Bundesamt für Bauten und Logistik BBLBernTED
(25205) 620 Informationssicherheitsaudits
Die Bundesverwaltung sucht sechs Rahmenvertragspartner für die Planung, Durchführung und Dokumentation von Konformitätsaudits auf Basis des ISG bzw. der ISV. Ziel ist es, den einzelnen Verwaltungseinheiten die Möglichkeit zu geben, diese Leistungen standardisiert abzurufen.
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Die Bundesverwaltung sucht sechs Rahmenvertragspartner für die Planung, Durchführung und Dokumentation von Konformitätsaudits auf Basis des ISG bzw. der ISV. Ziel ist es, den einzelnen Verwaltungseinheiten die Möglichkeit zu geben, diese Leistungen standardisiert abzurufen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
- Published:
- March 29, 2026
- Deadline:
- May 11, 2026
Tender description
Die Bundesverwaltung sucht sechs Rahmenvertragspartner für die Planung, Durchführung und Dokumentation von Konformitätsaudits auf Basis des ISG bzw. der ISV. Ziel ist es, den einzelnen Verwaltungseinheiten die Möglichkeit zu geben, diese Leistungen standardisiert abzurufen.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
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- Automatically discover matching follow-up tenders
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10- Bundesstiftung BauakademieDeadline: Mar 20
Hybride Veranstaltungen der Bundesstiftung Bauakademie - Rahmenvereinbarung über hybride Veranstaltungstechnik
Die Bundesstiftung sucht einen Dienstleister für die Beratung, Planung, Durchführung und Nachbereitung von mindestens sechs hybriden Veranstaltungen im Jahr 2026. Der Umfang umfasst die technische und organisatorische Umsetzung, die Produktion von Video- und Livestreaminhalten im Corporate Design, die Bereitstellung optimierten Videomaterials für YouTube sowie die Erstellung zusätzlicher Kurzvideos auf Wunsch. Eine flexible Beauftragung einzelner Leistungen ist über eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit vom 01.04.2026 bis 31.03.2027 und einer optionalen Verlängerung um ein Jahr bis maximal 31.03.2028 möglich. - SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH als Entwicklungsträger und Treuhänder gemäß § 167 BauGB für die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW)Wiesbaden
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden; Analyse der Betroffenheit und Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe
Analyse der Betroffenheit und Prüfung der Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der SEM "Ostfeld". Ziel ist es, die Auswirkungen der Planungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe beurteilen zu können und die bereits in der vorbereitenden Untersuchung durchgeführte Betroffenheitsanalyse zu konkretisieren. Hierzu soll die Betroffenheit und ggf. Existenzgefährdung von landwirtschaftlichen Betrieben durch die SEM "Ostfeld" erhoben und Handlungsempfehlungen zur Abwendung bzw. zum Umgang mit einer möglichen Existenzgefährdung einzelner Betriebe aufgezeigt werden. Aufgabenstellung ist die Vorbereitung, Durchführung inkl. Datenerhebung (Gespräche mit Landwirten), sowie Dokumentation einer Betroffenheitsanalyse und Prüfung der Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe. - Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
CAFM-Software 2026
Kernziel der CAFM-Software-Beschaffung ist die befristete Bereitstellung einer CAFM-Software als Cloud-Service (Software-as-a-Service, SaaS) inklusive: o Nutzungsrechte o Provisionierung (Bereitstellung) o Hosting und Betrieb o Bereitstellung von Pflege- und Supportdienstleistungen o Exit-Leistungen bei Vertragsbeendigung o Sicherstellung der Reportingpflichten gegenüber der BA o Erstellung von Konzepten / Dokumentationen Die CAFM-Software soll bei der Steuerung, Überwachung und Dokumentation sämtlicher Facility-Management-Prozesse unterstützen. Ziel ist es, durch den Einsatz einer modernen CAFM-Software Transparenz zu schaffen, Prozesse zu standardisieren und zu automatisieren sowie die Effizienz in der Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Flächen zu erhöhen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neben den BA-Mitarbeitern auch externe Planer / Architekten / Rahmenvertragspartner (z.B. Reinigungsdienstleister) auf die Systeme zugreifen. Die CAFM-Standardsoftware muss insbesondere die nachfolgenden Geschäftsfähigkeiten des Infrastrukturmanagements nach dem GEFMA-Standard (German Facility Management Association e.V.) als standardisierte Cloudlösung (Software-as-a-Service) abbilden können und primär mittels Konfiguration auf die Bedürfnisse der BA anpassbar sein, welche Folgendes beinhalten: • Planung und Steuerung • Bauprojektmanagement • Mietmanagement • Gebäudemanagement • Arbeitsplatzmanagement Die auszuschreibende Software muss in die bestehende Softwarelandschaft der BA integrierbar sein, im Kern muss daher die Schnittstellenfähigkeit der standardisierten Cloudlösung zu SAP (u.a. S/4HANA Immobilienmanagement-Modul), ServiceNow und anderen Verfahren über standardisierte Schnittstellen gegeben sein. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden. - Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverDeadline: Jun 05
CAFM-Software 2026
Kernziel der CAFM-Software-Beschaffung ist die befristete Bereitstellung einer CAFM-Software als Cloud-Service (Software-as-a-Service, SaaS) inklusive: o Nutzungsrechte o Provisionierung (Bereitstellung) o Hosting und Betrieb o Bereitstellung von Pflege- und Supportdienstleistungen o Exit-Leistungen bei Vertragsbeendigung o Sicherstellung der Reportingpflichten gegenüber der BA o Erstellung von Konzepten / Dokumentationen Die CAFM-Software soll bei der Steuerung, Überwachung und Dokumentation sämtlicher Facility-Management-Prozesse unterstützen. Ziel ist es, durch den Einsatz einer modernen CAFM-Software Transparenz zu schaffen, Prozesse zu standardisieren und zu automatisieren sowie die Effizienz in der Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Flächen zu erhöhen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neben den BA-Mitarbeitern auch externe Planer / Architekten / Rahmenvertragspartner (z.B. Reinigungsdienstleister) auf die Systeme zugreifen. Die CAFM-Standardsoftware muss insbesondere die nachfolgenden Geschäftsfähigkeiten des Infrastrukturmanagements nach dem GEFMA-Standard (German Facility Management Association e.V.) als standardisierte Cloudlösung (Software-as-a-Service) abbilden können und primär mittels Konfiguration auf die Bedürfnisse der BA anpassbar sein, welche Folgendes beinhalten: • Planung und Steuerung • Bauprojektmanagement • Mietmanagement • Gebäudemanagement • Arbeitsplatzmanagement Die auszuschreibende Software muss in die bestehende Softwarelandschaft der BA integrierbar sein, im Kern muss daher die Schnittstellenfähigkeit der standardisierten Cloudlösung zu SAP (u.a. S/4HANA Immobilienmanagement-Modul), ServiceNow und anderen Verfahren über standardisierte Schnittstellen gegeben sein. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden. - Institut für Solarenergieforschung GmbH
Planungsleistungen "Neubau Versuchshalle IST'' - TGA
Die Auftraggeberin, das Institut für Solarenergieforschung (ISFH), entwickelt innovative Komponenten für die photovoltaische und solarthermische Nutzung der Sonnenenergie. Gemeinsam mit Industriepartnern fördert das Institut die Nutzung von Solarenergie durch angewandte Forschung und die Ausbildung junger Menschen. Das ISFH ist ein Forschungsinstitut des Landes Niedersachsen. Die Auftraggeberin plant im Rahmen des Projekts „Neubau Versuchshalle IST“ (nachfolgend: „Bauvorhaben“) am Standort Am Ohrberg 1 in 31860 Emmerthal den Neubau einer Forschungshalle zur Integration von Solarer System Technik („IST“) inklusive Büroräumen. Das Bauvorhaben wird aus bestimmten und begrenzten Fördermitteln finanziert. Höchste Projektziele des AG sind daher die Einhaltung der insgesamt, d.h. inklusive aller Planungs-, Leitungs- und Steuerungsaufgaben, zur Verfügung stehenden Fördersumme von sechs (6) Mio. Euro netto und der Abschluss der Arbeiten (incl. Schlussrechnung) bis einschließlich Leistungsphase 8 bis zum 31.12.2028. Die Leistungen der Tragwerksplanung, Brandschutz, Bauphysik, Baugrund, Beweissicherung, Vermessung sind bereits beauftragt. Die Leistungen der Objektplanung und Freianlagenplanung werden parallel vergeben und beauftragt. Außerdem ist ein Projektsteuerer beauftragt. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Auftragnehmer für die Leistungen Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung AG 1-8 gemäß § 55 HOAI 2021. zu finden. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind nicht Gegenstand der Ausschreibung, sondern bereits erbracht. Es ist geplant, dass ein Generalunternehmer bzw. mehrere Teil-Generalunternehmer zur Errichtung des Bauvorhabens beauftragt werden. Dementsprechend sind auch die Planungsleistungen im Leistungsbild definiert. Optional können einzelne Leistungsteile zu Errichtung aus dem Gesamtauftrag herausgelöst werden, sodass weitere Planungsleistungen erforderlich werden, die optional auf Basis dieses Vertrags zusätzlich beauftragt werden. Die Entscheidung, ob ein Generalunternehmer oder Teil-Generalunternehmer beauftragt werden sollen, wird in Leistungsphase 3 getroffen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. - Institut für Solarenergieforschung GmbH
Planungsleistungen "Neubau Versuchshalle IST" - Objektplanung
Die Auftraggeberin, das Institut für Solarenergieforschung (ISFH), entwickelt innovative Komponenten für die photovoltaische und solarthermische Nutzung der Sonnenenergie. Gemeinsam mit Industriepartnern fördert das Institut die Nutzung von Solarenergie durch angewandte Forschung und die Ausbildung junger Menschen. Das ISFH ist ein Forschungsinstitut des Landes Niedersachsen. Die Auftraggeberin plant im Rahmen des Projekts „Neubau Versuchshalle IST“ (nachfolgend: „Bauvorhaben“) am Standort Am Ohrberg 1 in 31860 Emmerthal den Neubau einer Forschungshalle zur Integration von Solarer System Technik („IST“) inklusive Büroräumen . Das Bauvorhaben wird aus bestimmten und begrenzten Fördermitteln finanziert. Höchste Projektziele des AG sind daher die Einhaltung der insgesamt, d.h. inklusive aller Planungs-, Leitungs- und Steuerungsaufgaben, zur Verfügung stehenden Fördersumme von sechs (6) Mio. Euro netto und der Abschluss der Arbeiten (incl. Schlussrechnung) bis einschließlich Leistungsphase 8 bis zum 31.12.2028. Die Leistungen der Tragwerksplanung, Brandschutz, Bauphysik, Baugrund, Beweissicherung, Vermessung sind bereits beauftragt. Die Leistungen der TGA und Freianlagenplanung werden parallel vergaben und beauftragt. Außerdem ist ein Projektsteuerer beauftragt. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Auftragnehmer für die Leistungen Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ i.S.d. § 34 HOAI 2021 zu finden. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind nicht Gegenstand der Ausschreibung, sondern bereits erbracht. Es ist geplant, dass ein Generalunternehmer bzw. mehrere Teil-Generalunternehmer zur Errichtung des Bauvorhabens beauftragt werden. Dementsprechend sind auch die Planungsleistungen im Leistungsbild definiert. Optional können einzelne Leistungsteile zu Errichtung aus dem Gesamtauftrag herausgelöst werden, sodass weitere Planungsleistungen erforderlich werden, die optional auf Basis dieses Vertrags zusätzlich beauftragt werden. Die Entscheidung, ob ein Generalunternehmer oder Teil-Generalunternehmer beauftragt werden sollen, wird in Leistungsphase 3 getroffen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. - Göttinger Entsorgungsbetriebe
Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung
Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung bei Neubau- und Gewährleistungsabnahmen Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen sowie die Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen, Anschlussleitungen, Schächten und Bauwerken von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 11.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 6.300 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen, ca. 20 Arbeitseinsätze Dichtheitsprüfung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die TV-Inspektion sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen). - Organisation und Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der durch den AG durchzuführenden Kanalreinigung, - Wasserhaltung, - Durchführung der Kamera-Befahrung anhand der vom AG gelieferten Kanalstammdaten (- Inspektion von Hauptkanälen, - Inspektion von Anschlussleitungen), - Begehung von Kanälen ab DN 800 auf gesonderte Anweisung des AG, - Dokumentation (Fremdwasserdokumentation, Abweichungen vom Bestand), -Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers,- Abrechnung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die Dichtheitsprüfung sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen), - Wasserhaltung (im Einzelfall), - Durchführung von Dichtheitsprüfungen (- unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal ohne Anschlussleitung, - unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal mit Anschlussleitungen, - Prüfung einzelner Anschlussleitung am Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung an öffentlichem Schacht, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung mit Einbindebereich am HK, - unterschiedliche Prüfungen von Muffen im Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen von Abzweigen und Stutzen, - unterschiedliche Prüfungen von sanierten Schadstellen, - unterschiedliche Prüfungen von Schächten und Bauwerken,) - Dokumentation (Abweichungen vom Bestand), - Erstellen von Prüfprotokollen, - Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers, - Abrechnung. # Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich durchgeführt. Eine Dichtheitsprüfung an öffentlichen Entwässerungsobjekten wird im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen durchgeführt. Eine Prüfung wird dabei nach erfolgter TV-Inspektion durchgeführt. # Das Einsatzteam muss für den Bereich TV-Inspektion sowie für den Bereich Dichtheitsprüfung jeweils aus zwei Personen bestehen, die vor Auftragsbeginn namentlich zu benennen sind (für TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung getrennt nachzuweisen). # Im Einzelfall ist das Stellen einer dritten Person auf Anordnung des AG erforderlich (nur für TV-Inspektion) # Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet. Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.- Technologie- und Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark GmbH
Qualifizierende Einzelberatung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen in der Vorgründungsphase. Die Leistungserbringung von individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen in der Vorgründungsphase erfolgt entsprechend des individuell festgestellten und im Gründerfahrplan dokumentierten Bedarfes eines Teilnehmenden. Die wesentlichen Beratungsinhalte sind daher definiert durch die jeweiligen Anforderungen an das spezifische Gründungsvorhaben und unterscheiden sich in ihren inhaltlichen Schwerpunkten. Für die Durchführung dieser individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen werden mehrere externe Leistungserbringer gesucht, die über eine diesem Los entsprechende Rahmenvereinbarung gebunden werden. a) Aufgabe Folgende Leistungen werden von den externen Leistungserbringern erwartet, die sich in folgende Bereiche einteilen lassen: - Kaufmännisch / betriebswirtschaftliche Leistungen - Markt- und branchenspezifische Leistungen - Persönliche unternehmerische Fähigkeiten und Voraussetzungen - Vereinbarkeit von Familie und unternehmerischer Tätigkeit. Darüber hinaus werden von den externen Leistungserbringern noch weitere aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmende Leistungen erwartet. (siehe Leistungsbeschreibung) Es handelt sich hierbei nicht um eine abgeschlossene Aufgabenlistung. Die einzelne Aufgabenstellung ist abhängig von den individuellen Bedarfen eines Teilnehmers und wird nach Maßgabe von Gründerfahrplänen (kurz GFP) in Einzelverträgen festgelegt. Die Aufgabenstellung kann sich zudem in Abhängigkeit des individuellen Prozesses verändern. Die Dokumentation der individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen erfolgt auf den Einzelfall bezogen über ein vom Projektträger vorgegebenes Formular, in dem jede Beratungseinheit mit Durchführungsort, Leistungsdatum, Zeitumfang und stichwortartiger Wiedergabe des in dieser Beratungseinheit bearbeiteten Inhalts kurz skizziert wird. Jede Beratungseinheit muss vom Anbieter und dem Teilnehmer im Original unterschrieben werden. Zusätzlich erfolgt die Dokumentation der erbrachten individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen über einen schriftlichen und vom Anbieter und Teilnehmer im Original unterschriebenen Beratungsbericht. (Anforderungen an den Bericht siehe Leistungsbeschreibung) b) Ergänzende Rahmenbedingungen Individuelle spezifische Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen vor Unternehmensgründung bieten eine Unterstützung bei der Klärung und Umsetzung konkreter Ziele und sind eine Kombination aus individueller spezifischer Beratung, persönlichem Feedback und praxisorientiertem Training. Die Vergabe der Einzelberatungen an die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt wie bereits erwähnt entsprechend des jeweiligen individuellen spezifischen Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarfes der Teilnehmenden (die in einem Gründungsfahrplan zusammengefasst werden), innerhalb der im Ergebnis der Ausschreibung feststehenden Beraterliste sowie nach der in den Angebotsunterlagen erkennbaren jeweiligen Kernkompetenzen, Fähigkeiten, Erfahrungen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Stundensatzes und der zeitlichen wie auch räumlichen Verfügbarkeit der Anbieter sowie ggf. nach den Präferenzen der Teilnehmenden. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 30 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenvereinbarung werden die Bieter, die die wirtschaftlichsten Angebote, gemäß Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen, abgegeben haben. Die Dauer einer Leistung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen eines Teilnehmers und Vorgaben des Auftraggebers. Es wird von einem durchschnittlichen Leistungsumfang von 15 Zeitstunden pro Teilnehmer ausgegangen. Der tatsächliche Umfang ist abhängig vom konkreten Einzelfall und wird in den Einzelverträgen festgelegt. Die Leistungserbringung hat zwingend vor der formalen Realisierung einer Existenzgründung durch die Anmeldung des Gewerbes bzw. dem Beginn der freiberuflichen Tätigkeit zu erfolgen. Beratungsstunden, die nach einer formalen Gründung geleistet werden, können nicht abgerechnet werden und sind zu erstatten. Der regelmäßige Ort der Leistungserbringung wird nach Absprache im Landkreis PM festgelegt und ist individuell zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer abzustimmen. Über die sdurchführung als Präsenz-, Online- oder Hybridcoaching entscheidet der Anbieter in Abstimmung mit dem Teilnehmer. Die Nutzung digitaler Methoden ist ausdrücklich erwünscht. Da das Honorar der Leistungserbringung durch ein Förderprogramm des Landes Brandenburg finanziert wird, sind besondere Bedingungen an die Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten zu berücksichtigen. Näheres regelt der Einzelvertrag. Die abzuschließenden Einzelverträge beinhalten zudem eine Beschreibung der Durchführungszeit, des Durchführungsortes, der Durchführungsart, der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dokumentationen sowie der Vergütung der Leistungen. Im Durchführungszeitraum werden bis zu 70 Teilnehmende p.a. aufgenommen. Die qualifizierenden Beratungs- und Coachingmaßnahmen werden jeweils einzeln und ausschließlich an die Rahmenvertragspartner vergeben. Es wird ein geschätztes Auftragsvolumen für dieses Los 2 in Höhe von bis zu 224.580,00 EUR Brutto in Aussicht genommen. Die TGZPM hat den voraussichtlichen Auftragswert gemäß § 3 VgV im Wege einer marktorientierten Schätzung ermittelt. Dabei wurden historische Daten vergleichbarer Leistungen sowie aktuelle Marktanalysen im Bereich der Gründungs- und Unternehmensberatung herangezogen. Gleichzeitig liegen der Kalkulation die Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden in Anlehnung an die ursprünglichen ESF-Fördergrundsätze zu Grunde. (siehe Leistungsbeschreibung) - Fraport AG
VE0014 SiGeKo
Die Fraport AG beabsichtigt das Terminal 2 (T2) in den kommenden Jahren grundlegend technisch zu sanieren. Das Terminal soll im Rahmen der technischen Sanierung in einem neuen Lebenszyklus gebracht werden. Ziel der Sanierung ist die Eliminierung aller Risiken des technischen Betriebs und die vollständige Erfüllung bauordnungsrechtlicher, brandschutztechnischer sowie arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen einschließlich einer energetischen Optimierung auch in den folgenden Jahren nach der erneuten Nutzungsaufnahme. Mit der Sanierung des T2 soll auch eine funktionale Optimierung der Terminalanlage vorgenommen werden, um die Anlage in das Hub-System der Lufthansa Group und der Star Alliance integrieren zu können. Im Rahmen einer Voruntersuchung seitens IFM/ZIM wurden diverse Maßnahmen mit dem Schwerpunkt für die Sanierung des T2 identifiziert, um die Betriebssicherheit und den baugenehmigungsrechtlichen Betrieb einschließlich Brandschutz zu gewährleisten. Der Schwerpunkt der Bauleistungen liegt in der technischen Gebäudeausrüstung. Zur Sanierung wurden u. a. folgende Gewerke identifiziert: Wasser, Abwasser, Wärme/Kälte, RLT/Entrauchung, Allgemein- und Sicherheitsstromversorgung, BMA und ELA, Fahranlagen, Sprinklerung und sonstige Feuerlöschanlagen, GA, sonstige Gewerke. Es ist vorgesehen ab dem Jahr 2027 mit der Ausführung von einzelnen Vorabmaßnahmen zu beginnen. Die Hauptmaßnahmen der Sanierungs- und Umbauarbeiten sollen voraussichtlich im Zeitraum von Anfang 2030 bis Ende 2033 durchgeführt werden. Für diesen Zeitraum soll das T2 temporär für den Passagierbetrieb operativ außer Nutzung genommen werden. Einzelne Teilleistungen sollen nachlaufend, bis 2034 erbracht werden. Im Sinne des Bauordnungsrechts verbleibt das T2 in Betrieb. Andere Funktionen bleiben auch während der Baumaßnahmen in Nutzung (z. B. die Station des Passagiertransportsystems (PTS) T2 als Umsteigestation, Gepäckhandlingsflächen und Anlagen der Gepäckförderanlage, Bereiche für die Flugzeugabfertigung mit Einsatzleitungen, Parkierungsanlagen T2). Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß BaustellV im Rahmen der Hauptmaßnahmen. Der AN übernimmt die sich aus der BaustellV für die AG ergebende Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben in arbeitssicherheitsrelevanter Hinsicht einschließlich einer umfassenden Unterstützung der AG zur bestmöglichen Gewährleistung der Arbeitssicherheit während Planung und Bauabwicklung der Hauptmaßnahmen. Auf Grund der Komplexität der Gesamtmaßnahme ist die Gliederung der Leistungen des AN wie folgt vorgesehen: - Die übergeordnete Koordination (Ü-SiGeKoordination) und die - projektspezifische Koordination (P-SiGeKoordination). Die Leistungen des SiGeKo beinhalten sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase eine enge Abstimmung mit dem Teil GP-OPL bzw. der HBO-Bauleitung. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, 1. Stufe (Leistungen zu LPH 3-4) 2. Stufe (Leistungen zu LPH 6-7) 3. Stufe (Leistungen zu LPH 5 und 8). Die Beauftragung erfolgt zunächst für Stufe 1. Ein Abruf von weiteren Stufen wird vorbehalten. Hierdurch kann sich eine zeitliche Parallelität der Leistungsphasen ergeben. Details sind in den informatorischen Vergabeunterlagen enthalten, die mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch unter der Adresse www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt werden. Die Auftraggeberin hat im Rahmen der Bedarfsplanung umfangreiche Studien erstellen lassen, die als Grundlage für die Planung dienen. Die Planungsaufgabe wird im Wesentlichen von vier Teil-Generalplanern wahrgenommen. Auf Basis der Entwurfsplanung erfolgt für die Hauptmaßnahme eine funktionale Ausschreibung für sechs Teil-Generalunternehmer. Die Bauleistungen der Vorabmaßnahmen erfolgen voraussichtlich in separaten Ausschreibungen. Weitere Details sind in den informatorischen Vergabeunterlagen enthalten, die mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch unter der Adresse www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt werden. Ausführungsdauer Leistungsbeginn: Start Q2/2027 Leistungsende: Abschluss Q4/2034 (plus Nachlauf/ Restleistungen).
Frequently asked questions about this tender
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- The contracting authority is Bundesamt für Bauten und Logistik BBL.
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