: Der Bieter hat zum Nachw seiner Fachkunde (FK), Leistungsfähigkeit (LF) und Zuverlässigkeit (Zuverl) die Ang gem § 6a VOB/A Eignungsnachw einzureichen. Mittel der Nachweisführung gem § 6b (1) und (2) VOB/A. Der Bieter hat die im PQ-System hinterlegten Ang, Erkl und Nachw (insbesondere die Referenzen (Ref)) projektspezifisch auf Aktualität und Eignung entsprechend den Anforderungen dieser Ausschreibung zu prüfen. Maßgebend für die Wertung des Angebotes des Bieters sind seine bis zum Ablauf der Angebotsfrist im PQ-System hinterlegten Ref. Es besteht die Möglichkeit, neben den im PQ-System hinterlegten Ref, weitere Ref mit dem Angebot abzugeben. Zum Nachw der wirtschaftlichen und finanziellen LF ist in der EK Eignung, Pkt. I Verpflichtende Eignungsnachw der Jahresumsatz (gefordert mindestens in Höhe von (iHv) 750.000 €) und der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich (gefordert mindestens iHv 750.000 €) in den letzten 3 Jahren anzugeben. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachw seiner FK weitere Ang gem § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf ges Verl der Vergabestelle durch den Bieter und ggf seiner UAN/NU folgende Nachw vorzulegen: Bieter: Erkl + Nachw gem EK Eignung Ergänzung des Verzeichnisses der UAN/NU-Leistungen um die Namen der UAN/NU und ggf vorh PQ-Nr UAN/NU: Angaben, Erkl + Nachw gem § 6a (2) VOB/A Bieter und ggf UAN/NU: Nachw (Ref-Bescheinigung) von 3 Ref für vergleichbare Leistungen des Leistungserbringers der letzten 5 Kalenderjahre (seit 2020; : Errichtung technischer Felssicherungsbauteile: mind. 1 Referenz Errichtung Felsvernetzungen mind. 1 Referenz Errichtung Fangschutzzäune mind.1 Referenz Errichtung Felsvernetzungen oder Fangschutzzäune oder Einzelblocksicherungen unter Anwendung der Seilzugangstechnik (seilunterstütztes Zugangsverfahren) Die Errichtung verschiedener technischer Felssicherungsbauteile können auch in einer Referenz nachgewiesen werden. Unberührt davon bleibt, dass insgesamt 3 Referenzen vorzulegen sind. Nicht ausreichend sind jeweils 3 Referenzen zur Errichtung von Felsvernetzungen oder 3 Referenzen zur Errichtung Fangschutzzäune). Die Ref müssen folgende Angaben beinhalten: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des auf mein/unser Unternehmen entfallenden Anteils, Ausführungszeitraum, Auftraggeber inkl. Kontaktdaten. Die Ref-Bescheinigungen sind von allen Bietern für die im Angebot benannten Ref vom Ref-Geber (AG/Bauherr/bevollmächtigter Vertreter des AG/Bauherren) bestätigt, zu erbringen. Dies gilt somit auch für die Bieter, welche neben den im PQ-System hinterlegten Ref weitere Ref im Rahmen der Angebotsabgabe einreichen. Urkalkulation (Sperrvermerk führt zum Ausschluss) Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß "Merkblatt über Rahmenbedingungen für Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS). x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, Abteilung 6 Mobilität, Referat 63 Straßen- und Ingenieurbau Archivstraße 1 01097 Dresden Fels-/ Hang-/ Böschungssicherung,Landschaftsbau/ Außenanlagen
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