Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Entwicklung eines Konzepts für smarte Parkrauminfrastruktur in Marxloh und Alt-Hamborn
Entwicklung eines Konzepts für eine smarte Parkrauminfrastruktur in den Stadtteilen Marxloh und Alt-Hamborn. Der konkrete Leistungsumfang ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Traffic Planning
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Entwicklung eines Konzepts für eine smarte Parkrauminfrastruktur in den Stadtteilen Marxloh und Alt-Hamborn. Der konkrete Leistungsumfang ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
- Published:
- April 27, 2026
- Deadline:
- May 27, 2026
- Topic:
- Traffic Planning
Tender description
Entwicklung eines Konzepts für eine smarte Parkrauminfrastruktur in den Stadtteilen Marxloh und Alt-Hamborn. Der konkrete Leistungsumfang ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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2026-0225 WBD - Entwicklung eines Konzepts für smarte Parkrauminfrastruktur in den Stadtteilen Marxloh und Alt-Hamborn
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Auftragsänderung 1: 2024-29 Umgestaltung Altmarkt Alt-Hamborn
Die Stadt Duisburg, vertreten durch das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, führt einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 zur Umgestaltung des Altmarkts Alt-Hamborn und der angrenzenden Bereiche durch. Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt*innen. Mit einem der größten Marktplätze Nordrhein- Westfalens verfügt der Duisburger Stadtteil Alt- Hamborn über großes Potenzial für die Belebung des Zentrums und die Förderung von Begegnung und Identität im Stadtteil. Die Umgestaltung und Umnutzung des Altmarktes, der heute vorwiegend als Großraumparkplatz genutzt wird, könnte einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil beitragen. Im Rahmen des Wettbewerbs gilt es nun, die vorhandenen Potenziale zu identifizieren und eine qualitätsvolle und gleichzeitig wirtschaftliche Lösung für die Planungsaufgabe zu finden. Der Wettbewerb fügt sich in die Förder-kulisse des Modellvorhabens "Stark im Norden" ein, welches ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland darstellt und Impulse für die Weiterentwicklung der Bund- Länder-Städtebauförderung generieren soll. Zu den übergeordneten Zielen des Wettbewerbs zählt die Erhöhung der Qualität und Nutzungs-vielfalt im öffentlichen Raum durch multifunktionale Räume, die Verbesserung der Nahmobilität v. a. des barrierefreien Fuß- und Radverkehrs unter Berücksichtigung der verkehrlichen Leitlinie und der Ausbau der Grün- und Freiraumfunktionen mit Beitrag zur Entwicklung von klimaresilienten Stadträumen. Dabei soll ein verträgliches, respekt-volles Miteinander und das Sicherheits-empfindens gefördert werden sowie Image und Identität des Stadtteils gestärkt werden. Neben der Gestaltung des Freiraums werden im weiteren Planungsverlauf auch verkehrliche und beleuchtungsspezifische Fachplanungen erforderlich sein. Dafür sind beim anschließenden VgV-Verfahren, neben der freiraumplanerischen Referenz, weitere entsprechende Referenzen - SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenDeadline: Jul 17
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
1. Veranlassung und Zielsetzung Im Osten der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Rund 100 Hektar des Areals sind für eine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in einer städtebaulich integrierten Lage mit Anschluss an bestehende Infrastrukturen umzusetzen. Der übrige Teil wird als Landschaftsraum verbleiben. In einem ersten Schritt beabsichtigt die Landeshauptstadt Wiesbaden für das nördliche Areal des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Planungsrecht zu schaffen. Auf diesen hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim soll ein zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamt (BKA) entstehen, das derzeit verschiedene Liegenschaften im Stadtgebiet nutzt. 2. Leistungsumfang Kampfmittelräumung Innerhalb des Gebietes ist eine geomagnetische Untersuchung mit anschließender Kampfmittelräumung durchzuführen. Es handelt sich um einen Bereich, der später bebaut werden soll. Nach Abschluss der Geomagnetik und der Kampfmittelräumung ist für die untersuchten und geräumten Flächen eine Kampfmittelfreigabe auszustellen. Die geomagnetische Untersuchung soll im Zeitraum vom 01. September 2026 bis 28. Februar 2027 durchgeführt werden. Sollte die Kampfmittelräumung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse im genannten Zeitraum nicht möglich sein oder nicht abgeschlossen werden können, kann eine Fortsetzung zwischen dem 01. September 2027 und dem 28. Februar 2028 erfolgen. Die zu untersuchende Fläche ist insgesamt 41.557 m² groß. Für rund 10.830 m² liegen derzeit noch keine Betretungsrechte vor. Der Auftraggeber ist bemüht, diese bis zum Untersuchungsbeginn zu beschaffen. Insofern kann die tatsächlich zu untersuchende Fläche nach oben oder unten abweichen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Mindestflächengröße besteht nicht. Die Fläche liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet. Es liegt eine Luftbildauswertung vor, die in diesem Bereich einen Blindgängerverdachtspunkt anzeigt. In einem östlich angrenzenden, rund 36 ha großen Bereich wurde bereits eine geomagnetische Untersuchung mit Kampfmittelräumung durchgeführt. In diesem Areal wurden 310 Störpunkte identifiziert. Für die zu untersuchende rund 4,15 ha große Fläche wird unterstellt, dass nach Abschluss der geomagnetischen Untersuchung 75 Störpunkte zu räumen sind. Bei dieser Angabe handelt es sich um eine Schätzung. Daraus kann kein Anspruch auf eine Mindest- oder Maximalmenge abgeleitet werden. 2.1. Anforderungen an die geomagnetische Untersuchung Die geomagnetische Untersuchung ist nach dem neuesten Stand der Technik sowie unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung und der Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen auszuführen. Es sind geeignete, dem Stand der Technik entsprechende computergestützte Mess-, Ortungs- und Auswertungsverfahren einzusetzen, die eine vollflächige, standort- und positionsgenaue Erfassung des Untersuchungsgebiets ermöglichen. Die Datenerfassung hat mit Hilfe eines möglichst genauen GPS-Systems zu erfolgen (Zielgröße ist eine Lagegenauigkeit von +/- 0,1 m), sodass die Ergebnisse lagegenau georeferenziert werden können. Nach Abschluss der Geomagnetik ist eine Modellrechnung durchzuführen, um die geografische Lage, die Tiefenlage und das magnetische Moment zu ermitteln. Die Untersuchung soll so gestaltet werden, dass ferromagnetische kampfmittelrelevante Anomalien bis in eine Tiefe von 5 m unter GOK mit der für die Kampfmittelräumung erforderlichen Genauigkeit erfasst werden. Ziel der geomagnetischen Untersuchung ist die vollflächige Kampfmittelüberprüfung des Untersuchungsgebietes als Voraussetzung für die Kampfmittelfreigabe der Fläche bis zu einer Tiefe von 5 m unter GOK. Die Untersuchungsergebnisse sind nachvollziehbar auszuwerten, vollständig zu dokumentieren und georeferenziert in digitaler Form bereitzustellen. 2.2. Anforderungen an die Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung ist von einer bodenkundlichen und einer ökologischen Baubegleitung begleitet. Zudem wurde ein Bodenschutzkonzept erstellt, in dem Maßnahmen zum Schutz des Bodens vorgegeben sind, die bei der Kampfmittelräumung zu beachten sind. Die Kampfmittelräumung ist nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Die im Rahmen der geomagnetischen Untersuchung detektierten kampfmittelrelevanten Störpunkte sind vor Ort einzumessen, auszupflocken und freizulegen. Nicht sprengfähiges Material ist zu heben und zu entsorgen. Sprengfähiges Material ist zu identifizieren, zu sichern, zu dokumentieren, zu melden und nach den Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu behandeln. Die Ausgrabung von Störpunkten bis 0,5 m unter GOK soll von Hand erfolgen. Für tiefergehende Störpunkte ist vorrangig ein Bagger mit 7,5 t Gesamtge-wicht und Gummikettenantrieb einzusetzen. In Einzelfällen und nach Abstimmung mit der bodenkundlichen und ökologischen Baubegleitung kann auch ein Bagger mit bis zu 17 t Gesamtgewicht eingesetzt werden. Bei der Ausgrabung ist die genaue Lage und Tiefe des konkreten Störpunktes schichtweise mit einer Handsonde zu verifizieren. (...) Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie - Gebietsmerkmale und durchgeführte Untersuchungen - Betroffenheit der Landwirtschaft - Betroffenheit von Schutzgebieten - Untergrundsituation, Altflächen und Bodenverunreinigungen - Abstimmung mit weiteren Auftragnehmern/ Fachgutachtern beschrieben.
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