Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich StadeStadeTED
2026-19_OD Bremervörde_Umbau_Knoten_ENB_Ostebücke_BOL_ÖBÜ_ex-post Bekanntmachung
Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der Brücke über die Oste und den dadurch erforderlich werdenden Umbau des anschließenden Knotenpunktes B71 / B74. Die Ausbaumaßnahme befindet sich in der Stadt Bremervörde im Landkreis Rotenburg / Wümme. Beide Bundesstraßen, B 71 und B 74, sind nach den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN...
Structural Engineering, Civil Engineering Design, Construction Supervision
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Stade
- Published:
- June 09, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Structural Engineering
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Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der Brücke über die Oste und den dadurch erforderlich werdenden Umbau des anschließenden Knotenpunktes B71 / B74. Die Ausbaumaßnahme befindet sich in der Stadt Bremervörde im Landkreis Rotenburg / Wümme. Beide Bundesstraßen, B 71 und B 74, sind nach den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN08) der Verbindungsfunktionsstufe II (überregional) zuzuordnen. Das Bestandsbauwerk aus dem Jahr 1951 ist spannungsrissgefährdet und wird zurzeit mit einem Monitoringsystem überwacht. Zur ununterbrochenen Aufrechterhaltung des Verkehrs soll der Neubau der Ostebrücke neben dem Bestandsbauwerk errichtet werden. Der Planfeststellungsbeschluss für die Baumaßnahme erging am 29.07.2024. Der vorhandene Knotenpunkt östlich der Ostebrücke wird zu einem Kreisverkehr umgebaut. Die neue Straßenbrücke gibt hier im Wesentlichen die Linienführung der Anschlussäste im neuen Knotenpunkt vor. In den drei Hauptästen der auf den Kreisverkehr einmündenden Straßen werden jeweils 10 m lange Fahrbahnteiler mit einer Tiefe von 2,5 m mittig angeordnet. Die Einmündung der Tankstellenzufahrt erhält keinen Fahrbahnteiler. Der Radwegverlauf wird dem neuen Kreisverkehr angepasst. Die Bundesstraßen werden als einbahnig, zweistreifige Verkehrswege ausgeführt. Der Querschnitt der im Bestand 7,00 bis 8,00 m breiten Fahrbahn wird im Wesentlichen beibehalten. Das neue Brückenbauwerk wird in einem RQ 11B hergestellt. Rad- und Fußwege wer-den fahrbahn-begleitend auf einer Hochbordanlage geführt und in Betonsteinpflaster hergestellt. Abschnittsweise wird dieser Regelquerschnitt durch einen Pflanzstreifen aufgeweitet. Gemäß den Berechnungen zum erforderlichen Oberbau sind die 3 Anschlussäste der "Neuen Straße", der "Zevener Straße" und der "Stader Straße" in Belastungsklasse (Bk) 10 herzustellen. Aufgrund der im Kreisverkehr auftretenden höheren Scher- und Radialkräfte ist dieser in der nächst höheren Belastungsklasse anzulegen. Zur Vereinheitlichung des Einbaues werden alle Straßenäste und die Kreisfahr-bahn im gleichen Aufbau Bk 32 ausgeführt. Zusätzlich zum Umbau des Knotenpunktes wird die Oberflächenentwässerung den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Für die Stadt Bremervörde werden die Abwasserleitungen im Zusammenhang mit dem Straßenbau neu verlegt. Der Rückbau des Bestandsbauwerkes ist nicht Vertragsbestandteil. Die BIM-Methode wird in der Bauausführung für das Brückenbauwerk mit einigen Anwendungsfällen genutzt. Das Projekt wird über einen CDE-Raum in der "Autodesk Construction Cloud" (ACC) abgewickelt. Die Projektdokumentation und -kommunikation erfolgt über die ACC. Die im Anhang aufgeführten "Hinweise für die BOL/BÜ hinsichtlich der Verwendung der BIM-Methode" sind zu beachten. Die Verkehrsanlagen werden ohne die BIM-Methode hergestellt. Die Nutzung der ACC als Dokumentations- und Kommunikationsplattform behält sich der AG vor. Bauoberleitung für den Ersatzneubau der Ostebrücke Bremervörde - 3-Feld Bauwerk in Spannbeton - Stützweiten 12,4 m - 18,0 m - 12,4 m - Breite zwischen den Geländern 14,0 m - Brückenfläche 600 m² - Kreuzungswinkel 100 gon - Widerlager Tiefgründung auf Ortbetonverdrängungspfählen, die Pfeiler sind flach gegründet - Neubau parallel zum Bestandsbauwerk - Der Rückbau des Bestandsbauwerks ist nicht Vertragsbestandteil und Bauoberleitung für - den Umbau einer Einmündung mit Lichtsignalanlage zu einem Kreisverkehrsplatz - den Neubau der Fahrbahn, der Geh- und Radwege - die Erneuerung der Oberflächenentwässerung - den Neubau eines Durchlasses - das Umlegen von Leitungen verschiedener Versorgungsträger
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32HannoverGrundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen.2026-17_Planungsbegleitende_Vermessung_mehrere_Bauwerke_ex-post Bekanntmachung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich HamelnHamelnLos 1: - L433 Rinteln-Exten, Länge: 13,60m, Breite: 6,85m, Ortslage - B65 Algesdorf, Länge: 21,54m, Breite: 9,90m, Feldlage, mit Geh-/Radweg nördlich der B65 Das Aufmaßgebiet beider Bauwerke ist mit 10m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 7m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs oder Bauwerke begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Fristgerechte Erbringung der geforderten Leistungen bis: 01.11.2026 Los 2: - B83 Hameln, Länge: 22,80m, Breite 16,00m, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L431 Welsede, Länge: 62m, Breite: 11,90m, mit Geh-/Radweg, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L586 Ottenstein, Länge: 3,05m, Breite: 7,50m, Feldlage - L550 Meinbrexen, Länge: 2,50m, Breite: 13,35m, Ortslage Das Aufmaßgebiet ist bei dem zur Sanierung bestimmten Bauwerk an der L433 mit 50m entlang der Fahrbahn jeweils vor und hinter dem Bauwerk, sowie 5m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Das Aufmaßgebiet bei den anderen Bauwerken ist mit 50m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 20m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Erbringung der Zwischenfristen: Vermessungsleistungen für die Projekte L431 + L433 bis zum: 01.08.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B65 bis zum: 01.09.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B83 bis zum: 01.11.2026 Die Vermessungsleistungen der 4 BW werden gebündelt vergeben sollen aber nach erfolgreicher Auftragserfüllung gesondert abgerechnet werden.2026-23_OU Uslar_Verkehrsuntersuchung_ex-post Bekanntmachung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich GandersheimBad GandersheimDer Geschäftsbereich Gandersheim der NLStBV plant den Neubau der Ortsumgehung Uslar (rote Linie, Abb. 1, Leistungsbeschreibung), PROJIS NR. B241-G10-NI. Hier wird im Rahmen der Voruntersuchung eine Verkehrsuntersuchung benötigt. Diese soll auch eine Einschätzung der verkehrlichen Auswirkungen einer Querverbindung zwischen einer Südumgehung und der B80 (hell-blaue Linie, Abb. 1, Leistungsbeschreibung) beinhalten2026-21_B72_ENB_über_B401_und_Küstenkanal_Objekt-_und_Tragwerksplanung_ Verkehrsanlagenplanung_ besondere_Leistungen_ex-post Bekanntmachung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDie Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr GB Lingen plant den Ersatzneubau des Bauwerkes 19a über die B401 und über den Küstenkanal im Zuge der Bundesstraße 72 nahe Sedelsberg, Landkreis Cloppenburg. Die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus ergibt sich aus der Nachrechnung des Bauwerks. Das Bauwerk wurde anhand der Nachrechnungsrichtlinie überprüft und hat eine errechnete Restnutzungsdauer bis 2034. Das Bauwerk ist nach aktuellem Zeitplan bis 2030 durch einen Neubau zu ersetzen.
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