Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich HamelnHamelnTED
2026-17_Planungsbegleitende_Vermessung_mehrere_Bauwerke_ex-post Bekanntmachung
Los 1: - L433 Rinteln-Exten, Länge: 13,60m, Breite: 6,85m, Ortslage - B65 Algesdorf, Länge: 21,54m, Breite: 9,90m, Feldlage, mit Geh-/Radweg nördlich der B65 Das Aufmaßgebiet beider Bauwerke ist mit 10m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 7m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, d...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hameln
- Published:
- June 16, 2026
- Deadline:
- Not specified
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Los 1: - L433 Rinteln-Exten, Länge: 13,60m, Breite: 6,85m, Ortslage - B65 Algesdorf, Länge: 21,54m, Breite: 9,90m, Feldlage, mit Geh-/Radweg nördlich der B65 Das Aufmaßgebiet beider Bauwerke ist mit 10m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 7m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs oder Bauwerke begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Fristgerechte Erbringung der geforderten Leistungen bis: 01.11.2026 Los 2: - B83 Hameln, Länge: 22,80m, Breite 16,00m, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L431 Welsede, Länge: 62m, Breite: 11,90m, mit Geh-/Radweg, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L586 Ottenstein, Länge: 3,05m, Breite: 7,50m, Feldlage - L550 Meinbrexen, Länge: 2,50m, Breite: 13,35m, Ortslage Das Aufmaßgebiet ist bei dem zur Sanierung bestimmten Bauwerk an der L433 mit 50m entlang der Fahrbahn jeweils vor und hinter dem Bauwerk, sowie 5m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Das Aufmaßgebiet bei den anderen Bauwerken ist mit 50m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 20m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Erbringung der Zwischenfristen: Vermessungsleistungen für die Projekte L431 + L433 bis zum: 01.08.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B65 bis zum: 01.09.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B83 bis zum: 01.11.2026 Die Vermessungsleistungen der 4 BW werden gebündelt vergeben sollen aber nach erfolgreicher Auftragserfüllung gesondert abgerechnet werden.
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32HannoverGrundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen.Retentionsbodenfilteranlage (Bekanntmachung über vergebenen Auftrag)
InfraStruktur Neuss AöRNeussDer neu zu errichtende Retentionsbodenfilter (RBF) besitzt eine Gesamtfilterfläche in einer Größe von ca. 1.700 m2. Das Retentionsvolumen ergibt sich bei der geplanten Einstauhöhe von 1,25 m zu ca. 2.500 m3. Zur Erzielung des Retentionsvolumens ist das Becken in Hochlage zu erstellen. Längs des Norfbaches muss ein Damm errichtet werden. Die Dammkrone wurde auf 40,00 m NHN festgelegt. Sie liegt dann rd. 0,30 bis 0,50 m über der heutigen Geländeoberkante im Süden des Beckenstandortes und rd. 1,70 m über der heutigen Geländeoberkante im Norden des Beckenstandortes. Im Süden des Beckenstandortes wird aus Platzgründen anstatt einer Böschung auf gesamter Beckenlänge eine in Ortbeton herzustellende Stützmauer errichtet. Aufgrund in Teilen der Gründungssohle des Beckens nicht ausreichend standfester Untergrundverhältnisse wird eine Bodenverbesserung mit in den Untergrund einzufräsendem Mischbinder vorgenommen. Der gesamte Retentionsbodenfilter wird mit einer Kunststoff-Dichtungsbahn (d = 2 mm) gegen den Untergrund abgedichtet. Wegen der hohen Anforderung an die dauerhafte Beständigkeit der Abdichtung und der potenziellen Gefahren der Durchwurzelung und der Durchdringung durch Tiergänge wird die Kunststoff-Dichtungsbahn gewählt. Die Dichtungsbahn wird mindestens bis über den maximalen Wasserspiegel im RBF hochgezogen und in einem umlaufenden Graben gegen Abrutschen gesichert. Zum Schutz der Dichtungsbahn wird sowohl unterseitig als auch oberseitig ein Schutzvlies verlegt. Ein zusätzliches Geogitter verhindert das Abrutschen der Oberbodenböschungen.Im Bereich von Bauwerken wird die Dichtungsbahn über Klemmschienen an der Bauwerkswand befestigt. Dort, wo Rohre die Dichtungsbahn durchdringen, werden diese in PE-HD ausgeführt, sodass ein Mauerkragen umlaufend angeschweißt werden kann, an den dann wiederum die Dichtungsbahn angeschweißt wird. Als Filtersubstrat sind Sande 0/2 mit einer steilen Körnungslinie und begrenztem Fein- und Grobanteil vorzusehen. Zudem wird der Filtersand entsprechend dem Retentionsbodenfilterhandbuch mit einem Carbonatgehalt von > 20% versehen. Falls der natürliche Carbonatgehalt zu gering ist, wird Carbonat zugegeben. Das eingebaute Filtersubstrat muss filterstabil zum Dränkörper sein und darf beim Einbau nicht verdichtet werden. Die Höhe des Filteraufbaus beträgt 0,75 m. Oberhalb des Filteraufbaus wird eine 5 cm starke Carbonatdeckschicht angeordnet. Die Oberkante des Filters liegt auf einer Höhe von 38,25 mNN und damit etwa 1,0 m unter der heutigen Geländeoberkante (38,50-39,50 mNN) am Standort des Retentionsbodenfilters. Das Filterablaufbauwerk wird am Ende des Retentionsbodenfilters angeordnet, von dort erfolgt die Ableitung in den Norfbach. Ab einem Wasserstand von 36,88 m NHN im Norfbach (entspricht etwa einem HQ1) verhindert eine Rückstauklappe am Auslauf des Ablaufkanals in den Norfbach einen Rückstau in das Filterablaufbauwerks. Registriert zugleich die im Norfbach vorgesehene Höhenstandsmessung einen Wasserstand von > HQ1 wird zudem ein Absperrschieber im Nachschacht des Filterablaufbauwerkes vor dem Ablaufkanal geschlossen. Die Filterablaufmenge wird jetzt einem seitlich angeordneten Hochwasserpumpwerk (HWPW) zugeleitet und von hier mittels einer Pumpe in das Gewässer übergepumpt. Retentionsbodenfilterbecken benötigen eine kontrollierte Entlastung des Retentionsraumes nach Vollfüllung über einen Filterbeckenüberlauf (FÜ). Um eine gleichmäßige Durchströmung des Retentionsraumes zu gewährleisten wird der Filterbeckenüberlauf am unteren Ende des Filterbeckens in Richtung Gewässer angeordnet. Der Filterbeckenüberlauf wird als befestigte Dammscharte ausgebildet. Der Filterbeckenüberlauf ist aufgrund der "Hochlage" hochwasserfrei. Das Zulaufbauwerk wird als offenes Zulaufgerinne mit seitlicher Anströmung ausgeführt. Zur gleichmäßigen Beschickung des Bodenfilters wird eine mit Wasserbaupflaster befestigte offene Verteilerrinne auf gesamter Beckenlänge vorgesehen. Als Filtervegetation für Bodenfilter wird ein Schilfbewuchs (Phragmites communis) vorgesehen. Dieser war nicht Gegenstand der Ausschreibung. Ebenfalls war die Technische Ausrüstung nicht Gegenstand der Ausschreibung.2026-23_OU Uslar_Verkehrsuntersuchung_ex-post Bekanntmachung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich GandersheimBad GandersheimVerkehrsuntersuchung
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