Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21Hannover
2026-46_B4_OU_Meine-Rötgesbüttel_Bauwerksentwürfe_Irritationsschutzwände_Fledermausüberflughilfen
Die Vergabe umfasst die Objektplanung in den Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 sowie Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 3 und 6 für verschiedene Bauwerke. Die Planung muss Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA berücksichtigen. Es müssen Fledermausüberflughilfen und Irritationsschutzwände für verschiedene Bauwerke integrier...
Architecture, Structural Engineering, Fire Protection Engineering, Environmental Assessment
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21
- Published:
- July 04, 2026
- Deadline:
- August 06, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Die Vergabe umfasst die Objektplanung in den Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 sowie Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 3 und 6 für verschiedene Bauwerke. Die Planung muss Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA berücksichtigen. Es müssen Fledermausüberflughilfen und Irritationsschutzwände für verschiedene Bauwerke integriert werden. Die Planung muss das Gestaltungskonzept des Auftraggebers umsetzen und die zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" der NLStBV berücksichtigen.
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDeadline: Jul 27Für die Lose 1 und 2 werden die Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 vergeben. Die Bauwerke müssen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA bemessen werden, sowie für Militärlastenklassen nach STANAG. Die Brücken müssen die Vorgaben des Baulastträgers der Schiene berücksichtigen. Die Entwurfsplanung muss das Gestaltungskonzept des Auftraggebers umsetzen und die Konstruktiven und statischen Zusatzangaben der NLStBV beachten. Die Planfeststellungsunterlagen und der Planfeststellungsbeschluss sind bei der Planung zu beachten.2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32HannoverGrundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen.2026-50_B443_ü_Leine_OP_Ing_BW_TWP_OP_VA_weitere_bes_Leistungen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDeadline: Aug 12Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Die vorhandenen Brücken (Leinebrücke und Geh- und Radwegbrücke) überführen die B443 über die Leine zwischen Rethen und Pattensen und sollen durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Im Anschluss sind die Bestandsbauwerke zurückzubauen. Eine entsprechende Planung des Rückbaus ist anzufertigen (Hinweis: Die Geh- und Radwegbrücke ist beim Rückbau ebenfalls zu berücksichtigen). In Bereichen, in denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendige Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Der Ersatzneubau ist für die Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2-/NA, sowie für die Militärlastklassen nach STANAG (MLC 70/70-150) zu bemessen. Der Ersatzneubau erfolgt in Nebenlage. Für die Ausführung der Bauarbeiten ist keine Vollsperrung der B443 im Bereich der Brücke notwendig. Eine Behelfsbrücke ist nicht erforderlich. Die Maßnahme liegt u.a. im FFH-Gebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (EU-Kennzahl: 3624-331), dem Landschaftsschutzgebiet "Obere Leine" (Kennzeichen: LSG H 00021), dem Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (Kennzeichen: NSG HA 00239) und einem Überschwemmungsgebiet. Weitere Informationen sind auf den Umweltkarten Niedersachsen zu finden (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/). Es sind Abstimmungen mit Betroffenen der Maßnahme zu führen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten (Anlage 5). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für dieses Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Das Bestandsbauwerk überführt die B443 über die Leine östlich von Pattensen. Gebaut wurde es im Jahr 1894 als dreifeldrige Gewölbebrücke. Im Jahr 1963 wurde das bestehende Bauwerk teilweise ersetzt. Der neue Überbau besteht seitdem aus einer in Längsrichtung vorgespannten Vollplatte. Die Gründungsbauteile wurden im Zuge der Errichtung des Überbaus modifiziert und weiterverwendet. Das ursprüngliche Erscheinungsbild der Gewölbebrücke wurde durch ein Verblendmauerwerk erhalten. Das Bauwerk wurde mit einem einteiligen Überbau hergestellt. Das Bestandsbauwerk ist eine Geh- und Radwegbrücke neben der Leinebrücke. Gebaut wurde die Brücke im Jahr 1981 als dreifeldrige Spannbetonplattenbalkenbrücke. Der Überbau besteht aus einem in Längsrichtung vorgespannten einstegigen Plattenbalken.Planung Freianlagen 2026 Interim Auslagerungsstandort
Umwelt und StadtgrünPlanung einer ansprechenden, funktionalen Schulfreianlage für eine vierzügige Grundschule. Die Anlage soll modern, nachhaltig, barrierefrei und robust sein, Klimawandelaspekte berücksichtigen und Maßnahmen zur Kompensation entwickeln.2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach-tp
Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDeadline: Aug 24Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49, 51 HOAI (Leistungsphasen 1-6). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033
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- The submission deadline is 06. August 2026.
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- The contracting authority is Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21.
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