Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21Hannover
2026-46_B4_OU_Meine-Rötgesbüttel_Bauwerksentwürfe_Irritationsschutzwände_Fledermausüberflughilfen
Die Vergabe umfasst die Objektplanung in den Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 sowie Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 3 und 6 für verschiedene Bauwerke. Die Planung muss Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA berücksichtigen. Es müssen Fledermausüberflughilfen und Irritationsschutzwände für verschiedene Bauwerke integrier...
Architecture, Structural Engineering, Fire Protection Engineering, Environmental Assessment
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Die Vergabe umfasst die Objektplanung in den Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 sowie Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 3 und 6 für verschiedene Bauwerke. Die Planung muss Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA berücksichtigen. Es müssen Fledermausüberflughilfen und Irritationsschutzwände für verschiedene Bauwerke integr...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21
- Published:
- July 04, 2026
- Deadline:
- August 06, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Die Vergabe umfasst die Objektplanung in den Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 sowie Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 3 und 6 für verschiedene Bauwerke. Die Planung muss Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA berücksichtigen. Es müssen Fledermausüberflughilfen und Irritationsschutzwände für verschiedene Bauwerke integriert werden. Die Planung muss das Gestaltungskonzept des Auftraggebers umsetzen und die zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" der NLStBV berücksichtigen.
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10- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDeadline: Aug 06
2026-46_B4_OU_Meine-Rötgesbüttel_Bauwerksentwürfe_Irritationsschutzwände_Fledermausüberflughilfen
Es werden die Leistungsbilder Objektplanung der Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 sowie Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 3 und 6 vergeben. Alle Bauwerke sind für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen. Bei der Planung ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers auf Basis der Gestaltungsskizzen der LPH 2 in der LPH 3 umzusetzen. Bei der Entwurfsbearbeitung sind die zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" der NLStBV zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten. Eine Zusammenstellung aller zu beachtende Punkte der "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" wird von der NLStBV vorgegeben (Anlage 2). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für dieses Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Die Planfeststellungsunterlagen und der im Laufe der Planung ergehende Planfeststellungsbeschluss sind in der Grundlagenermittlung der Planung zu sichten und bei der Planung der Bauwerke zu beachten. Die entsprechenden Unterlagen werden nachgereicht. Fledermausüberflughilfen IRW 1.201 Ost und West Irritationsschutzwand auf BW 02 (Ost und West) Fledermausüberflughilfe (IRW 2.201 und IRW 2.202) Irritationsschutzwand auf BW03 (Ost und West) Irritationsschutzwand IRW 5.200 und IRW 5.201 Irritationsschutzwände auf BW 05Ü Irritationsschutzwände IRW 5.202 (Ost und West) Fledermausüberflughilfen IRW 5.203 (Ost und West) Fledermausüberflughilfen IRW 6.200 und IRW 6.201 Fledermausüberflughilfe IRW 8.201 (Ost und West) Fledermausüberflughilfe IRW 8.203 (Nord und Süd) Irritationsschutzwände IRW 8.202 auf BW 15Ü Irritationsschutzwände IRW 9.02 (Ost und West) Fledermausüberflughilfen IRW 9.205 (Ost und West) Fledermausüberflughilfen IRW 12.200 (Ost und West) Fledermausüberflughilfen IRW 13.201 (Ost und West) Irritationsschutzwände IRW 13.200 auf BW 13Ü (Nord und Süd) - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDeadline: Aug 06
2026-46_B4_OU_Meine-Rötgesbüttel_Bauwerksentwürfe_Irritationsschutzwände_Fledermausüberflughilfen
Es werden die Leistungsbilder Objektplanung der Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 sowie Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 3 und 6 vergeben. Alle Bauwerke sind für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen. Bei der Planung ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers auf Basis der Gestaltungsskizzen der LPH 2 in der LPH 3 umzusetzen. Bei der Entwurfsbearbeitung sind die zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" der NLStBV zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten. Eine Zusammenstellung aller zu beachtende Punkte der "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" wird von der NLStBV vorgegeben (Anlage 2). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für dieses Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Die Planfeststellungsunterlagen und der im Laufe der Planung ergehende Planfeststellungsbeschluss sind in der Grundlagenermittlung der Planung zu sichten und bei der Planung der Bauwerke zu beachten. Die entsprechenden Unterlagen werden nachgereicht. Fledermausüberflughilfen IRW 1.201 Ost und West Irritationsschutzwand auf BW 02 (Ost und West) Fledermausüberflughilfe (IRW 2.201 und IRW 2.202) Irritationsschutzwand auf BW03 (Ost und West) Irritationsschutzwand IRW 5.200 und IRW 5.201 Irritationsschutzwände auf BW 05Ü Irritationsschutzwände IRW 5.202 (Ost und West) Fledermausüberflughilfen IRW 5.203 (Ost und West) Fledermausüberflughilfen IRW 6.200 und IRW 6.201 Fledermausüberflughilfe IRW 8.201 (Ost und West) Fledermausüberflughilfe IRW 8.203 (Nord und Süd) Irritationsschutzwände IRW 8.202 auf BW 15Ü Irritationsschutzwände IRW 9.02 (Ost und West) Fledermausüberflughilfen IRW 9.205 (Ost und West) Fledermausüberflughilfen IRW 12.200 (Ost und West) Fledermausüberflughilfen IRW 13.201 (Ost und We - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDeadline: Jul 27
2026-44_B3_OU_Celle_Nord_Objekt-/Tragwerksplanung_und_besondere_Leistungen
Für die Lose 1 und 2 werden die Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 vergeben. Die Bauwerke müssen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA bemessen werden, sowie für Militärlastenklassen nach STANAG. Die Brücken müssen die Vorgaben des Baulastträgers der Schiene berücksichtigen. Die Entwurfsplanung muss das Gestaltungskonzept des Auftraggebers umsetzen und die Konstruktiven und statischen Zusatzangaben der NLStBV beachten. Die Planfeststellungsunterlagen und der Planfeststellungsbeschluss sind bei der Planung zu beachten. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDeadline: Jul 27
2026-44_B3_OU_Celle_Nord_Objekt-/Tragwerksplanung_und_besondere_Leistungen
Für die Objekt- und Tragwerksplanung von zwei Bauwerken (Lose 1 und 2) werden die Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 vergeben. Die Bauwerke müssen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA bemessen werden, sowie für Militärlastenklassen nach STANAG (derzeit MLC 70/70 - 150). Das Gestaltungskonzept des Auftraggebers muss in der Entwurfsplanung berücksichtigt werden. Die 'Konstruktiven und statischen Zusatzangaben' der NLStBV sind zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDeadline: Aug 12
2026-50_B443_ü_Leine_OP_Ing_BW_TWP_OP_VA_weitere_bes_Leistungen
Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Die vorhandenen Brücken (Leinebrücke und Geh- und Radwegbrücke) überführen die B443 über die Leine zwischen Rethen und Pattensen und sollen durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Im Anschluss sind die Bestandsbauwerke zurückzubauen. Eine entsprechende Planung des Rückbaus ist anzufertigen (Hinweis: Die Geh- und Radwegbrücke ist beim Rückbau ebenfalls zu berücksichtigen). In Bereichen, in denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendige Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Der Ersatzneubau ist für die Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2-/NA, sowie für die Militärlastklassen nach STANAG (MLC 70/70-150) zu bemessen. Der Ersatzneubau erfolgt in Nebenlage. Für die Ausführung der Bauarbeiten ist keine Vollsperrung der B443 im Bereich der Brücke notwendig. Eine Behelfsbrücke ist nicht erforderlich. Die Maßnahme liegt u.a. im FFH-Gebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (EU-Kennzahl: 3624-331), dem Landschaftsschutzgebiet "Obere Leine" (Kennzeichen: LSG H 00021), dem Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (Kennzeichen: NSG HA 00239) und einem Überschwemmungsgebiet. Weitere Informationen sind auf den Umweltkarten Niedersachsen zu finden (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/). Es sind Abstimmungen mit Betroffenen der Maßnahme zu führen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten (Anlage 5). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für dieses Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Das Bestandsbauwerk überführt die B443 über die Leine östlich von Pattensen. Gebaut wurde es im Jahr 1894 als dreifeldrige Gewölbebrücke. Im Jahr 1963 wurde das bestehende Bauwerk teilweise ersetzt. Der neue Überbau besteht seitdem aus einer in Längsrichtung vorgespannten Vollplatte. Die Gründungsbauteile wurden im Zuge der Errichtung des Überbaus modifiziert und weiterverwendet. Das ursprüngliche Erscheinungsbild der Gewölbebrücke wurde durch ein Verblendmauerwerk erhalten. Das Bauwerk wurde mit einem einteiligen Überbau hergestellt. Das Bestandsbauwerk ist eine Geh- und Radwegbrücke neben der Leinebrücke. Gebaut wurde die Brücke im Jahr 1981 als dreifeldrige Spannbetonplattenbalkenbrücke. Der Überbau besteht aus einem in Längsrichtung vorgespannten einstegigen Plattenbalken. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDeadline: Aug 12
2026-50_B443_ü_Leine_OP_Ing_BW_TWP_OP_VA_weitere_bes_Leistungen
Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Die vorhandenen Brücken (Leinebrücke und Geh- und Radwegbrücke) überführen die B443 über die Leine zwischen Rethen und Pattensen und sollen durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Im Anschluss sind die Bestandsbauwerke zurückzubauen. Eine entsprechende Planung des Rückbaus ist anzufertigen (Hinweis: Die Geh- und Radwegbrücke ist beim Rückbau ebenfalls zu berücksichtigen). In Bereichen, in denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendige Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Der Ersatzneubau ist für die Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2-/NA, sowie für die Militärlastklassen nach STANAG (MLC 70/70-150) zu bemessen. Der Ersatzneubau erfolgt in Nebenlage. Für die Ausführung der Bauarbeiten ist keine Vollsperrung der B443 im Bereich der Brücke notwendig. Eine Behelfsbrücke ist nicht erforderlich. Die Maßnahme liegt u.a. im FFH-Gebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (EU-Kennzahl: 3624-331), dem Landschaftsschutzgebiet "Obere Leine" (Kennzeichen: LSG H 00021), dem Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (Kennzeichen: NSG HA 00239) und einem Überschwemmungsgebiet. Weitere Informationen sind auf den Umweltkarten Niedersachsen zu finden (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/). Es sind Abstimmungen mit Betroffenen der Maßnahme zu führen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten (Anlage 5). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für dieses Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Das Bestandsbauwerk überführt die B443 über die Leine östlich von Pattensen. Gebaut wurde es im Jahr 1894 als dreifeldrige Gewölbebrücke. Im Jahr 1963 wurde das bestehende Bauwerk teilweise ersetzt. Der neue Überbau besteht seitdem aus einer in Längsrichtung vorgespannten Vollplatte. Die Gründungsbauteile wurden im Zuge der Errichtung des Überbaus modifiziert und weiterverwendet. Das ursprüngliche Erscheinungsbild der Gewölbebrücke wurde durch ein Verblendmauerwerk erhalten. Das Bauwerk wurde mit einem einteiligen Überbau hergestellt. Das Bestandsbauwerk ist eine Geh- und Radwegbrücke neben der Leinebrücke. Gebaut wurde die Brücke im Jahr 1981 als dreifeldrige Spannbetonplattenbalkenbrücke. Der Überbau besteht aus einem in Längsrichtung vorgespannten einstegigen Plattenbalken. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDeadline: Aug 12
2026-50_B443_ü_Leine_OP_Ing_BW_TWP_OP_VA_weitere_bes_Leistungen
Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Die vorhandenen Brücken (Leinebrücke und Geh- und Radwegbrücke) überführen die B443 über die Leine zwischen Rethen und Pattensen und sollen durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Im Anschluss sind die Bestandsbauwerke zurückzubauen. Eine entsprechende Planung des Rückbaus ist anzufertigen (Hinweis: Die Geh- und Radwegbrücke ist beim Rückbau ebenfalls zu berücksichtigen). In Bereichen, in denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendige Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Der Ersatzneubau ist für die Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2-/NA, sowie für die Militärlastklassen nach STANAG (MLC 70/70-150) zu bemessen. Der Ersatzneubau erfolgt in Nebenlage. Für die Ausführung der Bauarbeiten ist keine Vollsperrung der B443 im Bereich der Brücke notwendig. Eine Behelfsbrücke ist nicht erforderlich. Die Maßnahme liegt u.a. im FFH-Gebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (EU-Kennzahl: 3624-331), dem Landschaftsschutzgebiet "Obere Leine" (Kennzeichen: LSG H 00021), dem Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (Kennzeichen: NSG HA 00239) und einem Überschwemmungsgebiet. Weitere Informationen sind auf den Umweltkarten Niedersachsen zu finden (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/). Es sind Abstimmungen mit Betroffenen der Maßnahme zu führen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten (Anlage 5). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für dieses Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Das Bestandsbauwerk überführt die B443 über die Leine östlich von Pattensen. Gebaut wurde es im Jahr 1894 als dreifeldrige Gewölbebrücke. Im Jahr 1963 wurde das bestehende Bauwerk teilweise ersetzt. Der neue Überbau besteht seitdem aus einer in Längsrichtung vorgespannten Vollplatte. Die Gründungsbauteile wurden im Zuge der Errichtung des Überbaus modifiziert und weiterverwendet. Das ursprüngliche Erscheinungsbild der Gewölbebrücke wurde durch ein Verblendmauerwerk erhalten. Das Bauwerk wurde mit einem einteiligen Überbau hergestellt. Das Bestandsbauwerk ist eine Geh- und Radwegbrücke neben der Leinebrücke. Gebaut wurde die Brücke im Jahr 1981 als dreifeldrige Spannbetonplattenbalkenbrücke. Der Überbau besteht aus einem in Längsrichtung vorgespannten einstegigen Plattenbalken. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32Hannover
2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32Hannover
2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen. - Gemeinde KallKall
Sanierung & Erweiterung Bauhof Kall, Tragwerksplanung Gebäude
1. Tragwerksplanung Grundleistungen Leistungsphasen 1-6 gemäß HOAI § 51 (Teil 4 Abschnitt 1) für die Erweiterung und Sanierung des Bauhofs der Gemeinde Kall. Die Honorarermittlung erfolgt objektweise (§ 11 HOAI) für folgende Objekte: Objekt A+B: Neubau Verwaltungs- und Sozialgebäude mit angebauter Werkhalle (Grundauftrag; die Bauweise wird im Zuge der Planung festgelegt) Objekt C: Sanierung und statisch-konstruktive Ertüchtigung Bestandsgebäude (Option 1) Objekt D: Sanierung und statisch-konstruktive Ertüchtigung Bestandsgebäude (Option 2) Objekt E: Umbau und Erweiterung Fahrzeughalle in Stahlrahmenbauweise (Option 3) Besondere Randbedingungen: setzungsempfindliche, heterogene Auffüllungen (Geotechnische Kategorie 3), Sondergründung mittels Spezialtiefbau (z. B. CMC-Säulen oder Bohrpfähle), Erdbebeneinwirkungen gemäß DIN EN 1998/NA, historische bergbauliche Nutzung des Standorts, Rückbau- und Baugrubenplanung im Bestand. Besondere Leistungen: LP 3: Nachweis der Erdbebensicherung LP 4: Nachweis der Erdbebensicherung Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (Nachweise der Feuerwiderstandsdauer) LP 5-6: Ortstermine inkl. Mitwirken bei der Baustellenkontrolle (als Pauschale) Zusätzliche Leistungen (auf Stundensatzbasis) Besondere Leistungen bzgl. des vorstehend genannten Leistungsbilds und zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden Der Planerauftrag wird stufenweise beauftragt. Mit Vertragsabschluss werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 für das Objekt A+B (Grundauftrag) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden. Aufgrund der aktuellen haushaltsrechtlichen Situation der Gemeinde Kall ist derzeit nur die Finanzierung der Wiederaufbaumaßnahme (Objekt A+B) gesichert. Die Tragwerksplanungsleistungen für die Objekte C, D und E werden als optionale Leistungen ausgeschrieben; ihr Abruf steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Sicherung der Finanzierung. Der Auftraggeber ist berechtigt, die optionalen Leistungen innerhalb von 24 Monaten ab Vertragsschluss ganz oder objektweise abzurufen; ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf besteht nicht.
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