Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle BauMünchenTED
70-00511-2370-E ELT - PR1227703-2370-B
Im Rahmen der Fachplanung Technische Ausrüstung wird ein Konzept für die technische Infrastruktur des Stuttgart Climate Tech Hub (S-CTH) entwickelt, einschließlich möglicher Erweiterungen. Das Bestandsparkhaus am Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart (IZS) ist derzeit nicht vollständig erschlossen, daher sind umfassende Maßnahmen zur tech...
MEP Engineering, Fire Protection Engineering
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- Contracting authority:
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle Bau
- Published:
- July 22, 2026
- Deadline:
- August 21, 2026
- Topic:
- MEP Engineering
Tender description
Im Rahmen der Fachplanung Technische Ausrüstung wird ein Konzept für die technische Infrastruktur des Stuttgart Climate Tech Hub (S-CTH) entwickelt, einschließlich möglicher Erweiterungen. Das Bestandsparkhaus am Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart (IZS) ist derzeit nicht vollständig erschlossen, daher sind umfassende Maßnahmen zur technischen Erschließung geplant. Insbesondere ist die Installation einer Brandmeldeanlage sowie einer Photovoltaik-Anlage und PVT-Photovoltaik und Solarthermie im Hybridmodul auf dem Dach vorgesehen.
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Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle BauMünchenDeadline: Aug 21Im Rahmen der Fachplanung Technische Ausrüstung wird ein Konzept für die technische Infrastruktur des Stuttgart Climate Tech Hub (S-CTH) entwickelt, einschließlich möglicher Erweiterungen. Das Bestandsparkhaus am Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart (IZS) ist derzeit nicht vollständig erschlossen, daher sind umfassende Maßnahmen zur technischen Erschließung geplant. Insbesondere ist die Installation einer Brandmeldeanlage sowie einer Photovoltaik-Anlage und PVT-Photovoltaik und Solarthermie im Hybridmodul auf dem Dach vorgesehen.Fachplanung Technische Ausrüstung ELT für Stuttgart Climate Tech Hub (S-CTH)
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle BauMünchenDeadline: Aug 21Beschreibung: Im Rahmen der Fachplanung Technische Ausrüstung wird ein Konzept für die technische Infrastruktur des Stuttgart Climate Tech Hub (S-CTH) entwickelt, einschließlich möglicher Erweiterungen. Das Bestandsparkhaus am Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart (IZS) ist derzeit nicht vollständig erschlossen, daher sind umfassende Maßnahmen zur technischen Erschließung geplant. Insbesondere ist die Installation einer Brandmeldeanlage sowie einer Photovoltaik-Anlage und PVT-Photovoltaik und Solarthermie im Hybridmodul auf dem Dach vorgesehen.Sanierung Rathaus - Technische Ausrüstung ELT und HLS
Stadt Oebisfelde-WeferlingenOebisfelde-WeferlingenDie Stadt Oebisfelde-Weferlingen plant die Sanierung des historischen und teilweise unter Denkmal-schutz stehenden Rathauses der Stadt. Bestandssituation Das historische Rathaus der Stadt Oebisfelde besteht aus zwei Baukörpern. Der südliche Teil des zwei-geschossigen Gebäudes ist spätmittelalterlich (vor 1500) und weist auf der Ostseite einen Renais-sancegiebel auf. Auf der Westseite befindet sich auf diesem Gebäudeteil ein Dachtürmchen mit einer Glocke (1784). Im Inneren dieses Teils ist die spätgotische Ratsstube mit Kreuzgratgewölbe auf einem Mittelpfeiler und einem jetzt innen liegenden Portal erhalten. Der Giebel auf der Westseite wurde wahrscheinlich in der Zeit des Umbaus Ende des 19. Jahrhunderts verändert. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut, unter diesem Gebäudeteil befindet sich ein Gewölbekeller. Östlich des älteren Gebäudeteils wurde Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts ein Erweite-rungsbau als Flachbau errichtet. Dieser wird von einer Bruchsteinmauer, die auch den weiter östlich gelegenen Hof einschließt, umschlossen. Der ebenfalls zweigeschossige nördliche Gebäudeteil stammt aus dem 18. Jahrhundert und weist im Obergeschoss eine Fachwerkkonstruktion auf. Darüber befindet sich ein Mansarddach mit Krüppel-walm auf der Ostseite, die Westseite zeigt einen geraden Dachabschluss mit einem Staffelgiebel aus dem Ende des 19. Jahrhunderts. Das Dachgeschoss ist im Moment nicht ausgebaut. Der Gebäudeteil weist eine Teilunterkellerung (Heizungskeller) auf. Die Erschließung des Obergeschosses erfolgt durch eine zwischen beiden Gebäudeteilen liegende Freitreppe. Die Geschossebenen des Erd- und Obergeschosses sind in den beiden Gebäudeteilen unterschiedlich. Das gesamte Rathaus ist ein Einzeldenkmal. Schadens- und Problemsituation Im Zuge der Sanierung des Westgiebels 2013/14 wurden diverse Schäden an der Decken- und Dach-konstruktion über dem OG und im Bereich der Fachwerksfassaden entdeckt. Diese wurden durch ein Holzschutzgutachten detailliert untersucht und dokumentiert. Dabei zeigte sich, dass auch die De-ckenbalken der Decke über dem EG schwerwiegende Holzschäden aufweisen. Auf Grund der Nutzungssituation konnten diese bisher nur im Bereich der Balkenköpfe erfasst wer-den. D.h. über den Schadensumfang der Decke über dem EG können i. M. keine verlässlichen Aussa-gen getroffen werden. Dazu ist eine Freilegung erforderlich. Darüber hinaus sind weitere Probleme und Mängel im Bereich der funktionalen Organisation, dem Brandschutz, dem Wärmeschutz, der Haustechnik offensichtlich. Sanierunqsaufgaben Auf Grund der entdeckten Schäden ergibt sich folgendes Minimalprogramm der Sanierung: Südtrakt Rückbau der gesamten Dacheindeckung/Neueindeckung Demontage und Sanierung des Glockenturms Sanierung der Decken- und Dachkonstruktion Nordtrakt Rückbau der Dacheindeckung/Neueindeckung Rückbau der Dachkonstruktion und Neubau Rückbau/Sanierung der Deckenkonstruktion Freilegung der Gefache des Fachwerks, Instandsetzung des Fachwerks und Neuausmauerung der Gefache Freilegung der Decke über dem EG und Sanierung. Es ist absehbar, dass das Rathaus während der Sanierung nicht nutzbar ist. Auf Grund des Schadens-umfangs werden alle Büroräume in Mitleidenschaft gezogen und es wird eine umfassende Renovie-rung und Teilerneuerungen (Fußböden, Wände, Decken, Haustechnik) erforderlich. Daher würde es sich in diesem Zusammenhang anbieten, weitere organisatorische und bautechnische Probleme und Mängel zu beheben. Diese ergeben sich aus: den aktuellen Nutzungsanforderungen der Brandschutz- und Fluchtwegesituation dem Wärmeschutz dem Stand der Haustechnik (Heizung, Elektro, EDV) Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von Grund- und Besondere Leistungen der Leistungsbilder Fachplanung Technische Ausrüstung HLS nach § 55 Abs. 1 und Abs. 3 iVm Anlage 15.1 HOAI 2021, LPH 1-9 mit allen Grundleistungen (Los 1) Fachplanung Technische Ausrüstung ELT nach § 55 Abs. 1 und Abs. 3 iVm Anlage 15.1 HOAI 2021, LPH 1-9 mit allen Grundleistungen (Los 2) Die Leistungen werden stufenweise sowie teilweise optional vergeben. Einzelheiten sind der Leis-tungsbeschreibung zu entnehmen. Parallel zu diesem Verfahren erfolgt die nationalen Ausschreibungen des SiGeKo und des Brandschutzes. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Sachsen-Anhalt und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme im Rahmen des Landesförderprogramms "Förderung des Wachs-tums und der nachhaltigen Erneuerung, Programmbereich Aufwertung" 2023 gemäß Erlass des Minis-teriums für Infrastruktur und Digitales (MID) vom 29.11.2023 über die Programmaufnahme für die Städtebauförderung 2023.TNW ELT Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Schulverband DietenhofenDietenhofenDeadline: Sep 01Der Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Lph. 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 sowie Besondere Leistungen vergeben.TNW_ELT_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDeadline: Jul 28Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben.TNW_HLS_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDer Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare GenehmigTNW HLS Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Schulverband DietenhofenDietenhofenDeadline: Sep 01Der Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Lph. 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 sowie Besondere Leistungen vergeben.
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