Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Finanz- und Verwaltungsmanagement, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/VertragsmanagementKönigs WusterhausenTED
Stadt Königs Wusterhausen, Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht
Die Stadt Königs Wusterhausen vergibt die Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht. Schüler von 7 Schulen werden abgeholt und zur Schwimmstätte zu vorgegebenen Zeiten gebracht. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
School Transport
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Die Stadt Königs Wusterhausen vergibt die Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht. Schüler von 7 Schulen werden abgeholt und zur Schwimmstätte zu vorgegebenen Zeiten gebracht. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Finanz- und Verwaltungsmanagement, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/Vertragsmanagement
- Published:
- June 02, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- School Transport
Tender description
Die Stadt Königs Wusterhausen vergibt die Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht. Schüler von 7 Schulen werden abgeholt und zur Schwimmstätte zu vorgegebenen Zeiten gebracht. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
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Stadt Königs Wusterhausen, Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht
Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht in Königs Wusterhausen - Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Finanz- und Verwaltungsmanagement, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/VertragsmanagementKönigs Wusterhausen
Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Fahrradleasing für die Beschäftigten der Stadt Königs Wusterhausen
Die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen beabsichtigt als Auftraggeberin für ihre ca. 705 Tarifbeschäftigten und verbeamteten Beschäftigten (zusammengefasst Beschäftigte) durch Entgelt- / Besoldungsumwandlung das Fahrradleasing anzubieten. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 und das Brandenburgische Besoldungsgesetz § 2 Abs. 3. Die Stadt Königs Wusterhausen sucht einen zuverlässigen Leasingpartner, der im Rahmen des Radleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherung-, sowie Service- und Wartungspakete in digitaler Abwicklung für die gesamte Vertragslaufzeit von maximal 36 Monaten übernimmt. Die entsprechenden Rahmenbedingungen für alle zukünftigen Einzelleasingverträge sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung festgelegt. Geschätzte Abnahmemenge: ca. 40-45 Fahrräder Der Höchstwert der abzuschließenden Einzelleasingverträge wird auf 75 festgesetzt. Es wird keine Mindestabnahmemenge an geleasten Fahrrädern festgelegt. Die Anzahl der Verträge richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Mit Erreichen der verbindlich vorgegebenen Höchstmenge an Fahrrädern verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf. - Stadtverwaltung GörlitzDeadline: May 18
Rahmenvertrag für die Beförderung von Schülern zum Schwimmunterricht in das "Neißebad Görlitz" und zurück
Rahmenvertrag für die Beförderung von Schülern aus den öffentlichen Grund- und Förderschulen der Stadt Görlitz zum Schwimmunterricht in das "Neiße-Bad" Görlitz, Pomologische Gartenstraße 20 in 02826 Görlitz und zurück zur jeweiligen Schule im Schuljahr 2026/2027; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Schulbus zur Beförderung von Schülern des Förderzentrums "Mira Lobe", Windmühlenweg 4 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Förderzentrum "Mira Lobe"; Straße, Hausnummer: Windmühlenweg 4; Postleitzahl: 02828; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Los 2, Schulbus zur Beförderung von Schülern der Nikolaischule/ GS 2, Große Wallstraße 19/20 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Nikolaischule/ Grundschule 2; Straße, Hausnummer: Große Wallstraße 19/20; Postleitzahl: 02826; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Los 3, Schulbus zur Beförderung von Schülern der Grundschule Innenstadt/ GS 3, Am Fischmarkt 11/12 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Grundschule Innenstadt/ Grundschule 3; Straße, Hausnummer: Am Fischmarkt 11/12; Postleitzahl: 02826; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Los 4, Schulbus zur Beförderung von Schülern der August-Moritz-Böttcher-Grundschule/ GS 1, Schulstraße 3 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: August-Moritz-Böttcher-Grundschule/ Grundschule 1; Straße, Hausnummer: Schulstraße 3; Postleitzahl: 02826; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Los 5, Schulbus zur Beförderung von Schülern der Grundschule Königshufen/ GS 11, Windmühlenweg 4 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Grundschule Königshufen/ Grundschule 11; Straße, Hausnummer: Windmühlenweg 4; Postleitzahl: 02828; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Los 6, Schulbus zur Beförderung von Schülern der Diesterwegschule/ GS 10 und der Sprachheilschule, PaulTaubadel-Str. 3 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Diesterwegschule/ Grundschule 10 und Sprachheilschule; Straße, Hausnummer: Paul-Taubadel-Straße 3; Postleitzahl: 02827; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Los 7, Schulbus zur Beförderung von Schülern der Grundschule Weinhübel/ GS 8, Jonas-Cohn-Str. 63 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Grundschule Weinhübel/ Grundschule 8; Straße, Hausnummer: Jonas-Cohn-Straße 63; Postleitzahl: 02827; Ort: Görlitz; Land: Deutschland; Los 8, Schulbus zur Beförderung von Schülern der Grundschule Zodel, Dorfstr.122 in 02829 Neißeaue OT Zodel zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Grundschule Zodel; Straße, Hausnummer: Dorfstraße 122; Postleitzahl: 02829; Ort: Neißeaue/ OT Zodel; Land: Deutschland; Los 9, Schulbus zur Beförderung von Schülern der Grundschule Melanchthon/ GS 6, Melanchthonstraße 34 zum Schwimmunterricht: Offizielle Bezeichnung: Grundschule Melanchthon/ Grundschule 6; Straße, Hausnummer: Melanchthonstraße 34; Postleitzahl: 02826; Ort: Görlitz; Land: Deutschland - Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und VertragsmanagementDeadline: May 22
Stadt Königs Wusterhausen, Neubau Querungshilfe Schlossstraße
Stadt Königs Wusterhausen: Neubau einer Querungshilfe auf der Schlossstraße mit Aufweitung der Fahrstreifen, Anpassung der Regenentwässerung und Pflasterbefestigung im Gehwegbereich. Umfang: 130 m Naturbordsteine aufnehmen, 70 m² Asphaltschichten (Deck-, Binder- und Tragschicht) fräsen, 45 m³ Boden lösen, 70 m Borde setzen, 100 m² Schottertragschicht einbauen, 110 m² Asphaltschichten (Trag-, Binder- und Deckschicht) herstellen. Querungshilfe aus Rippen- und Noppenplatten sowie Tast- und Rollbordsteinen errichten. - Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Finanz- und Verwaltungsmanagement, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/VertragsmanagementKönigs WusterhausenDeadline: Aug 20
Stadt Königs Wusterhausen, Mittags- und Vesperversorgung der Schul- und Hortkinder ( 3 Lose, Dienstleistungskonzession)
Die Leistung beinhaltet die Herstellung, Lieferung, Bereitstellung und Ausgabe eines schultäglichen Angebotes eines gesunden, ausgewogenen, schmackhaften und warmen Mittagessens für die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Königs Wusterhausen und den Ortsteilen (Verpflegungssystem: Warmverpflegung - "Cook & Hold") inkl. Ausgabe sowie Reinigung von zur Verfügung gestellten schulischen Räumen einschl. Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle sowie die Vesperversorgung für Hortkinder an den Grundschulen. Es handelt sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession, d. h. die Bewirtschaftung erfolgt in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionsnehmers. Der Konzessionsgeber übernimmt keine Mengengarantie hinsichtlich der Teilnehmerzahl. Die Aufteilung erfolgt in 3 Lose. Weitere Informationen sind der beigefügten Leistungs- und Losbeschreibung zu entnehmen - Landkreis Havelland - Der Landrat -RathenowDeadline: Jul 16
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zum Schwimmunterricht und zurück im Schuljahr 2026/2027 mit Verlängerungsoption
Der Landkreis Havelland beauftragt die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zum Schwimmunterricht und zurück. Die Leistung kann für das Schuljahr 2026/27 sowie optional für 2027/28, 2028/29 und 2029/30 verlängert werden. Aufgeteilt in sechs Lose: Kooperationsschule Friesack; J.H. Pestalozzi Rathenow (Förderschwerpunkt Lernen); Förderschule „Spektrum“ Rathenow (geistige Entwicklung); Marie‑Curi‑Gymnasium Dallgow‑Döberitz; Havellandschule Markee (geistige Entwicklung); Regenbogenschule (Förderschwerpunkt Lernen). - Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von BerlinBerlinDeadline: Jun 09
Rahmenvertrag: Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sowie der Beförderung im Rahmen des Schwimmunterrichts im Bezirk Tempelhof-Schönberg
Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen. Kennung des Verfahrens: 73fc4c420372495b800bf3248077b4b4 Interne Kennung: 260731 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/beförderung 2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Berlin Postleitzahl: 10820 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) - Kläranlage Stadt Bad KissingenN/A
Schülerbeförderung Stadt Bad Kissingen 2026-2027
Schülerbeförderung für die Stadt Bad Kissingen in den Schuljahren 2026/2027, aufgeteilt in zwei Lose. Los 1: Beförderung von Schülern aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen sowie aus Bad Kissingen zur Henneberg-Grundschule (Standorte Garitz, Arnshausen, Reiterswiesen und OGTS-Außenstelle) und zurück. Umfang: 1.420 km/Woche mit verschiedenen Touren (Doppeldecker- und Standardbusse) morgens, mittags, nachmittags sowie Zwischenfahrten. Los 2: Beförderung zur Anton-Kliegl-Mittelschule und Mittelschule Bad Bocklet. Umfang: 680 km/Woche mit ähnlichen Touren. Option auf Verlängerung um maximal zwei Schulhalbjahre bis 31.07.2028. Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.- Deadline: May 11
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
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