Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)TED
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) 2027-2028
Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation des Monitoringdurchgangs. Hierzu gehören insbesondere die Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen innerhalb der vorgegebenen Flächenpools des Landesmonitorings, erforderliche Abstimmungen mit Flächennutzern und Bewirtschaftern, die Durchführung der Geländeer...
Environmental Assessment
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
- Published:
- July 14, 2026
- Deadline:
- August 19, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
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Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation des Monitoringdurchgangs. Hierzu gehören insbesondere die Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen innerhalb der vorgegebenen Flächenpools des Landesmonitorings, erforderliche Abstimmungen mit Flächennutzern und Bewirtschaftern, die Durchführung der Geländeerhebungen nach den verbindlichen methodischen Vorgaben sowie die Erfassung und Bewertung populations- und habitatbezogener Parameter. Die Geländearbeiten sind in den Untersuchungsjahren 2027 und 2028 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist innerhalb des Vertragszeitraums einmal vollständig zu bearbeiten. Die Bearbeitung soll grundsätzlich jeweils etwa zur Hälfte in den Jahren 2027 und 2028 erfolgen; Abweichungen von bis zu 10 % zwischen den Jahresscheiben sind zulässig. Der Auftrag erstreckt sich auf insgesamt elf Monitoringgebiete in Sachsen-Anhalt. Je Monitoringgebiet sind die festgelegten Flächen des Bundesmonitorings sowie die Flächenpools des Landesmonitorings zu bearbeiten. Pro Monitoringgebiet ist dabei regelmäßig eine Ackerfläche von insgesamt rund 350 ha zu untersuchen; hiervon entfallen aufgrund der vorgegebenen Kartiermethodik etwa 70 ha auf die tatsächliche Kartierfläche. Die Bearbeitung umfasst die im Monitoringkonzept festgelegten Probeflächen des Bundesmonitorings sowie die Auswahl geeigneter Ackerschläge innerhalb der Flächenpools des Landesmonitorings. Die Kartierungen sind entsprechend der Vegetations- und Ernteentwicklung innerhalb der fachlich vorgegebenen Erfassungszeiträume durchzuführen. Hierfür sind eine eigenständige Einsatz- und Terminplanung sowie erforderliche Abstimmungen mit den jeweiligen Flächennutzern vorzunehmen. Bestandteil des Auftrags sind außerdem die Eingabe und Aufbereitung sämtlicher erhobener Daten sowie die Erstellung eines Zwischenberichts für das Untersuchungsjahr 2027 und eines Endberichts für den vollständigen Monitoringdurchgang 2027/2028. Zu liefern sind insbesondere Berichte, Datentabellen, digitale Fotos, Übersichts- und Themenkarten, ESRI-Shapefiles sowie die Datenbankdateien entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Während der Vertragslaufzeit finden regelmäßige fachliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber statt; hierzu sind in der Regel monatliche Projektbesprechungen am Sitz des Auftraggebers vorgesehen. Der Auftraggeber stellt die in der Leistungsbeschreibung benannten Grundlagendaten, GIS-Daten, Auszüge aus der Artdatenbank sowie die Ergebnisse früherer Monitoringdurchgänge zur Verfügung. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass eine größtmögliche Vergleichbarkeit mit den bisherigen Monitoringdurchgängen gewährleistet wird.
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Office of Public Works (OPW)TrimRequest for Tenders to establish Multi Supplier Framework Agreements for the provision of Environmental Consultancy Services for Arterial Drainage Schemes Maintenance Activities in Four LotsMonitoring von Arten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und von Brutvögeln in den Europäischen Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRFlintbekDeadline: Aug 14Monitoring von Arten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und von Brutvögeln in den Europäischen Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein. Das Monitoring soll in und außerhalb von FFH-Gebieten durchgeführt werden. Die Lage und Grenzen der FFH-Gebiete sind im Umweltbericht des Landes Schleswig-Holstein im Internet unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/natura-2000 dargestellt. Einschränkungen und Erweiterungen der zu untersuchenden Gebietskulisse sind in den nach Arten differenzierten Leistungsbeschreibungen benannt. Ziel der Erhebungen ist es, im Rahmen der Überwachung nach Art. 11 FFH-RL Daten über den Erhaltungszustand der Arten zu gewinnen und das Land in den Stand zu versetzen, seine Berichtspflicht nach Art. 17 FFH-Richtlinie zu erfüllen. Neben der allgemeinen Berichtspflicht nach Art. 17 FFH-Richtlinie sollen die Ergebnisse auch das Stichprobenmonitoring des Bundamtes für Naturschutz (BfN) nach PAN 2010 bedienen. Das Monitoring in den Europäischen Vogelschutzgebieten dient der Erfüllung der Monitoringverpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie. Die Ergebnisse sind zu bewerten um festzustellen, in wie weit sich die Arten in Schleswig-Holstein in dem von NATURA 2000 angestrebten günstigen Erhaltungszustand befinden. Die Felduntersuchungen, die Bewertungen und die Darstellung der Ergebnisse müssen so durchgeführt werden, dass sie mit Ergebnissen aus den vorangegangenen Berichtsperioden vergleichbar sind und in späteren Jahren auf gleiche Weise wiederholt werden können, so dass eine verlässliche Dauerbeobachtung der Bestände (Monitoring) gesichert ist. Die jeweiligen Methoden zur Bestandserfassung sind in den Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Losen aufgeführt.Technical and scientific support in relation to the implementation of the Birds and Habitats Directives and the Nature Restoration Regulation
European Commission, DG GROW - Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEsBrusselsDeadline: Sep 21The overall objective of this contract is to provide technical and scientific support to the Commission in relation to the implementation of the Birds and Habitats Directives and the Nature Restoration Regulation.Monitoring der Pflanzenarten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt - Los 2 Weitere Pflanzenarten
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Auszug aus der Leistungsbeschreibung allgemeiner Teil und zu Los 2: ... 1. ... 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose In Sachsen-Anhalt gibt es Untersuchungsflächen (UF) für das Monitoring von Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-RL. Die zu erbringende Leistung umfasst Wiederholungsuntersuchungen an den bekannten Wuchsorten der u.g. Arten (Untersuchungsflächen) zur Einschätzung des Erhaltungsgrades und Dokumentation der Ergebnisse. Los 2 – Weitere Pflanzenarten • Frauenschuh (Cypripedium calceolus) - 10 Untersuchungsflächen • Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) - 3 Untersuchungsflächen Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte je Los durchzuführen: 1. Schaffung von Arbeitsvoraussetzungen, Auswertung der Daten der Vorgängerdurchgänge 2. Durchführung der Wiederholungsuntersuchungen im Gelände; Datenaufnahme inklusive aussagefähiger Fotodokumentation. Die Erfassungen müssen im Jahr 2026 erfolgen. Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das FFH-Arten-Monitoring (BfN & BLAK 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript480.pdf). Für Liparis loeselii sind entsprechend dem Monitoringkonzept ST zusätzliche landesspezifische Parameter zu erfassen. 3. Datenaufbereitung, Erstellung eines Kurzberichtes über jede beauftragte Untersuchungsfläche 4. Eingabe der Daten in das Datenbanksystem Multibase (Multibase-Cloud des LAU) Die Lage der UF in Sachsen-Anhalt ist auf der Homepage des BfN dargestellt https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/natura2000/Dokumente/Nationaler_FFH_Bericht_2019/Verbreitungskarten/pfla_kombination_kl.pdf Der Auftraggeber verzichtet aus Gründen des Artenschutzes zunächst auf detaillierte Standortangaben zu den einzelnen Untersuchungsflächen. Auf Anfrage können potentielle Bieter die entsprechenden Informationen erhalten. Die methodischen Anforderungen an die Bearbeitung einschließlich der geforderten Teilleistungen und Arbeitsschritte befinden sich als Anlage am Schluss dieser Leistungsbeschreibung. 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind 90 % der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies umfasst sämtliche vorbereitenden und Geländearbeiten sowie einen Entwurf der Datenbankeingabe. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.03.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 4. Hinweise zur Kostenkalkulation und Abrechnung Für die Kalkulation der Bearbeitungskosten ist das vom AG bereitgestellte Preisblatt zu verwenden. Im Preisblatt sind die Preise für die Einzelleistungen und die Gesamtleistung anzugeben. Zusätzlich ist eine Kostenkalkulation mit differenzierter Darstellung des Zeit- und Kostenaufwandes beizufügen. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung durch den AN für die abgenommene Leistung. 5. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen - digitale Lage- und Sachdaten der Vorkartierung/ Kartierung des vorangegangenen Monitoring-Durchgangs - CIR-Ortho-Luftbild im ECW-Datenformat mit Bodenauflösung 20cm der aktuellsten Befliegung - Digitale Topografische Karten im Maßstab 1:10.000 (DTK10) - Erfassungsbögen als digitale Vorlage - Eingabeprogramm BioLRT (aktuelle Version) - Zugang FFH-Monitoring-Cloud Multibase CS 6. Vom AN zu übergebende Unterlagen/ Leistungsbestandteile - Geodaten, Kartendarstellung - Kurzbericht inkl. Fotodokumentation - Eintrag in MultibaseCS-Cloud des LAU In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats verweisen wir hier auf die Anlage 02_Leistungsbeschreibung für Los 2.Re-mapping of eel grass locations in Ytre Oslofjord.
MiljødirektoratetTrondheimRe-Mapping von Aalgras-Standorten im Ytre Oslofjord. Ziel ist die Erhöhung des Wissens über die Entwicklung und den Zustand der Gewässerpflanzen sowie die Grundlage für zukünftige Bewertungen. Es sollen Standorte mit normaler Zucht untersucht werden, insbesondere in Wertkategorien. Es soll eine Basis für zukünftige Entwicklungsbewertungen durch neue Methodiken geschaffen werden. 20% der untersuchten Standorte sollen nach NiN kartiert werden; Änderungen und Entwicklungen sind zu dokumentieren.Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0199LSA „Ehle zwischen Möckern und Elbe“
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Aug 18Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Bei der Kalkulation ist zu beachten, dass zu diesem linear verordneten FFH-Gebiet die beidseitigen Gewässerrandstreifen (je 5 m bei Gewässern II. Ordnung und je 10 m bei Gewässern I. Ordnung) dazu gehören. Die Kartierkulisse der 30 km-Gewässerstrecke beinhaltet somit auch die Wertbiotop-Vorkommen in den Gewässerrandstreifen. Die Gewässerrandstreifen belaufen sich auf ca. 10,9 km Gewässerstrecke I. Ordnung (je 10 m Breite) und 19,1 km Gewässerstrecke II. Ordnung (je 5 m Breite). Auf ca. 20,1 km verläuft die Ehle in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet, was bezüglich der Aufnahme von gesetzlich geschützten Biotopen zu beachten ist. ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen vollständig in der Vegetationsperiode 2027 durchgeführt werden. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, N
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