Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRWRecklinghausenTED
ÖFS Biotoptypenkartierung 2027
Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung fes...
Environmental Assessment
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- Tender
- Contracting authority:
- Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
- Published:
- August 25, 2026
- Deadline:
- October 02, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
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Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
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6Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) 2027-2028
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Aug 26Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation des Monitoringdurchgangs. Hierzu gehören insbesondere die Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen innerhalb der vorgegebenen Flächenpools des Landesmonitorings, erforderliche Abstimmungen mit Flächennutzern und Bewirtschaftern, die Durchführung der Geländeerhebungen nach den verbindlichen methodischen Vorgaben sowie die Erfassung und Bewertung populations- und habitatbezogener Parameter. Die Geländearbeiten sind in den Untersuchungsjahren 2027 und 2028 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist innerhalb des Vertragszeitraums einmal vollständig zu bearbeiten. Die Bearbeitung soll grundsätzlich jeweils etwa zur Hälfte in den Jahren 2027 und 2028 erfolgen; Abweichungen von bis zu 10 % zwischen den Jahresscheiben sind zulässig. Der Auftrag erstreckt sich auf insgesamt elf Monitoringgebiete in Sachsen-Anhalt. Je Monitoringgebiet sind die festgelegten Flächen des Bundesmonitorings sowie die Flächenpools des Landesmonitorings zu bearbeiten. Pro Monitoringgebiet ist dabei regelmäßig eine Ackerfläche von insgesamt rund 350 ha zu untersuchen; hiervon entfallen aufgrund der vorgegebenen Kartiermethodik etwa 70 ha auf die tatsächliche Kartierfläche. Die Bearbeitung umfasst die im Monitoringkonzept festgelegten Probeflächen des Bundesmonitorings sowie die Auswahl geeigneter Ackerschläge innerhalb der Flächenpools des Landesmonitorings. Die Kartierungen sind entsprechend der Vegetations- und Ernteentwicklung innerhalb der fachlich vorgegebenen Erfassungszeiträume durchzuführen. Hierfür sind eine eigenständige Einsatz- und Terminplanung sowie erforderliche Abstimmungen mit den jeweiligen Flächennutzern vorzunehmen. Bestandteil des Auftrags sind außerdem die Eingabe und Aufbereitung sämtlicher erhobener Daten sowie die Erstellung eines Zwischenberichts für das Untersuchungsjahr 2027 und eines Endberichts für den vollständigen Monitoringdurchgang 2027/2028. Zu liefern sind insbesondere Berichte, Datentabellen, digitale Fotos, Übersichts- und Themenkarten, ESRI-Shapefiles sowie die Datenbankdateien entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Während der Vertragslaufzeit finden regelmäßige fachliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber statt; hierzu sind in der Regel monatliche Projektbesprechungen am Sitz des Auftraggebers vorgesehen. Der Auftraggeber stellt die in der Leistungsbeschreibung benannten Grundlagendaten, GIS-Daten, Auszüge aus der Artdatenbank sowie die Ergebnisse früherer Monitoringdurchgänge zur Verfügung. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass eine größtmögliche Vergleichbarkeit mit den bisherigen Monitoringdurchgängen gewährleistet wird.Brut- und Rastvogelerfassung in EU-Vogelschutzgebieten 2027 / 2028
Landesamt für UmweltMainzDeadline: Sep 21Kernaufgabe der zu erbringenden Leistung ist die Durchführung einjähriger systematischer Erfassungen in 44 ausgewählten EU-Vogelschutzgebieten. Die Bearbeitung der Lose 1-21 erfolgt im Jahr 2027, die Bearbeitung der Lose 22-42 erfolgt im Jahr 2028 (s. Ziff. 2 dieser LB). Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringende Leistung "Brut- und Rastvogelerfassung in EU-Vogelschutzgebieten 2027/2028" besteht aus den folgenden Bestandteilen: 1) Teilnahme an Abstimmungsgesprächen; 2) Vorbereitung, Planung und Koordination der Geländearbeiten gem. Ziff. 3 dieser LB; 3) Vollständige Erfassung der Brutbestände relevanter Vogelarten gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG je nach Los 2027 oder 2028 (Bestandserfas-sung, s. Ziff. 3.3.1 dieser LB); 4) Ermittlung der Bestände relevanter Zug- und Rastvogelarten sowie Winter- und Mauser-gäste gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG je nach Los 2027 oder 2028 (Rastbestandserfassung, s. Ziff. 3.3.2 dieser LB); 5) Datenerfassung und -eingabe per App NaturaList (Erfassungsmodule "Standardisierte Revierkartierung, StaR" und "Standardisierte Rastvogelerfassung, StaR-trek", s. Ziff. 3.3.3 dieser LB); 6) Berücksichtigung ergänzender externer Daten aus anderen Quellen, z. B. Monitoring ras-tender Wasservögel, ornitho.de (s. Ziff. 3.4 dieser LB); 7) Datenbereitstellung (Reviermittelpunkte) für den Auftraggeber (AG) je nach Los 2027 oder 2028 (s. Ziff. 3.5 dieser LB sowie Formatvorlage "Geopackage SP-Artendaten", Anlage LB 4); 8) Erstellung eines Ergebnis-Berichts mit Ergebnissen der jeweils einjährigen Erfassung je Los (s. Ziff. 3.5 dieser LB). Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Umfang der zu kartierenden Fläche je Los / VSG Gebiet: 2027 Los 1 DE-5213-401 Neunkhausener Plateau 370 ha Los 2 DE-5507-401 Ahrgebirge 3.803ÖFS Brutvogelkartierung 2027
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRWRecklinghausenDeadline: Aug 13Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem BetriebssysErfolgskontrollen zu den Kompensationsmaßnahmen auf den Ausgleichsflächen Störmündung Nord und Süd und Störmittelabschnitt im Zeitraum 2027 bis 2030
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-NordseeHamburgDeadline: Sep 23Art der Leistung Gegenstand der Dienstleistung ist die Durchführung von Erfolgskontrollen zu den Kompensationsmaßnahmen auf den Ausgleichsflächen Störmündung Nord und Süd und Störmittelabschnitt im Zeitraum 2027 bis 2030. Umfang der Leistung Erfassung der Vegetation mittels Biotoptypenkartierung und Artenerfassung sowie Revierkartierungen von Brutvögeln im Rahmen der Erfolgskontrolle von 2027 bis 2030.Ausbau A4, VKE 3621, Erstellung LBP, ASB, SPA-VP; Biotoptypenkartierung
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Aug 04Beschreibung: Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH ist von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahngesellschaft des Bundes beauftragt, die Autobahn 4 (A4) zwischen dem Autobahndreieck (AD) Nossen (ohne das AD) und der Anschlussstelle (AS) Ottendorf-Okrilla (ohne die AS) auszubauen, um dem gestiegenen und noch steigenden Fahrzeugaufkommen Rechnung zu tragen. Der in dieser Vergabe zu bearbeitende Planungsabschnitt beinhaltet das AD Dresden Nord, Verkehrseinheit (VKE) 362.1, beginnend rd. 700 m südlich der AS Dresden-Flughafen, bis rd. 1000 m nördlich des AD Dresden Nord, der BAB 4. Darüber hinaus sind rd. 900 m der A13, die im AD Dresden Nord, von Nordwesten kommend endet ebenfalls Teil des zu bearbeitenden Planungsabschnitts. Das Betrachtungsgebiet der VKE 3621 befindet sich in Sachsen, auf Flächen der kreisfreien Stadt Dresden und dem Landkreis Meißen. Für diese VKE werden verschiedene Umweltfachplanungen, auf der Stufe des RE-Vorentwurfs erforderlich.Gastvogelerfassung 2026/2027
Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische ElbtalaueHitzackerDeadline: Sep 08Erfassung und Dokumentation der saisonalen Rastgesellschaften nordischer Gastvögel während der Rastperiode 2026/2027 in den linkselbischen Gebietsteilen des Landkreises Lüneburg sowie der Dannenberger Marsch im Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue"
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