Stadt AugsburgAugsburg
511 26 02 002 Rahmenvereinbarung Busverkehrsleistungen im Stadtgebiet Augsburg
Rahmenvereinbarung für Busverkehrsleistungen im Stadtgebiet Augsburg. Es werden Schülerbeförderungsleistungen im freigestellten Schulverkehr ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst drei Lose: 1. Schülerbeförderung zum Zentralhort Brixener Straße mit Großbussen, 2. Schülerbeförderung zum Zentralhort Brixener Straße mit Kleinbussen und 3....
School Transport
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Rahmenvereinbarung für Busverkehrsleistungen im Stadtgebiet Augsburg. Es werden Schülerbeförderungsleistungen im freigestellten Schulverkehr ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst drei Lose: 1. Schülerbeförderung zum Zentralhort Brixener Straße mit Großbussen, 2. Schülerbeförderung zum Zentralhort Brixener Straße mit Kleinbussen und...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Augsburg
- Published:
- May 28, 2026
- Deadline:
- June 26, 2026
- Topic:
- School Transport
Tender description
Rahmenvereinbarung für Busverkehrsleistungen im Stadtgebiet Augsburg. Es werden Schülerbeförderungsleistungen im freigestellten Schulverkehr ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst drei Lose: 1. Schülerbeförderung zum Zentralhort Brixener Straße mit Großbussen, 2. Schülerbeförderung zum Zentralhort Brixener Straße mit Kleinbussen und 3. Schülerbeförderung zum Hort St. Stephan mit Kleinbussen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
1 file recorded- ARRIBA_documents.zip
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10- Stadt AugsburgAugsburgDeadline: Jun 26
Rahmenvereinbarung Busverkehrsleistungen im Stadtgebiet Augsburg
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beförderung von Schülern / Schülerinnen im freigestellten Schulverkehr. Die Losbildung ergibt sich wie folgt: Fachlos 1: Schülerbeförderung zum Zentralhort Brixener Straße mit Großbussen Fachlos 2 - Teillos 1: Schülerbeförderung zum Zentralhort Brixener Straße mit Kleinbussen Fachlos 2 - Teillos 2: Schülerbeförderung zum Hort St. Stephan mit Kleinbussen - Stadt AugsburgAugsburgDeadline: Jun 26
Fachlos 2_Teillos 2 Schülerbeförderung zum Hort Sankt Stephan mit Kleinbussen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beförderung von Schülern / Schülerinnen im freigestellten Schulverkehr. Die Losbildung ergibt sich wie folgt: Fachlos 1: Schülerbeförderung zum Zentralhort Brixener Straße mit Großbussen Fachlos 2 - Teillos 1: Schülerbeförderung zum Zentralhort Brixener Straße mit Kleinbussen Fachlos 2 - Teillos 2: Schülerbeförderung zum Hort St. Stephan mit Kleinbussen - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
Schülerbeförderung: Hin- u. Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten von Schülerinnen und Schülern des Priv. Gymn. Raiffeisen Campus Dernbach (3 Lose)
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- u. Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten von Schülerinnen und Schülern des Priv. Gymn. Raiffeisen Campus,Burgweg 21 - 23, 56428 Dernbach im Westerwald (3 Lose) Zum Schuljahresbeginn 2026/2027 werden eine Hin- und Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten zum bzw. vom Priv. Gymn. Raiffeisen Campus Dernbach neu ausgeschrieben. Schulzeiten am Priv. Gymnasium Raiffeisen-Campus Dernbach - Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:10 Uhr - Unterrichtsende (mo - do): 16:15 Uhr - Unterrichtsende freitags: 12:50 Uhr Erster Fahrtag: In den Losen 1 und 2: Montag, 10.08.2026 In Los 3: Freitag, 14.08.2026 Die Beförderung ist in 3 Strecken/Losen vorgesehen. Alternativangebote (z. B. geänderte Streckenführung, Zusammenfassung von Strecken) und Gesamtangebote sind möglich. So-fern bei Alternativangeboten Strecken kombiniert werden, müssen alle Ortsgemeinden abge-deckt sein. Bei Gesamtangeboten muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nach-richtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot ent-sprechen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge im Angebot ist möglich. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis Standort der Einrichtung auszuweisen. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurDeadline: Jun 30
Schülerbeförderung: Hin- u. Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten von Schülerinnen und Schülern des Priv. Gymn. Raiffeisen Campus Dernbach (3 Lose)
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- u. Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten von Schülerinnen und Schülern des Priv. Gymn. Raiffeisen Campus,Burgweg 21 - 23, 56428 Dernbach im Westerwald (3 Lose) Zum Schuljahresbeginn 2026/2027 werden eine Hin- und Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten zum bzw. vom Priv. Gymn. Raiffeisen Campus Dernbach neu ausgeschrieben. Schulzeiten am Priv. Gymnasium Raiffeisen-Campus Dernbach - Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:10 Uhr - Unterrichtsende (mo - do): 16:15 Uhr - Unterrichtsende freitags: 12:50 Uhr Erster Fahrtag: In den Losen 1 und 2: Montag, 10.08.2026 In Los 3: Freitag, 14.08.2026 Die Beförderung ist in 3 Strecken/Losen vorgesehen. Alternativangebote (z. B. geänderte Streckenführung, Zusammenfassung von Strecken) und Gesamtangebote sind möglich. So-fern bei Alternativangeboten Strecken kombiniert werden, müssen alle Ortsgemeinden abge-deckt sein. Bei Gesamtangeboten muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nach-richtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot ent-sprechen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge im Angebot ist möglich. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis Standort der Einrichtung auszuweisen. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
Schülerbeförderung: Hin- u. Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten von Schülerinnen und Schülern des Priv. Gymn. Raiffeisen Campus Dernbach (3 Lose)
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- u. Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten von Schülerinnen und Schülern des Priv. Gymn. Raiffeisen Campus,Burgweg 21 - 23, 56428 Dernbach im Westerwald (3 Lose) Zum Schuljahresbeginn 2026/2027 werden eine Hin- und Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten zum bzw. vom Priv. Gymn. Raiffeisen Campus Dernbach neu ausgeschrieben. Schulzeiten am Priv. Gymnasium Raiffeisen-Campus Dernbach - Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:10 Uhr - Unterrichtsende (mo - do): 16:15 Uhr - Unterrichtsende freitags: 12:50 Uhr Erster Fahrtag: In den Losen 1 und 2: Montag, 10.08.2026 In Los 3: Freitag, 14.08.2026 Die Beförderung ist in 3 Strecken/Losen vorgesehen. Alternativangebote (z. B. geänderte Streckenführung, Zusammenfassung von Strecken) und Gesamtangebote sind möglich. So-fern bei Alternativangeboten Strecken kombiniert werden, müssen alle Ortsgemeinden abge-deckt sein. Bei Gesamtangeboten muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nach-richtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot ent-sprechen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge im Angebot ist möglich. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis Standort der Einrichtung auszuweisen. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Jun 29
Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Jul 07
Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergDeadline: Jun 29
Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHEschborn
81308222-Rahmenvereinbarung - Gutachter*innen-Pool für die Entwicklung von Vorhaben in den Bereichen Energie, Verkehr und Klimawandel, Los 2
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung in 2 Losen über die Vorbereitung von BMZ-finanzierten Vorhaben (Kurzstellungnahmen, Projektprüfungen und Änderungsangebote einschließlich der Erstellung der hierfür erforderlichen Dokumente) die Unterstützung im EU-Angebotsprozess (Vorbereitung von "EU-Kofinanzierungen" insbesondere im Kontext von BMZ-finanzierten Angeboten) durch qualifizierte Fachkräfte. Jedes Los enthält einen Fachkräfte-Pool. Aus diesen Pools werden die einzelnen Einsätze abgerufen. Die Rahmenvereinbarung richtet sich in erster Linie an Einzelgutachter*innen. Consultingunternehmen können jedoch ebenfalls einzelne Fachkräfte anbieten. Los 1 umfasst bis zu 70 Fachkräfte richtet sich an solche, die bereits über mehrjährige Erfahrung in der Entwicklung von BMZ-finanzierten Vorhaben und/oder EU-Kofinanzierungen verfügen und mit den jeweiligen Prozessen vertraut sind. Los 2 mit bis zu 20 Fachkräften richtet sich an Fachkräfte, die über erste Erfahrungen in der Vorbereitung, Planung, Entwicklung oder Evaluierung von BMZ-finanzierten Vorhaben und/oder EU-Kofinanzierungen verfügen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre und kann um bis zu zwei weiteren Jahren verlängert werden. Ein Fachkräfteeinsatz besteht aus einer mehrerer der folgenden Leistungen: Leistungen im BMZ-Angebotsprozess: Erstellung einer Kurzstellungnahme (KSN), Erstellung einer Projektkonzeption mit Angebotserstellung ("Projektprüfung") und/oder Erstellung eines Änderungsangebots sowie möglicher zusätzlicher Leistungen im direkten Zusammenhang mit den drei vorgenannten Leistungen a - c und/oder Leistungen im EU-Angebotsprozess: "Erstellung der Concept Note" und/oder "Erstellung der Description of the Action (DoA)" (inklusive des Log-Frames und ein vorläufiger Arbeitsplan Zusätzliche Leistungen gemäß Punkt 1.d) können kontextbezogen erforderlich werden und sind beispielsweise die Erarbeitung von Safeguards - und Gender-Checklisten, Genderanalysen, vertieften Umweltprüfungen, Klimaprüfungen (Anpassung, Minderung) oder integrierten Friedens- und Konfliktanalysen (iPCA). Die zeitliche Einsatzdauer pro Abruf ist abhängig von den angefragten Leistungen und kann vorab nicht genau spezifiziert werden. Als unverbindliche Orientierung gilt: Erstellung einer Kurzstellungnahme: ca. 4 - 8 Fachkrafttage Prüfung eines BMZ-finanzierten Vorhabens: ca. 25 - 35 Tage Änderungsangebot: ca. 3 - 15 Tage Unterstützung im EU-Angebotsprozess: ca. 10 - 30 Tage Die tatsächlichen Einsatzzeiten eines Abrufs können je nach Komplexität hiervon deutlich abweichen. Die Menge an Abrufen in dieser Rahmenvereinbarung (Laufzeit 2 Jahre) beträgt in Los 1 schätzungsweise 95. Die Schätzmenge verteilt sich auf 80 BMZ-Angebotsprozesse und 15 EU-Angebotsprozesse. Die Höchstmenge beträgt 171 Abrufe, verteilt auf 136 BMZ-Angebotsprozesse und 35 EU-Angebotsprozesse. Die Menge an Abrufen in dieser Rahmenvereinbarung (Laufzeit 2 Jahre) beträgt in Los 2 schätzungsweise 28. Die Schätzmenge verteilt sich auf 20 BMZ-Angebotsprozesse und 8 EU-Angebotsprozesse. Die Höchstmenge beträgt 44 Abrufe, verteilt auf 30 BMZ-Angebotsprozesse und 14 EU-Angebotsprozesse. Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 2 Jahre werden für beide Lose die gleichen Schätz- und Höchstmengen festgelegt wie für die ersten beiden Jahre. - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHN/A
81308222-Rahmenvereinbarung - Gutachter*innen-Pool für die Entwicklung von Vorhaben in den Bereichen Energie, Verkehr und Klimawandel, Los 2
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung in 2 Losen über die Vorbereitung von BMZ-finanzierten Vorhaben (Kurzstellungnahmen, Projektprüfungen und Änderungsangebote einschließlich der Erstellung der hierfür erforderlichen Dokumente) die Unterstützung im EU-Angebotsprozess (Vorbereitung von "EU-Kofinanzierungen" insbesondere im Kontext von BMZ-finanzierten Angeboten) durch qualifizierte Fachkräfte. Jedes Los enthält einen Fachkräfte-Pool. Aus diesen Pools werden die einzelnen Einsätze abgerufen. Die Rahmenvereinbarung richtet sich in erster Linie an Einzelgutachter*innen. Consultingunternehmen können jedoch ebenfalls einzelne Fachkräfte anbieten. Los 1 umfasst bis zu 70 Fachkräfte richtet sich an solche, die bereits über mehrjährige Erfahrung in der Entwicklung von BMZ-finanzierten Vorhaben und/oder EU-Kofinanzierungen verfügen und mit den jeweiligen Prozessen vertraut sind. Los 2 mit bis zu 20 Fachkräften richtet sich an Fachkräfte, die über erste Erfahrungen in der Vorbereitung, Planung, Entwicklung oder Evaluierung von BMZ-finanzierten Vorhaben und/oder EU-Kofinanzierungen verfügen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre und kann um bis zu zwei weiteren Jahren verlängert werden. Ein Fachkräfteeinsatz besteht aus einer mehrerer der folgenden Leistungen: Leistungen im BMZ-Angebotsprozess: Erstellung einer Kurzstellungnahme (KSN), Erstellung einer Projektkonzeption mit Angebotserstellung ("Projektprüfung") und/oder Erstellung eines Änderungsangebots sowie möglicher zusätzlicher Leistungen im direkten Zusammenhang mit den drei vorgenannten Leistungen a - c und/oder Leistungen im EU-Angebotsprozess: "Erstellung der Concept Note" und/oder "Erstellung der Description of the Action (DoA)" (inklusive des Log-Frames und ein vorläufiger Arbeitsplan Zusätzliche Leistungen gemäß Punkt 1.d) können kontextbezogen erforderlich werden und sind beispielsweise die Erarbeitung von Safeguards - und Gender-Checklisten, Genderanalysen, vertieften Umweltprüfungen, Klimaprüfungen (Anpassung, Minderung) oder integrierten Friedens- und Konfliktanalysen (iPCA). Die zeitliche Einsatzdauer pro Abruf ist abhängig von den angefragten Leistungen und kann vorab nicht genau spezifiziert werden. Als unverbindliche Orientierung gilt: Erstellung einer Kurzstellungnahme: ca. 4 - 8 Fachkrafttage Prüfung eines BMZ-finanzierten Vorhabens: ca. 25 - 35 Tage Änderungsangebot: ca. 3 - 15 Tage Unterstützung im EU-Angebotsprozess: ca. 10 - 30 Tage Die tatsächlichen Einsatzzeiten eines Abrufs können je nach Komplexität hiervon deutlich abweichen. Die Menge an Abrufen in dieser Rahmenvereinbarung (Laufzeit 2 Jahre) beträgt in Los 1 schätzungsweise 95. Die Schätzmenge verteilt sich auf 80 BMZ-Angebotsprozesse und 15 EU-Angebotsprozesse. Die Höchstmenge beträgt 171 Abrufe, verteilt auf 136 BMZ-Angebotsprozesse und 35 EU-Angebotsprozesse. Die Menge an Abrufen in dieser Rahmenvereinbarung (Laufzeit 2 Jahre) beträgt in Los 2 schätzungsweise 28. Die Schätzmenge verteilt sich auf 20 BMZ-Angebotsprozesse und 8 EU-Angebotsprozesse. Die Höchstmenge beträgt 44 Abrufe, verteilt auf 30 BMZ-Angebotsprozesse und 14 EU-Angebotsprozesse. Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 2 Jahre werden für beide Lose die gleichen Schätz- und Höchstmengen festgelegt wie für die ersten beiden Jahre.
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 26. Juni 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Stadt Augsburg.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.